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IGNORED

Netzfund (Twitter) 270.000 Mannstunden sollen verplempert werden zur Bestimmung, ob eine Selbstladebüchse "kriegswaffenähnlich" ist.


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 53 Minuten schrieb LordKitchener:

Das Argument ist geisteskrank hat vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg.

Na dann - lets have fun.

Die Verfahren rund um den 37er sind dir ja sicherlich bekannt.

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vor 5 Stunden schrieb busse:

War da nicht mal was in Deutschland mit Markierungen in der Farbe Gelb?

Welche Quellen für gelbe Kennzeichnungen für Prostituierte gibt es nun?
Wir kennen folgende:

  • 15. Jahrhundert, Altenburg (gelbes Tuch)
  • 15. Jahrhundert, Frankfurt (gelber Kleidersaum)
  • 15. Jahrhundert, Hamburg (Haube mit gelben Streifen)
  • 15. Jahrhundert, Leipzig (gelbes Band)
  • 13. Jahrhundert, Regensburg (nicht näher definierte gelbe Accessoires)
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vor 7 Stunden schrieb joker_ch:

Es geht darum das Symbol Schusswaffe aus den Händen Privater zu entfernen, nichts anderes. Alles andere ist vorgeschoben um mit der Salamitaktik ans Ziel zu kommen.

20 Millionen Waffen sind schätzungsweise illegal im Land. Wer gibt Faeser eigentlich die Anweisungen....Clan Chefs ? Warum wollen die dieses Land kaputtmachen...ist doch in allen Bereichen so ....warum..und wer steckt dahinter ?

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Trollfactory. Wäre nicht das erste Mal, dass aus dem Zusammenhang gerissene Wortmeldungen aus WO (oder anderen Foren gleicher Ausrichtung) den Weg in Sitzungen des Innenausschusses finden.

 

Ich bin lange genug dabei um mich daran zu erinnern.

 

Im Zweifelnwerden entsprechend benötigte Wortmeldungen eben produziert.

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vor 9 Stunden schrieb chapmen:

Na dann - lets have fun.

Die Verfahren rund um den 37er sind dir ja sicherlich bekannt.

 

Der Ausgang eines Verfahrens hängt zu einem großen Teil von der persönlichen Einstellung eines Richters ab. Dass eine andere Optik den Gefährlichkeitsgrad nicht verändert ist Fakt. Oder wird ein Lastwagen weniger gefährlich nur weil man mit grünen Streifen anmalt?

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Am 11.1.2023 um 23:16 schrieb chris_3:

Den Anschein bekomme ich aber - zumindest nach den Kriterien die früher galten - relativ einfach weg. Lochschaft hinten, anderer Vorderschaft vorne, schön aus Holz, kein langes Magazin (eh schon lang Verboten) und kein MFD. Schon würde es passen...

 

Und wie bekommst Du den Pistolengriff weg?

 

Zitat aus dem Entwurf (Seite 45), welcher die Anscheinskriterien beschreibt:

 

"Folgende äußerliche Merkmale einer halbautomatischen Feuerwaffe sind dabei insbeson- dere geeignet, den äußeren Anschein einer Kriegswaffe hervorzurufen: Ein herausstehen- des langes Magazin / Trommelmagazin, Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. Vorderschaft kombinierter Griff, eine Auf- stützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulter-stütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist."

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vor 18 Minuten schrieb scotty600:

Und wie bekommst Du den Pistolengriff weg?

 

OberlandArms hat soweit ich mich erinnere damals einen Lochschaft verbaut.

Das H&K SL8 (damals weiss...) hatte auch einen Lochschaft.

 

Aber wie gesagt: Sinn & Zweck dieses Gesetzes ist es, dass diese Gewehr entschädigungslos in der Schrottpresse landen.

 

Man wird - wenn man die betreffenden Protagonisten nicht stoppt - die Ausführung so ausgestalten, damit zwar genug Optionen zur Verfügung stehen die Gewehre "Anscheinsfrei" zu bekommen, diese allerdings so irrwitzig teuer, aufwänding oder sonst problematisch sind, damit die meisten Leute eben doch abgeben.

