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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Andor:

wird auch offiziell nicht so gesehen, siehe WaffVwV: Zu §8: Bedürfnis 8.1.2

 

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.

 

Ist echt anstrengend zu lesen, ich wünsche mir du hast Recht.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Axel Junghans:

ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.

 

Und was machst du wenn die Vereinsplempe nicht in deine bevorzugten Disziplinen passt?

 

Beispiel: Red Dot vs. offene Visierung

Geschrieben

Bei den Vereinsmopeds ist doch immer der Spass wie viele Leute gleichzeitig damit trainieren. Jeder stellt an der Visierung rum, d.h. jedes Mal geht Trainingszeit drupp die Grundeinstellung wieder zu finden. Das an einem Wettkampftag , dann evtl. noch 2-3 Vereinsmitglieder die die gleiche Waffe schießen... VIEL SPASS !!!

 

Endet in absolute Frustration der Schützen.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Axel Junghans:

Ist echt anstrengend zu lesen,

Scheint wohl so zu sein:

Das Bedürfnis (der Vereins-WBK) darf jedoch nicht so weit ausgelegt werden, als dass es alle nach der Sportordnung zugelassenen Waffen oder Disziplinen komplett abdecken würde. Die Zusammensetzung des Kontingentes sollte sich auf eine Auswahl von bei den vom Verein geschossenen Disziplinen möglichst breit einsetzbaren Waffen konzentrieren.

Geschrieben
Am 4.3.2023 um 10:44 schrieb sonnyboy:

Na dann lest man einen Auszug aus der Schützenzeitung.

2023-02-23 14.23.41 OCR.pdf 183.26 kB · 255 Downloads

Hat jemand von euch das in dem Artikel zitierte „innenministerielle Schreiben“ vorliegen und kann es vielleicht als PDF einstellen oder einen Link dazu? Im Netz finde ich das Schreiben nicht. Es wäre mir ein Anliegen, das für den „Fall der Fälle“ im Original vorliegen zu haben. Vereinfacht vermutlich den Dialog mit der Behörde.

 

Vielen Dank im Voraus!!

Clayshooter

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Axel Junghans:

Ich denke es wird auch ein clearwashing seitens der Hamburger Behörde geben.

Ich frage mich jedoch auch:

War der "Schütze" wirklich so gut in seinen Ergebnissen, das es nach einem Jahr Vereinszugehörgkeit

eines eigenen Sportgerätes bedurfte. An wieviel Meisterschaften hatte er den mit Erfolg teilgenommen?

 

Das ist jetzt nicht hilfreich.

 

Es gibt auch Sportschützen die am Schießsport aus reiner Freizeitbeschäftigung, Unterhaltungsgründen, Geselligkeit, sportlicher Betätigung, Entspannung der Augen aufgrund von zu viel Bildschirmarbeit usw. nachgehen und nicht aus sportlichem Ehrgeiz, weil sie jetzt unbedingt den ersten Platz erreichen wollen. Diese brauchen die Meisterschaften und Wettkämpfe also nicht, die brauchen nur das alltägliche Training, die Meisterschaften und Wettkämpfe sind da nur das Zuckerl oben drauf, das man nebenbei mitnimmt, aber auch nicht wichtig ist, wenn es mal ausfällt.

Und ich finde es wichtig, dass der Gesetzgeber das bei der Bedürfnisprüfung beachtet und jetzt nicht fordert, dass jeder Sportschütze seine ganze Freizeit und Familie für den Schießsport aufopfern soll, wie es sehr oft ehrgeizige Profisportler machen und alles andere hintenan stellen, nur damit das Bedürfnis erfüllt wird.

Daraus folgt, eine Teilnahmepflicht an Meisterschaften sollte keine Voraussetzung für den Waffenerwerb sein, eine Teilnahme am Training muss genügen um dem Bedürfnis gerecht zu werden.

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Geschrieben

Heute hab ich festgestellt, dass der Niedergang des Schießsports doch schon fortgeschrittener ist, als angenommen. Nahezu alle Bonner Vereine nehmen keine Neuzugänge mehr auf und auch Gastschützen sind nicht mehr willkommen. Da wird systematisch der Nachwuchs ausgeschlossen. Echt traurig...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Zurück zum Thema: Es formiert sich zumindest Widerstand. Die FDP ist nach wie vor dagegen, auch wenn sie es nicht so deutlich sagt. Was vermutlich an einer "Shitstorm" Vermeidungsstrategie liegt. Die Union im BT ist dagegen (logisch da Opposition). Sogar Herber Reul (war vor ein paar Wochen noch dafür)  und Joachim Hermann sind dagegen. Es wird also kein selbst Läufer für Frau Phaser. Es wird was kommen, aber nicht so hart wie es sich Links-Grün wünscht.

Auch eine weitere Salamischeibe ist schon zu viel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb David7x64:

Meinen einzelne eigentlich das wenn man die Waffen "Sportgeräte" nennt dann nehmen einem die Politiker nix weg? Das sind Waffen und das ist auch kein problem. Dieses ganze Ding mit Bedürfnis ist das Problem. Normalerweise müsste das Bedürfnis 18 Jahre ,sachkundig, zuverlässig, von mir aus auch mit mpu (bei Erstantrag) überprüft heißen. So wie in anderen europäischen Ländern auch.

