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IGNORED

Landratsamt"schlägt zu"


Gast

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Ohne andere Begleitumstände , die hier nicht genannt wurden, halte ICH so ein Vorgehen schon nicht mehr für Grenzwertig sondern für Illegal. Ich habe schon mehrfach Nachlässe aufgelöst, so einen , oder überhaupt einen , Stress habe ich noch nicht erlebt. Auch im Umfeld nicht, weil sowas würde sich herumsprechen. Bisher wurden max die Munition abverlangt und Fristen gesetzt bis wann die Waffen einem Berechtigten zu überlassen sind.........und die wurden Klaglos in diesem Fall auch verlängert...........sonst nicht mal das. Und aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das die Behörden Froh sind wenn sich ein berechtigter drum kümmert. Da werden eher Tipps gegeben als Stress gemacht. Zb wie die Waffen Gesetzeskonform über Monate bei mir lagern konnten.

Bearbeitet von PetMan
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Also die einzigen Fälle die ich begleitet habe, wo das Amt sehr zeitnah da war, waren alles Geschichten wo entweder die anderen Personen als "nicht zuverlässig" angesehen wurden oder es andere Umstände gab, die zum zeitnahen handeln gezwungen haben, wenn die Waffen z.b. nicht verschlossen waren etc.

 

Dass das LRA ohne weitere Gründe den tresor ÖFFNEN LÄSST ( glaube kaum das der SB das selber mit der Büroklammer schafft) halte ich für "unglaubwürdig"

 

 

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Aus eigener Erfahrung kenne 

ich das auch als ganz easy und entspannt,wie schon einige geschrieben haben.

Nun kommt aber Bruchstückweise mehr zutage 

Mir kommt nun der verdacht,dass irgendwo der Satz "Gefahr im Verzug"

als Argument der Behörde kommen muss.

Auch deine Aussage zu dem offenbar nicht alltäglichen Unfall spricht dafür.

Dann kommt irgendwo der Moment wo die Behörde schnell handelt .

Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum 

Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei.

MFG.      der Waldlaeufer

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vor 10 Minuten schrieb erstezw:

Nach allem was ich jetzt schon live erlebt und aus glaubhafter erster Hand (nicht zweiter oder dritter...) erfahren habe liegt so etwas durchaus im Bereich des Vorstellbaren. 

 

Aber nicht als Vorgehen einer Verwaltungsbehörde in ihrem gegebenen, verwaltungsrechltichen Rahmen.

Die dürfen, wie bereits gesagt, im Wege der Verwaltungsvollstreckung nicht so "ad hoc" tätig werden, wie im vorliegenden Fall geschildert.

Wenn sie ohne dass erforderliche Prozedere (Anhörung/Androhung/Frist) agiert haben, steckt entweder ein anderes rechtliches Vorgehen dahinter. Oder sie haben schlicht illegal agiert.

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vor 7 Minuten schrieb waldlaeufer55:

Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum 

Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei.

 

Da hast Du recht, aber erst die Diskussion zeigt mir, welche Fragen man stellen muss, um das Thema zu schärfen.

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vor 5 Minuten schrieb Mittelalter:

naja... wenn das der ist, den ich vermute (62, Raum Karlsruhe), dann war der anscheinend alleine beteiligt. also gar nicht soooo spektakulär...

 

genau wegen dieser Spekulationen möchte ich zum Verstorbenen und dem Unfall hier nichts weiter sagen. Aber der wars nicht!

 

Da mir das aber auch immer mysteriöser wird, werde ich mal direkt m it meiner Schwägerin sprechen.

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Ich habe dazu mal ne Frage...

 

Wenn jemand vor meiner Tür stände und sagt "Wir wollen hier rein und den Inhalt des Tresors mitnehmen", dann braucht es doch entweder einen richterlichen Beschluss oder es ist Gefahr im Verzug.

Erst einmal um die Wohnung betreten zu dürfen und zweitens zur Beschlagnahmung - soweit mein sehr rudimentäres Rechtsverständnis.

 

Warum hat die Witwe die einfach rein gelassen? Verstehe ich nur dann wenn es einen Beschluss gibt. Ein SB kann doch nicht einfach klingeln und ohne Vorlauf sagen: "Des nehmen wir jetzt mal alles mit!"

