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Geschrieben

Hallo,

ich bin Jäger und werde eventuell zu 60Tagessätzen verurteilt, somit wäre alles weg, wie sieht die Lage aus bezüglich wieder bekommen des Jagdscheins? Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht bzw steht es irgendwo geschrieben?

 

Bitte keine Vorwürfe, nur sachliche hilfe.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Marco1305:

 

Bitte keine Vorwürfe, nur sachliche hilfe.

In jedem anderen Rechtsgebiet würde ich zu einem qualifizierten Anwalt raten, aber im Zusammenhang mit Waffen ist WO die oberste Kompetenz, warte einfach einige Tage und suche Dir dann die angenehmste Antwort aus. 

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Geschrieben

Warum muss gleich wieder draufgedroschen werden? Dass der OP keine Hintergründe nennt, ist ja wohl nachvollziehbar, die Frage ist aber genauso berechtigt. Er fragt ja nach Erfahrungen bzw. Quellen zum Informieren.

 

@OP: Die Antwort steht im Waffengesetz. Und sie ist unter Umständen - ohne Kenntnis der Hintergründe - vielleicht gar nicht so "endgültig", wie sie auf den ersten Blick erscheint:

 

Zitat

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

1.
a) die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b) die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Quelle: §5 Waffengesetz; https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html

 

Zunächst mal heißt es nur "in der Regel", das ist also kein Automatismus. Ferner sind die Tatbestände limitiert. Fällt dein "Delikt" also nicht in diese Gruppe, solltest du bereits safe sein. Falls doch, liegt es wohl oder übel im Ermessen deiner Behörde, wie sie den Fall einstufen. Ein fachkundiger Anwalt sollte hier die beste Bank (und erste Wahl) sein.

Geschrieben

Also soweit ich es verstanden habe gilt man 5Jahre als unzuverlässig, sollte man sich in dieser zeit nichts zu schulden kommen lassen gilt man als zuverlässig? 
 

Ich frage bewusst nach Leuten die selbst betroffen waren oder jemanden kennen der Betroffen war…

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Marco1305:

werde eventuell zu 60Tagessätzen verurteilt

 

Ich lese das so, daß es noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist.

 

Bist Du im Strafverfahren anwaltlich vertreten?

Ist Dein Rechtsbeistand über die möglichen speziellen Konsequenzen für Dich informiert?

 

Wenn noch auf die Tagessätze Einfluß genommen werden kann, erübrigen sich möglicherweise die aus einer Verurteilung erwachsenden Konsequenzen im späteren Verwaltungsverfahren.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Marco1305:

nur sachliche hilfe

1. Klappe halten.

2. Anwalt beauftragen der sich TATSÄCHLICH im Jagd und Waffenrecht auskennt.

3. Hoffen das der Anwalt tatsächlich was taugt und mit dem Richter ob der harten Konsequenz für Dich mit der Anzahl der Tagessätze dealen kann. 

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Geschrieben

Ja ich habe einen in meinen Augen guten Anwalt der spezialisiert auf Jagd und Waffenrecht ist :)

 

Aber im Fall der Fälle würde es mich trotzdem interessieren, was wäre wenn es so kommt und die 5Jahre dann rum sind und ich mir nichts zu schulden hab kommen lassen.?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Marco1305:

was wäre wenn es so kommt und die 5Jahre dann rum sind

Das kann dir doch heute keiner sagen, was unserer werten Volksvertreter sich bis dahin ausgedacht haben.

Geschrieben

Das ist, wie bereits gesagt, ohne weitere Angaben schwer zu beantworten.

Wenn dir die 60 Tagessätze wg. eines Vergehens in Verbindung mit z.B. Waffen, Sprengstoff oder Gewalt drohen wird das eher nichts vor Ablauf der 5 Jahre.

Das hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.

 

vor 8 Minuten schrieb Marco1305:

ich habe einen in meinen Augen guten Anwalt der spezialisiert auf Jagd und Waffenrecht ist

Der sollte dann am ehesten was dazu sagen können.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Andor:

Das ist, wie bereits gesagt, ohne weitere Angaben schwer zu beantworten.

Wenn dir die 60 Tagessätze wg. eines Vergehens in Verbindung mit z.B. Waffen, Sprengstoff oder Gewalt drohen wird das eher nichts vor Ablauf der 5 Jahre.

Das hängt auch von der jeweiligen Behörde ab.

 

Der sollte dann am ehesten was dazu sagen können.

Ja ich meine nach den 5Jahren oder 10Jahren.

Geschrieben

Das ist grundsätzlich ein sowohl schwieriges wie auch sensibles Thema.

 

Wenn das wirklich hier jemand hinter sich hat, dürfte es zweifelhaft sein, ob der/die Betreffende die Erfahrungen in einem öffentlichen Forum auf die Frage eines Neumitgliedes ausbreiten möchte.

 

vor 15 Minuten schrieb Marco1305:

ich habe einen in meinen Augen guten Anwalt der spezialisiert auf Jagd und Waffenrecht ist

 

M. E. eine klassische Frage für das Anwalt - Mandantengespräch unter 4 Augen.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb grizzly45:

1. Klappe halten.

2. Anwalt beauftragen der sich TATSÄCHLICH im Jagd und Waffenrecht auskennt.

3. Hoffen das der Anwalt tatsächlich was taugt und mit dem Richter ob der harten Konsequenz für Dich mit der Anzahl der Tagessätze dealen kann. 

Genau. Bei meinem Kumpel hatte der Anwalt mit dem Staatsanwalt vereinbart Tagessatz rauf und Anzahl auf 55 runter. Geldstrafe blieb gleich aber er war unter den 60 Sätzen. 

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb egun_shooter:

Genau. Bei meinem Kumpel hatte der Anwalt mit dem Staatsanwalt vereinbart Tagessatz rauf und Anzahl auf 55 runter. Geldstrafe blieb gleich aber er war unter den 60 Sätzen. 

Grade nochmal so davon gekommen ^^

Geschrieben

die behörde kann dir trotzdem die "zuverlässigkeit" absprechen, dann hast halt pech gehabt!

 

im deutschen (w)affengesetz geht es doch nicht nach "schuld und sühne!", sondern nach willkür der behörden/-mitarbeiter!

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Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Marco1305:

Braucht man einen guten Anwalt um dann gegen vorzugehen

 

den sollte man schon vorher zu Rate ziehen, nicht erst wenn das Kind im Brunnen liegt,........

Geschrieben (bearbeitet)

Was bringt dir das?

 

ich hab Kunden die nach 5 Jahren wieder Jagdschein und Waffen erhalten haben, bei nem anderen sagte das Amt nein, sie halten ihn weiterhin nicht für zuverlässig 🤷🏻‍♂️
der hat es dann irgendwann aufgegeben… maybe hätte er es geschafft,oder halt auch nicht 

 

heute geht er Golfen anstatt jagen 🙈
 

 

Beispiele anderer Behörden bringen Dir also nix. Garnix!

 

was dir was bringt ist jetzt ein guter Anwalt um die 60 zu reduzieren

 

 

Bearbeitet von CZM52
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