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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Gut :victory: dann nehme ich das gegen Deine Ausführungen oben gerichtete "Käse" zurück, denn zumindest stehst Du mit der Meinung nicht allein.

Käse bleibts trotzdem, wobei wir uns durchaus einig sind, daß das WaffG an vielen Stellen Pfusch ist.

In der Praxis wird man notfalls im Wege einer teleologischen Reduktion zum Ergebnis kommen, daß für einen erlaubten Umgang im Rahmen beruflicher Tätigkeit natürlich der Besitz Voraussetzung ist.

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Ich habe ja geschrieben, dass dies in der Praxis natürlich so nicht gehandhabt wird. Aber wer sich als Jäger ein Faustmesser "gönnt", der ist gut beraten es in den Tresor zu legen. So ein Zufallsfund bei einer Aufbewahrungskontrolle kann sonst nämlich unangenehme Folgen haben. 

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vor 1 Stunde schrieb JoergS:

In der Tat ist das KEIN neuer Waffenstatus, denn solche Sachverhalte gab es auch schon früher. Faustmesser zum Beispiel sind für Jäger und Kürschner erlaubt, wenn sie für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit benötigt werden. 
 

 

 

Sehe ich anders.

Faustmesser stehen in Anlage 2 unter "Verbotene Waffen", sind somit also immer als verbotene Waffe eingestuft.

Die Umgangserlaubnis wird für Jäger für Faustmesser in Paragraph 40 erteilt.

 

Die Ausnahme für die genannten Springmesser wird jedoch direkt in der Liste der verbotenen Waffen Anlage 2 genannt, womit das Springmesser tatsächlich je nach Besitzer mal verboten und mal nicht verboten ist.

 

Also genau die Grütze, die bei Alt-Alt-Besitz von Magazinen rauf und runter dekliniert wuede.

Bearbeitet von Raiden
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13 minutes ago, Raiden said:

 

 

Sehe ich anders.

Faustmesser stehen in Anlage 2 unter "Verbotene Waffen", sind somit also immer als verbotene Waffe eingestuft.

Die Umgangserlaubnis wird für Jäger für Faustmesser in Paragraph 40 erteilt.

 

Verboten sind streng genommen nicht die Waffen an sich, sondern der Umgang mit diesen Waffen. 

Jäger etc. dürfen abweichend vom generellen Umgangsverbot eben DOCH Umgang mit diesen Waffen haben. Für sie gilt das Verbot also nicht, solange sie die jeweilige Tätigkeit ausüben. 

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Das hieße im Umkehrschluss, dass verbotene Waffen nicht besonders aufbewahrt werden müssten, wenn man eine Umgangserlaubnis hat, wenn es doch nur über den Umgang definiert wird.

 

Analog dazu:

Wenn ich von der Erlaubnispflicht zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen freigestellt bin, ändert das nichts daran, dass die Waffe an sich weiter erlaubnispflichtig ist, mit entsprechenden Folgen für Aufbewahrung etc. 

 

Im Zweifel stelle ich fest:

Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht.

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vor 12 Minuten schrieb Raiden:

Das hieße im Umkehrschluss, dass verbotene Waffen nicht besonders aufbewahrt werden müssten, wenn man eine Umgangserlaubnis hat, wenn es doch nur über den Umgang definiert wird.

Na dann schau mal in den thread "Aufbewahrung von" grossen" Magazinen"...........

Bearbeitet von heinzaushh
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Jetzt sind ALLE Verbände gefragt Klage einzureichen.

Jeder Schwerverbrecher hat in seinen 4 Wänden mehr Rechte als ein LWB.

Ich hoffe das das jetzt angekommen ist.

 

Bin darauf gespannt wie unsere Granden agieren und reagieren.

 

Diese Zustände kann man so nicht stehen lassen.

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vor 10 Minuten schrieb Valdez:

Jetzt sind ALLE Verbände gefragt Klage einzureichen.

