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IGNORED

Grüne WBK ohne Waffenbesitz


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Geschrieben

Hallo, ich habe seit den 90ern eine Grüne WBK, aber außer Luftpusten keine Waffen mehr (hatte eine CZ 75) und bin auch in keinem Verein mehr angemeldet. Im letzten Jahr musste ich irgendwas um 25€ bezahlen, angeblich, damit sie nicht verfällt. Kann ich die einfach behalten, denn schließlich habe ich ja die Sachkundeprüfung gemacht und die WBK auch bezahlt. Der Sachbearbeiter sagte weiterhin was von NWR-ID, dass da noch irgendwas eingetragen werden müsste... 🤔 Hier sind doch so viele kompetente Leute, die mir das bestimmt beantworten können!

Geschrieben (bearbeitet)

Eine grüne WBK ohne gültigen Eintrag ist Altpapier.

 

D.h. sie dokumentiert auch keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis. Wozu also Gebühren für irgendwelche unnützen Überprüfungen bezahlen.

Und wenn die nix mehr dokumentiert, braucht die auch keine NWR-ID mehr nachgetragen bekommen.

 

Die Sachkunde spielt da keine Rolle und was Du mal für was auch immer bezahlt hast interessiert auch nicht mehr.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb alzi:

Eine grüne WBK ohne gültigen Eintrag ist Altpapier.

 

grundsätzlich ja, aber hier wirds interessant:

 

 

vor 29 Minuten schrieb Lokführer:

 Der Sachbearbeiter sagte weiterhin was von NWR-ID, dass da noch irgendwas eingetragen werden müsste...

 

D.h., der Lokführer wird anscheinend bei seiner Behörde immer noch als Waffenbesitzer geführt.

Hat dann einen Vorteil, wenn er mal wieder was beantragen möchte. Da kommt dann hoffentlich keiner auf die Idee, dass er ne neue Sachkundeprüfung ablegen muss, oder dass er 12 Monate warten muss oder sonstwas. Auch die 10-Jahres-Frist fängt nicht von vorne an (ja ich weiss, gilt seit erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, aber wer weiss, wie lange die Unterlagen Aufbewahrt werden, wenn er die WBK abgeben sollte).

 

Weiterhin kostet die Ausstellung einer WBK (also das Papier, nicht die Erlaubnis an sich) bei manchen Behörden extra. Und wenn er das Papier schon hat, kann er ja hier auch wieder nen Euro sparen.

Geschrieben

Hat aber ggf. noch einen Klumpfuss: Was soll den noch in das NWR eingetragen werden. Im schlechtesten Fall fällt dann der (illegale) Verkauf der CZ auf 🤣

Das mit dem illegal war Spass (falls es jemand nicht versteht)... hoffe ich doch zumindest

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb SDASS_Nico:

D.h., der Lokführer wird anscheinend bei seiner Behörde immer noch als Waffenbesitzer geführt.

Hat dann einen Vorteil, ...

 

Ja er wird zu unrecht als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis geführt, die er aber nicht mehr hat. Und formal/rechtlich bringt ihm das hinsichtlich irgendwelcher Fristen auch garnix.

 

Ganz im Gegenteil, er wird unnötigerweise, zu unrecht und gebührenpflichtig weiterhin regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit geprüft, was ihm ausser Kosten garnix einbringt.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MAHRS:

Leihwaffen?

Ist noch zweifelhafter wie die Empfehlung eines Youtubers und Waffenhändler sich eine grüne WBK mit Voreintrag für eine Flobbert zu holen um sich dann eine 9mm auf Leihschein zu holen.

Der Leihschein erlaubt den Erwerb und Besitz auch nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck. Wenn man in keinem Verein und auch keinem Verband ist (das wurde so nicht ausdrücklich geschrieben, unterstelle ich jetzt einfach mal) hat man auch kein Bedürfnis als Sportschütze eine Disziplin eines Verbandes zu schießen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb alzi:

D.h. sie dokumentiert auch keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis

Doch: Leihnehmer!

