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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? Bei diesen Waffen ist es wohl doch nicht so ganz klar

Ich sag mal so aus dem Bauch heraus: Die Bewertungen sind immer "lockerer" geworden,

 

Natürlich ist es klar: Langwaffe kürzer 16" (oder Blupup oder Hülsenlänge unter 40mm) muss zum BKA wenn es sportlich genehmigt werden soll.

 

Aber den Eindruck, dass die Bewertungen lockerer geworden sind (zb OA M9 und M7 Sport) hab ich ebenfalls. Denke mal das BKA hat selbst keine Lust mehr auf diesen Unfug und winkt einfach nur noch alles durch, was entweder keine Löcher im Handguard hat oder nicht nach AR oder AK aussieht.

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vor 1 Stunde schrieb Raiden:

 

Was soll eine tatsächliche Annahme überhaupt sein?

Wenn jetzt Sachbearbeiter Dosenkohl zuviel Fantasie hat und laut ausspricht, dass Waffenbesitzer Müller-Meier-Schulze bestimmt Dreck am Stecken hat, soll das für weitere Maßnahmen ausreichend sein?

 

Es stimmt, die Formulierung ist "Tatsächliche Anhaltspunkte"

 

 

 

Im folgenden dann wie das begründet wurde. Da da man nicht darauf hereinfallen. Es wird zwar so getan, als ob man nur die Worte ändert, gerade so als ob es in der  Juristerei nicht genau darauf ankäme wei etwas formuliert ist..)

 

Das sind die Nebelkerzen die Geworfen werden, die Wahrheit ist: man möchte auf Hörensagen, ggf von Nancys Antifa, jemand die Waffen wegnehmen. Das ist ihre Linie die sie, vergleiche Beamtenrecht, überall durchziehen will. 

 

Zitat

Durch die Gesetzesänderung wird ohne inhaltliche Änderungen noch einmal der nieder-
schwellige Ansatz bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung klarstel-
lend betont.  (Das ist nicht nötig und warum dann eine Änderung des Wordings?)

Ursprüngliche wie künftige Formulierung haben zum Ziel, Risiken des Waffen-
besitzes möglichst weitgehend auszuschließen und mit einem risikointoleranteren Ansatz

einen verbesserten Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten, indem – wie in anderen
Zuverlässigkeitsüberprüfungsverfahren (vgl. etwa § 7 Absatz 6 des Luftsicherheitsgesetzes
oder § 5 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes) – bereits Zuverlässigkeitszweifel
„erlaubnisschädlich“ sind. (Glatte Lüge: bisher mussten Tatsachen die Annahme eines Zweifels begründen)
 

Lässt sich ein Sachverhalt nicht abschließend klären, besteht aber ein tatsachengegründe-
ter Verdacht, dass ein Regelunzuverlässigkeitstatbestand vorliegt, dann wiegt das damit

verbleibende Risiko eines unzuverlässigen Umgangs mit tödlichen Waffen und den daraus

resultierenden Folgen für Leib und Leben Dritter höher als die Freiheit, solche Waffen be-
sitzen zu dürfen.
(So da haben wir es also. Zweifel genügen, Denutiation genügt.)

 

Es ist daher geboten, die Anforderungen an die Annahme der Unzuver-
lässigkeit entsprechend niedrig zu halten.  (Spucke auf die Bürger und nenne es warmen Regen: Warum muss ich etwas ändern um etwas genau da zu belassen wo es ist? Nebelkerze!)
 

Anhaltspunkte, die im Verdachtsgehalt vage bleiben und nicht auf Tatsachen beruhen, ge-
nügen allerdings nicht. Diese tatsächlichen Anhaltspunkte müssen den Schluss zulassen,

dass die betreffende Person einen oder ggf. mehrere Tatbestände des § 5 Absatz 2 Num-
mer 3 erfüllt hat. ( Doppeldenk. Nein Nein, wir hören nicht auf Gerüchte, ehrwnwort, aber es genügt wenn jemand behauptet es sei so. Natürlich nicht jeder. aber Wenn der weisungsgebundene VS es sagt, dann stimmt es, ohne das er es belegen muss, wie es ärgerlicherweise momentan noch von den Gerichte gefordert wird.)

