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IGNORED

Schießnachweis mit Seriennummer der Waffe?


orish

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vor 2 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Sehe ich anders:

 

1) Zunächst das durch eine "Bescheinigung des Verbands" zu bestätigen, nicht gegenüber der Behörde. Wenn überhaupt müsste also der Verband die Seriennummer prüfen.

 

2) Es ist "glaubhaft" zu machen, nicht zu "versichern" (an Eides statt). Da reicht die persönliche Bestätigung (erfolgt implizit mit dem Antrag).

 

3) Wenn die Behörde Zweifel hat, kann sie das jederzeit nachprüfen, durch Vorlage der Schießnachweise und Vergleich mit vorhandenen bzw. in Besitz befindlichen eigenen Waffen. Aber in der Reihenfolge, bei Zweifel -> Prüfung, nicht andersherum.

 

Nun kann der Fall 3 natürlich eingetreten sein. Aber da würde ich ganz entspannt drauf reagieren, indem ich der Behörde in einem Dreizeiler mitteile, dass ich "40 Termine mit der KW (Pistole) und 30 Termine mit der LW (10x Rep., 20x SLB) wahrgenommen" habe und sich "passend dazu vier Pistolen, zwei Repetierer und drei SLB in meinem Besitz befinden". Das sollte ausreichen. Falls nicht, muss die Behörde darauf mit Bezug auf die Rechtsgrundlage antworten.

 

 

Wenn DAS " daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern" passiert ist, hat er offensichtlich der BEHÖRDE Nachweise vorgelegt, oder ?

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vor 16 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

3) Wenn die Behörde Zweifel hat, kann sie das jederzeit nachprüfen, durch Vorlage der Schießnachweise und Vergleich mit vorhandenen bzw. in Besitz befindlichen eigenen Waffen. ...

 

Nun kann der Fall 3 natürlich eingetreten sein. Aber da würde ich ganz entspannt drauf reagieren, indem ich der Behörde in einem Dreizeiler mitteile, dass ich "40 Termine mit der KW (Pistole) und 30 Termine mit der LW (10x Rep., 20x SLB) wahrgenommen" habe und sich "passend dazu vier Pistolen, zwei Repetierer und drei SLB in meinem Besitz befinden".

 

Für den Fall, dass "das Kind" nunmal schon so "in den Brunnen gefallen" ist - sehe ich Letzteres als elegante Vorgehensweise.

 

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vor 21 Minuten schrieb CZM52:

Erzähl ?

Was? Das dort ausdrücklich steht "...ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen..." da steht nichts von "durch Vorlage eines persönlich geführten Schießnachweises, der mindestens folgende Daten enthält", oder?

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Für den Fall, dass "das Kind" nunmal schon so "in den Brunnen gefallen" ist - sehe ich Letzteres als elegante Vorgehensweise.

 

 

Und du denkst, das glaubt die Behörde? Offenmsichtlich zweifelt sie ja die Nutzung der EIGENEN Waffen an....

 

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vor 4 Minuten schrieb CZM52:

darum gehts 👍

Ihr geht davon aus, dass er der Behörde sein Schießbuch hat zukommen lassen und die jetzt die Seriennummern nachfordern? Bin mir da nicht sicher ... aber wenn ... jeb, hausgemacht. Vielleicht hat die Behörde aber auch einfach neue Ideen.

 

Bei uns werden noch ausschließlich die alten "bist du noch im Verein"-Formblätter rausgeschickt. Gerade die Woche wieder einige ...

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Dass Du mich nicht magst weiß ich. Meine Behörde macht den gleichen Quatsch aber auch bei meinen Vereinskameraden.

 

 

ne, nur ne Frage.

 

Ist ja auch bei anderen Behörden oft so...für den einen ganz schlimm, der andere hat kein Problem

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vor 12 Stunden schrieb orish:

hab gerade von einem Freund aus einem anderen Kreis erfahren, daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern.

Hast du diese Aufforderung selbst gesehen? Ist ja nicht so, dass unter den Schützen nicht jede Menge Dummschwätzer wären.

Bearbeitet von Sergej
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vor 9 Minuten schrieb Sergej:

Hast du diese Aufforderung selbst gesehen? Ist ja nicht so, dass unter den Schützen nicht jede Menge Dummschwätzer wären.

