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IGNORED

Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst...


frosch

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vor 16 Minuten schrieb joker_ch:

Resultat wenn sich das rum spricht, man behält das Zeugs....

 

Bei uns bringst du das Zeugs inklusive Sprengstof bei der Polizei vorbei und die sind dankbar.

 

Nee, das ist in Deutschland minimales Basiswissen.

Sozusagen Kapitel 1.01 Sachkunde (Erwerben, Führen, usw.)

 

 

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Im Urteil steht das die Staatsanwaltschaft zunächste wegen " geringer Schuld " eingestellt hat. Gelocht hat ihm die Pappe seine Waffenbehörde nach dem Motto " wenn tatsachen die Annahme rechtfertigen "......................und ihm seine Zuverlässigkeit aberkannt. Und das wurde nach widerspruch gerichtlich bestätigt. Der scheint auf seiner Waffenbehörde keine Freunde sitzen zu haben........................

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Wie gesagt, es war alles rechtens und der Mann hat richtig scheisse gebaut. Das stelle ich hier nicht zur Debatte. Joker hat ja schon geschrieben, das es auch anders geht. Ich sage nur, das der Mann wohl nie wieder etwas "richtiges" tun wird, der wird wohl eher für den Rest seines Lebens gegen den Staat operieren.

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vor 5 Minuten schrieb Der Kraken:

Wie gesagt, es war alles rechtens und der Mann hat richtig scheisse gebaut. Das stelle ich hier nicht zur Debatte. Joker hat ja schon geschrieben, das es auch anders geht. Ich sage nur, das der Mann wohl nie wieder etwas "richtiges" tun wird, der wird wohl eher für den Rest seines Lebens gegen den Staat operieren.

 

Das nennt man die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen.

 

1. Erwerb von sieben Schusswaffen

2. Führen von sieben Schusswaffen ohne Waffenschein

3. Führen/Transport

3a. Verstoß gegen "nicht geladen/ nicht zugriffsbereit" - die "Jäger-Ausnahme" für LW hätte hier vermutlich nicht gegriffen, außer er hätte die Polizeistation als sein Revier angesehen. Für die KW sowieso nicht.

3b. Das erlaubnisfreie Führen/Transport hätte hier selbst bei ordentlicher Verwahrung ggf. auch nicht gegriffen, denn: stehen die Waffen in seiner WBK oder gibt es ein Überlassungsdokument?

4. Da einzelne Waffen geladen waren: ggf. Erwerb von Munition, die nicht durch seinen Jagdschein/WBK abgedeckt ist.

 

Ehrlich gesagt:

Da hatte jemand in der Staatsanwaltschaft ein sehr großes Herz und sehr zusammengedrückte Augen... wäre er damit an einen "scharfen Hund" geraten, prost Mahlzeit.

 

 

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vor 26 Minuten schrieb vaquero357:

 

Das nennt man die Konsequenzen für sein Handeln zu tragen.

 

1. Erwerb von sieben Schusswaffen

2. Führen von sieben Schusswaffen ohne Waffenschein

3. Führen/Transport

3a. Verstoß gegen "nicht geladen/ nicht zugriffsbereit" - die "Jäger-Ausnahme" für LW hätte hier vermutlich nicht gegriffen, außer er hätte die Polizeistation als sein Revier angesehen. Für die KW sowieso nicht.

3b. Das erlaubnisfreie Führen/Transport hätte hier selbst bei ordentlicher Verwahrung ggf. auch nicht gegriffen, denn: stehen die Waffen in seiner WBK oder gibt es ein Überlassungsdokument?

4. Da einzelne Waffen geladen waren: ggf. Erwerb von Munition, die nicht durch seinen Jagdschein/WBK abgedeckt ist.

Ja und die teleologische Auslegung des Waffengesetzes war doch gleich nochmal wie?


Ah!


"So wenig Waffen ins Volk wie möglich"

 

Mit welcher Absicht hat der Jäeger o.g. Taten begangen?

 

 

vor 26 Minuten schrieb vaquero357:

Ehrlich gesagt:

Da hatte jemand in der Staatsanwaltschaft ein sehr großes Herz und sehr zusammengedrückte Augen... wäre er damit an einen "scharfen Hund" geraten, prost Mahlzeit.

 

 

Nein, einfach ein Hirn im Schädel.

 

Mal Minister sein, nur für einen Monat. Da würde es Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand regnen...

 

 

 

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Naja, ich kann mir vorstellen, dass die Polizei sich gerne selbst ein Bild über den Fundort und die Fundumstände macht. Deswegen nach dem Fund ganz einfach die Finger von lassen. Und bei allem Mitgefühl: Wie kommt man auf die Idee, mit geladenen Waffen zur Polizei zu marschieren? Da kann man auch nicht die Verantwortung auf den Chef abwälzen. Befehle/Anweisungen die gegen geltendes Recht verstoßen, braucht man nicht Folge zu leisten.

