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Ludwig1900

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  1. Nein, das kommt woanders her: In einer früheren Version des Entwurfs war an der entsprechenden Stelle von neonfarbiger Markierung die Rede. Hier die entsprechende Textstelle Ihr findet das Dokument hier verlinkt. Im nun vorliegenden Referentenentwurf ist innerhalb des Gesetzestextes diese Regelung nicht mehr enthalten. ABER im Kapitel "IV - Gesetzesfolgen" ist wieder von der Farbe die Rede. Das ist der Text, den fw114 als Bild hier als ersten Beitrag eingestellt hat. Der Entwurf geht hier davon aus, dass alle ca 135.000 Besitzer der entsprechenden Waffen einen Antrag nach §40 Abs. 4 stellen werden, was ziemlich absurd ist, denn die Leute wissen ja vorher, dass sie in den meisten Fällen keine Ausnahmegenehmigung aufgrund von "Wissenschaft, Kulturhistorik oder öffentlicher Sicherheit" erhalten werden. Das stellt auch der Entwurf fest, um dann mit diesem Satz zu enden: Das macht natürlich für sich genommen erst mal gar keinen Sinn, wenn die Möglichkeit der farblichen Markierung, auf die sich diese Textstelle ja bezieht, in dem jetzt vorliegenden Text gar nicht mehr enthalten ist. Es ist aber nicht gemeint, dass ein Sachbearbeiter der Waffenbehörde die Waffe ansprüht und damit (wie einen zu fällenden Baum im Forst) für ein baldiges Ende markiert. Der Waffenbesitzer ist derjenige, der die Waffe farblich markieren soll. Es scheint sich nämlich hier um eine "Bestandsschutz"regelung zu handeln. Wie gesagt: Dies ist nicht der Gesetzestext, sondern die Erläuterungen. Und hier der Abschnitt zu den Folgen des Gesetzes. Diese Folgen werden in Zeit- und Geldaufwand aufgeschlüsselt: Warum die Sache mit der Farbe nicht mehr im Gesetzestext selbst steht, ist mir nicht klar. Aber so macht es Sinn. Und nur wenn man diese frühere Version des Entwurfes (bzw. den Ausschnitt) kennt. Es würde mich nicht wundern, wenn sie das im Gesetzestext selbst aus taktischen Gründen (erst mal) wieder entfernt haben. Und vielleicht wollen sie ja auch versuchen, damit durchzukommen. Oder sie spekulieren drauf, dass es niemand auffällt, dass in den Erläuterungen zu den Gesetzesfolgen eine Möglichkeit der Besitzstandswahrung besteht, im Gesetzestext selbst aber nicht. Solche Winkelzüge haben auch im Bundestag schon oft funktioniert. Wenn keine für uns bessere Lösung ausgehandelt werden kann (!!!) wäre es von größter Bedeutung, dass der Satz mit der Farbe in den eigentlichen Gesetzestext (!) vor der Abstimmung wieder aufgenommen wird. Der spätere Text gehört nicht zum Gesetz sondern nur zum Referentenentwurf und wird im Bundestag nicht mit abgestimmt. Denn nur so gäbe es für normale Schützen einen Weg, die SL-Waffen (nun in einem modernen, harmlos wirkenden neongelb gehalten) zu behalten. Gewöhnt euch schon mal an den Anblick: [img]
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