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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Ziemlich ausführlicher Artikel in den VDB-Nachrichten vom 25.03.2024:


https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/25032024_befragung_von_nancy_faeser_im_blick.html

 

Zitat:

 

Befragung von Nancy Faeser im Blick

 

Der VDB analysiert die Aussagen der Bundesinnenministerin vom 20. März 2024 im Bundestag


In der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 20. März 2024, stand die Befragung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf der Tagesordnung. (Video auf dem YouTube-Kanal des Deutschen Bundestages.) Wir haben ihre Aussagen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht analysiert.

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vor 6 Stunden schrieb Elo:

In den letzten Tagen gab es mehrfach ähnliche Meldungen mit Zahlenmaterial zu verschiedenen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern).

 

Meist wird als Quelle dpa bzw. eine (Zitat) "Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kreisen und kreisfreien Städte" genannt.

 

Hier gehts jetzt weiter mit Berlin

 

https://www.berliner-zeitung.de/news/pistolen-und-gewehre-so-viele-private-waffen-sind-in-berlin-registriert-li.2200119

 

und Niedersachsen

 

https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article241969974/Erklaert-Wie-Waffenbehoerden-in-Niedersachsen-arbeiten.html

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vor 6 Stunden schrieb Ralphi2608:

die Mecklenburger waren schon immer Meister im Abducken

 

Alle Mecklenburger? Nicht alle, ein junges Mädchen aus einer Stadt, ganz im Norden von McPommes hat bekannt,  dass für sie Deutschland Heimat ist und nicht nur ein Ort.

Aber ansonsten scheint es dort ne Menge rückgratloser Bücklinge zu geben. 

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Die Wirkung schärferer Gesetze?

 

spiegel.de, 09.02.2023:

 

https://www.spiegel.de/panorama/england-und-wales-rekordstand-an-toten-durch-messerkriminalitaet-a-bcedb209-6735-4bf4-82f8-0b4a99e91252

 

Zitat:

Häufigstes Tötungsdelikt

So viele Menschen wie noch nie sterben in England und Wales durch Messerkriminalität

...

 

n-tv.de, 09.03.2024:

 

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/England-kaempft-mit-ausufernden-Messer-Attacken-article24790748.html

 

Zitat:

Selbst Kinder und Teenager

Täter England kämpft mit ausufernden Messer-Attacken

...

 

Dazu:

 

https://knife-blog.com/waffengesetz-in-england/

 

Zitat:

Messer- und Waffengesetz in England 2024
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Das Waffengesetz in England beinhaltet derzeit die restriktivsten Messerverbote in ganz Europa, vielleicht sogar der der ganzen Welt.

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Das mit England ist schon länger bekannt. Aber was will man dem Phaser mit Fakten kommen? 

 

Wenn es nach dem 42a und den ganzen Waffenverbotszonen gehen würde, dürfte es hier keine großartigen Messerstechereien geben. Wie sieht die Realität aus?

Bearbeitet von Last_Bullet
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Am 26.3.2024 um 22:29 schrieb Elo:

 

Ach, das geht doch jetzt republikweit via Agenturen in die Zeitungen und online-Formate...

In Ba.-Wü. jetzt auch, war gestem in der Stuttgarter Zeitung, inklusive Vergleich Ba.-Wü. - Bayern - NRW.

 

Und... was ist der Punkt?

Soll der zeitunglesende deutsche Michel (bzw. Lieschen) sich angesichts der Zahlen jetzt gruseln? 

Skurril. Da sollten sie sich eher über die (natürlich nur grob schätzbare) Zahl der illegalen Waffen gruseln...

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Da sollten sie sich eher über die (natürlich nur grob schätzbare) Zahl der illegalen Waffen gruseln...

 

Nicht einmal das, zumindest solange ein halbwegs funtionierender Staat gelgentlich dem illegalen Waffenbesitzer die Zähne zeigen kann, ohne ausgelacht zu werden.

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onetz.de, 28.03.2024 - 12:06 Uhr

 

https://www.onetz.de/deutschland-welt/nuernberg/waffenverbot-hauptbahnhof-schere-gepaeck-fragen-antworten-id4702280.html

 

Zitat:

 

Waffenverbot am Hauptbahnhof und Schere im Gepäck - Fragen und Antworten

 

Der Hauptbahnhof in Nürnberg gilt als Kriminalitätsschwerpunkt. Die Bundespolizei hatte ein Waffenverbot per Allgemeinverfügung erlassen und gibt Tipps für Reisende, die von der Allgemeinverfügung überrascht werden.

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Pressemitteilung Verwaltungsgericht Gießen 27.03.2024:

 

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/einstufung-als-rechtsextremist-allein-begruendet-keine-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit

 

Zitat:

 

Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

 

Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt.

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Welt.de: Behörden sollen Waffenerlaubnisse von AfD Mitgliedern in Sachsen-Anhalt prüfen

 

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article250791146/Behoerden-sollen-Waffenerlaubnisse-von-AfD-Mitgliedern-in-Sachsen-Anhalt-pruefen.html?icid=product.animatedbanner.free.5

 

Steht praktisch im Widerspruch zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 27.03.2024

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:confused: Helft doch mal, war da etwas mit SRS-Waffen und Armbrüsten??

