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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BlackFly:

Jeder der ein Auto hat muss damit z.B. auch alle 2 Jahre zur HU um die Verkehrstauglichkeit - zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -  zu überprüfen.

 

der vergleich hinkt aber...

der staat muss mit seinen diversen fuhrparks natürlich auch zum tüv und muss das auch entsprechend bezahlen

ABER

die "waffen des staates" werden eben nicht von einer "übergeordneten stelle" irgendwie kontrolliert und dann für diese überprüfung zur kasse gebeten.

 

der staat macht sich das einfach:

die wollen was "für die öffentliche sicherheit tun" und beschließen eine verordnung/gesetz das kontrollen bei "bestimmten bürgern" vorgenommen sollen werden.

dann stellt man fest: "ups, das könnt ja richtig teuer werden für die staatskasse!"

 

was macht man:

gesetz wird dahingehend ausgelegt, das der bürger hier plötzlich "zum auftraggeber der kontrolle wird" (hat ja das entsprechende gericht so festgestellt!).

und schon hat der bürger die a-karte!!!

 

echt klasse gemacht...

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Geschrieben

Nun, selbst bei der Bundeswehr gibt es die Kontrollen von Waffen und alles was im Lagerort nach SASPF gebucht ist,

 

§ 78 BHO

 

Und die Funktionsweise Waffen /Fahrzeuge bsp. wird durch die TMP Prüfgruppe durchgeführt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Alex:

/Fahrzeuge bsp. wird durch die TMP Prüfgruppe durchgeführt.

 

die bw hat in zwischen massig "flottenFZG" also leasing FZG!

die werden alle vom "eigenen" tüv geprüft?

 

aber die "FZG" des staates, d.h. von der BW abgesehn, müssen zum "zivilen tüv"!

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, es wird bei Fahrzeugen zB. einmal das Fahrgestell (Rad/Kette) und dann der Aufbau geprüft.

 

TMP= Technische Material Prüfung

Der TÜV der Bundeswehr.

 

AU und Bremsenprüfung, wenn die Fähigkeit nicht in der Liegenschaft vorhanden, zum Händler zivil.

 

Waffenprüfungen durch eigene Prüftrupps.

 

Weitere Möglichkeiten sind das Z12 Ummendorf zB mobile Prüfmöglichkeiten mit Ultraschall hat, bei Luftfahrzeugen.

Bearbeitet von Alex
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Jeder der ein Auto hat muss damit z.B. auch alle 2 Jahre zur HU um die Verkehrstauglichkeit - zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -  zu überprüfen.

 

Merkste nicht, ne?

 

vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Theoretisch ist dies eine Gelddruckmaschine. 

 

Das ist das ganze Konstrukt hinter all diesem Unsinn. 

 

Jemand will mit etwas Geld machen, wofür ihm niemand freiwillig Geld geben würde. Er wendet sich an den Staat und macht mit dessen Macht sein Produkt oder seine Dienstleistung zur Pflicht. Der Bürger muss zahlen, obwohl er weder bestellt noch zu diesem Deal eingewilligt hat.

 

Jetzt kommen natürlich einige und argumentieren mit "öffentlicher Sicherheit" oder irgendwelchem anderen Käse, der Leib und Leben rettet, vergessen aber immer was das Abpressen von Geld bedeutet und wogegen man derartiges abwägen muss:

 

Arbeitslohn wird erwirtschaftet durch Lebenszeit. Menschen investieren ihre Lebenszeit, um Geld zu erwirtschaften. Dieses Geld, diese Lebenszeit, wird ihnen dann genommen, damit ein Dritter oder der Staat selbst auf ihre Kosten reich wird. 

 

Begreift diesen fundamentalen Zusammenhang. Der Staat und diejenigen, die sich seiner Macht zur Ausbeutung von anderen Bedienen, stehlen Lebenszeit. 

