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IGNORED

Mehrere Tresore/Waffenschränke


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Geschrieben

Moin in die Runde,

 

ist der Waffenbehörde eigentlich mitzuteilen, wenn weitere als bei WBK-Beantragung dokumentierte Tresore/Blechschränke zur Aufbewahrung einzelner der vorhandenen Waffen/Munition angeschafft werden ?

Geht nicht um was wie worin wie gelagert wird/legitimen Aufstellungsort usw. Ausschließlich : Ist der Behörde ein weiterer Safe mitzuteilen ?

 

Wer die Frage blöd findet, der Meinung ist ich könne das ja auch woanders recherchieren hat jedes Recht, einfach nicht zu antworten...

 

Danke für Info...

Geschrieben

1. Eine gesetzliche Verpflichtung weitere / zusätzliche Tresore (für Waffen) an die Waffenbehörde zu melden besteht nicht.

2. Im Rahmen des Bestandsschutzes für "alte Tresore" mit niedrigerer Schutzklasse (A bzw. B) war es etwas stressfreier wenn diese Tresore bei der Waffenbehörde bereits als Meldung vorlagen. Nach meinen Erfahrungen war aber auch eine zeitnahe Meldung der Alttresore kein Problem. Teilweise wurde dann aber nach Rechnungen (mit Datum vor dem Stichtag) gefragt. Zumindest in einem mir bekannten Fall langte aber, da Kauf von Privat, auch eine schriftliche Aussage des Besitzers für den "Nachweis". War aber halt etwas aufwendiger als wenn vorher gemeldet worden wäre.

3. Blechschränke für Munition müssen gar nicht gemeldet werden.

4. Bei Waffenerwerb (vor allem Langwaffen oder mehr als 10 Kurzwaffen bei "nur" 0er Schrank) wird halt, wenn zusätzliche Tresore nicht gemeldet werden, von der Waffenbehörde evtl. nachgefragt wo die "neuen" Waffen untergebracht werden.

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Geschrieben

Ich habe meine Altbesitztresore, ein B , ein 5er A und 2 x 7er A/B Schränke wegen des Bestandsschutzes bei meiner Behörde gemeldet. Sollte ich mir noch einen weiteren, dann 0er oder 1er Tresor anschaffen würde ich den nicht unbedingt melden. Wozu auch. Eine Verpflichtung zur allgemeinen Meldung der Anzahl von den Schränken gab oder gibt es IMHO nicht. Wir mussten immer nur angeben wie wir die Waffen unterbringen, nicht aber in wievielen Schränken.

Geschrieben

Welchen Hintergrund hat deine Frage?

 

Wenn es nur darum geht, dass du Platz schaffen willst damit sich die Waffen nicht aneinander reiben - und sich somit weiter vermehren - musst du nix melden. 
 

Im Falle einer unangekündigten Kontrolle könnte es natürlich komische Blicke geben wenn du 14,5 Tresore zeigst, die aber nur von einem Wissen.

 

Melden tut ja nicht weh. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

Nein, brauchst nix mitzuteilen. Ab einer gewissen Anzahl Waffen fragen die dich (bzw. meine Behörde mich) wo die Kanonen untergebracht werden.

Das sehe ich anders, denn im § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG steht folgendes:

 

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

 

Eine einmalige Meldepflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Vielmehr besteht hier eine dauerhafte Bringschuld. Insofern sind der Waffenbehörde auch jegliche Änderungen (zusätzlicher Tresor, neuer Aufbewahrungsort, Mitnutzer etc.) nachzuweisen.

 

Gruß SBine

Geschrieben
Gerade eben schrieb MAHRS:

Teilt ihr euch den Account mit ein paar Leuten? Deine letzten Beiträge sind unterirdisch.

Wir sind nur zwei. SB und SBine.

