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IGNORED

Probleme mit einem Waffenhändler: neu gekauft - gebraucht bekommen.


TDXL

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Liefe Forumgemeinde,

 

angenommen wird folgende Situation: Person A kauft sich eine Waffe als Neuwaffe online bei einem kleineren Händler (in Deutschland).

Die Waffe wird vom Händler in einem Paket zusammen mit Munition per Hermes verschickt - und landet draufhin bei einem Nachbar von A!

 

Nachdem das Paket von A beim Nachbar abgeholt wird - kommt noch eine Überraschung - die Waffe hat sehr viele Kratzer, Gebrauchsspuren und Schießpulverreste. Dies wird umgehend fotografiert und innerhalb einer Stunde nach Erhalt des Pakets per Mail reklamiert.

Der Händler behauptet nun er hätte die Waffe ohne Gebrauchsspuren losgeschickt und droht am Telefon mit einem Gerichtsverfahren und behauptet dabei "er hätte schon viele solcher Verfahren gewonnen".

Im Falle von einem Widerruf und der Rücksendung der Ware möchte der Händler keine Rücksendekosten übernehmen und beruft sich auf seine AGBs. Die Rücksendekosten wären ja relativ hoch - als Privatperson würde A die Waffe und Munition nur mit Overnite verschicken und zwar in zwei unterschiedlichen Paketen, auf keinem Fall zusammen!

 

War jemand schon in einer solchen Situation und kann etwas dazu sagen?

Wie steht es um den Rückversand bei solchen Fällen und wie beweist A, in welchem Zustand die Waffe tatsächlich angekommen ist - vor Allem wenn der Zeitpunkt der Übergabe zeitlich durch die Abholung vom Nachbar nicht auf direktem Weg zu beweisen ist (mal abgesehen davon, dass die Waffe gar nicht beim Nachbar landen durfte und schon gar nicht mit Munition!)

Wie wäre der Vorgand der Erwerbsanzeige A man die Waffe wieder zurücksendet?

 

Ich würde mich auf eure Antworten freuen!

 

 

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3 minutes ago, TDXL said:

Im Falle von einem Widerruf und der Rücksendung der Ware möchte der Händler keine Rücksendekosten übernehmen und beruft sich auf seine AGBs. Die Rücksendekosten wären ja relativ hoch - als Privatperson würde A die Waffe und Munition nur mit Overnite verschicken und zwar in zwei unterschiedlichen Paketen, auf keinem Fall zusammen!

 

Erstens musst Du nicht Overnite benutzen. Der Händler könnte Dir z.B. einfach passendes Rücksendeeticket zur Verfügung stellen, was viel günstiger ist. Zweitens schlagen AGB normalerweise keine Rechtslage (die im Zivilrecht netterweise noch meistens durchsetzbar ist).

 

Wenn der Händler sich stur stellt wirst Du wohl den teuren Versand wählen und danach die Kosten vom Händler einklagen müssen.

 

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Zuerst einmal stellt sich die Frage: Willst du vom Vertrag zurücktreten oder Nachbesserung von Mängeln der Kaufsache? Bei ersterem kann dir der Verkäufer die Kosten der Rücksendung über die AGB auferlegen, bei zweiterem nicht. Sofern zweiterem angedacht ist geht es dann darum zu belegen, dass die Mängel bei Erhalt der Ware bereits vorhanden waren und nicht von dir stammen. Mit einem Zeugen sollten die Chancen vor Gericht eigentlich nicht schlecht stehen. Ob das der Ärger wert ist musst du selbst entscheiden.

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Just now, TDXL said:

Ist es tatsächlich in Deutschland so leicht sowas "abzuziehen", dass man ohne guten Anwalt in diesem Fall nicht weiterkommt?

