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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben (bearbeitet)

das könnte passieren...

aber wenn du schon seit 4 monaten wartest, dann weißt du wenigstens jetzt was da bei dir auf der behörde für "personen" sitzen!!!

Bearbeitet von HangMan69
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JoergS:

Wenn die Klinge also NICHT durch den Knopf- oder Hebeldruck oder beim Loslassen desselben festgestellt wird,

Hallo JoergS

 

ich werde sicherlich einer der ersten Kunden sein.

 

Steven

Geschrieben
20 hours ago, JoergS said:

an einer Serie von ERLAUBTEN Springmessern, die nach dem Aufspringen nicht automatisch verriegeln. Es sind "Slip Joints", die erst durch die Betätigung eines eigenen Schiebers fest verriegeln.

 

Und wenn der nicht betätigt ist, oder nicht vollständig, dann klappt es einem in die Pfote wenn man mit einer gewissen Kraft rangeht?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Das ist schlecht für z. B. denjenigen, der sich bei Böker das Rettungs-OTF gekauft hat, das laut BKA kein Messer darstellen soll, sondern ein Werkzeug, POM Wichtig das einkassiert und eine Anzeige schreibt, man guten Gewissens klagt und dann vom Richter zerpflückt wird, weil er ein verbotenes Springmesser darin sieht....

 

Das nenne ich mal Rechtssicherheit vor dem Herrn...

Und wenn ich neben diesem Teil auch dem Feststellungsbescheid des BKA mitführe und vorlege, was dann?🤔

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb lemmi:

Und wenn ich neben diesem Teil auch dem Feststellungsbescheid des BKA mitführe und vorlege, was dann?

Es kommt darauf an, wieviel Sterne der auf der Schulterklappe hat.

1 Stern     = kann lesen

2 Sterne   = kann schreiben

3 Sterne   = kennt einen der lesen und schreiben kann.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb sonnyboy:

Es kommt darauf an, wieviel Sterne der auf der Schulterklappe hat.

1 Stern     = kann lesen

2 Sterne   = kann schreiben

3 Sterne   = kennt einen der lesen und schreiben kann.

Lesen und schreiben wird er können (Einstellungsvorraussetzung), aber will er es verstehen?

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb JoergS:

Wir übernehmen auch die Kosten einer Scheidung, falls die Gemahlin Springmesserhasserin ist. Natürlich auch die Arztkosten, wenn man sich mit dem Messer schneidet. jk

Mal im Ernst, wenn man Angst vor Strafverfolgung hat, dann sollte man sich GAR KEINE Waffe anschaffen. Auch kein langes Küchenmesser und sicher keinen Baseballschläger. 

Ein Baseballschläger ist keine Waffe. Sollten eigentlich alle Sachkundigen wissen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb Ralphi2608:

Ein Baseballschläger ist keine Waffe.

Hallo Ralphi2608

 

richtig!!!

Aaaaber: Häng dir einen Baseballschläger direkt neben die Eingangstür.

Setz ihn ein, wenn dir jemand an der Haustür erklärt, er möchte was von dir haben, das du ihm aber nicht geben willst.

Ein zerplatzter Schädel könnte die Folge sein.

Und dann ein missgelaunter Staatsanwalt und ein kuschelliger Richter.

Ich habe so ein Teil links neben der Haustür an einer Halterung.

 

Steven

 

P.S. Aus Alu.

 

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb lemmi:

was dann?

 siehe:

 

  

vor 18 Stunden schrieb JoergS:

 

Im übrigen haben Gerichte schon in vielen Fällen Feststellungsbescheiden widersprochen, in beiden Richtungen. Für ein Gericht sind diese Bescheide nämlich keineswegs bindend. 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb lemmi:

aber will er es verstehen?