 

Schreiben tue fast immer nur ich, weil ich ein "bissl" mehr Zeit habe als SB. 🙂

 

Gruß SBine

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MAHRS:

Teilt ihr euch den Account mit ein paar Leuten? Deine letzten Beiträge sind unterirdisch.

 

Die erinnert mich in letzter Zeit immer mehr an ein kleines, bockiges Kind, das mit dem Fuß aufstampft, um mehr Aufmerksamkeit zu erringem.

Geschrieben
15 minutes ago, Sachbearbeiter said:

"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."

 

Warum sollte man das nicht bei einer der sowieso stattfindenden  Aufbewahrungskontrollen machen können?!

Geschrieben

@all:

Sachbearbeiter (SB und Sbine) liefern hervorragende und aktuelle Informationen aus der Behördenpraxis.

Sie machen nicht die Gesetze, sondern ihre Arbeit.

Durch ihre Aussagen hat manch User bereits Argumentationshilfen bei seiner (nicht so gutmeinenden) Behörde erhalten.

 

Macht Euch mal Gedanken, was die beiden sich antun bei der Besserwisserei hier.

 

Ich bin gesegnet mit einer Behörde, die seit über drei Jahrzehnten hilfsbereit, freundlich und kompetent ist.

Und Ihr könnt Euch wirklich nicht vorstellen, wie sehr.

Die notieren EDV-mäßig die Anzahl und die Sicherheitsstufe der gemeldeten Tresore.

Und die sind genau so wenig anti-gun wie SB und SBine.

 

Selbst der größte Trottel sollte es hinkriegen, sich mit den beiden auf einem Niveau zu verständigen, das man auch von Angesicht zu Angesicht hätte.

Wer das nicht hinbekommt, weil er halt ein Dummbatz ist und mit allen Leuten Streit anfängt:

 

th?id=OIP.XopkYdZaxKJVpDxzNymx_QHaJx%26p

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Geschrieben
3 minutes ago, fa.454 said:

Die notieren EDV-mäßig die Anzahl und die Sicherheitsstufe der gemeldeten Tresore.

 

Und die Seriennummer nicht? Denn das wäre dann ein riesiges Problem für die öffentliche Sicherheit, solltest Du mal einen Tresor durch einen anderen mit der gleichen Sicherheitsstufe ersetzen!

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb drummer:

Und die Seriennummer nicht? Denn das wäre dann ein riesiges Problem für die öffentliche Sicherheit, [...]

Welchen Teil von

vor 9 Minuten schrieb fa.454:

Ich bin gesegnet mit einer Behörde, die seit über drei Jahrzehnten hilfsbereit, freundlich und kompetent ist.

Und Ihr könnt Euch wirklich nicht vorstellen, wie sehr.

hast Du nicht verstanden?

 

Ich bin kein Problem für die öffentliche Sicherheit und meine Behörde auch nicht.

Die haben ihre ureigene Meinung über die gesetzlichen Vorgaben die sie erfüllen müssen.

Davon erfährst Du aber nur privat.

Geschrieben

Die Frage ist, was macht Deine Behörde, wenn Du einen neuen Schrank kaufst und dies nicht sofort meldest? Falls sie dann bei der Kontrolle sehen, dass alles OK ist und sich das notieren, wäre aus meiner Sicht alles in Ordnung. Wenn sie Dir dann eine Unzuverlässigkeit anhängen wollen eher nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

einmalige Meldepflicht lässt sich daraus nicht ableiten.

Also muss ich auch nix melden wenn in dem bereits gemeldeten Schränken noch Platz ist, ich aber weil ich Bock drauf hatte einen weiteren habe. Wenn ich dann sagen wir mal die 11 Waffe haben möchte und nach Stand der Behörde nur 10 lagern darf, ist es doch früh genug!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Eine einmalige Meldepflicht lässt sich daraus nicht ableiten. Vielmehr besteht hier eine dauerhafte Bringschuld. Insofern sind der Waffenbehörde auch jegliche Änderungen (zusätzlicher Tresor, neuer Aufbewahrungsort, Mitnutzer etc.) nachzuweisen.

