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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?


Schwarzwälder

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Wir haben als Familie im Januar+Februar jeweils ZG6 trainiert und selbst im Halbdunkel outdoor hatten 4 Mann "full-house" (100 Punkte, 3 mit je 18 "Xer") geschossen

und uns riesig gefreut auf die kommende LM und den Durchstart zur DM (die deutsche Meistermannschaft hatte 297) gefreut.

Nun gelten Ende Februar plötzlich 2Gplus auf der LM, die das m.W. in 18 Jahren größte Megaevent indoor werden wird, mit den meisten Disziplinen, die jemals auf einer  LM des LV angeboten wurden.

 

Wir sind alle ungeimpft, aber es gibt Möglichkeiten:

Für Schüler < 18 reicht immer 3G, auch wenn für die Erwachsenen 2G plus gilt. Das ist in der Landesverordnung so bis 30.04.2022 geregelt. Statt Testnachweis reicht dann auch der Schülerausweis.

Nun die Fragen:

  1. Kann ich unserem Jüngsten an der Tür zum Schützenhaus den Koffer mit KK-Gewehr in die Hand drücken und er geht ohne mich rein und  nimmt teil? Ist das waffenrechtlich etc. ok?
  2. Oder darf ich ihn begleiten als Betreuer und Jugendaufsicht (Jugendleiter-Ausweis vorhanden)? Zuschauern ist bei Warnstufe ROT das Betreten (egal ob geimpft, geboostert oder ungeimpft) zwar untersagt, aber als Betreuer/Jugendschiessleiter ist man ja kein gewöhnlicher Zuschauer. Für Bedienstete gilt auch weiter 3G in den Schützenhäusern - wäre das ein Ausweg? 
  3. Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen? Evtl. einen "Testlauf" zur Testung des Standequipments machen, der unter Sportregeln erfolgt und nachher halt einfach gewertet wird für die DM-Teilnahme?
  4. Gilt für mich als "Bediensteter" dann die Maskenpflicht (für die Teilnehmer der LM gilt sie definitiv nicht!)?
  5. Wie ist es, wenn man eine vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung beibringt (per Mausklick oder vom Hausarzt), wonach man erst noch allergologisch abgeklärt werden muss. Reicht dann ein Test zur Teilnahme, d.h. müssen das die Veranstalter anerkennen?
  6. Wäre bei dem sehr schnellen ZG4-ZG6-Carbine D29 Wettkampf eigentlich auch eine "online" Handhabung denkbar oder eben ein Vorgehen, sodass jeder Schütze einzeln den jeweiligen Schiessstand betritt, rein über Monitor überwacht wird und Kommandos per Mikrofon bekommt, den Wettkampf also quasi "online" abspult, den Stand räumt und der nächste Schütze erst reingeht, wenn der alte über einen separaten Ausgang verschwunden ist?

Es wäre toll, wenn es für 25% Ungeimpfte und weitere 20% Ungeboosterte innovative Lösungen geben könnte, weiter am Schützensport und an Wettkämpfen zu partizipieren!

 

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Kann ich unserem Jüngsten an der Tür zum Schützenhaus den Koffer mit KK-Gewehr in die Hand drücken und er geht ohne mich rein und  nimmt teil? Ist das waffenrechtlich etc. ok?

Gilt 2G+ bei euch auch für die Betreuer/Trainer? Bei uns 3G.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen?

Als Staatsfeind mitschießen? Bist du irre???

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Gilt für mich als "Bediensteter" dann die Maskenpflicht (für die Teilnehmer der LM gilt sie definitiv nicht!)?

Treibst du dabei Sport? Ein Blick in die für Dich gültige VO schafft Klarheit (wahrscheinlich Lappenpflicht FFP2 für Trainer wie in München auf der letzten DM).

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wie ist es, wenn man eine vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung beibringt (per Mausklick oder vom Hausarzt), wonach man erst noch allergologisch abgeklärt werden muss. Reicht dann ein Test zur Teilnahme, d.h. müssen das die Veranstalter anerkennen?

Wenn sie echt ist, gilt sie - mit einem tagesaktuellen Schnelltest / PCR nicht älter als 48 Stunden.

 

Alle Angaben ohne Langwaffe, da deutsche Kleinstaaterei und täglich neue bekiffte zahnkranke Murmeltiere ...