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Relavenz?

 

Das insbesondere die bayrische Iudikative und Exekutive mit ihrem offen zelebrierten Sadismus gegen Legalwaffenbesitzer den Zweck des Waffengesetzes aktiv unterminiert. 

Was ist die konsequenz solcher Verwalrtungsakte und Urteile?

 

Das niemand mehr irgendetwas melden wird. 

 

Und komm mir jetzt nicht mit: "Man muss ja nur die Polizei rufen". Der Bürger wird durch so etwas abgeschreckt überhaupt noch was zu melden.  Womöglich findet man selbst im Falle der Benachrichtigung eine Möglichkeit ihn anzuzeigen,  vllt weil zuerst eine Zigarette rauchen und dann Anrufen nicht unter "unverzüglich" fällt, mal sehen, irgendwie werden wir ihn schon noch kriegen. DAS ist das Bild, was solcher verbeamteter Abschau... vom Staat zeichnet: Das eines krankhaften Sadisten, der nach einer Möglichkeit sucht den Bürger zu kriminalisieren.

 

Die gleichen Gestallten,  die Verfahren einstellend akive Schlagringbesitzer weiterwinken, weil in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten ist,  eine höhere Strafe, die dann wegen guter Prognose auf 20 Sozialstunden rausläuft..

 

Daran erkennt man totalitäre Gebilde: Bürger kriminalisieren, echte Gangster schonen. Zu mehr reicht es denen halt nicht.

 

Bearbeitet von ASE
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vor 4 Minuten schrieb ASE:

Relavenz?

 

Das insbesondere die bayrische Iudikative und Exekutive mit ihrem offen zelebrierten Sadismus gegen Legalwaffenbesitzer den Zweck des Waffengesetzes aktiv unterminiert. 

Was ist die konsequenz solcher Verwalrtungsakte und Urteile?

 

Das niemand mehr irgendetwas melden wird. 

 

Und komm mir jetzt nicht mit: "Man muss ja nur die Polizei rufen". Der Bürger wird durch so etwas abgeschreckt überhaupt noch was zu melden.  Womöglich findet man selbst im Falle der Benachrichtigung eine Möglichkeit ihn anzuzeigen,  vllt weil zuerst eine Zigarette rauchen und dann Anrufen nicht unter "unverzüglich" fällt, mal sehen, irgendwie werden wir ihn schon noch kriegen.

 

 

Lass doch mal bitte die Kirche im Dorf. 

Der Bürger, der die Knarren zur Polizei geschleppt hat, hat trotz mehrfachem Verstoßes gegen das Waffengesetz nicht einmal vor Gericht antanzen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage fallen gelassen. Er ist nicht vorbestraft, hat keine Geldbuße zahlen müssen, musste nicht in den Knast und hat auch keine Bewährungsstrafe bekommen.

Noch weniger geht ja denklogisch gar nicht.

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Doch. 

 

das er seinen Jagdschein behalten darf, weil in diesem Fall kein wesentlichen Gefährdung der Öffentlichkeit vorlag. Und man bei der Pistole auf Tatbestandsirrtum hätte gehen können.

 

Es ist vollkommen absurd, mit welcher Leichtfertigkeit eine negative Zuverlässigkeitsprognose i.S.d. WaffG hier postuliert wurde für einen vermutlich einmal im Leben vorkommenden Transport von Waffen, dessen einziger Zweck es war, Waffen gemäß der Staatsdoktrin aus dem Verkehr zu ziehen. Das war ja geradezu im öffentlichen Interesse. Und jemanden dafür selbst nachdem die Staatsanwaltschaft "geringe Schuld" attestierte noch mit dem lebenslangen Widerruf waffenrechtlicher zu drangsalieren, zeugt von Sadismus und mangelnder charakterlicher Eignung für das Amt.

 

Aber ne ruhig drauf auf den rechtschaffenen Bürger. Kann man sich bei der nächsten Amnestie wieder öffentlich-medial wundern, warum kaum Waffen abgegeben werden.

 

Saboteure die aus dem Amt entfernt gehören.

Bearbeitet von ASE
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Eine geladene Waffe unsachgemäß durch die Gegend kutschieren ist keine wesentliche Gefährdung?

Er hätte es besser wissen müssen (edit) oder der logische Verstand sagt es einem. Spätestens bei den geladenen Waffen macht es besser im Kopf *klick* als aus dem Lauf *peng*.