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2 hours ago, scotty600 said:

Und wie bekommst Du den Pistolengriff weg?

 

Da haben sie in Kalifornien eine erstaunliche Kreativität gezeigt. Googelst Du "featureless grip." Gemeinsam ist denen logischerweise, dass man die Kanone nicht mehr vernünftig halten kann. Eine recht verbreitete Möglichkeit ist z.B. diese Krankheit, die ein sicheres Umgreifen des Griffes verhindert und damit jedenfalls in der kalifornischen Definition die Eigenschaft als Pistolengriff aufhebt:

 

13694-DEFAULT-l.jpg

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Mittelalter:

Keine zehn Beiträge in über 3 Jahren, aber die Judenkarte ziehen wollen... 

Andere User hier würden wohl was von Sockenpuppeaccounts schreiben..... 

Ich meinte eigentlich die Farbe Gelb im Zusammenhang von Corona/RKI. Sollte ja eigentlich noch nicht so lange her sein, um sich daran erinnern, eventuell mal Suchmaschine benutzen. Aber interessant in welchen Gedankenwelten sich einige bewegen. Die einen denken an Prostituierte, die anderen an Opfer der NS Zeit. Beides nicht von mir, aber Hauptsache mir was unterstellen. 

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Am 12.1.2023 um 15:19 schrieb Applevortex:

Dexit?

Aufpassen, wenn du nun noch einen Rollator hast wird dir ganz schnell unterstellt du willst Deutschland abschaffen. 

Wenn dich dann erst mal die große Keule der Nazi Phaser trifft dann wirst du merken was die volle härte des Gesetzes ist wenn du neben ReichsOma Erna im Knast sitzt während draußen die Remmos in ihren geklauten Ferraris unbehelligt mit 140 kmh durch Berlin rasen und Gewölbe plündern und vernichten. 

 

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vor 55 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Aufpassen, wenn du nun noch einen Rollator hast wird dir ganz schnell unterstellt du willst Deutschland abschaffen. 

Wenn dich dann erst mal die große Keule der Nazi Phaser trifft dann wirst du merken was die volle härte des Gesetzes ist wenn du neben ReichsOma Erna im Knast sitzt während draußen die Remmos in ihren geklauten Ferraris unbehelligt mit 140 kmh durch Berlin rasen und Gewölbe plündern und vernichten. 

 

Ich meinte mit Dexit auswandern.

 

Gruß Vortex

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On 1/12/2023 at 10:49 AM, Ludwig1900 said:

Nein, das kommt woanders her:

In einer früheren Version des Entwurfs war an der entsprechenden Stelle von neonfarbiger Markierung die Rede. Hier die entsprechende Textstelle

 


Ihr findet das Dokument hier verlinkt.

Im nun vorliegenden Referentenentwurf ist innerhalb des Gesetzestextes diese Regelung nicht mehr enthalten.


ABER im Kapitel "IV - Gesetzesfolgen" ist wieder von der Farbe die Rede. Das ist der Text, den fw114 als Bild hier als ersten Beitrag eingestellt hat. Der Entwurf geht hier davon aus, dass alle ca 135.000 Besitzer der entsprechenden Waffen einen Antrag nach §40 Abs. 4 stellen werden, was ziemlich absurd ist, denn die Leute wissen ja vorher, dass sie in den meisten Fällen keine Ausnahmegenehmigung aufgrund von "Wissenschaft, Kulturhistorik oder öffentlicher Sicherheit" erhalten werden. Das stellt auch der Entwurf fest, um dann mit diesem Satz zu enden: 

 

 

Das macht natürlich für sich genommen erst mal gar keinen Sinn, wenn die Möglichkeit der farblichen Markierung, auf die sich diese Textstelle ja bezieht, in dem jetzt vorliegenden Text gar nicht mehr enthalten ist. Es ist aber nicht gemeint, dass ein Sachbearbeiter der Waffenbehörde die Waffe ansprüht und damit (wie einen zu fällenden Baum im Forst) für ein baldiges Ende markiert. Der Waffenbesitzer ist derjenige, der die Waffe farblich markieren soll.