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vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen? Evtl. einen "Testlauf" zur Testung des Standequipments machen, der unter Sportregeln erfolgt und nachher halt einfach gewertet wird für die DM-Teilnahme? [...] Es wäre toll, wenn es für 25% Ungeimpfte und weitere 20% Ungeboosterte innovative Lösungen geben könnte, weiter am Schützensport und an Wettkämpfen zu partizipieren!

 

Rechtssichere Antworten kannst Du beim Versuch der Umgehung von als schikanös intendierten Vorschriften nicht erwarten. Eigentlich nicht anders als mit dem ähnlich intendierten Waffenrecht. Man kann natürlich einfach machen und wo kein Kläger ist auch kein Richter. Teilnehmer zu "Bediensteten" umzumodeln, für die absurderweise weniger strenge Regeln gelten sollten, kann man machen, aber das ist so ähnlich wie mit "Pfeilabschussgeräten" usw. Solange man damit nicht auf YouTube geht, stört sich vermutlich keiner dran. Stört sich doch jemand dran, dann könnte man genausogut würfeln wie prozessieren. Kann sein, dass Du das so gut ausbaldowert hat, dass der Wortlaut der Vorschrift Dir Recht gibt, und Du dann im Streitfall noch einen Richter hast, der sich auch an den Wortlaut der Vorschrift hält. Kann auch sein, dass der Richter entweder den Wortlaut anders interpretiert oder einfach ganz frei zu einer teleologischen Auslegung greift, die bei einer auf Schikane angelegten Vorschrift dann maximal schikanös zu sein hätte.

 

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Solange man damit nicht auf YouTube geht, stört sich vermutlich keiner dran

Vielleicht.... 

Oder der Veranstalter hat keine Lust und/oder Kapazität diverse verschiedene Versuche der Umgehung zu kontrollieren und jeweils auf rechtliche Schlupflöcher zu kontrollieren. 

Faktisch ist es ja oft so: da steht ein bezahlter Sicherheitsdienst mit einem Typen Marke D&G, dumm und gräftig, der einfach ja oder nein sagt und sich nicht mit juristischen spitzfindigkeiten auskennt. 

 

Meine (geimpfte und geboosterte) Schwiegermutter ist letzte Woche am Eingang der Uniklinik gescheitert. Sie hatte sogar zusätzlich einen PCR Test dabei und sollte als Begleitperson einen schwerhörigen Angehörigen begleiten. Das war mit der behandelten Station abgesprochen. Der Typ an der Tür hat aber generell keine Begleitung zugelassen, weil das seine Anweisung war... 

Bearbeitet von Mittelalter
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Oder man reizt alles aus wie man denkt das es geht, es kommt zu einem Cluster an Infektionen bei der LM und es wird wieder ALLES abgesagt weil zu riskant. Bin auch kein Freund der " Maskenbälle " , aber ich bin ein Freund endlich wieder laufender Wettkämpfe. Und die muss man sich/uns nicht mit ausreizung aller Schlupflöcher, selbst wenn es nur eingebildete sind, wieder kaputt machen. Du  kommst manchmal mit Konstrukten um die Ecke, da rollen sich mir die Fussnäghel auf.

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vor 17 Minuten schrieb Mittelalter:

Oder der Veranstalter hat keine Lust und/oder Kapazität diverse verschiedene Versuche der Umgehung zu kontrollieren und jeweils auf rechtliche Schlupflöcher zu kontrollieren. 

 

Meine Antwort ging davon aus, dass man mit dem Veranstalter gut klarkommt oder sogar Teil des Veranstalters ist. Der hat als solcher ja erstmal das Hausrecht, und es steht ihm frei, Wettbewerbe auszuschreiben, zu denen man nur im Clownkostüm kommen darf, vor dem Schießen halbnackt auf dem Tisch tanzen muss, was auch immer.

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vor 20 Minuten schrieb PetMan:

Und die muss man sich/uns nicht mit ausreizung aller Schlupflöcher, selbst wenn es nur eingebildete sind, wieder kaputt machen.

 

"Wenn wir alle schön brav sind..." ist seit 2 Jahren krachend gescheitert. Vergiss es einfach, die Obrigkeit beendet Corona nicht mehr freiwillig. 

 

vor 22 Minuten schrieb PetMan:

Du  kommst manchmal mit Konstrukten um die Ecke, da rollen sich mir die Fussnäghel auf.

Da hast du allerdings Recht. 