 

Darum geht es nicht mal unbedingt, sondern darf er das so verstehen, wie Du. Es gibt von Dienstellen ganz klar auch mal Vorgaben, wie viele Vorgänge z. B. pro Dienstgruppe etc. zu erstellen sind. Dann gehen die Beamten los und suchen sich etwas, wenn es mal knapp werden sollte. Da gibt es dann auch keinen Ermessenspielraum mehr, da kommt dann die Anzeige, auch wenn eine mündliche Verwarnung reichen würde. Oder man kommt an jemanden, der noch ein paar Punkte für die bessere Beurteilung braucht, und als Tätigkeitsnachweis eignen sich schriftliche Vorgänge eben wesentlich besser, als irgendwelches "Dududu". Wurde mir alles mal so von Beamten der örtlichen BuPo so berichtet. Wird beim Land dann vermutlich kaum anders laufen...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

 siehe:

 

  

 

Ich habe den Tip mit dem Baseballschläger schon lange vor meiner Zeit als Sportschütze von einem Richter bekommen. Ich habe den damals auf das erhöhte Einbruchsrisiko durch das Fassadengerüst hingewiesen und wir kamen, wie das so ist, vom hundertsten ins tausenste. Ich habe ihm erzählt dass ich auch ein Haus habe und für den Fall der Fälle mein NVA Klappspaten, hab ich mit dem Haus übernommen, wohl helfen würde. Er meinte: Das lass mal, ein Baseballschläger sieht vor Gericht deutlich besser aus. Aber das ist bestimmt schon 15 Jahre her und hat auch keinen rechten Bezug zum Thema. Ein anderer Richter kann das ganz anders sehen.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Ralphi2608:

Ein anderer Richter kann das ganz anders sehen.

 

Das ist in Falle des WaffG jedoch ein Problem, wofür haben wir dann diese Feststellungsbescheide, wenn sie für den Bürger nicht eine gewisse Rechtssicherheit quasi per Siegel vom Amt bedeuten? Denn wenn jeder Richter das für sich alleine definieren kann, dann können wir uns diesen Unsinn sparen.

Geschrieben (bearbeitet)
23 hours ago, JoergS said:

... Der Gesetzestext ist der, der er ist und der sagt eindeutig: ...

 

Beispiel BW: Laut IM, manchen Behörden und Gerichten gelten für das fortlaufende Bedürfnis bei Sportschützen bei der VRF die Überkontingentregeln - also jedes Jahr 12/18 und Wettkampfnachweis mit der jeweiligen VRF. Steht im WaffG genau wo?

 

Ach ja und die offizielle Position der CDU Bundestagsabgeordneten wie auch der CDU Führung in BW ist, dass das vollkommen in Ordnung und richtig so ist. (Nur falls jemand in Betracht zieht demnächst die CDU zu wählen!)

Bearbeitet von tuersteher
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Geschrieben
3 hours ago, Last_Bullet said:

Das ist in Falle des WaffG jedoch ein Problem, wofür haben wir dann diese Feststellungsbescheide, wenn sie für den Bürger nicht eine gewisse Rechtssicherheit quasi per Siegel vom Amt bedeuten? Denn wenn jeder Richter das für sich alleine definieren kann, dann können wir uns diesen Unsinn sparen.

 

Richtig! Daher spare ich mir diesen Unsinn auch und lebe damit, dass ich - wie jeder mit Jagdschein/WBK - notfalls den Lotto"gewinn" abräume und enteignet werde, obwohl ich nicht mal gegen dieses schwachsinnige Waffengesetz verstossen habe. Einfach weil irgendwelches kriminelles Gesocks, nur weil es sich "Sachbearbeiter" oder "Richter" schimpft, mich schikanieren will.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb tuersteher:

 

Beispiel BW: Laut IM, manchen Behörden und Gerichten gelten für das fortlaufende Bedürfnis bei Sportschützen bei der VRF die Überkontingentregeln - also jedes Jahr 12/18 und Wettkampfnachweis mit der jeweiligen VRF. Steht im WaffG genau wo?


