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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb mühli:

Also wenn ich das richtig verstehe, würde man bsp. in Deutschland mit einem Schweizer Sackmesser am Mann bsp. im Hosensack in eine Kontrolle geraten, auch  ausserhalb einer Waffenverbotszone, könnte das einem richtig viel Ärger einbringen oder?

 

Das kommt darauf an.

  1. Wie kundig die kontrollierende Vollzugperson ist (BuPo, LaPo, ggf. Zoll sowie Ordnungs- oder Landratsamt) und
  2. ob das gute Stück konform mit § 42a WaffG ist (übrigends ein schlechter Aprilscherz, denn der § trat zum 01. April 2008 in Kraft)

"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

 

Selbstredend, wird auch der §42a restiktiv und bürgerfeindlich ausgelegt.

vor 25 Minuten schrieb mühli:

Falls dem so sein würde, wäre das ja richtig bescheuert! Sicherheitsgewinn gleich Null!

 

Was schert die deutschen Politiker die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland? Hauptsache sie werden wieder gewählt und nicht einer von denen, mit denen keiner spielen darf. :diablo:

 

Kein Politiker interessert es, ob die in den Medien gehypten Taten mit Messern in der Öffentlichkeit mit § 42a - konformen Messern begangen wurden oder nicht. Wären die Tatmittel nicht §42a-konform, könnte das ja belegen, dass der § 42a keinen Sicherheitsgewinn brachte. Damit würde man sich nur die Durchsetzung der gewünschen Verschärfung erschweren. Das ist nicht grundsätzlich anders als bei dem Feuerwaffenbesitz. Wenn man belastbare Zahlen hätte, dass kaum eine Straftat mit einer ewb-pflichtigen Feuerwaffe im legelem, privaten Bestiz begangen wurde, würde es auch schwer mit der glaubhaften Behauptung des Sicherheitsgewinn durch die Besitzrestriktionen des deutschen WaffR. :teu38:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb fuzzy.77:

 

... Folgen dann die "Werkzeugverbotszonen"?

Viele "Waffenverbotszonen" sind schon lange "Werkzeugverbotszonen" weil i.d.R. auch gleich das Führen von anderen sog. potentiell gefährlichen Gegenständen mitverboten ist. Mit Werkzeug in den Zonen ist man schon lange oft ein Verbrecher. Man müsste halt auch noch anlasslos kontrolliert werden. Nur wenn kein racial oder social profiling zum Schutz der sog. Minderheiten erfolgen darf, wer darf dann dort noch kontrolliert werden?! :spiteful:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb mühli:

, nur weil

 

Mich stört es generell, dass ich irgendwelche Gründe als Legitimation vorweisen soll. Egal wen, es hat niemanden zu interessieren, wieso ich ein normales Messer mitnehme. Freies Land. Leider nur noch eingeschränkt, die Heizung darf ich mir auch nicht mehr frei aussuchen. Verbote, Einschränkungen, Gängelung und Kriminalisierung.

 

Trotzdem will ich mir keinen Alibi-Apfel einstecken, nur um den triumphal vorzuzeigen, damit man mir das Führen eines Messer "sozialadäquat" abnimmt. Ich will ein Messer tragen, wann und wo ich möchte außerhalb der sowieso schon bestehenden Einschränkungen, wie Demos, Waffenverbotszonen etc.

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Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, fuzzy.77 said:

genau dieses Milieu beindruckt eine Waffenverbotszone jetzt schon nicht


Da gibt es keine zwei Meinungen.
Die freuen sich darüber, dass dort ihre Opfer, sofern außerhalb des Milieus, mit noch größerer Sicherheit wehrlos sind, sofern sie Waffenverbotszonen oder generelle Messerführverbote überhaupt auf dem Schirm haben.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Last_Bullet:

Trotzdem will ich mir keinen Alibi-Apfel einstecken, nur um den triumphal vorzuzeigen, damit man mir das Führen eines Messer "sozialadäquat" abnimmt. Ich will ein Messer tragen, wann und wo ich möchte außerhalb der sowieso schon bestehenden Einschränkungen, wie Demos, Waffenverbotszonen etc.

Da gibt es nichts dagegen einzuwenden. Nur will das Faeser und co. das wohl nicht. Sie und andere dafür verantwortliche Politiker stehen wahrscheinlich unter Erfolgsdruck und wollen noch ihre "Sporen" abverdienen! Frage mich ob es sich überhaupt noch verhindern lässt, da reine Anlassgesetzgebung die nichts bringt sozusagen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb mühli:

Nur will das Faeser und co. das wohl nicht.

