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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 35 Minuten schrieb karlyman:

 

Damit kann die Politik nun sagen: Bitte, für den "Werkzeugeinsatz" könnt ihr diese nützlichen Gegenstände ja weiterhin bei euch haben, nur dürfen sie eben im waffenrechtlichen Sinne nicht geführt, nicht unmittelbar zugriffsbereit sein... Die "Kröte", das Werkzeug jetzt eben etwas mehr "weggesteckt", verpackt zu haben, einige Handgriffe mehr zu benötigen bis ihr es verwenden könnt, müsst ihr eben im Sinne der Sicherheit für alle schlucken...

Und das ist Blödsinn, weil sobald ich es "benutze" habe ich es auch zugriffsbereit in der Hand. Diese Regelung erlaubt mir damit nicht mein Fahrrad in so einer Region zu reparieren sondern nur das Werkzeug mit zu führen damit ich das Fahrrad aus der Region raustragen kann und dann außerhalb reparieren kann. 

Und nein, die Fahrrad Reparatur ist auch kein berechtigter Grund das Messer am Multitool zu führen da ich ja"nur" eine Zange benötige und somit kein Bedürfnis für das darin enthaltene Messer habe

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41 minutes ago, BJ68 said:

 

 

Naja....kleiner Einspruch....diese Waffenverbotszonen kommen oft im Einklang mit dem Verbot von gefährlichen Gegenständen daher, dann sind Deine Beispiele inklusive Pfefferspray zur Tierabwehr auch verboten.....

 



Die meisten Waffenverbotszonen berufen sich mittlerweile auf den §42 WaffG und der sieht die Ausnahmen zwingend vor. Die wenigen Verbotszonen, die sich NICHT auf den 42 berufen, stammen noch aus der Zeit vor der Einführung des 42. Sie stützen sich auf Polizeigesetze und wurden bereits erfolgreich angefochten, weil sie viel zu weit gehen. Außerdem geht es hier ja um die NEUERUNGEN durch das Sicherheitspaket. 

Im Wesentlichen ändert sich bezüglich des Führens von Waffen und Messern:

In Waffenverbotszonen durften bisher Messer bis 4cm geführt werden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Bisher reichte der KWS zum Führen in Verbotszonen, das ist jetzt nicht mehr der Fall. 

Messer durften bisher von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse (WBK, KWS etc.) in Verbotszonen geführt werden. Das ist nicht mehr der Fall. 

Auf Veranstaltungen sind Messer und alle Arten von Waffen nicht mehr führbar, auch nicht mit Waffenschein oder WBK. Bislang durften Gebrauchsmesser (42a kompatibel) dort geführt werden. Häufig galt aber auch ein Hausrecht mit totalem Waffenverbot. 

Dasselbe gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln (Fernverkehr) und Bahnhöfen etc. - bislang meist durch Hausordnungen ohnehin waffenfreie Zonen, nun per Gesetz geregelt. Interessanterweise gilt dies NICHT für den öffentlichen Nahverkehr. In Linienbussen und Straßenbahnen dürfen Messer nach wie vor dabei sein (42a beachten). 

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten, aber WENIGER verboten als die anderen verbotenen Gegenstände. Denn für Wurfsterne, Nun-Chakus etc. benötigt man eine Ausnahmegenehmigung seitens des BKA. Bei den Springmesserchen genügt es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können. Einarmige Personen, Mitarbeiter von Paketdiensten, Jäger etc. können solche Nachweise vorbringen. Interessanterweise werden aber ALLE Besitzer dieser Messerchen, die KEIN Bedürfnis nachweisen können, am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes zu Straftätern - eine Gnadenfrist gibt es nicht. Wer seine Springerchen abgibt, zum Beispiel bei der Polizei oder beim Waffenhandel, der wird zwar nicht belangt - wird aber ein solches Messer bei ihm gefunden, eine Sekunde nach dem Inkrafttreten, dann blüht ihm eine Strafe. Ach ja, der Handel - aus dem Text des Gesetzes ergibt sich, dass der Waffenhandel weiter Springerchen besitzen und auch verkaufen darf. Es gibt ja genug Menschen mit einem Bedürfnis. Ob und ggf,. wie der Waffenhandel nun prüfen muss, ob ein Käufer wirklich ein Bedürfnis hat, steht in den Sternen. Ebenso gibt es KEINE Vorschriften zur besonderen Aufbewahrung der Springerchen. Sie sind erlaubnisfrei, wenn auch nur für Menschen mit einem Bedürfnis. Also müsste im Prinzip eine abgeschlossene Schublade genügen. 

