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IGNORED

Falsche Beschreibung bei eGun-Artikel


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb BlackFly:

ich denke hier würde ein "unentschieden" rauskommen

Vor Gericht gibt es kein unentschieden. Derjenige der klagt

muss für seine Forderung den Beweis antreten, in diesem

Fall also mindestens Arglist. Das wird nicht gelingen und

deshalb wird eine derartige Klage abgewiesen, mit allen

Kosten zu Lasten des Klägers. Dabei kommen gerne mehr

als 1000€ zusammen!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb WOF:

Vor Gericht gibt es kein unentschieden.

[...]

Dabei kommen gerne mehr als 1000€ zusammen!

Aber ein Vergleich, das kann man durchaus als "unentschieden" ansehen.

Abgesehen davon ist das Kostenrisiko mit einer Summe deutlich über dem Streitwert in jedem Fall gegeben, egal ob gewonnen, verloren oder ein "unentschieden". Darum würde ich, wie schon geschrieben, als keine von beiden Seiten den Rechtsweg empfehlen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Diomedes:

Nö, aber zumindest die Versorgungsnummer und "Schussrichtung"

 

Also, jetzt aber mal ernsthaft... das "Schussrichtung" mit Pfeil ist beim Original in weiß gehalten. Hätte man ja auf dem Foto auch sehen können, oder? Aber ich schreib jetzt auch nichts mehr dazu.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Hailofbullets:

 

Also, jetzt aber mal ernsthaft... das "Schussrichtung" mit Pfeil ist beim Original in weiß gehalten. Hätte man ja auf dem Foto auch sehen können, oder? Aber ich schreib jetzt auch nichts mehr dazu.

 

Wollte deiner Aussage gerade widersprechen, aber du hast Recht. Ist mir jetzt zum ersten Mal aufgefallen, da ich immer der Meinung war, dass man es aufgrund des Winkels nicht sehen kann. Man würde es sehen. Da habe ich Tomaten auf den Augen gehabt.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb grizzly45:

[...] ist ja auch völlig unerheblich….

Ist es eben nicht. Es gilt beim Geschäft mit einem Händler immer noch das Fernabsatzgesetz. Wenn die Ware also "nicht gefällt", kann sie zurückgeschickt werden. So jedenfalls die rechtliche Seite, wenn der Händler die Annahme oder die Rückzahlung verweigert, hat man wieder den Stress, aber rechtlich gesehen ist das dann eben keine Frage mehr.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Ist es eben nicht. Es gilt beim Geschäft mit einem Händler immer noch das Fernabsatzgesetz. Wenn die Ware also "nicht gefällt", kann sie zurückgeschickt werden. So jedenfalls die rechtliche Seite, wenn der Händler die Annahme oder die Rückzahlung verweigert, hat man wieder den Stress, aber rechtlich gesehen ist das dann eben keine Frage mehr.

Su hast meine Ironie ob der fehlenden Antwort nicht verstanden. Das ist essentiel ob privat/gewerblich…..

Geschrieben
Am 11.4.2022 um 14:11 schrieb emmi2:

naja, wenn er es als "Original HK Montage" bezeichnet hätte, stimme ich Dir zu, so kann man es als Montage für HK auslegen,.......

 

und in der Rubrik "Softair" suche ich ehrlich gesagt als letztes,..... wenn gerne  ich eine Original Montage hätte,.......

 

ich würds als Lehrgeld abhaken,....... ist den Aufwand nicht wert,....... das Leben ist zu kurz,.........

Genau das 

Geschrieben

Moin!

Einzige Chance: Der Anbieter ist ein gewerblicher Anbieter, dann kann man den Fernabsatz widerrufen. Mit Belerhung 14 Tage lang, ohne Belehrung 1 Jahr.