 

Auch wenn es ihr übergroßes Ego nicht zulässt: Es interessiert mich und viele andere nicht, was diese unmögliche Person will oder nicht. Besonders erst recht nicht, wenn das an den Fakten völlig vorbeigeht. Ihr kranker Kampf gegen rechts - ein Besuch beim Facharzt könnte hilfreich sein...

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb LawAbidingCitizen:


Daten gibt es dazu zwar nicht, aber ich glaube nicht, dass das zutrifft. Es gibt mittlerweile diverse klein- bis schwerkriminelle Milieus in denen die Messer vermutlich als Waffe (offensiv und defensiv) getragen werden einfach, weil das Strafmaß gegenüber anderen Waffen geringer ist, wenn sie entdeckt werden, der finanzielle Verlust gering ist und Messer extrem leicht zu beschaffen sind.

Mangelnde Impulskontrolle und mangelnder Respekt vor Menschen im Allgemeinen führen dann zu den etlichen täglichen Angriffen.

Ich schätze die Anzahl der geplanten Angriffe mit Messern ist vergleichsweise gering.

 

Das angesprochene Klientel ist zwar in der Regel nicht sonderlich schlau, aber im Erfinden von Vorgehensweisen, die die Regeln unterlaufen, sind die Spitze. Insofern dürfte der reale Sicherheitsgewinn nahe Null sein. Vielleicht sogar negativ, denn die Ersatzwaffen können durchaus noch gefährlicher sein oder die Hemmschwelle zum Einsatz niedriger.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb msk:

Ich schätze die Anzahl der geplanten Angriffe mit Messern ist vergleichsweise gering.

 

Das wissen wir nicht. Insofern stochern im Nebel. Fakt ist jedoch, welche Gruppe am liebsten schnetzelt. Warum man dann ein Messer im Bauch hat, ist dabei egal. Jedoch zu denken, diese Art von Leuten wird wegen eines verschärften Gesetzes die Klingen dann ablegen, verkennt deren kriminelle Energie. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Das wissen wir nicht. Insofern stochern im Nebel. Fakt ist jedoch, welche Gruppe am liebsten schnetzelt. Warum man dann ein Messer im Bauch hat, ist dabei egal. Jedoch zu denken, diese Art von Leuten wird wegen eines verschärften Gesetzes die Klingen dann ablegen, verkennt deren kriminelle Energie. 

 

Das, was Du da zitiert hast, stammt von LawAbidingCitizen, nicht von mir. ;)

Nur der Genauigkeit halber.

Geschrieben

Die verantwortlichen Politiker plus Faeser wissen ganz genau, wer vor allem für die zahlreichen Messerangriffe verantwortlich ist. Da gibt es bestimmte Gruppen von Ländern bzw. einer Religion, die da überdurchschnittlich häufig vertreten ist. 

 

Eigentlich wäre es ja ein einfaches den "rosa Elefanten" zu benennen und entsprechende Massnahmen zu treffen. Dazu müsste man allerdings eher beim Asylrecht und Bleiberecht die Schrauben anziehen und sicherlich nicht beim Waffenrecht bzw. dann Waffengesetz.

Geschrieben (bearbeitet)

sachsen-anhalt.de:

 

https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1[action]=single&tx_tsarssinclude_pi1[controller]=Base&tx_tsarssinclude_pi1[uid]=490803&cHash=ec1b414d16e2a8e24b036db3fd656993

 

Polizeimeldung Polizeiinspektion Stendal
Berichtszeitraum 24.06.2023

24.06.2024, Stendal – 29/2024

 

Zitat:

 

...

Zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung wurden landesweite Schwerpunktkontrollen zum Thema „Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen“ durchgeführt, an denen sich auch die Polizeiinspektion Stendal neben der alltäglichen Kontrolltätigkeit beteiligte.

 

In den Orten Stendal, Salzwedel, Burg und Genthin wurden insgesamt 265 Personen einer Kontrolle unterzogen, wobei an beiden Kontrolltagen acht Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) eingeleitet wurden. Hintergrund für das Einleiten der Verfahren war das Auffinden von insgesamt sieben Messern und einer Schreckschusswaffe.

...

Der erfolgreiche Einsatz und die starke polizeiliche Präsenz trugen maßgeblich zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls, sowohl bei den Anwohnern als auch den Besuchern der Städte bei.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

presseportal.de, 24.06.2024 – 09:49:

 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/35235/5807822

 

Zitat:

 

Polizei Bremen


POL-HB: Nr.: 0376 --Polizei Bremen erweitert Einsatzmöglichkeiten von Tasern--

 

...

Die Polizei Bremen erweitert ihre Ausrüstung und Einsatzmöglichkeiten: Neben den Spezialeinheiten können nun auch speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei sogenannte Taser einsetzen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit bei der Bewältigung von Gefahrensituationen erhöhen.