 

 

Der niederschwellige Ansatz sowohl der neuen als auch der früheren For-
mulierung bezieht sich auf den gesamten Tatbestand des § 5 Absatz 2 Nummer 3. Auch

z.B. bei der Frage, ob es sich um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt, ist es
ausreichend, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung
vorliegen. (Also wenn der VS sagt das sei so)

 

Das folgt aus dem oben ausgeführten risikointoleranten Ansatz, der sich generell
im Zweifel gegen die Zuverlässigkeit der betroffenen Person entscheidet, um den Schutz

von Leib und Leben Dritter zu gewährleisten. Für die Beurteilung, ob derartige Anhalts-
punkte bei Bestrebungen vorliegen, können Einschätzungen der Verfassungsschutzämter

herangezogen werden. (So, da haben wir es also. Der VS soll einfach was behaupten können ohne es belegen zu müssen. )

  

 

Bearbeitet von ASE
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vor 16 Minuten schrieb Distanzlocher:

Natürlich ist es klar: Langwaffe kürzer 16" (oder Blupup oder Hülsenlänge unter 40mm) muss zum BKA wenn es sportlich genehmigt werden soll.

Wenn DU das sagst...

vor 2 Stunden schrieb ASE:

Ja klasse Referenz. Merkste selber, gell....

Ich kann beim Taubenschach mit schwarz und mit weiß spielen; in dieser Runde spiele ich schwarz: Du hast eröffnet!

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vor 42 Minuten schrieb Distanzlocher:

Natürlich ist es klar: Langwaffe kürzer 16" (oder Blupup oder Hülsenlänge unter 40mm) muss zum BKA wenn es sportlich genehmigt werden soll.

 

Es wird nicht sportlich genehmigt, egal wie viele VDB-Fachhändler das auf ihrer Homepage behaupten

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Waffe unter §6 Abs. 1 AWaffV fällt, prüft das BKA. Im Feststellungbescheid  wird dann festgestellt, ob die Waffe vom Ausschluss erfasst ist oder nicht, also ob sie Kriegswaffenanschein hat  oder nicht.

 

Das ist juristisch ein großer Unterschied. Schießt du mit einer Waffe ohne BKA-Bescheid sportlich, so muss erst einmal nachgewiesen werden, ob sie vom Verbot erfasst war oder nicht. Es ist nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit.

Bearbeitet von ASE
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vor einer Stunde schrieb ASE:

 

Das ist juristisch ein großer Unterschied. Schießt du mit einer Waffe ohne BKA-Bescheid sportlich, so muss erst einmal nachgewiesen werden, ob sie vom Verbot erfasst war oder nicht. Es ist nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit.

mag juristisch so sein, ist aber in 99% der Fälle einfach nur Wortklauberei. Die Kanone hat entweder einen BKA Bescheid oder nicht. Müssen wir uns hier jetzt wegen dem rechtlich definierten Satzbau auseinander nehmen, oder können wir uns einfach drüber einig sein, dass der §6AWaffV weg gehört?

Bearbeitet von Distanzlocher
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vor 42 Minuten schrieb Raiden:

Wenn man denkt, jede Waffe unter 16" bräuchte einen Bescheid fürs Sportschießen, dann steckt wohl mehr als nur Semantik dahinter.

Die Bescheide sind eh nur Feststellungsbescheide gegenüber demjenigen, gegenüber dem sie erlassen wurden. Theoretisch sind sogar inhaltlich unterschiedliche, rechtskräftige Bescheide gegenüber unterschiedlichen Personen möglich.

