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IGNORED

Netzfund (Twitter) 270.000 Mannstunden sollen verplempert werden zur Bestimmung, ob eine Selbstladebüchse "kriegswaffenähnlich" ist.


fw114

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Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Bei einem entsprechenden BKA-Bescheid muss man die AR verschrotten, diese abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Die Einstufung wird vermutlich positiv ausfallen - positiv heißt dann, dass die AR kriegswaffenähnlich ist --> verschrotten oder abgeben
- Das Ministerium erwartet, dass die Ausnahmeanträge keine Erfolgsaussichten haben --> verschrotten oder abgeben

 

Ich habe 4 AR-ähnliche HA im Einsatz. Zwei davon kosteten neu über 3500, zwei davon knapp unter 3000.

Soll ich nun 13.000 EUR wegschmeissen, bloß weil die etwas zu böse aussehen? Haben die sie nicht mehr alle?

 

Gelbmarkierung = verdammt zur Verschrottung?

 

Das kriegen die NIEMALS durch!

 

 

 

 

 

Bearbeitet von geissi
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ich fürchte ja, unser Rechtsstaat scheint im Arsch.
Geht aber vielen so, zu Beispiel Erbschaftssteuer auf Häuser:
Gestern ein Bericht darüber.
Eigentümer von Mietshäuser in privater Hand müssen von den Erben verkauft werden, da diese, die horenden Steuern die durch die Erbschaft anfallen, nicht bezahlen können.
Die Häuser kaufen dann Firmen auf, erhöhen die Mieten oder Verkaufen die Wohnungen als Eigentumswohnungen.
Die alten Mieter fliegen raus.


 

Bearbeitet von Oldmiller
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vor 42 Minuten schrieb geissi:

verdammt zur Verschrottung?

 

davor habe ich auch große Angst, zumal ich meinen sportlich gesellschaftlichen und natürlich riesigen finanziellen Schaden gar nicht abschätzen kann.

 

Darüber hinaus, hat doch das BKA schon längst vor unserem Erwerb entschieden, das unsere Halbautomatischen Sportgewehre gemäß §6 WaffG, den Anschein einer Kriegswaffe nicht erwecken und daher von einem Verbot zum Sportlichen Schießen, nicht erfasst sind!

 

Das bedeutet im Klartext, das diese "technische sowie optische Beurteilung" schon längst stattgefunden hat und man in diesem Fall durch Experten des BKA schon visuell und schriftlich in einem der Feststellungsbescheide  feststellte, das unsere HAs nicht aussehen wie eine Kriegswaffe!

Was nachweislich nicht aussieht wie eine Kriegswaffe kann weder rhetorisch, noch optisch nicht ähnlich aussehen wie eine Kriegswaffe, die als solches nie Erfasst wurde!

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vor 19 Minuten schrieb Speedmark:

Das bedeutet im Klartext, das diese "technische sowie optische Beurteilung" schon längst stattgefunden hat und man in diesem Fall durch Experten des BKA schon visuell und schriftlich in einem der Feststellungsbescheide  feststellte, das unsere HAs nicht aussehen wie eine Kriegswaffe!

 

 

Negativ. Bis jetzt hat nur eine technische Beurteilung stattgefunden. Wenn die Optik entscheidet, dann ist das ja nochmal eine andere Nummer. 

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vor 7 Minuten schrieb Harry Callahan:

Negativ. Bis jetzt hat nur eine technische Beurteilung stattgefunden. Wenn die Optik entscheidet, dann ist das ja nochmal eine andere Nummer. 

Die Anscheinsgeschichte wird vom BKA rein optisch vom Gesamteindruck her betrachtet.

Darauf Einfluss haben: belüfteter Vorderschaft, Zweibein, Klapp- oder Schiebehinterschaft,

Pistolengriff, langes herausstehendes Magazin, Mündungskomponente. So stehts im Referentenentwurf.