 

Da leuchtet mir diverses nicht ein....

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vor 1 Minute schrieb weissblau:

Da leuchtet mir diverses nicht ein....

Nicht nur dir..............aber Vorstellen kann ich es mir. 1. Das Behördenvertreter so auftreten und 2. das eine Witwe 2 Tage nach dem Tod des Ehemannes sie reinlässt. Für MICH würde das OHNE Polizei gar nicht gehen. Und " Gefahr im Verzug " geht ohne Polizei auch nicht, da fehlt einem SB der Waffenbehörde einfach die Kompetenz dafür. Und wenn sich die Witwe in irgendeiner Art geäussert hätte das sie ihrem Mann " folgen " will würde ich " Gefahr im Verzug " noch einsehen. Aber NUR mit der Polizei zusammen. Das Schutzrecht der eigenen Wohnung wurde ja durch die Regelung im Waffengesetz nicht komplett ausser Vollzug gesetzt.................

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vor 14 Minuten schrieb weissblau:

nur ein kleiner SB kann das doch gar nicht durchsetzen...

Irgendwer der anruft und sagt er wäre die Polizei veranlasst Leute, ihr Vermögen in Plastiktüten vor die Tür zu stellen.

Durchsetzen...

 

PS: davon gibt es eine ganze Reihe von Fällen: Frau stellt Trickbetrüger 100.000 Euro in Gold vor die Tür (merkur.de)

 

Bearbeitet von erstezw
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Wobei sich auch die der Ordnungsamtsleiter, bzw. je nach Gemeindeverfassungsrecht der Bürgermeister, als sog. Ortspolizeibehörde... ans Recht zu halten haben.

 

Und zuallererst benötigen sie zum Betreten der Wohnung (gegen den Willen des Besitzers), gar für die Mitnahme von Gegenständen darin, eine Rechtsgrundlage.

Auf die wäre ich, im vorliegenden/geschliderten Fall und durch die genannte Verwaltungsbehörde, mal gespannt.

 

 

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Wir wissen nicht was los war aber wir können uns vorstellen dass es viel schlimmer als wir und träumen könnten war.

 

In der Vergangenheit wurden ja schon Leute ihre Waffen los nur weil sie in Bayern falsch parkten. So stands im Forum und der Schütze musste tatsächlich die WBK abgeben.

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Die ganze Diskussion hier  hätte ein Gutes, wenn jemand dadurch veranlasst würde zu regeln, was im Fall der Fälle mit den Waffen passierte und die Erbnehmer instruierte, was dann zu tun ist, mit Hinweis auf § 20, evtl. 37c und im Zeitalter von Nachtsichtvorsätzen auch § 40 WaffG.

 

Für meine Person habe ich das jedenfalls so gemacht. Klar auch, dass der Zugang zu den Waffenschränken ebenfalls gesetzeskonform geregelt ist.

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vor 6 Stunden schrieb weissblau:

Das ist genau der Punkt der mich gestört hat, nur ein kleiner SB kann das doch gar nicht durchsetzen....

 

Im Zweifel wird sich da der Behördenmitarbeiter vermutlich erinnern, dass die Witwe zugestimmt habe, wegen der gefährlichen Waffen. Das mag stimmen oder nicht, wenn's stimmt, dann mag zu Zustimmung durch alles mögliche von forschem Auftreten bis zu impliziten Drohungen beeinflusst sein, oder auch einfach nur von der Überrumpelung in einer emotionalen Extremsituation.

 

Es ist, nicht nur im Zusammenhang mit Waffen, nicht nur im Zusammenhang mit Behörden, wichtig, dass man höflich aber bestimmt sagen kann, dass man etwas nicht will. Das hat mir z.B. als Kind auch mal einen Typen problemlos weggehalten, der irgendwie unangemessen an mir interessiert war--ob sexuell oder einfach einsam und mit niemanden zum Sprechen weiß ich nicht, ist auch egal, ich habe es jedenfalls gut gelöst, und er ging auch problemlos weg. Bei vielen Geschichten, die man so hört, haben das die Kinder nicht gemacht. Die Sätze "Nein danke, das möchte ich nicht. Gehen Sie bitte weg." können Leben retten.

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