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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
4 hours ago, Sachkundiger said:

Was man so liest (250.000 € Stundenhonorar, Gott redet zu ihm ... laut einem Verwandten hat er sich nach dem Ausstieg bei den Zeugen Jehovas in kompletten Wahn reingesteigert) war er wohl in einer psychotisch schizophrenen Phase.

 

Wenn man die Leute wegen absurder Gehaltsvorstellungen oder der von vielen Religionen anerkannten Vorstellung, Gott rede zu einem, einbuchten würde, dann wären keine Pfleger mehr für die ganzen Patienten übrig. Selbst wenn sich einer verfolgt fühlt, dann ist das einerseits nicht verboten, und andererseits hat man wie im Fall von Gustl Mollath gelegentlich auch einmal Leute, die in der Tat auf unwahrscheinlich scheinende Weise verfolgt wurden. Solange man kein offensichtlich eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten praktiziert, ist Verrücktsein zunächst einmal erlaubt und kein Grund für staatliche Zwangseingriffe. Das ist auch gut so. Es gibt z.B. nicht wenige Menschen, auch solche mit Doktortiteln in Medizin oder anderem, die "Waffennarren" oder "Querdenker" für krank im Kopf halten. Da mal mit einer Schnelldiagnose eingebuchtet zu werden wäre wohl weniger erbaulich.

 

Realistisch gesehen kommen wir doch noch nicht einmal hinterher, Leuten, die eine Therapie irgendeiner Art selber wünschen, einen Therapieplatz zu verschaffen, und bei denen ist einerseits die Erfolgswahrscheinlichkeit ungleich höher, andererseits ist man auch nicht im sofortigen massiven Konflikt mit den Freiheitsrechten der Leute.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Wenn man die Leute wegen absurder Gehaltsvorstellungen oder der von vielen Religionen anerkannten Vorstellung, Gott rede zu einem, einbuchten würde, dann wären keine Pfleger mehr für die ganzen Patienten übrig. Selbst wenn sich einer verfolgt fühlt, dann ist das einerseits nicht verboten, und andererseits hat man wie im Fall von Gustl Mollath gelegentlich auch einmal Leute, die in der Tat auf unwahrscheinlich scheinende Weise verfolgt wurden. Solange man kein offensichtlich eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten praktiziert, ist Verrücktsein zunächst einmal erlaubt und kein Grund für staatliche Zwangseingriffe. Das ist auch gut so. Es gibt z.B. nicht wenige Menschen, auch solche mit Doktortiteln in Medizin oder anderem, die "Waffennarren" oder "Querdenker" für krank im Kopf halten. Da mal mit einer Schnelldiagnose eingebuchtet zu werden wäre wohl weniger erbaulich.

 

Realistisch gesehen kommen wir doch noch nicht einmal hinterher, Leuten, die eine Therapie irgendeiner Art selber wünschen, einen Therapieplatz zu verschaffen, und bei denen ist einerseits die Erfolgswahrscheinlichkeit ungleich höher, andererseits ist man auch nicht im sofortigen massiven Konflikt mit den Freiheitsrechten der Leute.

 

 

Der Welt wäre aber viel Leid erspart geblieben, wenn man alle Kasperl, mit denen Gott angeblich redete, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte. 

 

:crazy:

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Sachkundiger:

 

Ein Anonymes Schreiben allein reicht nicht. Wenn so was eingeht und plausibel klingt muss die Waffenbehörde aber das Weiterbestehen der Zuverlässigkeit prüfen. Der Gutachter hat darauf hingewiesen, dass der Täter reichlich wirres Zeug im Internet gepostet hat. Das hätte Zweifel an der Zuverlässigkeit wecken müssen und die Behörde hätte die Pistole richtiger Weise erst mal in Verwahrung nehmen sollen bis die Frage grundsätzlich geklärt ist, z.B. durch MPU.

 

@Rohrzange: Du weißt doch dass es in Deutschland kein Second Amendment gibt. Dein Eisen hast Du nur solange, wie die Behörden davon ausgehen können, dass Du keinen Unsinn damit machst.

Eine Trunkenheitsfahrt wäre schon riskant, das haben wir doch bei der Sachkundeprüfung gelernt. 