Es scheint sich nämlich hier um eine "Bestandsschutz"regelung zu handeln.

Wie gesagt: Dies ist nicht der Gesetzestext, sondern die Erläuterungen. Und hier der Abschnitt zu den Folgen des Gesetzes. Diese Folgen werden in Zeit- und Geldaufwand aufgeschlüsselt:


 


Warum die Sache mit der Farbe nicht mehr im Gesetzestext selbst steht, ist mir nicht klar. Aber so macht es Sinn. Und nur wenn man diese frühere Version des Entwurfes (bzw. den Ausschnitt) kennt. Es würde mich nicht wundern, wenn sie das im Gesetzestext selbst aus taktischen Gründen (erst mal) wieder entfernt haben. Und vielleicht wollen sie ja auch versuchen, damit durchzukommen. Oder sie spekulieren drauf, dass es niemand auffällt, dass in den Erläuterungen zu den Gesetzesfolgen eine Möglichkeit der Besitzstandswahrung besteht, im Gesetzestext selbst aber nicht. Solche Winkelzüge haben auch im Bundestag schon oft funktioniert. 

Wenn keine für uns bessere Lösung ausgehandelt werden kann (!!!) wäre es von größter Bedeutung, dass der Satz mit der Farbe in den eigentlichen Gesetzestext (!) vor der Abstimmung wieder aufgenommen wird. Der spätere Text gehört nicht zum Gesetz sondern nur zum Referentenentwurf und wird im Bundestag nicht mit abgestimmt. Denn nur so gäbe es für normale Schützen einen Weg, die SL-Waffen (nun in einem modernen, harmlos wirkenden neongelb gehalten) zu behalten.

Gewöhnt euch schon mal an den Anblick:

[img]
baker-hydrographics-h-166-electric-yello
 

 

 

Ich glaub's nicht. Das ist so dämlich, das ich dachte das ist eine Falschmeldung. Der erste Text, wo noch von neon Farben die Rede war sah für mich erstmal so aus, als hätte da ein nerdiger Sportschütze einen überzogenen Text selber geschrieben. Aber im Referentenentwurf steht tatsächlich was von Gelbmarkieren. Das letzte was ich darunter verstanden habe ist es die Waffe selber gelb zu markieren. Ich dachte die meinen damit irgendeinen Verwaltungstechnischen Vorgang, wo man irgendwo im System NWR oder so die Waffe gelb markiert, wie so ein Posti It. Aber nein die meinen tatsächlich mann soll mit Lack die Waffe gelb markieren. 

 

Ich wäre niemals von selbst darauf gekommen, dass unserer Gesetzgeber im ernst auf so eine dämliche Idee gekommen sind.

 

Aber jetzt wird mir alles Klar. Unsere Gesetzesmacher sind halt mit Videospielen aufgewachsen, in denen man farbige Neon Skins auf den Waffen hat. Wie hier:

 

s1266.png?id=3984d17cd88a985283c6c688d95

 

Damit meinen die, dass die AR15 Waffe mit bunten Bildern darauf nicht mehr gefährlich aussieht und somit künftig nur noch so bunt aussehen darf. Die Waffe muss so aussehen, wie in den harmlosen Videospielen! Jetzt wird es mir klar. Das ist doch genial! Wir dummes Volk haben diese genialen Gesetzgeber nicht verdient. 

 

 

 

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Am 13.1.2023 um 00:32 schrieb Asgard:

Wäre nicht das erste Mal, dass aus dem Zusammenhang gerissene Wortmeldungen aus WO (oder anderen Foren gleicher Ausrichtung) den Weg in Sitzungen des Innenausschusses finden.

 

Ich bin lange genug dabei um mich daran zu erinnern.

 

Im Zweifelnwerden entsprechend benötigte Wortmeldungen eben produziert.

Da brauchst nichts aus dem Zusammenhang zu reissen, WO bleibt der Faktensammler zur Argumentation der Gegenseite.

Da muss auch nichts produziert werden, mit ein wenig Suche findest du auf WO alles was du möchtest.

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