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IGNORED

Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?


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Geschrieben

Es gibt jede Menge Anwendungssysteme die selbst

nur Löschkennzeichen setzen. Zumindest einige bei

Polizei und Staatsanwaltschaften wurden bereits als

solche Systeme identifiziert.

Mit einer entsprechenden Berechtigung ist weiterhin

alles einsehbar.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb theshooter55:

Willst Du damit sagen das mann AfD wählen soll?

Lass diese Propaganda,,,,,,

 

Unser Land ist in einer schwierigen Lage und erstickt in Bürokratie und überbordenden Regelwerken. Ich habe nur die Schuldigen (Regierungsparteien der vergangenen Jahre) aufgezählt. Der Rest ist eine Interpretation deinerseits.

 

Deutscher Bundestag - 47 Parteien nehmen an der Bundestagswahl am 26. September teil

 

Es gibt also reichlich Auswahl an Parteien die man als "not guilty" bezeichnen kann.

Lasse also "deine" Propaganda.

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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Muck:

Lasse also "deine" Propaganda.

Ich habe hier für KEINE Partei geworben.

Also habe ich auch keine Propaganda betrieben.

Du hast aber diese Partei in deiner "Stellungsnahme" nicht erwähnt,somit hast Du sie damit Propagiert.

Das Du jetzt die anderen Prteien erwähnst ist nur eine Alibifunktio.

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Geschrieben
Am 6.9.2022 um 20:19 schrieb Mittelalter:

Hand aufs Herz... 

Ich glaube ich würde es auch so machen :grin:

So ein klitzekleines Messi-Gen hab ich auch in mir... Und was man hat, daß hat man :crazy:

 

Die Frage ist nur, ob Fakten, die definitiv nicht mehr gespeichert sein / in den Akten sein durften, dann im Verwaltungsverahren überhaupt (ggf. gegen einen Betroffenen) verwendet werden dürfen.

Es dürfte jedenfalls "schwierig" sein, diese in einen Begründungsteil für eine Ablehnungs-/Widerrufs-Entscheidung reinzuschreiben.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb theshooter55:

Ich habe hier für KEINE Partei geworben.

Also habe ich auch keine Propaganda betrieben.

Du hast aber diese Partei in deiner "Stellungsnahme" nicht erwähnt,somit hast Du sie damit Propagiert.

Das Du jetzt die anderen Prteien erwähnst ist nur eine Alibifunktio.

 

Neusprech in seiner schönsten Form, würden wir jetzt gemeinsam bei einem Bier sitzen würde ich sagen "Depp". Das meine ich aber eher ironisch freundlich und nicht im Sinne einer Beleidigung. :s75:

Und nein, es ist keine Alibifunktion. Ich halte von keiner Partei recht viel und finde es deshalb wichtig, dass gerade die schädlichen Parteien möglichst klein gemacht werden und zwangsläufig sollte man dann den größten Gegenspieler dieser Parteien stärken. Bis zur Jahrtausendwende konnte es einem nahezu egal sein wer regiert, im Großen und Ganzen lief es recht ordentlich. Das ist seit ca. 2010 vorbei und Schuld sind die von mir genannten Parteien die mich nur noch anwidern.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Muck:

deshalb wichtig, dass gerade die schädlichen Parteien möglichst klein gemacht werden und zwangsläufig sollte man dann den größten Gegenspieler dieser Parteien stärken.

 

naja, wobei "die großen" ja gerade "das problem" sind!

Geschrieben
Am 6.9.2022 um 14:32 schrieb Last_Bullet:

Die Vorgänge werden automatisch gelöscht.

Du glaubst auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten?

 

Die Daten werden dem Auditor nicht mehr angezeigt, dies bedeutet nicht, dass die Daten wirklich weg wären. Ich sag nur Datenbank Backups über 10 Jahre.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Sergej:

Du glaubst auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten?

 

 

Nimm‘s mir nicht übel, wenn ich Deine Post so verfolge… naja, lassen wir das. Wenn auch Du meine Sätze nicht verstehst, kann ich Dir auch nicht helfen. Sorry. #Plonk.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

Nur damit das mit dem automatischen Löschen richtig verstanden wird:

 

Es gibt keine absolute Höchstfrist für Speicherungen in polizeilichen Datenbanken. Rechtlich vorgesehen sind nur so genannte „Aussonderungsprüffristen“, was bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeit geprüft werden soll, ob die Daten noch gebraucht werden oder „ausgesondert“, das heißt gelöscht, werden können. Die Verwaltungsvorschriften der Länder und des Bundes sehen dabei in Bezug auf Speicherung von Daten erwachsener Personen eine Höchstfrist von zehn Jahren vor, die in der Praxis auch ganz überwiegend ausgeschöpft wird. Die Verwaltungsvorschriften sehen außerdem vor, dass die Frist von der letzten Eintragung ausgehend berechnet wird. Wenn also acht Jahre nach dem ersten Datei-Eintrag ein zweiter folgt, wird auch die Erforderlichkeit der ersten Speicherung erst zehn Jahre nach der zweiten Speicherung überprüft werden, mithin 18 Jahre nach ihrer Erfassung. Dies kann dazu führen, dass sehr lange zurück liegende Sachverhalte noch in polizeilichen Datenbanken abrufbar sind, an die die Betroffenen gar keine Erinnerung mehr haben.

 

Dazu kommt daß es verschiedene Datenbanken gibt.
Zunächst das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Zoll.