 

Der durchschnittliche Bruttostundenlohn lag in Deutschland in 2022 bei etwa 26 €. Davon klaut der Staat über Steuern und Abgaben mindestens die Hälfte, in der Regel aber 2/3. Wir sind hier mal generös. Jetzt hat der Bürger also noch 13 €, von denen er nun die HU+AU zahlen muss. In der Regel um die 120 €. Das heißt er arbeitet ein wenig mehr als 9 h seines Lebens alle 2 Jahre für die erzwungen HU/AU, der er nie freiwillig zugestimmt hat. In Deutschland gibt es 48,76 Millionen Fahrzeuge. Für jedes dieser Fahrzeuge muss nun alle 2 Jahre jemand im Durschnitt 9 Stunden arbeiten gegangen sein. Das sind 438.840.000 h an Lebenszeit, die allein dadurch durchschnittlich vernichtet werden. 

 

Ein Mensch lebt durchschnittlich 700.000 h. Damit werden alle 2 Jahre, allein durch die Zwangsabgabe HU/AU knapp 626 Menschenleben in Arbeitszeit geopfert, nur um TÜV und Co. Geld zuzuschieben. 

 

Und das überträgt man jetzt auf alles andere, was man zwingend zahlen muss. Dann bekommt man einen Eindruck davon, wie viel Lebenszeit eigentlich gestohlen wird um Staat und Co. zu finanzieren. 

 

Danach stellt man sich die Frage: Sollte man nicht einfach zulassen, dass bspw. der Straßenverkehr ein wenig unsicherer ist, dafür aber nicht garantiert jedes Jahr 626 Menschen ihr Leben in Lebenszeit lassen?

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Geschrieben

Wieso wird hier eigentlich ein TÜV mit der Waffenkontrolle verglichen? 

 

Die HU soll sicherstellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Hier wird also das Fahrzeug und nicht der Halter überprüft. Wenn die Waffenkontrolleure gleich noch eine Inspektion meiner Waffen vornehmen würden, mit Servicedienstleistungen, ja dann... aber so betrifft es die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Weil man Angst vor Menschen hat, die wohl kaum besser überprüft und durchleuchtet werden, wie eben die LWB. Macht man das bei Polizisten, BW und Co eigentlich auch regelmäßig?

 

Die Waffeninspektionen der BuPo richten sich danach, dass die Waffen ordnungsmäßig funktionieren, Verschleißteile ausgetauscht werden und sie sicher in der Handhabung sind (Abzugsgewicht z. B.). Das muss auch nicht der Beamte bezahlen, das Überprüfen läuft eben intern durch eigenes Personal.

 

Bei den Waffenkontrollen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen geht es - außer um Gebühren - eben nicht um die technische Sicherheit der Waffen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:

Die Waffeninspektionen der BuPo richten sich danach, dass die Waffen ordnungsmäßig funktionieren, Verschleißteile ausgetauscht werden und sie sicher in der Handhabung sind

 

Sei mal vorsichtig, Du könntest erhört werden.

 

Neuer Vorschlag:

 

Beschussprüfung alle zwei Jahre, Anzahl der Beschussämter in Deutschland wird auf eines reduziert...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Last_Bullet:

Bei den Waffenkontrollen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen geht es - außer um Gebühren - eben nicht um die technische Sicherheit der Waffen.

Da hast Du recht. Es geht einzig und alleine darum, dir bei Missachtung der "Vorschriften" eine reinzuwürgen und danach alles

abzunehmen.

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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb rwlturtle:

Die Waffeninspektionen der BuPo richten sich danach, dass die Waffen ordnungsmäßig funktionieren, Verschleißteile ausgetauscht werden und sie sicher in der Handhabung sind

Wie es bei der BuPo ist weiß ich nicht. Es ist aber bekannt, daß die SFP9 bei der Po in Bayern einen eingebauten

mechanischen/elektronischen Zähler eingebaut hat. Der zählt nicht die Menge der abgegebenen Schüsse, sondern die

"Repetiervorgänge" der Waffe. Somit das täglich "laden und entladen der Waffe" und natürlich (die Anzahl der mehrfachen Repetiervorgänge beim schießen"

Geschrieben

Ich mach jetzt mal nen ziemlich krassen Sprung.

 

Also:

Gestern wurde angekündigt, das Deutschland das Israelische High Altitude Raketenabwehrsystem ARROW-3 haben möchte.

 

(... Ja dieser Staat möchte so gern alles, was andere so in ihrer Not zur Verteidigung so produziert haben...)

 

Auf der anderen Seite möchte dieser Staat jetzt jedem Bürger sein Taschenmesser abnehmen...weils Ja so böse ist...und man sonst nicht mehr klarkommt...)