Wobei mich interessieren würde ob es wirklich einen echten Fall gibt, wo der Besitzer einer VRF in Ba-Wü wegen Nichterfüllung der Überkontingentregel Ärger bekam und dann dagegen geklagt hat.

Geschrieben
45 minutes ago, karlyman said:

Ich wüsste auch nichts von einschlägiger Rechtsprechung. Das mit der VRF als angebliche "ÜK"- Waffe ist eine reine, die Gesetzessystematik außer Acht lassende Erfindung aus dem IM Ba.-Wü.

 

Aus dem CDU geführten IM BW!

 

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Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, chief wiggum said:


Wobei mich interessieren würde ob es wirklich einen echten Fall gibt, wo der Besitzer einer VRF in Ba-Wü wegen Nichterfüllung der Überkontingentregel Ärger bekam und dann dagegen geklagt hat.

 

Hat es. Ich habe gerade nochmal nachgefragt - es gab allerdings kein Urteil, da der Schützenkamerad den Schwanz (zurecht!) eingezogen hat, nachdem ihm die Verwaltungsrichter in Sigmaringen angedroht hatten, dass er den "für sie absolut klaren" Fall sowieso verlieren werde. Er hat dann die VRF eingelagert und kurze Zeit später (nach einem Umzug in einern anderen Landkreis) wieder erworben, da er 12/18 mit irgendeiner Waffe (und sogar Wettkämpfe) locker erfüllen konnte.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb tuersteher:

 

Hat es. Ich habe gerade nochmal nachgefragt - es gab allerdings kein Urteil, da der Schützenkamerad den Schwanz (zurecht!) eingezogen hat, nachdem ihm die Verwaltungsrichter in Sigmaringen angedroht hatten, dass er den Fall sowieso verlieren werde. Er hat dann die VRF eingelagert und kurze Zeit später...

 

Seit wann drohen Verwaltungsgerichte im Vorhinein ganz bestimmte Entscheidungen (zumal hier noch bei äußerst fragwürdiger Rechtslage) an?

Geschrieben (bearbeitet)
7 minutes ago, karlyman said:

Das mit dem CDU-Ministerium Ist mir schon klar. Minister Strobl ist da durchaus speziell... beim LWB-Thema sozusagen auf einer "Mission von grünen Gnaden".

 

Dann ist - nach meinen Gesprächen mit CDU Abgeordneten in BW - wohl die gesammte CDU Fraktion auf einer "Mission von grünen Gnaden". D.h. es gilt: Wer CDU wählt, wählt damit gleichzeitig eine grüne (also übergriffige, totalitäre und bürgerfeindliche) Politik!

 

3 minutes ago, karlyman said:

Seit wann drohen Verwaltungsgerichte im Vorhinein ganz bestimmte Entscheidungen (zumal hier noch bei äußerst fragwürdiger Rechtslage) an?

 

Das ist in Sigmaringen üblich. Ist mir dort auch schon passiert (nicht WaffG, sondern ZPO). Ich habe allerdings die Klage trotzdem nicht zurückgezogen - und natürlich verloren und alle Kosten getragen.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)

klingt in dem fall so:

kollege ist vor gericht gezogen und in der verhandlung hat der richter ihm dann gesagt: "verlierst du!".

dann hat er klage zurückgezogen...

 

soll schön öfter so gelaufen sein das richter wärend der verhandlung sagen: "verlierst du wenn du weiter machen willst!"

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Die Rechtsposition des IM Ba.-Wü. bei den VRF ist, noch nett ausgedrückt, "äußerst exotisch". 

Das wäre bei der ganzen Rechtssystematik des § 14 WaffG ein Novum. Das Landesministerium erfindet da sozusagen einfach eine andere Kategorisierung. Und darauf wollten die ernsthaft einsteigen...?

@ASE hatte m.W. an anderer Stelle schon mal etwas dazu ausgeführt. 

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