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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 35 Minuten schrieb karlyman:

 

Damit kann die Politik nun sagen: Bitte, für den "Werkzeugeinsatz" könnt ihr diese nützlichen Gegenstände ja weiterhin bei euch haben, nur dürfen sie eben im waffenrechtlichen Sinne nicht geführt, nicht unmittelbar zugriffsbereit sein... Die "Kröte", das Werkzeug jetzt eben etwas mehr "weggesteckt", verpackt zu haben, einige Handgriffe mehr zu benötigen bis ihr es verwenden könnt, müsst ihr eben im Sinne der Sicherheit für alle schlucken...

Und das ist Blödsinn, weil sobald ich es "benutze" habe ich es auch zugriffsbereit in der Hand. Diese Regelung erlaubt mir damit nicht mein Fahrrad in so einer Region zu reparieren sondern nur das Werkzeug mit zu führen damit ich das Fahrrad aus der Region raustragen kann und dann außerhalb reparieren kann. 

Und nein, die Fahrrad Reparatur ist auch kein berechtigter Grund das Messer am Multitool zu führen da ich ja"nur" eine Zange benötige und somit kein Bedürfnis für das darin enthaltene Messer habe

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41 minutes ago, BJ68 said:

 

 

Naja....kleiner Einspruch....diese Waffenverbotszonen kommen oft im Einklang mit dem Verbot von gefährlichen Gegenständen daher, dann sind Deine Beispiele inklusive Pfefferspray zur Tierabwehr auch verboten.....

 



Die meisten Waffenverbotszonen berufen sich mittlerweile auf den §42 WaffG und der sieht die Ausnahmen zwingend vor. Die wenigen Verbotszonen, die sich NICHT auf den 42 berufen, stammen noch aus der Zeit vor der Einführung des 42. Sie stützen sich auf Polizeigesetze und wurden bereits erfolgreich angefochten, weil sie viel zu weit gehen. Außerdem geht es hier ja um die NEUERUNGEN durch das Sicherheitspaket. 

Im Wesentlichen ändert sich bezüglich des Führens von Waffen und Messern:

In Waffenverbotszonen durften bisher Messer bis 4cm geführt werden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Bisher reichte der KWS zum Führen in Verbotszonen, das ist jetzt nicht mehr der Fall. 

Messer durften bisher von Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse (WBK, KWS etc.) in Verbotszonen geführt werden. Das ist nicht mehr der Fall. 

Auf Veranstaltungen sind Messer und alle Arten von Waffen nicht mehr führbar, auch nicht mit Waffenschein oder WBK. Bislang durften Gebrauchsmesser (42a kompatibel) dort geführt werden. Häufig galt aber auch ein Hausrecht mit totalem Waffenverbot. 

Dasselbe gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln (Fernverkehr) und Bahnhöfen etc. - bislang meist durch Hausordnungen ohnehin waffenfreie Zonen, nun per Gesetz geregelt. Interessanterweise gilt dies NICHT für den öffentlichen Nahverkehr. In Linienbussen und Straßenbahnen dürfen Messer nach wie vor dabei sein (42a beachten). 

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten, aber WENIGER verboten als die anderen verbotenen Gegenstände. Denn für Wurfsterne, Nun-Chakus etc. benötigt man eine Ausnahmegenehmigung seitens des BKA. Bei den Springmesserchen genügt es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können. Einarmige Personen, Mitarbeiter von Paketdiensten, Jäger etc. können solche Nachweise vorbringen. Interessanterweise werden aber ALLE Besitzer dieser Messerchen, die KEIN Bedürfnis nachweisen können, am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes zu Straftätern - eine Gnadenfrist gibt es nicht. Wer seine Springerchen abgibt, zum Beispiel bei der Polizei oder beim Waffenhandel, der wird zwar nicht belangt - wird aber ein solches Messer bei ihm gefunden, eine Sekunde nach dem Inkrafttreten, dann blüht ihm eine Strafe. Ach ja, der Handel - aus dem Text des Gesetzes ergibt sich, dass der Waffenhandel weiter Springerchen besitzen und auch verkaufen darf. Es gibt ja genug Menschen mit einem Bedürfnis. Ob und ggf,. wie der Waffenhandel nun prüfen muss, ob ein Käufer wirklich ein Bedürfnis hat, steht in den Sternen. Ebenso gibt es KEINE Vorschriften zur besonderen Aufbewahrung der Springerchen. Sie sind erlaubnisfrei, wenn auch nur für Menschen mit einem Bedürfnis. Also müsste im Prinzip eine abgeschlossene Schublade genügen. 