Jeder Schwerverbrecher hat in seinen 4 Wänden mehr Rechte als ein LWB.

Ich hoffe das das jetzt angekommen ist.

 

Das ist es schon lange

 

vor 10 Minuten schrieb Valdez:

Bin darauf gespannt wie unsere Granden agieren und reagieren.

 

vermutlich so: :lazy:

 

vor 10 Minuten schrieb Valdez:

Diese Zustände kann man so nicht stehen lassen.

 

... und doch wird "man" das.  :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 10 Stunden schrieb Andor:

Damit hat man auch gleich einen neuen Waffenstatus geschaffen.

Nach "Verboten", "Führverbot"  und "ab 18 und Führverbot" gibt es jetzt den leicht verständlichen Status "Verboten je nach Tageszeit und Zustand...

 

Rätseln kann man auch über das sog. "Mitführverbot" aus Allgemeinverfügungen der Bundespolizei für bestimmte Bahnhöfe.

"Mitführen"?

Legt man das eng aus, so dürfte nicht mal mehr, tief im Urlaubskoffer verpackt, auf der Bahn-Urlaubsreise (die geht immer über Bahnhöfe) ein kleines Taschenmesser oder Tool dabei sein...

 

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Eigentlich gibt es da überhaupt nix zu rätseln, im Zweifelsfall werden es einem die Behörden und der Richter dann maximal negativ auslegen, anders wäre das Ziel möglichst alles aus der Gesellschaft zu verbannen nicht zu erreichen (weil ja immernoch so eine böse lobby gegen ein Totalverbot interveniert)...

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Wenn geschriebenes Recht ALLES an Auslegung in Richtung maximaler Restriktion ermöglichen würde... dann wäre die Konsequenz, in den Restriktionsbereichen nur noch ohne festes Schuhwerk, Regenschirm u.ä. unterwegs zu sein. Denn diese Alltagsgegenstände könnten ja ihrem Träger als "gefährliche Gegenstände" ausgelegt werden.

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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Wenn geschriebenes Recht ALLES an Auslegung in Richtung maximaler Restriktion ermöglichen würde... dann wäre die Konsequenz, in den Restriktionsbereichen nur noch ohne festes Schuhwerk, Regenschirm u.ä. unterwegs zu sein. Denn diese Alltagsgegenstände könnten ja ihrem Träger als "gefährliche Gegenstände" ausgelegt werden.

Da gabs doch mal was. Am Anfang schuf .............

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vor 3 Stunden schrieb JoergS:

Wie ist es nun mit jemandem, der beruflich oft Kartons öffnen muss, die er mit einer Hand festhalten muss? Da ist ein Springmesser eine große Erleichterung, weil er zum Öffnen das Paket nicht weglegen muss. Genügt das als "berechtigtes Interesse"?

 

Dafür reicht in den meisten Fällen ein Cuttermesser, dafür benötigt man keinen Springer. Daran könnte ein berechtigtes Interesse scheitern. Genauso könnte der "Einhändige" eher auf ein Einhandmesser zurückgreifen, denn für das Einklappen der Klinge ist oftmals für das Überwinden des Federdrucks eine zweite Hand recht "hilfreich", während es Einhandmesser gibt, die man mit einer Hand öffnen und auch schließen kann. Nennt sich z. B. Button-Lock? Irgendwie so. Bei anderen Modellen geht es je nach Konstruktion natürlich mal besser, mal schlechter.

 

Auch da könnte es interessant werden bei Richtern, die sogar in einem Slipjoint-Messer eine Verriegelung gesehen haben und der Betroffenen verknackt wurde. Schwachsinn, aber passiert. Aus meiner Sicht ist die Springmesser-Geschichte reine Willkür. Diese Entscheidung wurde weder fachlich noch sachlich getroffen. Keine Ahnung, welchen Traumata diese Person(en) unterliegen, aber ein Springmesser ist nicht gefährlicher, als andere Messer.

