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egun_shooter

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  1. Über das Forum Waffenrecht habe ich eine Waffenrechtschutzversicherung über die Örag erhalten. Kostet 60 Euro im Jahr.
  2. Kannst du bitte von dem Artikel ein PDF drucken und es hier posten. Es hat nicht jeder ein Stern Abo, aber wäre interessant zu lesen und ggf. zu helfen.
  3. Du musst halt nur den Schaft ändern, damit dein Gewehr so aussieht wie in dem BKA Bescheid.
  4. BKA Bescheid Schmeisser Wenn die äußeren Form nach nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft, kann der Lauf auch kürzer sein. Siehe BKA Bescheid von Schmeisser AR-15 S4 Sport.
  5. Na ja. Du musst die tausenden von Altbestandbesitzer berücksichtigen, die noch A und B Schränke haben. Da gab es nix anderes als Schlüssel. Früher war es üblich den Schlüssel zu verstecken. Das geht heute nicht mehr.
  6. Wir sollten die Vorgabe vom Landratsamt Donau-Ries Team 300 – Sicherheitsangelegenheiten unbedingt dem Kläger zukommen lassen. Wer ihn kennt, gebt Bescheid. Das könnte für die Entscheidungsfindung vom OVG NRW wichtig sein.
  7. Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse 28.03.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 06.03.2023 haben wir Sie kürzlich über unsere geänderte Vorgehensweise bei der Durchführung von Kontrollen informiert. Heute möchten wir Ihnen Informationen zum Thema Aufbewahrung zukommen lassen, konkret betreffend die Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse (Waffenschränke, Waffenräume, usw.); denn diese ist mit entscheidend, um sicher zu verhindern, dass Dritte unbefugt an Waffen und Munition gelangen oder diese sonst abhandenkommen können. Da Regelungen zur Aufbewahrung von Schlüsseln gesetzlich nicht explizit getroffen wurden, haben wir in Auswertung einschlägiger ministerieller Vollzugshinweise und der Rechtsprechung die nachfolgenden Eckpunkte zusammengestellt, an denen man sich hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln orientieren kann: • Sicher aufbewahrt wird der Schlüssel für ein Behältnis, in dem erlaubnispflichtige Waffen oder Munition aufbewahrt werden, jedenfalls in einem Schüsselbehältnis mit Zahlenschloss, das dem Widerstandsgrad des Aufbewahrungsbehältnisses (Waffenschrank) entspricht, zu dem der Schlüssel gehört; • als ausreichend sicher ist zudem die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis mit Zahlenschloss anzusehen, das den vor dem Inkrafttreten des 2. Waffenrechtsänderungsgesetzes geltenden Anforderungen an die Aufbewahrung der Waffen und Munition, zu der der Schlüssel den Zugriff ermöglichst, entspricht (A/B Schrank nach VDMA 24992); • die Aufbewahrung des Schlüssels z.B. in einem nicht klassifizierten Möbeltresor oder Schlüsselsafe mit Zahlenschloss kann ebenfalls als ausreichend sicher betrachtet werden, sofern sich dieser außerhalb des Raumes der Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und Munition befindet und nicht einsehbar ist (z.B. in einem Schrank); • die offene Aufbewahrung des Schlüssels z.B. an einem Schlüsselbrett oder lose in einem Versteck ist in keinem Fall ausreichend. Wir bitten Sie, diese Information in Ihrem Verband / Schützengau in geeigneter Weise bekannt zu machen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kevin Höck Landratsamt Donau-Ries Team 300 – Sicherheitsangelegenheiten Zimmer 0.60 (Haus C) Pflegstraße 2 86609 Donauwörth ________________________________________ E-Mail: kevin.hoeck@lra-donau-ries.de Telefon: +49 906 74 - 6234 Fax: +49 906 74 - 118 Internet: http://www.donau-ries.de ________________________________________ 20230416 Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse.pdf
  8. Hallo. Auf der BSSB Seite und in den Richtlinien nicht genau beschrieben. https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Waffenrecht/Regelung_fuer_Beduerfnisbescheinigungen/Richtlinien_zur_Waffenbefuerwortung_Neu.pdf Man kann auch beim BSSB direkt anfragen https://www.bssb.de/service/themen/waffenrecht
  9. Genau. Bei meinem Kumpel hatte der Anwalt mit dem Staatsanwalt vereinbart Tagessatz rauf und Anzahl auf 55 runter. Geldstrafe blieb gleich aber er war unter den 60 Sätzen.
  10. Ich bin immer wieder erstaunt, wie Schießsporttreibene Ihren Sport ausüben 😉 Jeder Sportverband hat eine Schießsportordnung und da steht alles ganz genau drin. Das ist die Bibel und nach der muss man verfahren. Viele Vorstände haben ihre Schießsportordnung gar nicht gelesen und sind dann immer ganz überrascht, wenn sie vom Verband eine auf die Mütze bekommen. Ein Amt zu bekleiden ist nicht das gleiche wie es ausfüllen.
  11. Im VdRBw ist das auch nur ein loses Blatt pro Schießen. Wir führen keine Kladde, sondern nur eine Teilnehmerliste. Auszug aus der Schießsportordnung 107. Zum Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b. WaffG ist bei jeder Schießsportveranstaltung a) eine Anwesenheitsliste entsprechend der Vorgaben des Verbandes zu führen, die unverzüglich nach der Veranstaltung der zuständigen Stelle des Verbandes (Org-Leiter) zu übersenden und dort 5 Jahre digital oder in Papierform aufzubewahren ist. Weiterhin wird dringend empfohlen eine Schießkladde (siehe Muster) zu führen, aus der hervorgeht: - Ort und Datum sowie Anfang und Ende des Schießens. - Art des Schießens (Kurzwaffe / Langwaffe). - Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter). - Schießende Personen mit Namen, Disziplin, Schusszahl. Diese Liste ist vom RAG-Vorsitzenden mindestens 3 Jahre nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. b) Jeder Schütze führt ein Schießbuch, in das Datum und Art des Schießens sowie Disziplin und Schusszahl einzutragen sind. Jeder Eintrag im Schießbuch ist von der für das Schießen verantwortlichen Aufsichtsperson abzuzeichnen.
  12. Doch. Schau mal in die Schießsportordnung deines Verbandes. Ich bin sicher, dass steht da klipp und klar drin.
  13. Hallo Zusammen. Ich hoffe hier auf das Feingefühl der Behörde und wenn man im Schützenverband ist und scharfe Waffen besitzt, sollte der Eintrag in eine WBK ja kein Problem sein. Das Bedürfnis sind private Filmaufnahmen im eigenen Garten als Beispiel. Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen: Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die zum Beispiel für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind. Es sind also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut worden sind, dass sie nur noch Kartuschenmunition (Platzpatronen) abfeuern können. Ihr Erwerb und Besitz fällt nun unter die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Für eine Erlaubnis müssen die in § 4 Waffengesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Salutwaffen sind wie erlaubnisfreie Waffen aufzubewahren. Besitzt jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat spätestens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zu beantragen oder die Waffe einem berechtigten, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.
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