Im Internet Hirnizeug zu posten was einem die Schuhe auszieht - so wie Philipp F. in seinem Wahn - geht weit darüber hinaus. Erkundige dich mal wegen welchen Lapalien Menschen hier in Deutschland schon alles die Knarren weggenommen worden sind.

 

 

Kenne es eher so, dass Psychiater Wartezeiten über Monate haben und Plätze in einer Klinik sehr, sehr rar sind.

 

Aber vielleicht wirst du immer bevorzugt behandelt.

 

:hi:

Geschrieben
2 hours ago, Varminter said:

Der Welt wäre aber viel Leid erspart geblieben, wenn man alle Kasperl, mit denen Gott angeblich redete, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hätte. 

 

Glaube ich nicht. Irgendeine Sinngebung außerhalb seiner selbst sucht sich der Mensch immer. Und die Ideologien, die das Himmelreich auf die Erde verlegen wollten, haben einen Schaden angerichtet, an den aller religiöser Fanatismus in Jahrhunderten und Jahrtausenden nicht herankommt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb rwlturtle:

 

Habe ich gemerkt, als ich bei HK ein Magazin für eine P7/M13 zum Geburtstag eines Freundes als Geschenk bestellen wollte.

Kaum bestellt, war es gut 9 Monate später schon da...

 

 

Das hört sich ja schon so schlimm an wie für (originale) SIG P210-Magazine... rar und teuer. 

Und das für (vergleichsweise) HK-Massenware...?

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb grizzly45:

Die FDP wird schon weich.

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/faeser-reform-waffenrecht-1.5767511?reduced=true

 


 

edit, sorry zu spät gesehen.

Gibts eigentlich von der FDP schon was offizielles ? Kenne nur die Interviews mit dem Konstantin Kuhle (sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf) und Wolfgang Kubicki (könnte sich MPU bei Erstantrag vorstellen). Es läuft meines Erachtens auf den Seehofer Entwurf von 2021 hinaus + MPU. Wobei MPU auch nicht richtig ist, da "nur" ein Fachpsychologisches Zeugnis verlangt wird.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Es läuft meines Erachtens auf den Seehofer Entwurf von 2021 hinaus + MPU. Wobei MPU auch nicht richtig ist, da "nur" ein Fachpsychologisches Zeugnis verlangt wird.

Bin gespannt, ob sich diese Datenkrake durchsetzt, in der sämtliche Behörden wild Gesundheitsinformationen an die Waffenbehörde rumschicken sollen, egal ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht. Das ist mir ja beim Seehofer Entwurf schon besonders negativ aufgefallen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb switty:

Bin gespannt, ob sich diese Datenkrake durchsetzt, in der sämtliche Behörden wild Gesundheitsinformationen an die Waffenbehörde rumschicken sollen, egal ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht. Das ist mir ja beim Seehofer Entwurf schon besonders negativ aufgefallen.

Ich denke da eher an die Abfragen der Behörden an der vorherigen Wohnsitzen. In Bayern war er ja Polizei bekannt. Das würde durchaus Sinn machen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Justus:

Sicher ist nur eins: Das Waffengesetz wird verschärft werden, die frage ist nur wie weit. Die Faeser wird einen kompromissfähigen Entwurf bringen, ohne HA-Verbot oder sonstigen Blödsinn. Die FDP wird sich dann schwer tun dem nicht zu zustimmen. Warten wir ab was kommt, aber wir werden eins drüber bekommen.

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Geschrieben (bearbeitet)

@Jack_Oneill

 

DAS ist doch auch bereits jetzt mit drin. Es besteht keine lokale Beschränkung bei den Erkenntnissen. Nur wenn die Polizei/das LKA es bei zugezogenen Personen aus eigener Initiative unterlässt, diese Daten abzufragen, dann sind sie eben nicht bekannt. Sind diese Daten nicht abzufragen, dann liegen sie auch der Polizei am vorherigen Wohnsitz (offiziell) nicht vor.