 

Bis jetzt hat das aber nur Halbautomaten betroffen bei denen die Hülsenlänge kürzer als 40mm und der Lauf kürzer als 16" war,

also die typischen KK-HA und die 9mm PCCs.

Ich nehme an, dass dann in Zukunft alle AR's dahingehend begutachtet werden. Im besten Fall hilft dann schon ein

geschlossener Vorderschaft oder eine bunte Farbe.

Im schlechtesten Fall werden das dann verbotenen Gegenstände, die verschrottet werden müssen. Also Totalschaden und

keine Entschädigung.

 

Ich stell mir gerade vor, ich muss meine AR's abgeben.... da wird mir ganz übel.

 

Für Firmen wie Schmeisser, HERA, OA, Burk und DAR wirds dann auch "lustig". Auch Läden wie Horner Arms oder 3G Sports

wirds dann hart treffen

Nur HK wird das egal sein, die paar Sportschützen und Jäger jucken die nicht.

 

Leute, werdet VDB-Mitglieder, nutzt deren Briefgenerator, der am Wochenende freigeschaltet werden soll und schreibt Eure FDP-Leute an.

 

 

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Veschrottung ohne Entschädigung ist Grundgesetzeswidrig:

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14 

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
 
 
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So richtig kann ich mir noch keinen Reim drauf machen.

 

Der Gesetzesentwurf der hier herumgeistert (keine Ahnung ob authentisch oder nicht) zielt ja nur auf den Anschein ab. Den Anschein bekomme ich aber - zumindest nach den Kriterien die früher galten - relativ einfach weg. Lochschaft hinten, anderer Vorderschaft vorne, schön aus Holz, kein langes Magazin (eh schon lang Verboten) und kein MFD. Schon würde es passen...

 

Bevor sich aber jemand Hoffnung macht: So einfach wird es sicher nicht werden, man will gerade ja bewirken, dass die Leute abgeben müssen. Ansonsten könnte man ja gleich einfach eine Bestandschutzregelung machen. Aber das ist eben gerade nicht gewollt.

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Die Verbieteritis aus konstruiertem Grund, einfach nur weil die Fasler das so will, wird im ungünstigsten Fall zu einem Verschwinden von bislang in keiner Weise bei Straftaten in Erscheinung getretener Waffen führen. Die Dame sollte mal die immer wieder krampfhaft als Legitimation für ideologiebehaftetes Handeln bemühte Geschichte verfolgen. Die nationalen Sozialisten verboten Waffen, die ultralinken Sozialisten verboten Waffen, unsere rot- grünen Sozialisten wollen sie verbieten. Immer verschwanden bei Verboten privater Waffen erhebliche Bestände auf Nimmerwiedersehen die erst Jahrzehnte später oft nur durch Zufall wieder auftauchten.

 

Was soll groß passieren wenn das wieder so kommt? Zuverlässigkeit weg? Na und? Für etwas das man eh nicht mehr besitzen darf? Bestrafung mit welcher Begründung, nach welchem Gesetz? Weil privates Eigentum verlegt, verschlampt, irgendwo vergessen wurde?

 

Im Wahn imaginäre Nazis zu jagen, arg konstruiert erscheinende Staatsstreiche verhindern zu wollen und damit gesetzestreue Bürger schikaniert führt lediglich dazu diese zu "Es reicht Bürgern" zu machen, die ebenso auf Gesetze einen Haufen setzen wie es unsere Regierung vorführt.

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Wenn das noch x schreiben vulgo. Ankündigen und die richtigen das lesen, könnte ich mir vorstellen, dass man jemanden schickt zum holen.

 

Oder unregelmäßig regelmäßig später vorbeikommt und mehr oder weniger ungefragt beim suchen zu Hause hilft.

 

Ne danke. Zuzutrauen wäre es tatsächlich. Leider. 