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vor 30 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Auch da könnte es interessant werden bei Richtern, die sogar in einem Slipjoint-Messer eine Verriegelung gesehen haben und der Betroffenen verknackt wurde. Schwachsinn, aber passiert. 

 

Eine Auslegung, die klar nicht dem Gesetz entspricht.

Entweder eine Klinge ist feststellbar, oder eben nicht. Bei einem Slipjoint verriegelt nichts, das ist schon rein technisch Fakt.

 

Aber sicherlich finden sich auch Richter, die eine Auslegung treffen, wonach es abends hell und morgens dunkel wird. 

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vor 16 Minuten schrieb karlyman:

Richter

 

Das ist aber das Problem, dass dort auch Leute sitzen, die völlig lebensfremd urteilen oder einfach selbst keine Ahnung von Definitionen besitzen bzw. dieses selbst schaffen. Als Betroffenen hat man dann ein Problem, als LWB ein richtig großes. Deswegen kann es nicht sein, dass hier noch mehr Unübersichtlichkeit geschaffen wird, z. B. Zugriffsregeln (Handgriffe...), die später vor einem Gericht landen, weil der kontrollierende Beamte das anders sieht, als der Betroffene.

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Das Mitführen jeglicher Art von Messer im ÖPNV ist nun eine Straftat?!

 

Denn ein Messer ist auch ein Plastik-Einmal-Messer als Essbesteck von der Frittenbude. Oder ein Bundeswehrbesteck was ich mit zum Grillen in den Park nehme. Oder Gott bewahre ein Buttermesser oder Fischmesser gänzlich ohne Schneide. Oder ich kaufe ein schlecht verpacktes Besteckset bei Ikea, wage es mit der Bahn nach Hause zu fahren und ich komme an das Messer ran mit nur zwei Handgriffen.

 

Wie soll man diesen Bullshit einem Nicht-DE-Legalwaffenbesitzer erklären? Heutzutage verliert man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit schneller als man gucken kann.

 

 

 

 

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3 minutes ago, Frechdachz said:

Das Mitführen jeglicher Art von Messer im ÖPNV ist nun eine Straftat?!

 

 

Nein, im Nahverkehr (ÖPNV) gilt das Verbot nicht. Nur im Fernverkehr. Fährt der Bus durch eine Waffenverbotszone sieht es wieder anders aus. 

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"Wir haben unseren Mut nicht verloren...."

 

Nö, aber den Rest...

 

Zitat

 

In diesem Video diskutieren wir die kürzlich verabschiedete Änderung des deutschen Waffenrechts, die tiefgreifende Auswirkungen auf Messerbesitzer, Sammler, Enthusiasten und Händler haben wird. 🗡️ Das neue Gesetz schränkt den Besitz bestimmter Messerarten, wie zum Beispiel Springmesser, erheblich ein. Sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet ist, müssen Messerbesitzer ihre Messer entweder entsorgen oder an berechtigte Personen weitergeben. Doch wer gilt überhaupt als “berechtigte Person”? Diese Frage sorgt für Verwirrung und Unklarheit. Außerdem wird das Mitführen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten und sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln generell verboten – unabhängig von der Größe des Messers! Diese drastischen Maßnahmen werfen viele Fragen auf und führen zu erheblichem Unmut in der Community. Wir beleuchten die problematischen Aspekte des neuen Gesetzes, diskutieren die Kritik an der Regierung und der FDP und werfen einen Blick auf die möglichen Zukunftsaussichten für das Waffenrecht in Deutschland. Ist eine weitere Überarbeitung des Gesetzes in Sicht? Welche Schritte können wir unternehmen, um unsere Interessen zu vertreten? Trotz der aktuellen Situation ist der Kampf noch nicht vorbei. Organisationen wie der VDB setzen sich weiterhin für eine faire Überarbeitung des Waffenrechts ein. Erfahre in diesem Video, wie du aktiv werden und Petitionen unterstützen kannst.

 

 

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