 

Materiell ist das so sinnlos wie psychologische und psychiatrische Gutachten für jeden Antragsteller. Deren Erkenntnisgewinne können materiell nur genauso für die Tonne sein wie die der Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG (geistige Reife). Jeder der sich für ~ 30 Minuten bis zu ner Stunde weitgehend "normal" verhalten kann und keine eindeutig zu hinterfragenden Selbstauskünfte gibt, dem wäre zu bescheinigen, dass nichts festgestellt werden konnte, dass aus psychologischen Gründen gegen einen Waffenerwerb spräche. Bei Gutachten über die Gefährlichkeit von Personen im forensische Krankenhäusern und in Sicherheitsverwahrung liegen i.d.R. Beobachtungen über Jahre und Jahrzehnte sowie auch Auskünfte von vielen Dritten vor, und trotzdem kann man auch dort nur den Menschen vor den Kopf schauen. Was sollten Psychologen und Psychiater dann bei dem Anschein nach normalen Personen bei einem Zeitbudget von ein bis zwei Stunden feststellen können?  :gaga:

 

Dein

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
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Ja, ich denke auch das HA bzw. AR sowie das KW Verbot ist zu weit vom bisherigen FDP Standpunkt entfernt. Wenn die dem zustimmen, werden die Waffenbesitzer sie Teeren und Fädern. Aber es wird einen Kompromiss geben, da bin ich mir (leider) sicher. 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Zuge einer Verschärfung ist nun auch wieder die zentrale Aufbewahrung der Sportwaffen in den Fokus gekommen. Beiträge in zahlreichen Foren gehen davon, dass man Sportschützen nicht mehr erlauben soll die Waffen im privaten Bereich zu verwahren.  

Auch die Gewerkschaft der Polizei GdP ist von ihren früheren Ansichten abgerückt und fordert auch die private Aufbewahrung von Sportwaffen müsse unter die Lupe genommen werden. Dafür müssten Vereine Vorschläge machen und das Bundesinnenministerium den rechtlichen Rahmen klären. Eine Verpflichtung zur zentralen Aufbewahrung wäre das Aus für 90% der Vereine. Wir haben rund 145 Mitglieder die insgesamt über mindestens 500 Waffen verfügen. Für deren Aufbewahrung im Vereinsheim müssten wird einen besonders gesicherten Bunker bauen in dem jeder dann seine Tresore 2-3 Tresore einstellen kann.
 
 
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Bearbeitet von Gerry
Geschrieben
6 hours ago, Mausebaer said:

Bei der erfolgten Aufbewahrungkontrolle war angegeben worden, dass ewb-pflichtige Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt wurde. Das ist ein Verstoß gegen § 36 WaffG. Damit besaß der spätere Täter regelmäßig keine Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG mehr und die die waffenrechtlichen Erlaubnisse wären nach § 45 WaffG zu widerrufen gewesen. Jedoch wurde hier irregelmäßig weiterhin eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit angenommen - also ausgerechnet beim Falschen die staatlichen Augen zugedrückt. :closedeyes:

 

Das war soviel ich weiß nur eine Patrone.....mir kommt hier ein Zitat von Danisch in den Sinn...Bedenke um was Du bittest, denn es könnte Dir gewährt werden.....

 

bj68

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Mausebaer:
  • Zuständig für die Veranlassung einer Unterbringung sind die Ordnungs- (OA) und Landratsämter (LRA). Wird sie ausnahmsweise durch eine Polizei vorgenommen, muss das Verfahren unverzüglich vom OA/LRA übernommen werden.
  •  

Kurz OT: nur Interessehalber und aus aktuellen Anlass.
Ich hatte letzte Woche mal wieder eine Türöffnung mit Gerichtsvollzieher und Polizei. 
Am Rande habe ich mitbekommen, dass der GV über eine "Einweisung"/Unterbringung nachdenkt.
Sehe ich das richtig, dass der GV dass dann ans LRA weiterreichen muss?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb BJ68:

 

Das war soviel ich weiß nur eine Patrone.....mir kommt hier ein Zitat von Danisch in den Sinn...Bedenke um was Du bittest, denn es könnte Dir gewährt werden.....

 

bj68

 

Ja und? :confused:

  • Bei den Einen werden und wurden wegen solchen "Kleinigkeiten" die Erlaubnisse widerrufen und
  • bei den Anderen drückt die Waffenrechsbehörde die Augen zu.

Dieses mal wurde bei dem Falschen die Augen zu gedrückt. Bei einem "Richtigen" hätte man nie davon erfahren. :closedeyes:

 

Das hat nichts mit "Bitten" zu tun, sondern mit den Unwägbarkeiten des Lebens.