Das ist sowas von hingepfuscht und schlecht gemacht... 

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vor einer Stunde schrieb sonnyboy:

Wie wird das wohl bei folgendem Vorgang sein:

Reservist mit UTE ist mit vollem "Gerödel" inkl. Kampfmesser auf dem Weg zu einer DVAG oder VVAG wenn er das Kampfmesser

am Koppel trägt? Fällt folgendes darunter?

        Personen , die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen."

 

Warum hat das der BdRBW nicht gefragt?

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vor 27 Minuten schrieb BlackFly:

 

 

Oder Nancy hat hintenrum noch was gegen Lwb reinschreiben lassen und gehofft das geht schon durch 

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19 minutes ago, JoergS said:

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten, aber WENIGER verboten als die anderen verbotenen Gegenstände. Denn für Wurfsterne, Nun-Chakus etc. benötigt man eine Ausnahmegenehmigung seitens des BKA. Bei den Springmesserchen genügt es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können. Einarmige Personen, Mitarbeiter von Paketdiensten, Jäger etc. können solche Nachweise vorbringen.

 

Da warten wir erst mal die ersten Gerichtsurteile ab! Bei Einhandmessern hat man früher auch angenommen, dass Grillen, Bushcraft etc. ein "sozial annerkanter Zweck" zum führen eines solchen Messers ist. Ein paar Richter (BW) haben die Opfer dieses Gesetzes dann eines besseren belehrt: Sie hätten ja auch ein anderes Messer statt des Einhandmessers benutzen können.

Bearbeitet von tuersteher
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6 minutes ago, JoergS said:

Die meisten Waffenverbotszonen berufen sich mittlerweile auf den §42 WaffG und der sieht die Ausnahmen zwingend vor. Die wenigen Verbotszonen, die sich NICHT auf den 42 berufen, stammen noch aus der Zeit vor der Einführung des 42. Sie stützen sich auf Polizeigesetze und wurden bereits erfolgreich angefochten, weil sie viel zu weit gehen. Außerdem geht es hier ja um die NEUERUNGEN durch das Sicherheitspaket. 

 

Okay....nur z.B.

 

a) "Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes." https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen

 

b) "Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind grundsätzlich verboten: Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art, Messer (mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern), Quarzsandhandschuhe und weitere Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte, die nicht unter das Waffengesetz fallen." 

https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Waffenverbotszone-offiziell-ausgeweitet

 

Auch wenn Pfefferspray zur Tierabwehr nicht darunter fällt und in den Zonen geführt werden darf, kann ich mir vorstellen, dass die Praxis dann u.U. anders ausschaut und die Kontrolleure, das Teil erstmal sicher stellen....und Du Dir den Wisch, wenn Du später recht bekommst, dann an die Wand hängen kannst....und wenn Du mal nach Waffenverbotszone und Tierabwehrspray suchst...wird es etwas verwirrend....

 

Plus von der Pfadi-Perspektive her erst recht......wir haben wenn mit Rucksack unterwegs halt noch andere Gegenstände dabei die u.U. in die Kategorie "gefährliche Gegenstände" fallen können...und (okay gilt nicht für mich, da meist mit Kfz. unterwegs, da sich z.B. mit flüssig Stickstoff nicht gut mit der Bahn fahren lässt; böse Frage ist ein Dewar mit 12 L flüssigen Stickstoff der -196°C hat auch ein gefährlicher Gegenstand?) die meisten von uns mit dem ÖV anreisen da zwangsläufig durch und z.B. ein Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbuende-und-Ringe/Pfadfinderbund-Weltenbummler/Fahnen-PbW/Wimpelspeer-230-cm-braun::56685.html dürfte etwas auffallen....

 

 

bj68

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vor 44 Minuten schrieb JoergS:

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten,

Hallo JoergS

 

das sehe ich nicht so.

Es geht doch lediglich um bisher verbotene Springmesser. 

"Wer am ... ein unerlaubt besessenes Springmesser...."

Wäre dem nicht so, müsste da stehen:

"Wer am ... ein erlaubt besessenes Springmesser...."

 

Steven

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