 

Die drei Trigger des § 6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV sind nur Formmerkmale von denen mindestens einer erfüllt sein muss, dass bei bestehender äußerer Typidentität ein Ausschluß vom sportlichen Schießen vorliegt. Auch beim Vorliegen von einem oder mehreren der Trigger, muss für einen Ausschluß eine äußere Typidentität bestehen. Beteht keine äußere Typidentität können auch ruhig alle Trigger bestehen und die halbautomatische Waffe ist nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen (vgl. B&T TP9, BKA-Bescheid Az SO11­5164.01Z136). Leider bin ich noch niemanden mit einem Hello Kitty - Shorty auf einem Wettkampf in D. begegnet. :dirol:

 

Dein

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 10 Minuten schrieb Mausebaer:

vgl. B&T TP9, BKA-Bescheid Az SO11­5164.01Z136). Leider bin ich noch niemanden mit einem Hello Kitty - Shorty auf einem Wettkampf in D. begegnet. :dirol:

 

 

jetzt müsstest du mir nur noch sagen, in welcher sportlichen Disziplin die zugelassen ist

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Das ist für § 6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV irrelevant.

Aber wenn Du etwas fürs Bedürfnis suchst, dann würde ich bei den Disziplinen für Pistolen mit Anschlagschaft beginnen.

 

Dein

Mausebaer

 

 

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Sorry falls es schon gepostet wurde und ich somit wiederhole. Aber habt Ihr auch schon die Petition gegen die aktuell diskutierte Waffenrechtsverschärfung gesehen und unterschrieben? Es sind schon über 22.000 Unterschriften zusammengekommen. Sie wird auch vom VDB unterstützt und geteilt. Mit ein paar Euro kann diese Petition sogar 1.000 zusätzliche Male angezeigt werden. Denke das lohnt sich im Sinne unserer Interessen. Selbst wer nicht die Möglichkeit hat ein paar Euro abzugeben, sollte wenigstens unterschreiben, falls noch nicht geschehen. Das ist kostenlos und jede Unterschrift hilft. 

 

 

image.thumb.png.bcaf4e590b4017ac373478979069505c.png

Bearbeitet von MIS
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vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:

Die Bescheide sind eh nur Feststellungsbescheide gegenüber demjenigen, gegenüber dem sie erlassen wurden. Theoretisch sind sogar inhaltlich unterschiedliche, rechtskräftige Bescheide gegenüber unterschiedlichen Personen möglich.

 

Die drei Trigger des § 6 Abs. 1 Nr. 2 AWaffV sind nur Formmerkmale von denen mindestens einer erfüllt sein muss, dass bei bestehender äußerer Typidentität ein Ausschluß vom sportlichen Schießen vorliegt. Auch beim Vorliegen von einem oder mehreren der Trigger, muss für einen Ausschluß eine äußere Typidentität bestehen. Beteht keine äußere Typidentität können auch ruhig alle Trigger bestehen und die halbautomatische Waffe ist nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen (vgl. B&T TP9, BKA-Bescheid Az SO11­5164.01Z136). Leider bin ich noch niemanden mit einem Hello Kitty - Shorty auf einem Wettkampf in D. begegnet. :dirol:

 

Dein

Mausebaer

 

Mittlerweile komme ich nicht mehr mit, frage an die Fachleute! Mein ehemaliges M1A stand unter Feingliederung im Stammblatt:: halbautomatische Büchse, Aussehen wie KWKG-Waffe;  bei meinem SIG SG-550/2 SP steht nur noch halbautomatische Büchse! Ist das jetzt keine "kriegswaffenähnliche Waffe" mehr?

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Lehne mich Mal weit aus dem Fenster und behaupte fast alle Waffen haben gravierende Ähnlichkeit mit (ehemaligen) Kriegswaffen. So what?! Macht doch nur umso deutlicher wie absurd der 37er mal war...

 

Selbst Vorderlader waren Mal schlimme Assault-Rifles !!!

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vor 7 Stunden schrieb MIS:

Sorry falls es schon gepostet wurde und ich somit wiederhole. Aber habt Ihr auch schon die Petition gegen die aktuell diskutierte Waffenrechtsverschärfung gesehen und unterschrieben?