 

Bisher war der Einsatz von Tasern in der Stadt Bremen ausschließlich dem SEK und dem MEK vorbehalten. Jetzt hat auch die Unterstützungs- und Eingreifgruppe der Bereitschaftspolizei grünes Licht für deren Nutzung erhalten. Diese Einheit ist auf herausragende Einsatzlagen spezialisiert und unterstützt den Einsatzdienst rund um die Uhr bei größeren Lagen und Maßnahmen. Innensenator Ulrich Mäurer: "Wir haben lange und zu Recht darum gerungen - das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) schließt die Lücke zwischen der Schusswaffe und anderen Zwangsmitteln. Der Taser ist besonders nützlich in Situationen, in denen körperliche Gewalt oder andere Zwangsmittel nicht effektiv sind oder zu schweren Verletzungen führen könnten. In solchen Fällen bietet der Taser eine wertvolle Alternative."

...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Die derzeitige Panikmache ist nur billige Polemik. 

Tut mir leid, aber diese Aussage halte ich für falsch und gefährlich.

 

Zunächst mal: Weswegen stufst du die medienwirksame Aufklärung über die geforderten (und meiner Meinung nach) sinnfreien und aktionistischen Gesetzesverschärfungen als Polemik ein? Das würde ja bedeuten, dass die Gesetzesverschärfungen eigentlich doch Sinn machen würden, oder?

Ich halte es für richtig, darüber faktenbasierend und umfassend zu informieren.

Verschärfungen im Waffengesetz machen sich immer gut in der Presse und ließen sich in der Vergangenheit meist schnell umsetzen. Ich halte es für wichtig zu signalisieren, dass es hier Gegenwind geben könnte. Evtl. besinnt man sich dann und sucht nachhaltigere und sinnvolle Problemlösungen.

 

Auch als Panikmache würde ich das nicht bezeichnen. Eine Begründung für die Forderungen nach Verschärfungen ist die Verbreitung bestimmter Mesertypen in problematischen Personenkreisen. Mit der gleichen Argumentation wurden schon mal die Butterflymesser zu verbotenen Waffen erklärt (übrigens immer noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit).

 

Und ja, aktuell schützt uns noch die FDP vor Verschärfungen. Aber sich nur darauf zu verlassen halte ich für zu kurz gedacht. Denn schon nach der nächsten Wahl könnte die FDP nicht mehr in der Regierung sein und dann wäre ihr Einfluss nur noch gering. Und die Schubladen für abgelehnte Gesetzesvorschläge sind geduldig.

 

Geschrieben (bearbeitet)
22 minutes ago, Andor said:

Verbreitung bestimmter Mesertypen in problematischen Personenkreisen.


Sind das die ominösen "Kampfmesser" und "Dolche" oder irgendwelches Billigzeugs wie es ein "Normalverbraucher" z.B. als Küchenmesser oder Allzweckmesser hat?
 

 

1 hour ago, msk said:

Das angesprochene Klientel ist zwar in der Regel nicht sonderlich schlau, aber im Erfinden von Vorgehensweisen, die die Regeln unterlaufen, sind die Spitze.

Die untere Riege des Klientels erfindet garnichts, sondern hält sich einfach nicht dran. 
Die obere Riege solltest du nicht unterschätzen (schlägt aber voraussichtlich auch keine Kapriolen um das zu umgehen). Man muss nicht dämlich sein um kriminell sein zu dürfen. Was würde die das im Übrigen interessieren, wenn sie kontrolliert werden?
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist für die uninteressant und eine OWi mit 300-500 Eur Bußgeld zahlen die in Bar vor Ort.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Sind das die ominösen "Kampfmesser" und "Dolche" oder irgendwelches Billigzeugs wie es ein "Normalverbraucher" z.B. als Küchenmesser oder Allzweckmesser hat?

Da wurden es erst mal konkret Springmesser genannt. Damals wurde bei Butterflymessern genauso argumentiert und dann zusammen mit z.B. Ninjasternen (warum auch immer) verboten..

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb fuzzy.77:

 

... und wenn nicht, führen sie halt einen kleinen Schraubendreher mit, oder sonstige Werkzeuge/Gegenstände, welche man entsprechend auch als Waffe einsetzen kann (auch wenn ursprünglich nicht dazu gedacht). Folgen dann die "Werkzeugverbotszonen"?

 

Oder ein Hammer/Beil ist schnell einem Rucksack entnommen. Das erste Schulmassaker in der Bundesrepublik wurde mit einem selbstgebauten Speer und Flammenwerfer verübt. Dem fielen zwei Lehrerinnen und acht Kinder zum Opfer.