 

Etliche Verkäufer bei Egun, die sich für privat halten, sind aufgrund der Anzahl ihrer Verkäufe eher gewerblich einzustufen. Bei den Kollegen die regelmäßig mehr als 15 Auktionen im Monat laufen lassen ist das eindeutig.
Rechtlich liegt die Schwelle sogar viel niedriger.

 

Wurde schon gesagt: Bei "Artikel für" immer besonders wach sein!

 

frogger

Geschrieben

Auch die Phrase "verkaufen im Auftrag" negiert nicht das Rücktrittsrecht. Es gibt eGun-Händler die gefühlt alles "im Auftrag ohne Rückgaberecht und Garantie" verkaufen und meinen dadurch wären das dann Privatgeschäfte.

Geschrieben

Naja , den kleinen Internethändler muss man  auch verstehen .

Es ist nicht jeder Amazon , der die Rückgabe  auf die Händler abwälzt. 

 

Es gibt leider genügend Zeitgenossen , die eine  Artikel überhaupt  icjt kaufen wollen , ihn aber schon mit der Absicht ihn zurück zu schicken bestellen . 

 

Bei vielen Artikeln ist die Handelsspannne sehr gering. Dann muss der Artikel mit Verlust als Verführer verkauft werden . 

 

Beliebtes Spiel der Jäger sind Zielfernrohre, Ferngläser, Nachtsichtgeräte  und Wärmebildkameras. 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Moin,

ist eigentlich Egun aktiv geworden?

Meiner Einschätzung nach halten die sich sehr zurück, wenn es um Unterstützung für den Käufer geht. Aktuell habe ich aus Österreich die Kopie eines Bajonetts Springfield M1903 gekauft für 50,00 Euro plus 15,00 Versand. Es wurde geliefert und war eben eine billige Kopie, wie ja auch bei dem Preis angemessen und zu erwarten ist. Das war alles in Ordnung, aber es sollte laut Beschreibung auch auf einen Garand M1 passen, das stimmt aber nicht. Ich habe den gewerblichen Verkäufer mehrfach angeschrieben, sehr höflich und neutral gefragt, was er zur Lösung des Problems vorschlägt. Auf keine meiner Mails erhielt ich eine Reaktion des Verkäufers. Mein Schaden ist überschaubar, auch kann ich das Bajonett anpassen. Da es ohnehin kein Original ist, würde ich das auch machen.Aber es kostet Zeit und verschleißt sicher einige Aufsätze für meinen Dremel, die kosten Geld. Aber ich würde es machen, erwarte aber eine finanzielle Entschädigung oder eben die Rückgabe. Aber ohne eine Reaktion  weiß ich nicht, was ich machen soll.

Also habe ich versucht, Egun einzuschalten üder das Verfahren "Der Verkäufer meldet sich nicht". Das rote Ausrufezeichen erschien dann auch und jetzt wird angezeigt, dass der Vorgang abgeschlossen sei. Ist er aber nicht, also wendete ich mich an Egun. Die reagieren zwar, aber als Hilfe würde ich das nicht bezeichnen. Mehrfach schicken sie mir Screenshots der Hilfeseiten, um ein Mahnverfahren einzuleiten. Der dort beschriebene Vorgang funktioniert aber nicht. Ich habe Egun darauf hingewiesen und um Hilfe gebeten, sie schickten mir erneut eben diesen Screenshot. Wie gesagt, Egun schreibt viel und reagiert auf jede meiner Mails, aber hilft nicht und weigert sich offenbar auch, dem Verkäufer zumindest eine Aufforderung zu schicken, auf meine Mails zu reagieren.

Auch mir geht es weniger um die Höhe des Schadens, aber es stört mich sehr, dass der Verkäufer mit seiner Taktik durchkommt und noch mehr, dass Egun nicht hilft.

Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

Andreas

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb andreas59:

[...] halten die sich sehr zurück, wenn es um Unterstützung für den Käufer geht.