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Wer kündigt was wo an? Es ist lediglich das Aufzeigen einer(!) möglichen Konsequenz. Verbote, ganz besonders Waffenverbote, führten immer dazu sie zu umgehen. Die Geschichte ist voll davon.

 

Die meisten Waffenbesitzer werden die Dinger am Tag X sowieso treu und brav mit einem beflissenen "Bitteschön" freiwillig abliefern. Man hat ja was zu verlieren. Und sich gegen politische Willkür wehren bringt ja nur Ärger. Also lieber Maske tragen, Maul halten und die Spritze abholen.

 

Ist nämlich nichts anderes. Dem Horrorclown wurden keine Grenzen aufgezeigt, er macht was er will. Der Fasler werden keine Grenzen aufgezeigt, sie macht was sie will. Weil alle schön das Maul halten und den kleinen devoten Untertanen geben. Muckt doch wer auf, wird die Presse losgehetzt die die Protestierer zu Nazis, Reichsschwurblern, Demokratiefeinden erklärt und schon zuckt der treudoofe Michel zurück und ist wieder friedlich. Man hat ja schließlich zu verlieren.

 

Inklusive der ganzen Politgläubigen hier. Die F.D.P. wird uns retten. Klar doch. Die Lindnerpartei, die Partei der Umfaller, Kloabstimmer und je nach Umfrage Meinungsflexiblen.

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Asgard, was machst du denn was der Michel nicht tun würde?

Ich denke eher es ist die Ratlosigkeit was man denn machen kann.

Mir fallen nicht viele legale Sachen ein die meinen Protest wirklich Ausdruck verleihen und als halbwegs vernünftiger Bürger will ich nicht Polizisten mit Steinen bewerfen weil ich gegen die Politik bin, da trifft es ähnlich wie bei einer Hotline einfach nicht die, die es verbockt haben.

 

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13 hours ago, Harry Callahan said:

Negativ. Bis jetzt hat nur eine technische Beurteilung stattgefunden. Wenn die Optik entscheidet, dann ist das ja nochmal eine andere Nummer. 


Einkaufsliste:

-Spraydose "Candy Pink"

-Aufkleber "Sternchen und Herzchen"

-Aufkleber "Hello Kitty"

-Hitzebeständiges Lametta zum Einfädeln in die "kriegswaffenartigen" Belüftungsöffnungen am Handschutz

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vor 52 Minuten schrieb Asgard:

Wer kündigt was wo an? Es ist lediglich das Aufzeigen einer(!) möglichen Konsequenz.

Versuch nicht jeden für naiv doof zu verkaufen.

 

"Legalwaffenbesitzer bereiten sich auf Tag X vor, in einschlägigen Foren wird empfohlen Waffen frühzeitig verschwinden zu lassen"

 

Perfekte Vorlage für die Politik um zeitig zu Handeln.

 

Danke!

Bearbeitet von chapmen
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vor 14 Stunden schrieb geissi:

Gelbmarkierung = verdammt zur Verschrottung?

Nein, das kommt woanders her:

In einer früheren Version des Entwurfs war an der entsprechenden Stelle von neonfarbiger Markierung die Rede. Hier die entsprechende Textstelle

 

Zitat

 „(24) Hat jemand am [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes] eine Feuerwaffe nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Feuerwaffe nicht wirksam, wenn bis zum [Einsetzen: Datum des Inkrafttreten des Gesetzes plus 12 Monate] mindestens 10 Prozent der sichtbaren Oberfläche der Feuerwaffe neonfarben markiert werden, (...)


Ihr findet das Dokument hier verlinkt.

Im nun vorliegenden Referentenentwurf ist innerhalb des Gesetzestextes diese Regelung nicht mehr enthalten.