Solcherlei Petitionen auf irgendwelchen Plattformen sind völlig sinnlos und interessieren irgendwelche Politikdarsteller nicht mal am Rande.

Petitionen sind, wenn überhaupt, einzig und alleine hier sinnvoll: https://epetitionen.bundestag.de/

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Das sehe ich anders. Diese Bundestags-Petitionen sind vergeblich, weil sie von der Politik in keiner Weise ernst genommen werden. Wird dort das Quorum erreicht, dann wird sich ein mit recht unwichtigen Abgeordneten besetzter Ausschuss oberflächlich damit beschäftigen und dann ignorieren. Es gibt KEINEN EINZIGEN Fall, in dem eine solche Petition irgend etwas bewirkt hätte. Es ist "Opium für das Volk", ein Instrument, dessen Zweck NICHT die Beteiligung der Bürger an den Entscheidungen des Staats ist, sondern lediglich eine gewisse Ventilfunktion. Zudem die Hürden der Registrierung bewusst hoch sind, damit viele entmutigt werden. Das ist ungefähr dasselbe, als ob eine Demonstration, die eigentlich zum Kanzleramt marschieren wollte, auf den Parkplatz eines geschlossenen, verfallenden Baumarkts am Stadtrand "umgeleitet" wird. 

Hier mal ein Auszug aus einer Beurteilung:
 

Quote

 

Wer hierzulande will, dass sein Anliegen im Bundestag behandelt wird, kann sich an den Petitionsausschuss des Parlaments wenden. Doch während die Onlineplattformen immer mehr Menschen anziehen, ist die Zahl der Eingaben im Petitionsausschuss seit Jahren rückläufig. Etwa 11.500 waren es im vergangenen Jahr. Die wenigsten Petitionen im Bundestag erhalten genug Unterstützung, damit der Initiator im Ausschuss gehört werden muss. Seit 2007 sammelten nur 20 von 5650 veröffentlichten Petitionen online mehr als die erforderlichen 50.000 Mitzeichner ein. Immerhin: Der Ausschuss befasst sich tatsächlich mit allen Einreichungen. Das Sekretariat ist mit 90 Mitarbeitern das größte im Bundestag.

 

Zwar münden kaum einmal Petitionen direkt in ein neues Gesetzesvorhaben, aber indirekt gebe es schon einen Einfluss. Die zuständigen Stellen nähmen es wahr, wenn zu einem bestimmten Thema besonders viele Petitionen einträfen. Alle Petitionen müssen schriftlich beantwortet werden, oftmals zieht sich die Bearbeitung aber über mehr als ein Jahr hin. Die Plattformen im Internet sehen ihren Aufwind auch darin begründet.

 

 

https://www.klett.de/inhalt/media_fast_path/145/epetition_arbeitsblatt_kopiervorlage.pdf

Petitionen auf anderen Plattformen zeigen des Unmut des Volks und werden von den Erstellern der Petition verwaltet, nicht von diesem lächerlichen "Ausschuss". 

Bearbeitet von JoergS
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50 minutes ago, JoergS said:

Hier mal ein Auszug aus einer Beurteilung: "Etwa 11.500 waren es im vergangenen Jahr. Die wenigsten Petitionen im Bundestag erhalten genug Unterstützung, damit der Initiator im Ausschuss gehört werden muss. Seit 2007 sammelten nur 20 von 5650 veröffentlichten Petitionen online mehr als die erforderlichen 50.000 Mitzeichner ein."

 

Vielleicht liegt's auch daran. Volksferne der Politik kann auch mit der Politikferne des Volks zusammenhängen. Wobei dein Schularbeitsblatt auch schon etwas älter ist. 2023 waren es wohl immerhin zwölf Petitionen. Die erfolgreichste davon war bezeichnenderweise für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Man könnte also sagen, dass in Deutschland die Leute, die den Arsch nicht hochkriegen wollen, immer noch die Gruppe sind, die den Arsch am ehesten hochkriegen. 