Finde ich auch völlig logisch. eGun stellt eine Verkaufsplattform zur Verfügung. Sie treten NICHT als Makler auf, sie sind in keiner Form am Handel beteiligt. Die Provision wird für die Bereitstellung der Plattform fällig.

 

Den Vermieter eines Ladengeschäfts würdest du ja auch nicht anzählen, wenn du dich vom Ladeninhaber betrogen fühlst.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Finde ich auch völlig logisch. eGun stellt eine Verkaufsplattform zur Verfügung. Sie treten NICHT als Makler auf, sie sind in keiner Form am Handel beteiligt. Die Provision wird für die Bereitstellung der Plattform fällig.

 

Den Vermieter eines Ladengeschäfts würdest du ja auch nicht anzählen, wenn du dich vom Ladeninhaber betrogen fühlst.

Den Vergleich würde ich anderes sehen.

Dem Verkäufer würde ich erzählen, dass die Ware, die ich in seinem Laden gekauft habe, nicht der Beschreibung entspricht. Und ich würde ivon ihm Hilfe erwarten, um zu der beschriebenen Ware zu kommen. Denn er hat, wie ja auch Egun, an dem Geschäft mitverdient.

Geschrieben

Wie sind denn die Erfahrungen mit der Bewertungsmöglichkeit? Ist da eGun da auch verkäuferfreundlich? Wenn die sich schon so aus allem raushalten, dann sollten sie so konsequent sein und auch bei Negativ-Bewertungen sich raushalten.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb goodoldrebel:

Wie sind denn die Erfahrungen mit der Bewertungsmöglichkeit? Ist da eGun da auch verkäuferfreundlich? Wenn die sich schon so aus allem raushalten, dann sollten sie so konsequent sein und auch bei Negativ-Bewertungen sich raushalten.

Nö, da wird für Händler gelöscht und geschönt bis zum geht nicht mehr. Hatte Mal von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, die Waffe war wirklich unter aller Sau und in der Beschreibung nicht erwähnt, hab dann ca. 3 Monate auf mein Geld gewartet, meine schlechte Bewertung wurde 5 Mal gelöscht und danach konnte ich nicht mehr bewerten.

Geschrieben

Mir als Privatverkäufer wurde aber auch mal eine schlechte (ungerechtfertigte) Bewertung ohne weitere Rückfragen gelöscht. Da habe ich auch einfach eine Mail an eGun geschrieben dass das was da drin stand einfach nicht stimmte, und einen Tag später war sie verschwunden. Und ich hatte damals erst vielleicht zehn Bewertungen.

 

Es geht also auch für privat.

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Mir als Privatverkäufer wurde aber auch mal eine schlechte (ungerechtfertigte) Bewertung ohne weitere Rückfragen gelöscht. Da habe ich auch einfach eine Mail an eGun geschrieben dass das was da drin stand einfach nicht stimmte, und einen Tag später war sie verschwunden. Und ich hatte damals erst vielleicht zehn Bewertungen.

 

Es geht also auch für privat.

Naja, woher wusste Egun denn, dass du im Recht warst? Verstehe mich nicht flasch, aber "ohne Rückfragen" heißt doch auch ohne Überprüfung. So eine negative Bewertung zu löschen, heißt für mich mehr, allen eine schöne Welt ohne Probleme vorzuspielen. Und da du ein Verkäufer warst, unterstreicht der Beitrag mehr meinen Eindruck, dass Egun auf der Verkäuferseite steht, eben auch ohne

 

vor 7 Stunden schrieb goodoldrebel:

Wie sind denn die Erfahrungen mit der Bewertungsmöglichkeit? Ist da eGun da auch verkäuferfreundlich? Wenn die sich schon so aus allem raushalten, dann sollten sie so konsequent sein und auch bei Negativ-Bewertungen sich raushalten.

Ja, Egun nist verkäuferfreundlich, so ist zumindest meiner Erfahrung.