Wenn sowas nicht in der Fläche passiert, sondern " nur " bei einzelnen, gibt es da meistens eine Vorgeschichte. Die wird dann aber nicht erzählt in den Foren. Da wird dann nur gejammert. Und wenn eine Behörde eine  Verbandsbescheinigung nicht anerkennt ist es Sache des Verbandes da zu reagieren. Sonst bescheinigt der demnächst gar nix mehr. Aber das einzelne Behörden manchmal am Rad drehen ist auch nix neues. Mein Leiter der Waffenbehörde schrieb mir mal " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " . Die sind sich also für nix zu Schade. Muss man dann von übergeordneter Stelle klären lassen, nutzt das nix halt von einem Gericht. Wobei das allerdings dem Rest der Schützen auch auf die Füsse fallen kann....................hatten wir ja schon mehrfach....

Mein Weg bei " Unstimmigkeiten " mit der Waffenbehörde geht daher immer zuerst über die Fachaufsichtsbehörde, bei uns das Innenministerium.

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Also Grundsätzlich...

 

a) Es ist nach §14 Abs 4 eine Verbandsbescheinigung vorzulegen und nicht das Schießbuch. Punkt.

b) Muss der Verband vor Erstellung einer solchen Bescheinigung die Voraussetzungen prüfen

c) Ist die Voraussetzung gem. §14 Abs 4. , das mit einer eigenen Waffe geschossen wurde

d) muss der Verband die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen nach c für b zu prüfen

 

 

Insofern sollte man sich wirklich Gedanken darüber machen das im Schießbuch zu dokumentieren

 

a) Seriennummer

b) Lfd.Nr. in WBK + WBK-Nr

 

Das gilt insbesondere auch auch für das  Vereinesschießbuch:

 

Zitat
7.
im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und

 

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vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Wenn sich das durchsetzt, ist es eher weniger Lustig....

🥱Nun ja, hatte meine Meinung dazu in einem ähnlichen Thema geäußert & wurde kritisiert; ist ja jetzt alles viel toller, als mit alter 12/18", usw..

Also habt Spaß damit & beklagt Euch nicht.

 

vor 4 Stunden schrieb MAHRS:

Welcher Schütze lässt seine Eigenen stehen und ärgert sich mit geliehenen oder Vereinswaffen?

Der, ders für richtig hält ?

& wenn einem eine (fremde) Waffe "passt", ist kein "Ärgern", sondern Spaß haben !

 

vor 3 Stunden schrieb Klunkerhund:

Sicher doch, ich lasse meine teuren Präzisionswaffen im Safe und begnüge mich mit einer ausgelutschten Vereinswaffe. Absurd so eine Denke.

Was hats zu kümmern ?

"Absurd" ist die Billigung von weiteren empfindlichen Eingriffen in die Privatsphäre.

 

vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Die gute .45ACP oder .357 Mag bleibt schön daheim, 10 Schuss kann man ja mit der Vereins .22er machen, billiger, muss nix putzen, etc.

Im Extremfall genau so nämlich; ging bisher keine Sau was an.

Für Puzmuffel & Geizknösel ideal; die "Eigenen" nur mal sporadisch, oder für feierliche Anlässe.

War mal schön gewesen, freie Entscheidungen treffen zu dürfen.

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vor 15 Stunden schrieb orish:

Moin,

 

hab gerade von einem Freund aus einem anderen Kreis erfahren, daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern. Ist das aktuell waffenrechtlich korrekt - mir ist das neu?

 

Danke für Hinweise.

 

vG

orish

Schaut hierzu doch mal das Verhalten des Landratsamt Heidenheim an, da läuft eine ähnliche Sch..ße seit 2009 die jetzt mit einem Einzug von Wettkampfwaffen vorläufig geendet ist.

Gruß Colt S.

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Leute versetzt euch doch einfach mal in das Denkmuster der "Fachleute" die uns mit ihren Auflagen das Leben schwer machen.

Sie denken von anderen meist so wie sie selber auch gestrickt sind, mich haben z.B. schon "höhere Mitarbeiter" des FA gebeten

ohne Rechnung zu arbeiten. Kein Wunder das alle Finanzbeamte nur betrügerische Steuerzahler sehen.

Der Gedanke das man die Waffe eines anderen statt seine eigene benutzt kommt mit Sicherheit aus dem Bereich in dem sich

alle Politiker und uns das Leben schwer machenden Fachleute auskennen: Nutze nicht deine eigene Frau ab sondern nimm

dir die vom Nachbarn, oder so ähnlich.

 

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