Ich finde die 25 Jahre Regel für GK jetzt nicht falsch, denn solange Personen, die bei Straftaten zum Tatzeitpunkt bereits volljährig aber unter 21 Jahre waren, noch dem Jugendrichter vorgeführt werden und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, kann 18 Jahre kein Alter sein, bei dem jeder eine entsprechende Reife für den Umgang mit GK Waffen entwickelt hat.

Ich stimme dir aber zu, dass die Bedürfnisregelung wegfallen sollte/könnte und die Sachkunde, das Mindestalter (bei GK ab 25), die Zuverlässigkeit, die körperliche Eignung, die Waffenaufbewahrung + Kontrollen, die Registrierungspflicht beim NWR und das Kriegswaffenverbot ausreichend sein sollten. Eine MPU halte ich aus zuvor erwähnten Gründen für nicht sinnvoll bzw. zielführend. Außerdem führen solche Regelungen wie "nur bei Erstantrag" meist dazu, dass sie nach ein paar Jahren dann zu einer Pflicht "alle 5 Jahre für alle" werden.

Bearbeitet von Rohrzange
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Geschrieben

Meine rote Linie ist ganz klar das AR Verbot, ggf ohne Altbesitzregelung. Sollte es mal dazu kommen, dass ich meinen Schrank zu 50 Prozent ausräumen muss, lass ich mich nach Österreich versetzen. Dann zahl ich meine Steuern eben da.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Elo:

Bei solchen Diskussionen bin ich oft hin und hergerissen, ich denke es gibt hier keine allgemeingültige Antwort, kein eindeutiges schwarz oder weiß.
Ich kenne selbst noch die Zeit, als Bedürfnisbescheinigungen einfach von den Vereinen ausgestellt wurden, bei uns gab es damals für KW die interne Vorgabe, daß das silberne Leistungsabzeichen (250 von 300) erfüllt werden mußte.
(Soll keine Wertung sein, nur eine Beschreibung, wie es gehandhabt wurde)

...

 

Vielleicht hätten man mit diesem System im Verein einen Menschen wie den Hamburg-Attentäter rausfiltern können?

Ich denke eher, mit solchen Leistungsanforderungen hätte man den eher zu einem sehr guten Schützen gemacht und dann hätte es noch mehr Opfer gegeben. Oder er wäre Jäger geworden und hätte die Waffe somit trotzdem bekommen.

 

Zu mehr Sicherheit hätte es also nicht geführt.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Elo:

 

Hatte es im anderen Faden geschrieben - einige Eingangsstatements Pressekonferenz (Stichwortform, ohne Gewähr)

 

Innensenator Grote thematisiert zunächst notwendige Verschärfungen im Waffenrecht und die Bemühungen Faeser

 

LKA:

Magazine vemutlich bei mehreren Onlinehändlern erworben

 

Waffenbehörde:

27.10.2022 Antrag WBK persönlich bei Waffenbehörde

03.11.2022 Eingang Bescheinigung vom BDS
04.11.2022 Online Abfrage Erkenntnisse Zuverlässigkeit

Rückmeldung Landesamt Verfassungsschutz und LKA 7 Staatsschutz: ohne Erkenntnisse

06.12.2022 Voreintrag Pistole
12.12.2022 Kauf Pistole
13.12.2022 persönliches Aufsuchen zwecks Eintrag

24.01.2023 Eingang anonymes Schreiben bei Waffenbehörde
Hinweis auf psychische Erkrankungen und von F. verfasstes Buch (Titel nicht genannt)

daraufhin:

Recherche in Behördensystemen ohne weitere Erkenntnisse
Internetrechere bezüglich F. und des Buches (Buch negativ)

07.02.2023 unangemeldete Kontrolle, ca. 20 - 30 Min.

 

Resümee Waffenbehörde: anonymes Schreiben allein nicht ausreichend, aktueller Ermittlungsstand weist aber auf weitere Quellen hin, bei denen konkrete Hinweise zur Tat vorgelegen haben könnten.

Wurde in der neuen Pressekonferenz jetzt geklärt ob es ein Projektil (Geschoss) oder Patrone (Munition) war?

Geschrieben

es soll eine Patrone gewesen sein. Der Polizeipräsident führte dazu aus, dass dies eine OWI sei und mithin ein Ermessensspielraum für die kontrollierenden Beamten bestand. Deshalb nur Verwarnung.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Rohrzange:

Zu mehr Sicherheit hätte es also nicht geführt.

 

Richtig.

Es ist völlig sinnfrei, sich an den Scheinargumenten der Gegenseite abzuarbeiten und auszuklamüstern, was man hätte tun können...

 

Man kann es nicht verhindern, ganz einfach.

 

Sogar ein verwirrter Opa hat es geschafft 4 AK-47 zu beschaffen:

https://www.zeit.de/news/2023-02/16/kriegswaffen-gesammelt-75-jaehriger-vor-gericht

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