Das ist sowas von hingepfuscht und schlecht gemacht... 

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vor einer Stunde schrieb sonnyboy:

Wie wird das wohl bei folgendem Vorgang sein:

Reservist mit UTE ist mit vollem "Gerödel" inkl. Kampfmesser auf dem Weg zu einer DVAG oder VVAG wenn er das Kampfmesser

am Koppel trägt? Fällt folgendes darunter?

        Personen , die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen."

 

Warum hat das der BdRBW nicht gefragt?

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vor 27 Minuten schrieb BlackFly:

 

 

Oder Nancy hat hintenrum noch was gegen Lwb reinschreiben lassen und gehofft das geht schon durch 

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19 minutes ago, JoergS said:

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten, aber WENIGER verboten als die anderen verbotenen Gegenstände. Denn für Wurfsterne, Nun-Chakus etc. benötigt man eine Ausnahmegenehmigung seitens des BKA. Bei den Springmesserchen genügt es, ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen zu können. Einarmige Personen, Mitarbeiter von Paketdiensten, Jäger etc. können solche Nachweise vorbringen.

 

Da warten wir erst mal die ersten Gerichtsurteile ab! Bei Einhandmessern hat man früher auch angenommen, dass Grillen, Bushcraft etc. ein "sozial annerkanter Zweck" zum führen eines solchen Messers ist. Ein paar Richter (BW) haben die Opfer dieses Gesetzes dann eines besseren belehrt: Sie hätten ja auch ein anderes Messer statt des Einhandmessers benutzen können.

Bearbeitet von tuersteher
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6 minutes ago, JoergS said:

Die meisten Waffenverbotszonen berufen sich mittlerweile auf den §42 WaffG und der sieht die Ausnahmen zwingend vor. Die wenigen Verbotszonen, die sich NICHT auf den 42 berufen, stammen noch aus der Zeit vor der Einführung des 42. Sie stützen sich auf Polizeigesetze und wurden bereits erfolgreich angefochten, weil sie viel zu weit gehen. Außerdem geht es hier ja um die NEUERUNGEN durch das Sicherheitspaket. 

 

Okay....nur z.B.

 

a) "Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen in Waffenverbotszonen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes." https://koeln.polizei.nrw/artikel/waffenverbotszonen

 

b) "Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind grundsätzlich verboten: Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art, Messer (mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von über vier Zentimetern), Quarzsandhandschuhe und weitere Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte, die nicht unter das Waffengesetz fallen." 

https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Waffenverbotszone-offiziell-ausgeweitet

 

Auch wenn Pfefferspray zur Tierabwehr nicht darunter fällt und in den Zonen geführt werden darf, kann ich mir vorstellen, dass die Praxis dann u.U. anders ausschaut und die Kontrolleure, das Teil erstmal sicher stellen....und Du Dir den Wisch, wenn Du später recht bekommst, dann an die Wand hängen kannst....und wenn Du mal nach Waffenverbotszone und Tierabwehrspray suchst...wird es etwas verwirrend....

 

Plus von der Pfadi-Perspektive her erst recht......wir haben wenn mit Rucksack unterwegs halt noch andere Gegenstände dabei die u.U. in die Kategorie "gefährliche Gegenstände" fallen können...und (okay gilt nicht für mich, da meist mit Kfz. unterwegs, da sich z.B. mit flüssig Stickstoff nicht gut mit der Bahn fahren lässt; böse Frage ist ein Dewar mit 12 L flüssigen Stickstoff der -196°C hat auch ein gefährlicher Gegenstand?) die meisten von uns mit dem ÖV anreisen da zwangsläufig durch und z.B. ein Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbuende-und-Ringe/Pfadfinderbund-Weltenbummler/Fahnen-PbW/Wimpelspeer-230-cm-braun::56685.html dürfte etwas auffallen....

