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IGNORED

BKA: Bundeslagebild Waffenkriminalität 2021


Elo

Empfohlene Beiträge

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2021.pdf

 

Zitat:

 

Verstöße gegen das WaffG

31.672 Fälle (-12,5 %)
29.472 Tatverdächtige (-13,3 %)

 

Verstöße gegen das KWKG

631 Fälle (-0,3 %)
577 Tatverdächtige (+1,8 %)

 

Schußwaffenverwendung

Drohungen mit Schusswaffen
3.881 Fälle (-11,2 %)

Schussabgaben
4.074 Fälle (-8,5 %)

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Tja, was denkst Du denn ist die richtige Forderung ?

Das die Fallzahlen rückläufig sind zeigt doch, daß die Verschärfungen Früchte tragen .....

ALSO WEITER VERSCHÄRFEN......

Oder was denkst DU, was das zeigt ?

Bearbeitet von ALBA
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vor 18 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Heißt das, 4.074 Leute haben jeweils 1x geschossen oder

 

Das sind polizeilich registrierte Fälle, in denen es zu einer "Schußabgabe" kam.

 

Richtig interessant wäre es aber, wenn man wüßte, inwieweit da nun erlaubnispflichtige Waffen beteiligt waren.

 

Erfahrungsgemäß wird die ganz überwiegende Zahl dabei auf Schreckschuß-, Luftdruck- u. ä. "Waffen" entfallen.

 

Der Schuß mit einer Lupi auf ein Verkehrsschild wäre eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das WaffG, in diesem Fall "mit Schußabgabe".

 

Noch interessanter wird es bei "Drohung mit Schußwaffe".

Dort genügt es, die Hand in die Jackentasche zu stecken und zu behaupten, darin befinde sich eine Schußwaffe.

Bearbeitet von Elo
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vor 6 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Heißt das, 4.074 Leute haben jeweils 1x geschossen oder sind da auch die dabei, die 500x und mehr geschossen haben?

Die sind in den ca 30000 enthalten, denen Verstöße gegen das WaffG und das KwkG vorgeworfen werden.

Also hat schtatistisch jeder dieser ungefähr 0,14 Schüsse abgegeben, oder, wenn man das auf ein weitverbreitetes Kaliber umrechnet:

 

9mm Luger (125 gn) 17gn oder , 1,1 g😗

.223 rem (55gn) 7,7 gn, oder 0,5g 😲

 

das klingt wenig, aber wenn man das mit der V0 mit der Geschosse dieses Kalibers unterwegs sind betrachtet, haben wir

 

9mm Luger (370 m/s) 150J 😵

.223 rem (1000 m/s) 500J 😱

 

also bedeutend mehr als die erlaubten 7,5 J!

 

Die Regierung hat nun messerscharf verstanden, dass man

diese Kriminalitätslavine! kann man nur stoppen, wenn MEHR Leute weg Verstoßes gegen WaffG und KwKG verhaftet (und verknastet werden).

Um genau zu sein mindestens 66,6 (Zufall?) mehr, also mindestens! 2 Mio!

Wieviele LWB gibt es in Schland?

Könnte mit den 2Mio kongruieren.

 

Also der Plan: alle LWB einknasten. Dann wird die rechtliche Grenze von 7,5 J nicht mehr überschritten und die Verstöße gegen das WaffG und das KwKG verschwinden, gegen gegön Nuhull!!

 

Genial!

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vor 17 Minuten schrieb Elo:

 

Das sind polizeilich registrierte Fälle, in denen es zu einer "Schußabgabe" kam.

 

 

Noch interessanter wird es bei "Drohung mit Schußwaffe".

Dort genügt es, die Hand in die Jackentasche zu stecken und zu behaupten, darin befinde sich eine Schußwaffe.

Also, ich finde meine Ausführung hierzu in der Situation für den Waffenbesitz in Schland logischer und übereinstimmend mit den Aktivitäten von Regierung und EU zum Zurückdrängen der Waffenkriminalität.

(was ist eigentlich mit der Waffelkriminalität und gibt es diese überhaupt?

 

“...dort genügt es...Jackentasche...“ ich sage nur Blisterfolie! Sofort verbieten!!!🦶🏳️‍🌈🤓

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"Der Anteil von Straftaten mit Schusswaffenverwendung an allen in der PKS erfassten Straftaten17 liegt mit 0,2% auf dem niedrigen Niveau des Vorjahrs."

 

Und wenn man jetzt wüsste wie wie viele...oder wenige...legale waren...würde man zu der Erkenntnis kommen, das das Waffengesetzt mehr als ausreichend ist.

 

Ansonsten habe ich wieder was gelernt dank BKA und andere sicher ein paar gute Ideen aufgeschnappt was es für Möglichkeiten gibt.

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vor 59 Minuten schrieb Elo:

 

Das sind polizeilich registrierte Fälle, in denen es zu einer "Schußabgabe" kam.

 

Richtig interessant wäre es aber, wenn man wüßte, inwieweit da nun erlaubnispflichtige Waffen beteiligt waren.

 

Erfahrungsgemäß wird die ganz überwiegende Zahl dabei auf Schreckschuß-, Luftdruck- u. ä. "Waffen" entfallen.

 

Der Schuß mit einer Lupi auf ein Verkehrsschild wäre eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das WaffG, in diesem Fall "mit Schußabgabe".