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Mittelalter:

Kurz OT: nur Interessehalber und aus aktuellen Anlass.
Ich hatte letzte Woche mal wieder eine Türöffnung mit Gerichtsvollzieher und Polizei. 
Am Rande habe ich mitbekommen, dass der GV über eine "Einweisung"/Unterbringung nachdenkt.
Sehe ich das richtig, dass der GV dass dann ans LRA weiterreichen muss?

 

Wenn es

  1. um eine Unterbringung nach PsychKG/UBG geht und
  2. das LRA die örtlich zuständige Behörde ist,

ja. Der GV selbst hat da nicht mehr zu melden als Du. Wenn jedoch eine akute Gefahr bestanden hätte, hätten die Polizisten bereits tätig werden und dann das Verfahren an das LRA abgeben müssen.

 

Es gibt jedoch auch umgangssprachlich "Unterbringungen" nach Betreuungsrecht. Diese sind Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrecht durch den Betreuer. Dazu muss jedoch bereits eine gerichtliche Betreuung bestehen. Falls diese Aufenthaltsbestimmung mit freiheitsbeschränkenden Eingriffen für die betreute Person verbunden ist (z.B. geschützte Station, Bettgitter, Fixierung, ...) bedarf es hierzu einer richterlichen Entscheidung.

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Gerry:

m Zuge einer Verschärfung ist nun auch wieder die zentrale Aufbewahrung der Sportwaffen in den Fokus gekommen. Beiträge in zahlreichen Foren gehen davon, dass man Sportschützen nicht mehr erlauben soll die Waffen im privaten Bereich zu verwahren.  

Auch die Gewerkschaft der Polizei GdP ist von ihren früheren Ansichten abgerückt und fordert auch die private Aufbewahrung von Sportwaffen müsse unter die Lupe genommen werden. Dafür müssten Vereine Vorschläge machen und das Bundesinnenministerium den rechtlichen Rahmen klären. Eine Verpflichtung zur zentralen Aufbewahrung wäre das Aus für 90% der Vereine. Wir haben rund 145 Mitglieder die insgesamt über mindestens 500 Waffen verfügen. Für deren Aufbewahrung im Vereinsheim müssten wird einen besonders gesicherten Bunker bauen in dem jeder dann seine Tresore 2-3 Tresore einstellen kann.

Die Kommentare zur zentralen Lagerung nehme ich allesamt nicht mehr ernst, das ist sicherheitstechnisch der Obergau. Wenn das wirklich gemacht wird können wir bis drei zählen, bis irgendeine holländische Automatenknackerbande den Bunker aufsprengt und ausräumt.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb switty:

Die Kommentare zur zentralen Lagerung nehme ich allesamt nicht mehr ernst, das ist sicherheitstechnisch der Obergau. Wenn das wirklich gemacht wird können wir bis drei zählen, bis irgendeine holländische Automatenknackerbande den Bunker aufsprengt und ausräumt.

Das ist absolut Unrealistisch. Mein Verein hat 300 Mitglieder. Rechnen wir mal konservativ mit 3 Waffen je Mitglied. Wir müssten einen großen Bunker bauen und eine Wachfirma bezahlen. Die Kosten würden locker im oberen 6 Stelligen Bereich liegen. Wir müssten zusperren. Es gäbe dann wohl nur noch einige Kommerzielle Anbieter, wo die oberen 10.000 horrende Mitgliedsbeiträge zahlen. Das wäre eine Horrorvorstellung und in der tat das Ende des Sportschießens. Ein totalverbot wäre hier ehrlicher.

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vor 1 Minute schrieb Jack_Oneill:

Die Kosten würden locker im oberen 6 Stelligen Bereich liegen. Wir müssten zusperren. Es gäbe dann wohl nur noch einige Kommerzielle Anbieter, wo die oberen 10.000 horrende Mitgliedsbeiträge zahlen.

Das kommt natürlich dazu. Und, letztlich würde das auf ein paar handvoll Bunker pro Bundesland hinauslaufen, mit entsprechenden langen Anfahrtswegen. Passt super in die CO2 Agenda unserer Regierungsfreaks.

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