 

 

bj68

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vor 44 Minuten schrieb JoergS:

Bei den Springmessern ist jetzt die totale Konfusion ausgebrochen. Die bisher erlaubten Seitenspringer bis 8,5cm sind nun verboten,

Hallo JoergS

 

das sehe ich nicht so.

Es geht doch lediglich um bisher verbotene Springmesser. 

"Wer am ... ein unerlaubt besessenes Springmesser...."

Wäre dem nicht so, müsste da stehen:

"Wer am ... ein erlaubt besessenes Springmesser...."

 

Steven

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vor 1 Stunde schrieb BlackFly:

Und das ist Blödsinn, weil sobald ich es "benutze" habe ich es auch zugriffsbereit in der Hand. Diese Regelung erlaubt mir damit nicht mein Fahrrad in so einer Region zu reparieren sondern nur das Werkzeug mit zu führen damit ich das Fahrrad aus der Region raustragen kann und dann außerhalb reparieren kann. 

 

 

Dürfte beim Tool unter "berechtigter Zweck" fallen. Es ist ja der Zusammenhang, die Situation, zu berücksichtigen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dir irgendein Polizist, wenn du unterwegs an deinem defekten Fahrrad mit so einem Taschenwerkzeug werkelst, abnimmt/beanstandet... ist wohl extrem gering.

Eine Garantie   kann dir dafür aber niemand geben, bzw., wenn es wirklich saudumm  läuft, entscheidet es ggf. ein Richter. 

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20 minutes ago, steven said:

Hallo JoergS

 

das sehe ich nicht so.

Es geht doch lediglich um bisher verbotene Springmesser. 

"Wer am ... ein unerlaubt besessenes Springmesser...."

Wäre dem nicht so, müsste da stehen:

"Wer am ... ein erlaubt besessenes Springmesser...."

 

Steven

Ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes sind ALLE Springmesser verboten. Wer sich innerhalb eines Jahres nach dem Beginn des Verbots entschließt, das Ding abzugeben, wird dann NICHT bestraft - gewissermaßen wird dann die Straftat des unerlaubten Besitzes "geheilt" durch die Abgabe. 

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Wieso soll man als normaler Bürger jetzt eigentlich immer eine Tasche mitschleppen müssen, nur um sein Messer mit 4 Handgriffen da rauszufummeln? Dem Attentäter ist das egal, der hat das geplant und alle Zeit der Welt sich vorzubereiten. Wieso wird der KWS derart abgewertet, denn die Inhaber werden ja auch regelmäßig überprüft? Vermutlich, weil man nicht noch mehr von diesen Scheinen ausstellen will...

 

Das Gesetz ist sinnlos, hirnlos und nur Näncy will davon profitieren. Und schlecht geschrieben, unverständlich und überflüssig ist es noch dazu. Jetzt wird das normale Messer schon zum Problem, weil sich eine bestimmte Klientel nicht an unsere Gesetze halten wollte - und das wird sich in Zukunft nicht ändern. Das wird ein komplizierter Wust, bei dem vermutlich mehr Messer eingesackt und Verfahren eröffnet werden, weil die Beamten selbst nicht mehr durchsteigen und lieber voreilig agieren. Und als LWB fängt dann das Schwitzen an...

 

Vom Rest mal ganz abgesehen. Wir haben eigentlich keine Lobby und dem normalen Bürger ist es egal, denn jeder ärgerliche Vorfall mit einem Messer erwischt zu werden, wird ein Einzelfall bleiben, weil diese Menschen nicht organisiert sind.

 

vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Eine Garantie   kann dir dafür aber niemand geben, bzw., wenn es wirklich saudumm  läuft, entscheidet es ggf. ein Richter. 

 

Und das sollte ein Gesetz nicht tun, Unsicherheit erzeugen, was genau erlaubt und verboten ist. Das ähnelt diesem "Hass und Hetze", nicht strafbar, aber unscharf in der Definition.

 

Hängende Köpfe auch hier im Video...

 

 

Bearbeitet von Last_Bullet
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Aber Obacht: Das oben geleakte Dokument beinhaltet nur Änderungen des Entwurfs des Änderungsgesetzes ab §42 und folgende.