Ich hatte mal einen M71/84 ersteigert, laut Beschreibung in keinem sehr guten Zustand, aber vollständig und voll funktionsfähig. Es fehlten aber Teile und das Röhrenmagazin war durchgerostet, also unbrauchbar. Nach meinem Protest nahm der gewerbliche Verkäufer das Gewehr zurück, aber ich hatte ja eine Menge Arbeit und Ärger (Verpacken, Auseinanderbauen zum Überprüfen etc.), daher bewertete ich den Verkäufer kurz vor Ablauf der 90 Tage negativ. Im Kommentar schrieb ich nwahrheitsgemaäß, dass die Rücknahme zwar geklappt habe, aber die Ware eben nicht der Beschreibung entsprach. Egun löschte meine Bewertung nach Protest des Verkäufers, der Verkauf sei ja nicht zustande gekommen. Das ist natürlich richtig, aber dennoch bleibt, was ich schrieb, der Verkäufer berkaufte Ware, die falsch beschrieben war. Somit war meine Bewerung wichtig für andere Käufer.

Geschrieben

Mit 65€ für eine originale TM Airsoft Montage hast du aber eigentlich ein Schnäppchen gemacht. Die gingen zumindest vor paar Jahren oft Dreistellig weg.

 

Melde dich im Airsoftverzeichnis an und verkaufe das Teil im dortigen Marktplatz. Dass ist das Gegenstück zu unserem Schottenzentrum.

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb ForecaztDead:

Nö, da wird für Händler gelöscht und geschönt bis zum geht nicht mehr. Hatte Mal von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, die Waffe war wirklich unter aller Sau und in der Beschreibung nicht erwähnt, hab dann ca. 3 Monate auf mein Geld gewartet, meine schlechte Bewertung wurde 5 Mal gelöscht und danach konnte ich nicht mehr bewerten.

 

Shit, Gott sei Dank ging bisher bei mir alles gut, daher habe ich damit keinerlei Erfahrung. Aber wenn die Bewertungshistorie so einfach geschönt werden kann, ist das wenig seriös und spricht gegen die Sichtweise, das eGun nur die Plattform zur Verfügung stellt.

Ich fände es besser, dass die Bewertungen bestehen blieben und der Bewertete dann eine Möglichkeit zur Gegendarstellung hätte. Mit etwas Erfahrung kann man sich eine Meinung zu dem Sachverhalt bilden. Wenn sich dann Negativbewertungen und Gegendarstellungen häufen, ist eventuell sogar ein Muster erkennbar.

 

 

Geschrieben
Am 12.4.2022 um 16:58 schrieb BlackFly:

Aber ein Vergleich, das kann man durchaus als "unentschieden" ansehen.

Abgesehen davon ist das Kostenrisiko mit einer Summe deutlich über dem Streitwert in jedem Fall gegeben, egal ob gewonnen, verloren oder ein "unentschieden". Darum würde ich, wie schon geschrieben, als keine von beiden Seiten den Rechtsweg empfehlen.

 

Warum sollte man sich bei 65€ Streitwert auf einen Vergleich einlassen?

 

Da macht man ja auf jeden Fall Verlust.

Da würde ich auf ein Urteil pochen, dann hat man die geringe Chance zu gewinnen.

Geschrieben
Am 22.5.2022 um 13:25 schrieb Fyodor:

Mir als Privatverkäufer wurde aber auch mal eine schlechte (ungerechtfertigte) Bewertung ohne weitere Rückfragen gelöscht. Da habe ich auch einfach eine Mail an eGun geschrieben dass das was da drin stand einfach nicht stimmte, und einen Tag später war sie verschwunden. Und ich hatte damals erst vielleicht zehn Bewertungen.

 

Es geht also auch für privat.

 

 

Das ist zutreffend. Wenn man die Egunverwaltung mit nachvollziehbarer Begründung anschreibt, geht schon etwas weiter.

 

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