 

Sagen wir, jemand sei ein Politiker, der vielleicht noch gewisse Herzensthemen hat, ansonsten aber sich rationalerweise um die Anliegen kümmert, die mit dem höchsten Organisationsgrad vertreten werden und offenbar den meisten seiner potentiellen Wähler wichtig sind. Sagen wir, dieser konkrete Politiker habe zum Waffenrecht eigentlich keine eigene Meinung, vielleicht ein gewisses allgemeines Unbehagen. Und sagen wir weiter, der sehe, dass mit einem bestimmten Thema bundesweit vielleicht so 30'000 Leute so weit motiviert werden können, öffentlich ihren Namen drunterzusetzen. Das ist weniger als die Hälfte der Leute, die sich in gleicher Weise für die Einführung von Major Tom als Torhymne der Nationalmannschaft ausgesprochen haben, und ein Zehntel der Leute, die sich entsprechend gegen den Bau eines Flüssiggasterminals auf Rügen ausgesprochen haben. Welchen Schluss zieht dieser Politiker vollkommen richtig daraus?

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vor 40 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Vielleicht liegt's auch daran. Volksferne der Politik kann auch mit der Politikferne des Volks zusammenhängen. Wobei dein Schularbeitsblatt auch schon etwas älter ist. 2023 waren es wohl immerhin zwölf Petitionen. Die erfolgreichste davon war bezeichnenderweise für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Man könnte also sagen, dass in Deutschland die Leute, die den Arsch nicht hochkriegen wollen, immer noch die Gruppe sind, die den Arsch am ehesten hochkriegen. 

 

Sagen wir, jemand sei ein Politiker, der vielleicht noch gewisse Herzensthemen hat, ansonsten aber sich rationalerweise um die Anliegen kümmert, die mit dem höchsten Organisationsgrad vertreten werden und offenbar den meisten seiner potentiellen Wähler wichtig sind. Sagen wir, dieser konkrete Politiker habe zum Waffenrecht eigentlich keine eigene Meinung, vielleicht ein gewisses allgemeines Unbehagen. Und sagen wir weiter, der sehe, dass mit einem bestimmten Thema bundesweit vielleicht so 30'000 Leute so weit motiviert werden können, öffentlich ihren Namen drunterzusetzen. Das ist weniger als die Hälfte der Leute, die sich in gleicher Weise für die Einführung von Major Tom als Torhymne der Nationalmannschaft ausgesprochen haben, und ein Zehntel der Leute, die sich entsprechend gegen den Bau eines Flüssiggasterminals auf Rügen ausgesprochen haben. Welchen Schluss zieht dieser Politiker vollkommen richtig daraus?

Vollkommen richtig erfasst.
 

Darum verstehe ich nicht warum es vielen Waffenbesitzern offensichtlich so schwer fällt für Ihre Rechte einzustehen. Eine online Petition ist so ziemlich die einfachste Form seine Unterstützung zu zeigen und mitwirkend tätig zu sein. Wir haben in DE siebenstellige Zahlen an eingetragenen LWB‘s und deutlich mehr Inhaber von erlaubnisfreien Waffen. Hier könnte eine sehr große Menge am Unterschriften zusammenkommen und aus meiner Sicht schon zu einem gewissen Einfluss führen, denn jede/r Pentent ist ggf. auch eine Wählerstimme in den nächsten Bundestagswahlen und darauf schauen unsere Politiker schon. 
Ich habe hier nun schon häufiger gelesen, dass es nichts bringt sich zu wehren und wir stattdessen lieber versuchen sollten das schlimmste zu verhindern. Aber meine Meinung dazu ist, dass die Vergangenheit und Gegenwart zeigt, dass dies so nicht stimmen kann. Es geht einzig und alleine um Einigkeit und ein Auftreten mit gleicher Stimme. TEAM sollte nicht für „Toll Ein Anderer Machts“ stehen, sondern jeder einzelne ist in der Lage mit wenig Aufwand etwas zu bewirken. 
 