 

Alles was §5 und §6 betrifft, inklusive der Social-Media-Schnüffellei wurde nicht angefasst, also 1:1 dann im Änderungsgesetz wie am 9.9.2024 vorgestellt.

 

Einziger Pluspunkt: Wenigstens ist das Führen nach §12 (=transportieren im Volksmund) von Waffen durch WBK-inhaber im ÖPNV dann geregelt.

 

 

 

 

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vor 9 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wieso wird der KWS derart abgewertet, denn die Inhaber werden ja auch regelmäßig überprüft? Vermutlich, weil man nicht noch mehr von diesen Scheinen ausstellen will...

 

Nun, weil man den ja eh nie richtig wollte. 2002 schrieb man ihn vor, und mukierte sich seit her, das der Bürger ihn tatsächlich beantragt.

 

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@Last_Bullet

Ja, '"wieso"... Die enthaltenen Fragen müsstest du der Frau BMI, oder generell dem Gesetzgeber dieses "Werks", stellen. 

Aus meiner Sicht ist das alles höchst verzichtbar. Wie bereits die Änderungen zum 01.04.2008...

 

Wenn alle Stricke reißen, ist mir freilich ein nicht zugriffsbereites Führen (nennen wir es mal landläufig: Transportieren) eines Tools, Taschenmessers u.ä. noch immer lieber als ein komplettes Messerverbot im öffentlichen Raum. 

Es bleibt eine Nutzbarkeit erhalten, wenn auch umständlicher. 

 

 

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Die Katze ist also den Baum hoch.

 

Es sei denn das es im BT abgelehnt wird. Gewisse Hoffnung besteht da insofern, dass den Linken das Gesamtpaket zu rechts und den rechten zu links ist.

Kommt davon wenn man Asyl- und Waffenrecht in einen Gesamtentwurf packt, geschieht ihnen recht.

 

 

Da muss dann der Linke gegen etwas sein (Verschärfung des Waffenrechts), für das er eigentlich wäre, weil er nicht für etwas sein will (Verschärfung des Asyslrechts) gegen das er eigentlich ist.

So in der Art stelle ich mir die Abteilung "zynische Bestrafungen" in der  Hölle für Linke vor.

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

ist mir freilich ein nicht zugriffsbereites Führen (nennen wir es mal landläufig: Transportieren) eines Tools, Taschenmessers u.ä. noch immer lieber als ein komplettes Messerverbot im öffentlichen Raum. 

 

Und das ist der Fehler, die deren Salamitaktik unterstützt, "froh zu sein, dass es nicht so schlimm gekommen ist." Es ist aber schlimm am Kommen, dagegen gilt es mit allen legalen Mitteln anzukämpfen.

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vor 42 Minuten schrieb JoergS:

sind ALLE Springmesser verboten.

Hallo JoergS

 

dann sollte aber da stehen:

Ab (Datum) sind alle Springmesser verboten.

Sie dürfen Straffrei abgegeben werden.

Und wie sieht es dann mit einer Entschädigung aus? 

 

Steven

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vor 2 Minuten schrieb steven:

Hallo JoergS

 

dann sollte aber da stehen:

Ab (Datum) sind alle Springmesser verboten.

Sie dürfen Straffrei abgegeben werden.

Und wie sieht es dann mit einer Entschädigung aus? 

 

Steven

Schau mit dem Ofenrohr Richtung Himmel. Was siehst Du?

Und genau das wirst Du bekommen.

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vor 53 Minuten schrieb karlyman:

 

Dürfte beim Tool unter "berechtigter Zweck" fallen. Es ist ja der Zusammenhang, die Situation, zu berücksichtigen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dir irgendein Polizist, wenn du unterwegs an deinem defekten Fahrrad mit so einem Taschenwerkzeug werkelst, abnimmt/beanstandet... ist wohl extrem gering.

Eine Garantie   kann dir dafür aber niemand geben, bzw., wenn es wirklich saudumm  läuft, entscheidet es ggf. ein Richter. 

Korrekt, eigentlich sollte es...

Wenn einen der Polizist allerdings (berechtigt oder unberechtigt) eins reinwürgen will, dann könnte er es tun weil es eben so nicht steht und das zuviel Ermessensspielraum ist. Das sollte so aber nicht sein! Und wenn der Richter dann auch noch schlechte Laune hat...

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