Bearbeitet von goodoldrebel
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Gerade eben schrieb goodoldrebel:

Eine geladene Waffe unsachgemäß durch die Gegend kutschieren ist keine wesentliche Gefährdung?

Er hätte es besser wissen müssen.

Wusste er, das die Waffe geladen ist?

 

königlich-bayrisches-Prüfschema:

 a) er wusste es, weil er die Waffe kontrolliert und entladen hatte. Deswegen ist besondere Härte anzuwenden, vorsätzlicher Umgang mit einer illegalen Schusswaffe!!

 b)  er wusste es nicht, weil er die Waffe nicht kontrolliert hatte. Deswegen ist besondere Härte anzuwenden, fahrlässiger Umgang mit einer illegalen Schusswaffe!!

 

 

 

 

Wenn du die Urteile aus Bayern liest: Libertas Bavariae, am Arsch

 

 

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vor 6 Minuten schrieb ASE:

Doch. 

 

das er seinen Jagdschein behalten darf, weil in diesem Fall kein wesentlichen Gefährdung der Öffentlichkeit vorlag. Und man bei der Pistole auf Tatbestandsirrtum hätte gehen können.

 

Es ist vollkommen absurd, mit welcher Leichtfertigkeit eine negative Zuverlässigkeitsprognose i.S.d. WaffG hier postuliert wurde für einen vermutlich einmal im Leben vorkommenden Transport von Waffen, dessen einziger Zweck es war, Waffen gemäß der Staatsdoktrin aus dem Verkehr zu ziehen. Das war ja geradezu im öffentlichen Interesse. Und jemanden dafür selbst nachdem die Staatsanwaltschaft "geringe Schuld" attestierte noch mit dem lebenslangen Widerruf waffenrechtlicher zu drangsalieren, zeugt von Sadismus und mangelnder charakterlicher Eignung für das Amt.

 

Aber ne ruhig drauf auf den rechtschaffenen Bürger. Kann man sich bei der nächsten Amnestie wieder öffentlich-medial wundern, warum kaum Waffen abgegeben werden.

 

Saboteure die aus dem Amt entfernt gehören.

 

Das sind jetzt aber langsam Stories, die nur noch für den Paulaner-Garten taugen.

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Wenn er sich nicht von dem Zustand überzeugen kann, lässt man erst recht die Finger davon. Wie borniert kann man denn sein?

 

edit:

 

Mal vorgestellt, er gerät in einen Unfall; die Waffen fliegen durch die Gegend, bei einer macht es "Peng" und jemand anderes hat eine Kugel im Gesicht.

Wenn einem das nicht klar ist, nimmt besser Abstand von der Thematik.

Bearbeitet von goodoldrebel
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vor 1 Stunde schrieb raze4711:

Ist ja so  ähnlich wie ..... der Inhaber einer Fahrerlaubnis für einen PKW brettert  mit 100 durch die Tempo 30 Zone  . Drückt man da auch noch ein Auge zu ? 

 

Warum drückt man kein Auge zu , wenn einer mit 1,8 Promille Blutalkohol von der Kneipe nach Hause fährt. Er hat ja nur 500m. 

 

Und du bist also der Meinung, eine geladene Waffe auf dem Rücksitz ist genau so gefährlich für unbeteiligte und die metzelt im Zweifel auch die Kindergarten Gruppe beim Spaziergang um? 

 

Das der Kerl ein Depp war und es hätte wissen müssen ist ja unbestritten. 

Die Konsequenzen sind trotzdem nicht verhältnismäßig, meiner Meinung nach... 

 

Für 1,8 Promille gibt es im übrigen kein lebenslanges Fahrverbot.... 

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Wenn die Waffenbehörde, nach Einstellung des Verfahrens wegen " geringer Schuld " der Meinung ist hier mit " wenn tatsachen die Annahme rechtfertigen " zu kommen gehe ich auch fast davon aus das da vorher schon mehr war und das " Klima " zwischen Behörde un dem Jäger  eh schon abgekühlt war. Und manch einer ist auch ein "Starrkopf " wie in dem Fall vioelleicht der Jäger. Wider besseres Wissen, er soll laut Urteil auch mal eine Jagdschule geführt haben, bringt er die Waffen in einer Art und Weise zur Polizei von der wissen muss das das Stress bringen kann. Manchmal ist manchen Leuten einfach nicht mehr zu helfen. Die Schaufeln sich dann ihr Grab selber.

Wobei der ganze " zorres " schon hätte auf der Polizeistation zu ende sein können, wenn die die " Transportumstände " einfach aussen vor gelassen hätten.................die Waffen waren ja schliesslich da und unter Verschluss ab dem Moment. Und davor ist nix passiert. 

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