 

So...

 

Ich bin der Meinung:

 

Wer seinen Bürgern nichtmal mehr ein Taschenmesser anvertrauen möchte, der braucht auch kein ARROW-3 mehr!

 

Lets go to cancel it!

Geschrieben

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz im Hbf Frankfurt am Main

 

Zitat:

 

Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hbf. Frankfurt erlassen. Diese gilt vom 16. Juni 2023, 15:00 Uhr, bis zum 18. Juni 2023, 20:00 Uhr.

 

Link zur Allgemeinverfügung:

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230524-allgemeinverfuegung-bpold-ko-f_file.pdf

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:

Es geht einzig und alleine darum, dir bei Missachtung der "Vorschriften" eine reinzuwürgen und danach alles

abzunehmen.

Nicht mal das, denn dafür wären all diese Kontrollen viel zu mühselig für zu wenig Erfolg. Man darf nicht vergessen, dass sich nur sehr selten ein Verstoß feststellen lässt. Den Gebühren steht ein Aufwand der Behörde entgegen, bei deren Personalsituation sicher nichts, worum die sich reißen. Drum macht die Behörde das oft auch nicht selber, sondern schickt das örtliche Streifenhörnchen vorbei, welches sich natürlich blendend mit der Materie auskennt und daher einfach mal alles aufschreibt, was es aufzuschreiben gibt. Haben sogar die Gewehrhalter nachgezählt..... Bei nem Bekannten ganz ungläubig geguckt, dass .308Win kein Unterhebelrepetierer wie bei Old Shatterhand ist.

Ich bin mir ganz sicher, dass es bei den Kontrollen weder um das eine noch um das andere geht. Das ist reine Symbolpolitik, einfach nur um zu zeigen "wir kümmern uns". Und vielleicht zu einem gewissen Teil auch, damit der LWB eine Kontrolle jederzeit erwartet und sich deswegen schon an die Vorschriften hält. Das wird zumindest bei all denen helfen, die nicht vorsätzlich gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wollen. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb JDHarris:

aber in den ( total verhassten USA und Israel) um High Altitude Defense bitten...

 

Viel lustiger, dass das in einem Land passiert, was ein wichtiger Rüstungsproduzent und Exporteur ist. IRIS T schlägt sich in UA gut, aber wir haben keins. Wir produzieren die modernsten U-Boote und haben wieviele einsatzbereit?

....der Schuster und die schiefen Absätze 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Elo:

Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz im Hbf Frankfurt am Main

 

Zitat:

 

Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hbf. Frankfurt erlassen. Diese gilt vom 16. Juni 2023, 15:00 Uhr, bis zum 18. Juni 2023, 20:00 Uhr.

 

Link zur Allgemeinverfügung:

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230524-allgemeinverfuegung-bpold-ko-f_file.pdf

Auch am Bahnhof Fulda.

Per Allgemeinverfügung, gleicher Text.

Hat jemand gesicherte rechtliche Kenntnisse, 

ob man als Inhaber eines KWS hiervon ausgenommen ist?

Bei den Ausnahmen unter Punkt 3 ff ist hier nämlich nichts explizit erwähnt........

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Elo:

 

Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hbf. Frankfurt erlassen. Diese gilt vom 16. Juni 2023, 15:00 Uhr, bis zum 18. Juni 2023, 20:00 Uhr.

……..

 

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230524-allgemeinverfuegung-bpold-ko-f_file.pdf


…und warum 2 Tage?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

...der Schuster und die schiefen Absätze 

 

Für schiefe Absätze müßte man erstmal Schuhe haben.

 

BTT:

 

Die Waffenverbotszonen haben aus Sicht der Verwaltung den Sinn, daß man Verstöße sanktionieren und zu diesem Zwecke anlaßlose Kontrollen durchführen kann, ohne warten zu müssen, bis jemand abgestochen, erschossen oder sonstwas wird (was ist mit totprügeln oder auf die Gleise "schubsen", liebe Politik?). Allerdings nimmt man der Bürgerin dann auch noch das Pfefferspray (gefährlicher Gegenstand) als letzte noch einigermaßen sinnvolle Verteidigungsmöglichkeit.