 

Kommt auf Dich an. In erster Instanz gibt es normalerweise noch keinen Anwaltszwang. Abgesehen davon sollte das in diesem Fall wirklich jeder Anwalt hinbekommen. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren (Zustand der Waffe, Zeugen, Versuche die Sache gütlich zu regeln).

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vor 2 Minuten schrieb ExOSP:

Zuerst einmal stellt sich die Frage: Willst du vom Vertrag zurücktreten oder Nachbesserung von Mängeln der Kaufsache? Bei ersterem kann dir der Verkäufer die Kosten der Rücksendung über die AGB auferlegen, bei zweiterem nicht. Sofern zweiterem angedacht ist geht es dann darum zu belegen, dass die Mängel bei Erhalt der Ware bereits vorhanden waren und nicht von dir stammen. Mit einem Zeugen sollten die Chancen vor Gericht eigentlich nicht schlecht stehen. Ob das der Ärger wert ist musst du selbst entscheiden.

Nachbesserung wurde bereits verlangt. Der Händler machte am Telefon ein Angebot einer Kaufpreisminderung - dem wurde zugestimmt. Es ist aber nicht schriftlich, und ob das Geld jemals ankommt - weiss man nicht. Wenn kein Geld ankommt, muss man schauen wie das Problem alternativ gelöst werden kann.

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vor 6 Minuten schrieb drummer:

 

Kommt auf Dich an. In erster Instanz gibt es normalerweise noch keinen Anwaltszwang. Abgesehen davon sollte das in diesem Fall wirklich jeder Anwalt hinbekommen. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren (Zustand der Waffe, Zeugen, Versuche die Sache gütlich zu regeln).

Zustand der Waffe wurde direkt mit Fotos dokumentiert - die Frage ist wie man den Zeitpunkt der Fotos am besten sichert. Eine Zeugin ist auch vorhanden.

Anwalt wäre jetzt auch nicht das Problem. Ich wundere mich jedoch, dass es vom Verkäufer so locker gesehen wird - so könnte ja jeder  online Gebrauchtware als neu verkaufen und behaupten "es war neu".

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vor 27 Minuten schrieb TDXL:

Wie wäre der Vorgand der Erwerbsanzeige A man die Waffe wieder zurücksendet?

 

Da das heutige WaffG (zu früher), kein Widerruf kennt, wurde die Waffe erworben und muss damit eingetragen und wieder ausgetragen werden. Alles andere wäre Kulanz des Sachbearbeiters - wenn das durch das NWR und die Meldung durch den Händler überhaupt noch möglich ist.

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vor 40 Minuten schrieb TDXL:

mal abgesehen davon, dass die Waffe gar nicht beim Nachbar landen durfte

Ist mir letzte Woche noch passiert. Seriöses Unternehmen ... also sowohl der Händler als auch der Transporteur ... die haben meine Kanone irgendwem im Haus in die Hand gedrückt!

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vor 6 Minuten schrieb RainerE:

DAS geht? Eine Waffe über Hermes verschicken und der Nachbar kann sie annehmen? Das ist erstaunlich🤔

Es ist so einiges erstaunlich bei diesem Vorgang. Die Waffe wurde ja auch noch zusammen mit der Munition verschickt in einem Karton von Firma "Umarex"!

Beides wurde im Telefongespräch erwähnt - scheint den Händler nicht zu interessieren!

Bearbeitet von TDXL
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Geht es hier nicht um einen Mangel der reklamiert wird?

Die zugesicherten Eigenschaften der Waffe als neu sind nicht gegeben.

In dem Fall trägt der Händler sämtliche Kosten der Rückabwicklung.

Schick ihm per Einschreiben Deine Forderungen und schau mal was kommt.

Hast Du eine Rechtschutz die sowas abdeckt?

Die ersten Schritte kannst Du alle selber machen.

Wenn Du keine Rechtschutz hast kannst Du Dich auch vor Gericht selbst vertreten.

Zieh es durch.