 

Ob ich Lust auf das 2G-Theater habe weiß ich noch nicht. Eher eigentlich nicht. 

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

...Kann auch sein, dass der Richter entweder den Wortlaut anders interpretiert oder einfach ganz frei zu einer teleologischen Auslegung greift, die bei einer auf Schikane angelegten Vorschrift dann maximal schikanös zu sein hätte.

Wenn der Richter erkennen würde, dass die Vorschriften "schikanös" sind, dann müsste er ja die Rechtmäßigkeit der Vorschrift an sich in Frage stellen, bzw. die "Vorschrift an der Stelle verwerfen.

Die Grundrechte-beschränkenden Hygieneregeln und Coronavorschriften sind ja nicht erlassen worden, weil ein Gesetzgeber mal einfach beliebig "schikanieren" darf, sondern genau und NUR wegen dem Zweck des Gesundheitsschutzes.

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn der Richter erkennen würde, dass die Vorschriften "schikanös" sind, dann müsste er ja die Rechtmäßigkeit der Vorschrift an sich in Frage stellen, bzw. die "Vorschrift an der Stelle verwerfen.

 

Es steht Dir frei, das bezüglich Coronakram oder auch Bedürfnisquatsch auszuprobieren, und ich wünsche Dir ohne jeden Sarkasmus viel Erfolg.

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Oder man reizt alles aus ...Ausreizung aller Schlupflöcher, selbst wenn es nur eingebildete sind, ...

Die "Schlupflöcher" sind nicht eingebildet, die Ausnahmen für Jugendliche < 18, für Personen die sich (ggf. vorübergehend) nicht impfen lassen können und  und für Beschäftigte stehen so in den Vorschriftstexten und Gesetzestexten drin, ich zitiere im Wortlaut:

Zitat

Ausnahmen von den 2G- und 2G-plus-Regeln:

Ausgenommen von der 2G-, und 2G-plus-Regel sind:

 Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind.

 Kinder, die bereits 7 Jahre alt sind und das 12. Lebensjahr seit maximal 3 Monaten abgeschlossen haben und der Teststrategie an den allgemein bildenden Schulen unterfallen oder einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen. Der Schülerausweis genügt außerhalb der Ferien als Nachweis über die Testung.

für eine Übergangszeit bis zum 30.04.2022 auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren, die der Teststrategie an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen unterfallen oder einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen. Der Schülerausweis genügt außerhalb der Ferien als Nachweis über die Testung.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.

 für eine Übergangszeit bis zum 30.04.2022 auch Schwangere, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.

Beschäftigte in allen Bereichen haben generell und ausnahmslos die „3G-Anforderung“ zu erfüllen. Dies ergibt sich aus den bundeseinheitlich gültigen Regelungen im Rahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz. 

Auf die Verordnung/Regelung verweist die Ausschreibung per Link: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3163_1.PDF 

Kann also jeder selber nachlesen, ist nix vom Schwarzwälder Erfundenes, bei dem es einem "die Zehnägel hochrollt"...

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 35 Minuten schrieb Quetschkopf:

So ganz kann ich das wieder einmal nicht nachvollzeiehen, erst nicht zum Impfen gehen wollen, und dan rumjammern ... Selber schuld und  sehr unsozial.

"Unsozial" kann es auch sein, wenn man einen erheblichen Teil der Bevölkerung (25% - Ungeimpfte) ausschließt und einen nicht unerheblichen weiteren Teil der Bevölkerung (20% - Ungeboosterte) schikaniert ohne in der Gesamtschau vernünftige Gründe zu haben.

 

Ganz allgemein gesprochen muss man natürlich fragen - wenn der Gesundheitsschutz so exorbitant im Vordergrund steht - ob dann überhaupt große Wettkampfveranstaltungen bei Warnstufe ROT stattfinden müssen. Im hier konkreten Fall sind auch fast keine sonstigen Maßnahmen vorgesehen, indoor keine Maskenpflicht und vom Gesetzgeber aus darf auch bei 2G plus jeder ungetestet rein, der nur 2x geimpft (zuletzt vor 90 Tagen!) oder beliebig irgendwann letzten Sommer das 3. und letzte Mal geimpft wurde. 

 

Es gibt etliche Studien, die in diesen Fällen den Schutz vor Ansteckung als kaum noch gegeben ansehen. Die Virenlast im Nasen-Rachenraum ist bei infizierten Geimpften praktisch gleich hoch wie bei  infizierten Ungeimpften. Ein getesteter Ungeimpfter schützt sein Umfeld besser als ungetestet Immunisierte. Ungeimpft sein ist bei Corona und den derzeit vorhandenen Impfstoffen sicher nicht unsozial.