Auf die Frage beim Anmelden wie ich gedenke die Waffe unter zu bringen schrieb ich bisher immer , je nach Waffenart, A-Schrank oder B-Schrank. In welchem meiner mittlerweile 4 Tresoren welche Waffe liegt interessierte da keinen. Als es an das "nachmelden " der alten Schränke ging fragte ich das Amt an welche Tresore sie denn von mir in den Unterlagen haben? Ein A und ein B Schrank waren das. Das da schon lange nicht mehr alle meine Waffen reinpassen würden ist keinem aufgefallen. Deswegen habe ich meine zwei 7er A/B Schränke noch nachgemeldet. Wobei ich mir recht sicher bin das auch früher schon mal gemacht zu haben...........

 

vor 2 Minuten schrieb drummer:

Wenn sie Dir dann eine Unzuverlässigkeit anhängen wollen eher nicht.

Da sehe ich aber in keinster weise einen Tatbestand der eine Unzuverlässigkeit nach sich ziehen könnte. Ausser ich habe einen neuen A Schrank angeschafft, der laut Typenschild 2021 gebaut wurde und habe da Waffen drin................Ich hab auch noch in keinem GESETZ gelesen, das es PFLICHT war die EINZELNEN SCHRÄNKE  zu melden und sie NUR SO als Altbestand gezählt wurden. Normalerweise könnte ich auch heute noch einen alten Schrank nachmelden, wenn ich den Erwerb vor dem Stichtag plausibel machen könnte.

Geschrieben
1 minute ago, PetMan said:

Da sehe ich aber in keinster weise einen Tatbestand der eine Unzuverlässigkeit nach sich ziehen könnte.

 

Dann kann ja jeder den Nachweis halten wie er will. Der eine weist das eben bei der Aufbewahrungskontrolle nach und der andere schickt bei jeder Veränderung der Aufbewahrung - gerne auch mehrmals täglich - eine Statusmail an seine Behörde.

Geschrieben

Müssen die Behörden diese Meldungen speichern? Dann würden sie bei einem vollständigen echtzeit Log sicher 🤮

 

20.10.2022 - 11:30 Waffe XY mit Seriennummer ... NWR-II ID ... aus dem Schrank mit der Seriennummer ABC geholt zum putzen.

20.10.2022 - 11:46 Waffe XY mit Seriennummer ... NWR-II ID ... in den Schrank mit der Seriennummer EFG gelegt.

...

🤣

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb drummer:

Und die Seriennummer nicht?

Keine der bisher für mich zuständigen Behörden hat sich für die Seriennummer interessiert. Nur für die Schutzklasse. Mehr nicht.

 

vor einer Stunde schrieb drummer:

Wenn sie Dir dann eine Unzuverlässigkeit anhängen wollen eher nicht.

Aus welchem Grund sollten die das tun? Wenn du 5 Waffen in 5 1er Tresoren hast hast du doch die Vorgaben erfüllt.


ansonsten habe ich wie @fa.454 bisher nix zu bemängeln. Selbst die Behörde LK Offenbach (!!!) die hier ja oft genannt wird war mir gegenüber immer sehr kundenorientiert aufgestellt. Und zu 98% der Leute in meinem damaligen Verein auch. Da hat keiner was zu bemängeln gehabt. Nicht mal diese Behörde ist Anti-Gun.

 

Vielleicht liegt das Problem ja nicht immer auf der einen Seite vom Schreibtisch, so ganz allgemein gesagt.

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Geschrieben

Meine Behörde teilt mir bei Beantragung einer EWB von selbst mit dass ihren Berechnungen nach mein Lagerplatz nicht mehr ausreicht. Das ist aber nur eine Information, die Anzahl und Art der Schränke wird nicht zwingend abgefragt.

 

Altbestand A/B ist hier im Thread ja kein Thema.

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