 

Noch interessanter wird es bei "Drohung mit Schußwaffe".

Dort genügt es, die Hand in die Jackentasche zu stecken und zu behaupten, darin befinde sich eine Schußwaffe.

 

Das steht im Text der verlinkten Broschüre.

Ich fasse es nicht. Das ist wirklich wahr.

 

Das ist mit Abstand die absurdeste Statistiksammlung...

Bearbeitet von vaquero357
was vergessen
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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Exakt... 

Lese ich gefühlt alle 4 Wochen in der Zeitung.. 

 

Hat schon seinen Grund, warum das nicht extra ausgewiesen wird... 

Da wäre ja die ganze Statistik noch unauffälliger... 

 

Nein, der Schwachsinn ist noch viel größer.

Es wird vom Gesetzesverstoß her gerechnet: 1x Bumm .454 Casull + 1x Bumm 9mm Platz = 2x Bumm

Die Information, ob da mit einer scharfen Waffe auf einen Menschen oder einer Platz-Wumme in die Luft geschossen wurde, ist gar nicht vorhanden bzw. wird von der Statistik gar nicht registriert!

Auch nicht, ob die Waffe illegal war. Oder legal, aber der "Verwendungszweck" illegal.

Das ist einfach so eine Schrott-Statistik, dass das BKA selbst reinschreiben muss, dass es aus "polizeilicher Erfahrung" wohl überwiegend alles illegale Kanonen sind!

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Hier noch einige interessante Passagen aus folgender Quelle:

 

PKS Bundeskriminalamt 2021 Fachliche Broschüren Innenministerkonferenz Bayern 2022

Polizeiliche Kriminalstatistik 2021

Ausgewählte Zahlen im Überblick V 1.0

 

Seite 12:

 

Der Anteil der als „Messerangriff“ (9) erfassten Taten der Gewaltkriminalität lag im Berichtsjahr 2021 bei 6,6 Prozent (10,917 Fälle), bei Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei 5,8 Prozent (7.071 Fälle).

„Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

 

Fußnote:

(9) Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die IMK auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall erfasst. Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr ist erst für das Berichtsjahr 2021 eine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundesebene möglich. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf der Basis nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ bspw. auch neben dem bzw. der mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.

 

Seite 22:

 

Tabelle "Straftaten gegen das Waffengesetz"

 

Screenshot 2022-06-20 at 23-10-59 Bericht Innenministerkonferenz Bayern 2022 - IMK-Bericht.pdf - Kopie.png

 

Der Rückgang der Straftaten gegen das Waffengesetz seit drei Jahren in Folge dürfte unter anderem Folge der Waffenrechtsrevision von 2017 sein. Mittlerweile bewegen sich die Fallzahlen wieder auf dem Niveau vor der Waffenamnestie. Zusätzlich dürfen die veränderten Tatgelegenheiten aufgrund der Corona-Beschränkungen bzgl. des öffentlichen Lebens hier einen Einfluss gehabt haben, da Waffen u. a. auch direkt im Zusammenhang mit anderen Straftaten als Tatmittel oder zufällig im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme bzw. Personenkontrolle festgestellt werden.

 

Seite 44:

 

Schusswaffe (11)

Als Schusswaffe im Sinne von „geschossen“ und „mitgeführt“ gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 Waffengesetz. Nicht zu erfassen ist das „Mitführen“ von Schusswaffen bei solchen Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde.

 

Fußnote:

(11) Die Legaldefinition „Schusswaffen gemäß § 1 WaffG“ ist dem aktuell gültigen Waffengesetz zu entnehmen.

 

Seite 45:

 

Mit einer Schusswaffe „gedroht“ ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z.B. auch durch eine Spielzeugpistole).

Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu registrieren, wenn die bzw. der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich.

 

Link zur Quelle:

 

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2021/FachlicheBroschueren/fachlicheBroschueren_node.html

Bearbeitet von Elo
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Ich bin mir nicht sicher, ob "Waffenkriminalität" für irgendetwas eine sinnvolle Kategorie ist. Eine wirkliche Gemeinsamkeit an Hintergründen oder Problemen z.B. zwischen einem Raubmord mit Schusswaffe und einem Sammler, der ein paar dem KWKG unterliegende alte Stücke liebevoll in seinem Keller restauriert hat, kann ich nicht erkennen.

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vor 14 Stunden schrieb Elo:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2021.pdf

 

Schußwaffenverwendung

Drohungen mit Schusswaffen
3.881 Fälle (-11,2 %)

Schussabgaben
4.074 Fälle (-8,5 %)

Interessant wäre noch der Vergleich wie Taten mit anderen Tatmitteln wie etwa Messern vermutlich astronomisch gestiegen sind.

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Die schon zitierte BKA-Broschüre (Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 Ausgewählte Zahlen im Überblick V 1.0) führt ja auf Seite 12 aus, daß "für das Berichtsjahr 2021 eine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundesebene möglich" sei.

 

Ich hab aber bisher dazu nichts gefunden.

 

Es gibt einen Bericht aus NRW für 2019: "Gesamtjahresbilanz der Messerstraftaten 2019", der aber m. E. keine Entwicklung aufzeigt:

 

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2913.pdf

Bearbeitet von Elo
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