 

mdr.de,  28. März 2024, 14:22 Uhr:

 

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/anklage-waffenschmuggel-bosnien-deutschland-staatsanwaltschaft-102.html

 

Zitat:

 

Waffenschmuggel: Staatsanwaltschaft Dresden klagt Mann an

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darunter 95 Handgranaten, vier vollautomatische Gewehre, acht halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition

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vor 14 Minuten schrieb Elo:

 

Daraus:

 

Zitat

Das Mitführen einer Schere stellt hier grundsätzlich einen Verstoß im Sinne der Allgemeinverfügung dar. Auch eine Schere ist geeignet, eine Person zu verletzen (Ausnahme: Schere noch in der Originalverpackung). Beim erstmaligen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld angedroht, der Gegenstand wird sichergestellt. Erst beim zweiten Verstoß gegen die Allgemeinverfügung wird ein Zwangsgeld festgesetzt. Der Besitz und das Mitführen einer herkömmlichen Haushaltsschere stellt grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

 

Es ist einfach nur noch lächerlich. Stiefel, Gehstöcke, Flaschen, Hände, Füße, Stirn, Bleistift, Gürtelschnalle, Fahrradschloss, Stühle, Tische, Mülleimer, Gläser, Schlüsselbund, Kleingeldbörse, Ringe, irgendwie kann man sehr vieles nutzen, um andere Menschen zu verletzen. Alleine was sich in einem solchen Bahnhof alles an Gegenständen befindet - ist das nur noch die pure Hilflosigkeit, oder glauben die selbst an die Wirksamkeit? Davon lässt sich doch nur Otto-Normalbpürger abschrecken, der geht i.d.R. nicht in einen Bahnhof, um andere zu verletzen.

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boehme-zeitung.de, 24.03.2024:

 

https://www.boehme-zeitung.de/nachrichten-blog/2024/3/28/exxc0m9ttmni1tiimz8m119rc5qjaa

 

Zitat:

Strenges Kontrollregime für Dienstwaffen

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Hundertprozentige Sicherheit mit der Garantie, dass nichts abhanden kommt, gebe es nicht, sagt Schulz abschließend. Gleichwohl ist er überzeugt, dass man in puncto Waffensicherheit „organisatorisch und inhaltlich sehr gut aufgestellt“ sei. Da habe die Bundeswehr einen „Standard, wie nur wenige Armeen.“

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Mit Fotos im Artikel:

 

borkenerzeitung.de,  28. März 2024 - 15:27 Uhr

 

https://www.borkenerzeitung.de/lokales/velen/Polizei-stellt-Waffenarsenal-bei-Ramsdorfer-sicher-525678.html

 

Zitat:

Polizei stellt Waffenarsenal bei Ramsdorfer sicher

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RAMSDORF. Für einige der Waffen hätte der Besitzer einen Waffenschein haben müssen, teilt die Polizei mit, was nicht der Fall sei. Die Untersuchung einiger beschlagnahmter Gegenstände dauere an. Es werde geprüft, inwieweit es sich dabei um Kriegswaffen handele, so die Polizei. Auf Fotos, die die Polizei veröffentlicht hat, sind auch Waffen zu sehen, die augenscheinlich aus dem Zweiten Weltkrieg und möglicherweise aus Wehrmachtsbeständen stammen. Außerdem seien Böller mit einer Explosionsmasse von rund 2,2 Kilogramm sichergestellt worden.

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vor einer Stunde schrieb Elo:

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Gießen 27.03.2024:

 

https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/einstufung-als-rechtsextremist-allein-begruendet-keine-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit

 

Zitat:

 

Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

 

Mit einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss gab das Verwaltungsgericht Gießen dem Eilantrag eines Einwohners des Wetteraukreises gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis statt.

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Und schon haben wir ein Urteil das der Nancy die Lücke im Gesetz aufzeigt, das Gesetz muss da dringend so geändert werden das jeder Verdacht ausreichend ist...

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 

Daraus:

 

 

Es ist einfach nur noch lächerlich. Stiefel, Gehstöcke, Flaschen, Hände, Füße, Stirn, Bleistift, Gürtelschnalle, Fahrradschloss, Stühle, Tische, Mülleimer, Gläser, Schlüsselbund, Kleingeldbörse, Ringe, irgendwie kann man sehr vieles nutzen, um andere Menschen zu verletzen. 

 

Diese sog. "Tips" der BuPol hätten sie sich auch einfach sparen können. Die helfen schlicht  niemandem weiter.

Darum geht's aber vermutlich auch nicht. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Am 26.3.2024 um 15:58 schrieb Valdez:

Es gibt vom LRA keine Genehmigung zum Austausch mehr.

 

Verstehe ich das richtig, dass Du überrascht bist, das Du nicht einfach alte gegen neue Waffe auf Deiner WBK tauschen kannst, direkt und ausschliesslich mit dem Amt und ohne Bedürfnisnachweis über JS oder Verbandsbescheinigung als Sportschütze?

 

Oder verweigert Dir das Amt den Erwerb einer Waffe trotz vorliegen aller Voraussetzungen, weil Du vorher eine Waffe, die vormals für den selben Zweck begründet und erworben wurde, veräußert hast?

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Ich denke mal, es ist gemeint, wenn eine vorhandene Waffe durch Gebrauch abgenutzt/defekt ist. Den Fall kennt das Waffengesetz nicht und man darf dann den ganen Ringelpietz nochmal druchlaufen.

Wider jede Logik, aber das ist Deutschland....

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vor 13 Minuten schrieb Bounty:

 

 

 

Oder verweigert Dir das Amt den Erwerb einer Waffe trotz vorliegen aller Voraussetzungen, weil Du vorher eine Waffe, die vormals für den selben Zweck begründet und erworben wurde, veräußert hast?

Und einfach getauscht werden soll.

Ging früher ohne *innen ohne Probleme.

 

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Wozu dient eigentlich (zumindest bei den ÜK-Waffen) der ganze Bohei um den Fortbestand des Bedürfnisses...?

Genau da wird doch das Fortgelten der waffenrechtlichen Erlaubnisgründe belegt. Folglich dürfte es doch beim verschleissbedingten Tausch auch keine Probleme geben...

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