 

Grundsätzlich ist die grüne WBK ohne Eintragungen nicht wert. Sie verfällt auch nicht. Und eigentlich muss sie widerrufen werden wenn kein Bedürfnis mehr besteht. Was beim TO nicht mehr der Fall ist.

 

Allerdings dürfen Waffen eben am Inhaber einer WBK ausgeliehen werden. Hier ist nicht von Bedeutung ob diese Eintragungen enthält.

 

Nachtrag: Leihe geht natürlich auch nur zum "von Bedürfnis umfassten Zweck". Ohne Jagdschein und Vereinsmitgliedschaft besteht da natürlich keins.

Bearbeitet von Fyodor
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Geschrieben

Danke erstmal für die Antworten! Vielleicht ist es am besten, wenn ich einen Termin mache und mal dort vorstellig werde. Wenn mir die Karte nichts mehr nützt, können sie sich die meinetwegen einrahmen und übers Bett hängen. Eine zulassungspflichtige Kurzwaffe werde ich mir aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht wieder zulegen und wenn die noch mehr am Waffengesetz umherbasteln, hat es sich damit sowieso erledigt. Bleibe ich eben bei meinen Luftpusten, damit kann man auch jede Menge Spaß haben und auf meinem Grundstück habe ich dafür ideale Bedingungen.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Lokführer:

Bleibe ich eben bei meinen Luftpusten, damit kann man auch jede Menge Spaß haben und auf meinem Grundstück habe ich dafür ideale Bedingungen.

 

pass bloß auf wenn das "bleiverbot" auch die luftpumpen einholt, dann bist "ein übler umweltsünder" wenn du damit in deinem garten "blei verklappst"!!!

 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb SDASS_Nico:

. Da kommt dann hoffentlich keiner auf die Idee, dass er ne neue Sachkundeprüfung ablegen muss, oder dass er 12 Monate warten muss oder sonstwas.

 

12/18 in den letzten 12 Monaten gilt bei Erwerb immer und deswegen kommt da einer schon kraft Gesetzes drauf..

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, BlackFly said:

Ist noch zweifelhafter wie die Empfehlung eines Youtubers und Waffenhändler sich eine grüne WBK mit Voreintrag für eine Flobbert zu holen um sich dann eine 9mm auf Leihschein zu holen.

 

In diesem Fall ist der Tip nichtmal falsch, da es sich um Sportschützen handelt, die ihre 12/18 noch nicht haben.

 

1 hour ago, BlackFly said:

Der Leihschein erlaubt den Erwerb und Besitz auch nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck.

 

Das anerkannte Bedürfnis ist bei Sportschützen gegeben.

 

58 minutes ago, Lokführer said:

Eine zulassungspflichtige Kurzwaffe werde ich mir aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht wieder zulegen und wenn die noch mehr am Waffengesetz umherbasteln, hat es sich damit sowieso erledigt.

 

Schön wenn Du Dich so sicher fühlst. Ich würde keine zu hohen Wetten abgeben, dass Du die Luftpumpe nicht auch bald registrieren sollst. Und wie wir alle wissen ist die Registrierung die Vorstufe der Enteignung.

 

Und solange Du die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht brauchst, würde ich Dir dringend davon abraten, die Luftpumpen zu registrieren. Motto: Legal? Illegal? Scheissegal!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben

Der Tipp ist falsch. Ne bedürfnisfreie Waffe bescheinigt kein Bedürfnis. Also hat man kein Bedürfnis nachgewiesen zur Leihe von bedürfnispflichtigen Waffen.

 

Also muss mit Leihschein ein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden.

 

Wer jemanden auf so ne WBK ne Waffe verleiht, hat die Unzuverlässigkeit einfach verdient...