ABER im Kapitel "IV - Gesetzesfolgen" ist wieder von der Farbe die Rede. Das ist der Text, den fw114 als Bild hier als ersten Beitrag eingestellt hat. Der Entwurf geht hier davon aus, dass alle ca 135.000 Besitzer der entsprechenden Waffen einen Antrag nach §40 Abs. 4 stellen werden, was ziemlich absurd ist, denn die Leute wissen ja vorher, dass sie in den meisten Fällen keine Ausnahmegenehmigung aufgrund von "Wissenschaft, Kulturhistorik oder öffentlicher Sicherheit" erhalten werden. Das stellt auch der Entwurf fest, um dann mit diesem Satz zu enden: 

 

Zitat

Darum erfolgt danach die Gelbmarkierung in allen 135 000 Fällen.

 

Das macht natürlich für sich genommen erst mal gar keinen Sinn, wenn die Möglichkeit der farblichen Markierung, auf die sich diese Textstelle ja bezieht, in dem jetzt vorliegenden Text gar nicht mehr enthalten ist. Es ist aber nicht gemeint, dass ein Sachbearbeiter der Waffenbehörde die Waffe ansprüht und damit (wie einen zu fällenden Baum im Forst) für ein baldiges Ende markiert. Der Waffenbesitzer ist derjenige, der die Waffe farblich markieren soll.

Es scheint sich nämlich hier um eine "Bestandsschutz"regelung zu handeln.

Wie gesagt: Dies ist nicht der Gesetzestext, sondern die Erläuterungen. Und hier der Abschnitt zu den Folgen des Gesetzes. Diese Folgen werden in Zeit- und Geldaufwand aufgeschlüsselt:


 

Zitat

Für die Gelbmarkierung wird mit 15 Minuten für die Bestellung und das Auftragen auf die Waffe sowie mit 5 Euro für die Farbe und 3,50 Euro Versandkosten gerechnet. Insgesamt ergeben sich so 120 Minuten Zeitaufwand und 8,50 Euro Sachkosten.

(...)

Der Zeitaufwand für die Beantragung zur Einstufung wird auf 60 Minuten geschätzt (...). Für die Gelbmarkierung wird mit 15 Minuten für die Bestellung und das Auftragen auf die Waffe sowie mit 5 Euro für die Farbe und 3,50 Euro Versandkosten gerechnet. Insgesamt ergeben sich so 120 Minuten Zeitaufwand und 8,50 Euro Sachkosten. Zeit- und Sachkosten über alle Fälle ergeben 270 000 Stunden Zeitaufwand (135 000 * 120 / 60) und 1,148 Millionen Euro Sachkosten (135 000 * 8,5) für Bürgerinnen und Bürger.


Warum die Sache mit der Farbe nicht mehr im Gesetzestext selbst steht, ist mir nicht klar. Aber so macht es Sinn. Und nur wenn man diese frühere Version des Entwurfes (bzw. den Ausschnitt) kennt. Es würde mich nicht wundern, wenn sie das im Gesetzestext selbst aus taktischen Gründen (erst mal) wieder entfernt haben. Und vielleicht wollen sie ja auch versuchen, damit durchzukommen. Oder sie spekulieren drauf, dass es niemand auffällt, dass in den Erläuterungen zu den Gesetzesfolgen eine Möglichkeit der Besitzstandswahrung besteht, im Gesetzestext selbst aber nicht. Solche Winkelzüge haben auch im Bundestag schon oft funktioniert. 

Wenn keine für uns bessere Lösung ausgehandelt werden kann (!!!) wäre es von größter Bedeutung, dass der Satz mit der Farbe in den eigentlichen Gesetzestext (!) vor der Abstimmung wieder aufgenommen wird. Der spätere Text gehört nicht zum Gesetz sondern nur zum Referentenentwurf und wird im Bundestag nicht mit abgestimmt. Denn nur so gäbe es für normale Schützen einen Weg, die SL-Waffen (nun in einem modernen, harmlos wirkenden neongelb gehalten) zu behalten.

Gewöhnt euch schon mal an den Anblick:

[img]
baker-hydrographics-h-166-electric-yello
 

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