 

Grundsätzlich könnte das durchaus praktikabel sein, unter der Voraussetzung, daß das Verbot tatsächlich auch durchgesetzt und konsequent und effizient dessen Einhaltung kontrolliert wird, und andererseits auch die Sicherheit auf andere Weise aufrechterhalten wird.

 

Äußerst fraglich aber, wenn man als Staat die brüchige und ja ganz unzweifelhaft gefährdete Sicherheit (sonst: keine Waffenverbotszone) dann weder selbst garantieren kann und vielleicht auch gar nicht möchte. Und noch fragwürdiger werden solche Maßnahmen, wenn man dann effiziente Kontrollen einschränkt oder ganz unterläßt (Beispiel Berlin kürzlich: keine Migranten kontrollieren), weil man von Opposition oder gar Regierung und Teilen der Parlamente wegen angeblichem oder tatsächlichem Racial Profiling kein rassistischer Nazi geheißen werden will. Ist so etwas der Fall, kann man sich durchaus fragen, ob so ein Verbot überhaupt zulässig ist.

 

Mir ist es schleierhaft, wie ein Staat derlei Entwicklungen offenen Auges zulassen kann, nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch der äußeren, des Gesundheitswesens, Bildungswesen, Infrastruktur, ich könnte eine unendlich lange Liste aufzählen. Andererseits bestätigt der Wähler immer wieder die gleiche Politik, die die Problematik letztendlich geschaffen bzw. deren Entstehung nicht verhindert hat, egal welche Farbe deren Mantel nun gerade trägt. Und wer, gegebenenfalls auch mit Unterbrechungen, doch immer wieder durch den Wähler im Amt bestätigt wird, der sagt sich dann irgendwann "Naja, hab ich im Wesentlichen doch alles richtig gemacht." Und so lange wird sich auch nichts ändern. Oder anders: Geliefert wie bestellt.

 

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
6 minutes ago, lrn said:

Die Waffenverbotszonen haben aus Sicht der Verwaltung den Sinn, daß man Verstöße sanktionieren und zu diesem Zwecke anlaßlose Kontrollen durchführen kann, ohne warten zu müssen, bis jemand abgestochen, erschossen oder sonstwas wird (was ist mit totprügeln oder auf die Gleise "schubsen", liebe Politik?). 

 

Ist man verpflichtet, an solchen Kontrollen ohne Anlass teilzunehmen? Ein allgemeines Recht zur grundlosen Durchsuchung von Fußgängern an beliebigen öffentlichen Orten hat die Polizei doch eigentlich nicht, oder? Eines, jemanden ohne Grund fortzuschicken, auch nicht.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Lumina:

Auch am Bahnhof Fulda.

Per Allgemeinverfügung, gleicher Text.

Hat jemand gesicherte rechtliche Kenntnisse, 

ob man als Inhaber eines KWS hiervon ausgenommen ist?

Bei den Ausnahmen unter Punkt 3 ff ist hier nämlich nichts explizit erwähnt........

 

 

Für uns schwammig definiert. Unter 3.2 steht der Begriff "Mitführen", den es waffenrechtlich nicht gibt. Zudem ist beschrieben, dass unter Mitführen auch der Gegenstand in einer Tasche zählt.

Waffenrechtlich wird nicht geführt, wenn ... im verschlossenen Behältnis ...

Da sollte Rechtssicherheit geschaffen werden, denn ansonsten dürfte kein Jäger oder Sportschütze mit seiner Knifte im Futteral mit Schloss dort erscheinen, wie ja auch die Hausfrau mit ihrem Küchenmesser, was zum Schleifer soll.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ist man verpflichtet, an solchen Kontrollen ohne Anlass teilzunehmen? Ein allgemeines Recht zur grundlosen Durchsuchung von Fußgängern an beliebigen öffentlichen Orten hat die Polizei doch eigentlich nicht, oder?

 

Im Falle einer Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei weiß ich es nicht, die genannte Verfügung wurde ja nicht aufgrund des Waffengesetzes, sondern aufgrund des Bundespolizeigesetzes erlassen. Grundsätzlich ist es vereinfacht und verallgemeinernd gesagt so, je stärker die Grundrechtsbeeinträchtigung, umso enger die Voraussetzungen. Vielleicht daher die sehr kurze Gültigkeit und örtliche Beschränktheit der Verfügung.

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