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb drummer:

Schön wenn Du Dich so sicher fühlst. Ich würde keine zu hohen Wetten abgeben, dass Du die Luftpumpe nicht auch bald registrieren sollst. Und wie wir alle wissen ist die Registrierung die Vorstufe der Enteignung.

 

Und solange Du die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht brauchst, würde ich Dir dringend davon abraten, die Luftpumpen zu registrieren. Motto: Legal? Illegal? Scheissegal!

Dazu müsste die Behörde aber erstmal wissen, dass ich überhaupt welche habe. Selbst die Nachbarn wissen nichts, weil sie es nicht hören, geschweige denn sehen können. In der Scheune ist viel Platz und wenns ganz hart kommt, lass ich eben den ZT 303D im Leerlauf tuckern oder mach das Radio an... Bleiverbot? Mit den Mumpeln, die ich noch habe, komme ich locker ein paar Jährchen hin, bin ja auch nicht mehr der Jüngste...

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Geschrieben
21 minutes ago, Qnkel said:

Der Tipp ist falsch. Ne bedürfnisfreie Waffe bescheinigt kein Bedürfnis. Also hat man kein Bedürfnis nachgewiesen zur Leihe von bedürfnispflichtigen Waffen.

 

Eine Waffe bescheinigt niemals ein Bedürfnis. Der Schütze hat entweder ein entsprechendes Bedürfnis oder nicht. Das Bedürfnis hängt an der Person und nicht an der Waffe - und auch nicht an der WBK. Die Regelung für die Leihe hängt dagegen an der WBK. Also ist der Tip korrekt.

Geschrieben (bearbeitet)

Besagter Youtuber hat diesen Tip an Schützen gegeben, die Mitglied in einem Schützenverein sind und sich auf dem Weg zur eigenen WBK als Sportschütze befinden. Und damit ist der Tip absolut korrekt.

 

Übrigens muss ein Sportschütze nicht zwingend Mitglied in einem Verein sein. Obwohl inzsischen natürlich versucht wird, alle Sportschützen zu einer Vereinsmitgliedschaft zu zwingen.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben

Nun erklärt mal, was der Unterschied zwischen einer grünen WBK ohne Eintrag und einer gelben WBK ohne Eintrag ist. 
Ich hatte ca. 7 Jahre ne gelbe WBK ohne Eintrag, bevor mein SB meinte, ich sollte da bald mal was eintragen lassen. 

Geschrieben

Grüne WBK für eine bedürfnisfreie Schusswaffe, 4mmM20 oder von mir auch aus auch der Flobert, wenn er ein F hat, wurden schon seit es das gibt genau für diesen Grund erworben. Ich würde diesen Weg nicht Schwarz oder Weiß bezeichnen, eher als Grau..............Sogar Frankonia hat so eine gebrauchte 9mm auf Leihschein raus gegeben................................

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Qnkel:

 

Also muss mit Leihschein ein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden.

 

hallo, für eine leihe bedarf es  KEINES bedürfnisnachweises - definitiv NICHT !

 

unabhängig des gesetzestextes würde ich aber jemandem ohne erlaubnispflichtige waffe  bzw mit "leerer" wbk trozdem KEINE solche waffe zur leihe geben...

 

Geschrieben
8 minutes ago, PetMan said:

Ich würde diesen Weg nicht Schwarz oder Weiß bezeichnen, eher als Grau..............Sogar Frankonia hat so eine gebrauchte 9mm auf Leihschein raus gegeben................................

 

Und das ist auch völlig OK. Würde ich - entsprechend dem Text des Waffengesetz - jederzeit auch so machen. Da ist auch nichts graues dabei, nur weil sich jemand nicht in vorauseilendem Gehorsam schon die nächsten Verschärfungen herbeifabuliert. Die Händler machen schon genug Dinge in vorauseilendem Gehorsam nicht, die vom Waffengesetz gedeckt wären.

 

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