Dann hat jede Landes-Polizei eigene Datenbanken, größere Dienst-

Stellen ebenfalls. Dann kommt noch INPOL mit bis zu 5 Einträgen

je Vorfall dazu (die einzeln gelöscht werden müssen).

Das sind im ungünstigen Fall bereits 10 Einträge. Dazu kommt die

Datenbank der Justitzbehörden; natürlich für jede Staatsanwaltschaft

eine Eigene. Da ist man auch schnell mal in 2-3 Einträgen erfasst.

 

Wer jetzt glaubt er käme aus dem System jemals wieder raus hat

offensichtlich noch nie damit zu tun gehabt.

 

 

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Fundstück der Woche

 

Vereinsmitglied, 30 Jahre Waffenbesitz, einige komplett eingestellte (!) Strafanzeigen,

hat Akteneinsicht nach DSGVO beantragt: Kam kostenfrei in 2 DHL-Paketen.

 

3001.jpg

 

3002.jpg

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Ebert79:

Fundstück der Woche

 

Vereinsmitglied, 30 Jahre Waffenbesitz, einige komplett eingestellte (!) Strafanzeigen,

hat Akteneinsicht nach DSGVO beantragt: Kam kostenfrei in 2 DHL-Paketen.

 

3001.jpg

 

3002.jpg

 

Wow, ist ´ne Menge!

Was hat er alles so angestellt?

Geschrieben

Und er hofft immer noch, dass er dadurch um eine Aufbewahrungskontrolle herum kommt. 🤣🤣🤣

 

Kaum ist der eine „untergetaucht“ (Colt_S), weil er den Waffenbesitzern in BaWü so richtig ans Bein gepisst hat, kommt der nächste Klon aus dem Loch.

 

Immer wieder erstaunlich, wie viel Lebenszeit und Energie Menschen nutzlos in Dinge investieren, die in 10 Minuten erledigt sind. 🤷‍♂️

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb tont:

Und er hofft immer noch, dass er dadurch um eine Aufbewahrungskontrolle herum kommt. 🤣🤣🤣

 

Tut er das tatsächlich oder versucht er herauszufinden, weshalb man mit 4 Personen die Kontrolle durchführen möchte?

 

vor 6 Minuten schrieb tont:

Immer wieder erstaunlich, wie viel Lebenszeit und Energie Menschen nutzlos in Dinge investieren, die in 10 Minuten erledigt sind. 🤷‍♂️

Wie so oft Ansichtssache.

Geschrieben

Ist doch schnurz ob mit 2,3 oder 4 Personen. Wem das wirklich ein Problem bereitet, hat wo ganz anders ein Problem… Tipp… am oberen Ende des Körpers oder besser gesagt im oberen Ende des Körpers 😉 Allein schon die Idee dafür monatelang Zeit zu verschwenden ist völlig abstrus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb tont:

Immer wieder erstaunlich, wie viel Lebenszeit und Energie Menschen nutzlos in Dinge investieren, die in 10 Minuten erledigt sind. 🤷‍♂️

Schnittchen und Getränke nicht vergessen. Freien Parkplatz ohne weite Wege organisieren! Und bitte angenehm temperieren, 22 Grad Celsius im Sommer und 23,5 Grad Celsius im Winter. 

Edit.: Auf gar keinen Fall ein gedrucktes Grundgesetz herum liegen lassen, womöglich die Seite mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgeschlagen. Um Gottes Willen...

 

Trennung

 

@all: Ein alter Freund hat zur Betriebsprüfung (Einmannfirma, was hoch technisches, komischer Weise Prüfung nicht beim Steuerberater sondern im Wohn- und Geschäftshaus) immer den Arbeitsplatz im Keller oder auf dem Dachboden eingerichtet, passend zur Jahreszeit.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb tont:

Wem das wirklich ein Problem bereitet, hat wo ganz anders ein Problem…

Wer damit kein Problem hat, hat aus meiner Sicht ein ganz anderes Problem..

 

4 Mann fürn Nummernabgleich, wofür 1, maximal 2 ausreichen….

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb P22:

wofür 1, maximal 2 ausreichen….

Haben sie Angst, daß die üblen Legalwaffenbesitzer sich auf Notwehr besinnen, wenn der Kontrolletti seine Befugnisse überschreiten sollten z. B. Griff in den Tresor wurde mir schon berichtet, Kontrolle von erlaubnisfreien Waffen auch usw. oder fürchten sie daß der sich alleine bestechen läßt? 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Josef Maier:

Edit.: Auf gar keinen Fall ein gedrucktes Grundgesetz herum liegen lassen, womöglich die Seite mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgeschlagen. Um Gottes Willen...

 

Was würde man damit bezwecken wollen, außer sich zu blamieren?

 

vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Kontrolle von erlaubnisfreien Waffen

 

Die Aufbewahrungskontrolle kann auch erlaubnisfreie Schusswaffen umfassen, gerade dann wenn der Waffenbesitzer Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins ist werden Fragen zu Besitzverhältnissen über SRS Waffe gestellt und im positiven Falle auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Verhaltenspflichten geprüft.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CiscoDisco:

Die Aufbewahrungskontrolle kann auch erlaubnisfreie Schusswaffen umfassen, gerade dann wenn der Waffenbesitzer Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins ist werden Fragen zu Besitzverhältnissen über SRS Waffe gestellt und im positiven Falle auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Verhaltenspflichten geprüft.

Sag mir Mal bitte die Rechtsgrundlage dafür in § 36 WaffG. Ich kann sie nicht finden.

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