Wäre es nicht eher mal angebracht, nach der Verantwortlichkeit zu fragen, wenn ausreisepflichtige Personen solche Abscheulichkeiten begehen? Dafür trägt doch die Politik die Verantwortung.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
8 hours ago, Last_Bullet said:

 

Das wissen wir nicht. Insofern stochern im Nebel. Fakt ist jedoch, welche Gruppe am liebsten schnetzelt. Warum man dann ein Messer im Bauch hat, ist dabei egal. Jedoch zu denken, diese Art von Leuten wird wegen eines verschärften Gesetzes die Klingen dann ablegen, verkennt deren kriminelle Energie. 

 

und selbst wenn die nicht schnetzeln:

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252174098/Gruppe-schlaegt-auf-junge-Maenner-ein-20-Jaehriger-soll-laut-Medienbericht-hirntot-sein.html

Geht auch ohne schneidende Gegenstände, als auch dafür geeignete Ersatzobjekte.....und das perverse die Mittel dafür trägt da jeder immer mit sich rum....

 

 

 

bj68

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

 

und selbst wenn die nicht schnetzeln:

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252174098/Gruppe-schlaegt-auf-junge-Maenner-ein-20-Jaehriger-soll-laut-Medienbericht-hirntot-sein.html

Geht auch ohne schneidende Gegenstände, als auch dafür geeignete Ersatzobjekte.....und das perverse die Mittel dafür trägt da jeder immer mit sich rum....

 

 

 

bj68

 

"Faust- und Stiefelverbotszone" incoming ...

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb msk:

Vielleicht sogar negativ, denn die Ersatzwaffen können durchaus noch gefährlicher sein oder die Hemmschwelle zum Einsatz niedriger.

 

Schon vor 20 Jahren haben mir Polizisten von angeschliffenen EC-Karten u.Ä. erzählt. Da denkste dann der will seinen Ausweis aus der Brieftasche holen und im nächsten Moment haste nen Cut über der Halsschlagader.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Elo:

Der erfolgreiche Einsatz und die starke polizeiliche Präsenz trugen maßgeblich zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls, sowohl bei den Anwohnern als auch den Besuchern der Städte bei.

 

Haben die die Anwohner und Besucher denn gefragt, ob sie sich jetzt sicherer fühlen? 

Geschrieben
2 hours ago, fuzzy.77 said:

 

"Faust- und Stiefelverbotszone" incoming ...

 

 

a) 

Quote

„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles, z. B. auf die Beschaffenheit des Schuhes oder mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird, an (vgl. BGHR StGB § 223a Werkzeug 1; BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79). Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11). Entsprechendes gilt für Turnschuhe der heute üblichen Art, von denen das Landgericht ausgegangen ist. Hinzu kommt, daß das Opfer im Kopfbereich infolge der vorangegangenen Mißhandlungen - für den Angeklagten erkennbar - bereits erheblich verletzt war. Der Tritt des Angeklagten in das Gesicht des Zeugen T. war deshalb geeignet, weitere erhebliche Verletzungen herbeizuführen.“

Source: https://jura-online.de/blog/2018/01/09/turnschuh-fall/

 

b) 

Quote

Eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des § 224 Absatz 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB liegt dann vor, wenn ein „anderes gefährliches Werkzeug“ zur Tatausführung eingesetzt wird. Dabei ist ein Gegenstand dann ein gefährliches Werkzeug, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach seiner Art der Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Schuhe kommen als solche in Betracht, je nach Art des Einsatzes neben festen, schweren Schuhen auch gewöhnliche Straßen- und handelsübliche Turnschuhe. Hinsichtlich letzterer wird ein gefährlicher Einsatz im Allgemeinen dann bejaht, wenn mit dem beschuhten Fuß gegen einen besonders empfindlichen Körperteil, wie zum Beispiel Gesicht, Kopf, Bauch oder die Genitalien, getreten wird (vgl. Stree/Strenberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage, § 224 Rd. 5; Hardtung, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage, § 224 Rd. 28).

Source: https://www.strafrechtsiegen.de/gefaehrliche-koerperverletzung-bei-tritt-mit-festem-turnschuh-gegen-opfer/

 

D.h. schweres Schuhwerk ohne Begründung getragen könnte da durchaus Nachfragen aufwerfen....

 

bj68

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb BJ68:

 

 

a) 

Source: https://jura-online.de/blog/2018/01/09/turnschuh-fall/

 

b) 

Source: https://www.strafrechtsiegen.de/gefaehrliche-koerperverletzung-bei-tritt-mit-festem-turnschuh-gegen-opfer/

 

D.h. schweres Schuhwerk ohne Begründung getragen könnte da durchaus Nachfragen aufwerfen....

 

bj68

 

Bitte geben sie ein gute Begründung an warum sie in der Fußgängerzone/am Bahnhof Bergschuhe tragen ....

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