Bitte seht es mir nach wenn ich das ganze zu blauäugig betrachte, aber ich sehe immer wieder wie Minderheiten in DE es schaffen, dass Gesellschaftliche und Politische Meinungsbild so zu steuern das die Mehrheit dem geforderten zustimmt.

 

Somit muss es doch für unsere Community möglich sein, über persönliche Befindlichkeiten und Unwillen hinweg eine Bundesweite Unterstützung in gemeinsamer Sache auf die Beine zu stellen. 
Wie Du bereits geschrieben hattest, 30K Petenten im Verhältnis zu der Zahl der potentiell und tatsächlich betroffenen falls die diskutierten Änderungen wirklich umgesetzt werden ist bei weitem zu wenig.

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vor 44 Minuten schrieb Proud NRA Member:

... Welchen Schluss zieht dieser Politiker vollkommen richtig daraus?

 

Dass sein/ihr Abgordnetenmandat wackelt, weil bei der nächsten Wahl lieber gleich die "Schmuddelkinder" als er/sie/es und seine/ihre Partei gewählt werden, statt sich erst noch die Mühe zu machen, ihm/ihr zu schreiben oder Petitionen an den BT bzw. LT zu richten und sich mit vorgefertigten Formbriefen einlullen zu lassen.

 

Die Menschen haben längst verstanden, dass Parteien zu wählen, mit denen keiner zusammenarbeitet, sich als quasi negative Wahlstimme für die etablierten vier/fünf Parteien eignet. Kommunal konnte man noch über die freien Wähler spielen. Aber immer mehr Kandidaten für direktwählbare Funktionsträger auf komunalen Ebenen treten inzwischen als formal parteilos an, obwohl sie tatsächlich brave Parteisodaten sind. Der Fall des OB von Tübingen war dagegen wirklich ein Fall, in dem die Entwicklung von Politiker und Partei nicht mhr zusammen passten. Der Höhenflug der Linke endete, als man bzw. frau dann doch mit ihnen zusammenarbeiten wollte, um sich die Mehrheit zu sichern. Sobald die Gefahr real wird, dass die AfD auf Landes- oder gar Bundesebene in eine Regierung komment, wird sie auch merklich, effektive Wählerstimmen verlieren.

 

Dein

Mausebaer

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vor 10 Minuten schrieb MIS:

...
 

Bitte seht es mir nach wenn ich das ganze zu blauäugig betrachte, aber ich sehe immer wieder wie Minderheiten in DE es schaffen, dass Gesellschaftliche und Politische Meinungsbild so zu steuern das die Mehrheit dem geforderten zustimmt.

 

...

 

Weil sie entsprechende Meinungsbildner bei den Qualitätsmedien haben, die die veröffentlichte Meinung entsprechend gestallten. So wurden z.B.

  • die Friday for Future Aktionen trotz und sogar auch wegen offentsichtlicher Rechtsverstöße und der Verschwendung öfftenlicher Resourcen ge-hyped und
  • die Montagspaziergänger erst zu einer staatsgefärdenden Gefahr geschrieben und als das nicht wirklich funktionierte, möglichst ignoriert

Die Roten und Wassermelonenartigen Aktivisten haben in den letzten ~50 Jahren erfolgreich Politik, Verwaltung und Medien im Westen durchsetzt und sich gut nach dem Zusammenbruch der ehm. sog. "DDR" dort gehalten und erneuert. Darum hießt es immer wieder "Links guuuhuut, rechts schlääähhchst."*

 

Dein

Mausebaer

 

*frei nach George Orwells "Animal Farm"

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19 hours ago, Thomas St. said:

Beurteile mal, ob ein Laie den Gesamteindruck einer VA Kriegwaffe gegeben sieht. Also einer der sowas noch nie selbst gesehen hat.