Spätestens wenn der Gerichtstermin steht wird er einknicken wenn die Sachlage so klar ist wie Du hier schreibst.

 

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vor einer Stunde schrieb TDXL:

Der Händler behauptet nun er hätte die Waffe ohne Gebrauchsspuren losgeschickt und droht am Telefon mit einem Gerichtsverfahren und behauptet dabei "er hätte schon viele solcher Verfahren gewonnen".

 

 

 

 

Wie oft macht der denn so etwas, wenn es angeblich zu vielen von ihm gewonnenen Verfahren gekommen ist? Die Aussage halte ich für ne Luftnummer.

Letztendlich ist er in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorgelegen hat, wie weiter oben schon beschrieben. Und bei Kauf wirklich Fabrikneu als Zustand (abgesehen vom Beschuss) vereinbart wurde.

 

Bleibt die Frage nach dem Aufwand, sein Recht durchzusetzen. Wenn du mit Kratzern und Dreck leben kannst, weil "neu" für den Händler vielleicht ein oder zwei Probeschießen durch andere Kaufinteressenten beinhaltet, würde ich mir die Minderung schriftlich oder per mail bestätigen lassen und erst dann den großen Bahnhof fahren, wenn er sich nicht dran hält. Aber jeder hat seine eigene Wertigkeit für Zeit, Ärger und für Anwalt und Gericht vorgestrecktem Geld.

 

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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Nachdem du das jetzt mehrfach erwähnt hast.... Was soll da das Problem sein? 

Laut einem Mitarbeiter von Overnite und meiner Recherche im Internet soll es wohl nicht zulässig sein - wie auch vom User Max Musculo etwas weiter oben erwähnt. Oder gilt es etwa nur für Privatversand?

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vor 1 Stunde schrieb TDXL:

hätte schon viele solcher Verfahren gewonnen".

Witzig das er schon soviel Ärger hatte. Frag ihn doch mal was der Richter wohl dazu sagt wenn rauskommt das er Waffe und Munition zusammen verschickt hat.

Schick ihm die Waffe per DHL zurück. Das ist an einen Händler erlaubt! Munition kann ja nicht soviel gewesen sein, die behält ein Berechtigter, Nummer durch. 

Habe das gerade hinter mir. Um die Waffe ein und wieder auszutragen kommst du wohl nicht drum rum. 2/6 kommt aber nicht zum tragen. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 24 Minuten schrieb TDXL:

und meiner Recherche im Internet soll es wohl nicht zulässig sein

Und in welchem Paragraphen des WaffG hast du das gefunden? 

 

Ich behaupte es ist kein Problem. 

Ich hab das selbst schon mehrfach so bekommen und hab auch Knarren und Munition zusammen im Rucksack, wenn ich zum Stand fahre... 

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vor 3 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich hab das selbst schon mehrfach so bekommen und hab auch Knarren und Munition zusammen im Rucksack, wenn ich zum Stand fahre...

 

das ist der ausschlaggebende punkt hier!

du "transportierst" hier deine waffe und die passende mun. zum stand!

das andere ist "versand" einer waffe, und da ist es eben NICHT zulässig (wird aber ständig gemacht) die mun mit in das selbe packet zu legen...

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Nur mal um das klarzustellen, die Waffe ist sicher "gebraucht" und nicht "neu, hat 1-2 Kratzer als Ausstellungsstück und etwas Schmauch vom Beschuss". Denn so wie kein "Neuwagen" 0km auf dem Tacho hat, ist keine Waffe vollkommen ungeschossen.

 

Ansonsten: An Händler kannst du problemlos als versichertes Paket per DHL verschicken, denn alle Mitarbeiter des Waffenhändlers sind auch berechtigt im Umgang. Die persönliche Übergabe, wie sie sonst Overnite garantiert kann somit entfallen. Deine Unkosten für Ein- und Austragen müsstest du wahrscheinlich einklagen, wenn sich der Händler stur stellt.

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