 

Die Absurdität auch nur dieser Fragestellung mit solchen Merkmalen wie der Gestaltung des Vorderschaftes ist ungefähr gleich groß wie z.B. die Absurdität, jemandem, der noch nie Elektronik irgendwie gelernt hat, zwei integrierte Schaltungen zu zeigen, und ihn zu bitten, zu erklären, welcher davon eine FPGA und welcher eine TTL-ALU sei.

 

Würde es wirklich um den Eindruck auf den Laien gehen, dann wäre das wohl mit Abstand aussagekräftigste Merkmal die Farbgestaltung. Wenn einer ein schwarzes Gewehr und ein technisch irgendwie ähnlich aussehendes Gewehr in Metallicblau gezeigt bekommt, und dann gebeten wird, einzuschätzen, welches davon von der Truppe stamme und welches aus dem Schützenhaus, dann wird er das auch ohne Fachkenntnisse vermutlich richtig beantworten können.

 

Würde man hingegen den Eindruck auf einen Experten nehmen, dann würde der sich nicht mit Löchern im Schaft aufhalten, sondern z.B. bei zwei schwarzen AR-15, von denen eines Sportler und das andere bei der Truppe ist, erst mal schauen, bei welchem Gewehr der dritte Pin im Lower installiert ist oder nicht, was wohl das aussagekräftigste Kriterium ist.

 

Offenbar hat das WaffG aber weder den Eindruck auf einen Laien noch den Eindruck auf einen Experten im Auge. Die völlige Willkür ist da schon im Gesetz angelegt.

 

 

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

...

Offenbar hat das WaffG aber weder den Eindruck auf einen Laien noch den Eindruck auf einen Experten im Auge. Die völlige Willkür ist da schon im Gesetz angelegt.

 

 

Wie es schon 1971 in Der Spiegel stand: "... möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren sich zu bewehren."

 

2002 wäre der Anscheinsdrops ausgerechnet unter Otto Schilly beinahe gelutscht gewesen. Doch dann drückte ein berüchtigter MD im BMI mit den Namen einer insb. für FLG bekannten Munitionsmarke den wieder über die AWaffV rein. Für (mindestens) diesen MD waren LWB mit ausdrücklichem Bezug auf die Nazi-Zeit die "fremden Heere Mitte" und Waffen Instrumente, mit denen der Staat Maßnahmen gegenüber den Bürgern durchsetzt (ursprüngliches Vorwort zur WaffG-Änderung von 2002). :bad:

 

Dein

Mausebaer

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Am 5.7.2024 um 13:27 schrieb JoergS:

Das ist NICHT egal. Bevor der Gesetzesentwurf in den Bundestag gelangt muss er zunächst durch die Kabinettsabstimmung. Jeder Minister hat ein Veto-Recht, die Abstimmung muss einstimmig erfolgen.

Das stimmt nicht. Es gibt im Kabinett kein Vetorecht. In strittigen Fragen wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden und darüber gibt es noch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, der dem Kabinett dadurch einfach einen Beschluss vorschreiben kann.

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vor 15 Minuten schrieb hegel68:

Es gibt im Kabinett kein Vetorecht. In strittigen Fragen wird nach dem Mehrheitsprinzip entschieden und darüber gibt es noch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, der dem Kabinett dadurch einfach einen Beschluss vorschreiben kann.

 

Bitte nicht die politischen Realitäten verkennen. Etwas so gegen den Willen eines Koalitionspartners (und im vorliegenden Fall wohl auch des Koalitionsvertrages) mit der politischen Brechstange durchzudrücken, ist ein ziemliches "Ding". 

 

Das überlegt sich der BK dreimal, was an Themen so wichtig ist, dass sie derart brachial durchgeboxt werden. Man behält sich das (zumal in einer derartigen "Schicksalsgemeinschaft", zu der die Ampel-Parteien geworden sind) nur für sehr essentielle Vorhaben vor. Ich glaube nicht, dass das Waffen- und "Messerchen"-Recht dazugehört. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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