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Du bist nicht impfunfähig, sondern impfunwillig.

Das eine schließt das andere nicht aus und obliegt nicht Deiner Beurteilung.

 

vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Du bist auch kein Angestellter. Sonst hättest Du einen Vertrag.

Es gibt in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Handhabungen. 

Schiessleiter sind überwiegend Bediensteten gleichgestellt und damit gilt 3G.

Wettkampfhelfer und Jugendschiessleiter müssten m.E. auch darunter fallen.

Und statt offizieller Wettkampfteilnahme könnte ja ein Mitschiessen außerhalb der Wertung erfolgen, d.h.

man darf - da ungeimpft - nur außer Konkurrenz mitschiessen, aber das Ergebnis wird dann für die Qualifikation zur DM gewertet. 

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Aha! Ich verstehe - Regeln gelten nur für die, die diese akzeptieren!

Wenn ich spätabends an einem Kindergarten vorbeifahre, bei dem ein Tempo 30 Schild steht, so ist das natürlich auch unsinnig. Brauche ich Tempo 30 dann auch nicht beachten?

 

Kommst man denn als Ungeimpfter / Ungetesteter bei 2G-plus in ein Restaurant? Wenn ja könnte der Betreiber wohl ein erhebliches Problem bekommen. Da Zuwiederhandlungen auch mit Geldstrafen belegt werden, wer zahlt dann?

Bearbeitet von maehbo
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Das kann man auch anders sehen:

Wenn ihr da alle krampfhaft teilnehmt, gebt ihr allen Beteiligten auf allen Ebenen eine gewisse Genugtuung und Zustimmung, dass das alles weitgehend ok ist, jedenfalls in deren Augen.

Ist es so schwer dieses Jahr noch darauf zu verzichten?

Klar ist jedes Jahr wichtig, besonders in der Jugend und sollte nicht verschwendet werden.

Bevor ich mich als Erwachsener aber den Regeln von "Gestalten" beuge mache ich lieber gar nicht mit, ist zwar auch Beugen, aber da kann ich morgens in jedem Fall besser in den Spiegel gucken.

Dann fehlen evtl. eben ein paar Medaillen aus 2022, so what?

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@maehbo Die Regeln gelten - auch bei Corona. Da halte ich mich auch absolut dran. Allerdings gehören zu den Regeln auch die o.g. Ausnahmen. Auch daran sollte man sich halten, oder?

 

Wenn allerdings bestimmte Aussagen getroffen werden, wie: "Wer sich nicht impfen lässt, ist unsozial" - dann darf ich dem durchaus widersprechen. Dieser Passus steht nicht im Gesetztestext. Und da wir in einer Demokratie leben herrscht durchaus Meinungsfreiheit, sich äußern zu dürfen, ob bzw. wie gut ein Gesetz oder eine Verordnung seinen Zweck erreicht. 

 

Dein Verkehrsschildvergleich hinkt auch: Vor Schulen, Kindergärten u.ä. findest Du oft auch eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits, sodass man außerhalb des Betriebs tatsächlich schneller fahren kann. Solche zielgenauen Regelungen sind also sehr wohl möglich.

 

Und Dein2Gplus-Restaurant Vergleich verstehe ich nicht ganz: Das Schützenhaus hat in dem Fall KEIN angeschlossenes Restaurant. Insofern ist es kein Problem, dass sich "Ungeimpfte" da rein verirren würden. Und ungeimpfte Bedienstete dürften sowieso rein.

 

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

obliegt nicht Deiner Beurteilung.

Das eine schließt das andere nicht aus 😉. Ich kenne überhaupt niemanden unter 90 Jahren, der aus ärztlicher Sicht nicht geimpft werden sollte. Und dann gleich eine ganze Familie? Dazu noch Deine sonstigen abfragen hier im Forum... ich bin ziemlich sicher, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege.

 

vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Schiessleiter sind überwiegend Bediensteten gleichgestellt und damit gilt 3G.

Bist Du Schießleiter auf der LM? Wohl eher nicht, sonst wäre das Problem ja keins.

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wettkampfhelfer und Jugendschiessleiter müssten m.E. auch darunter fallen.

Warum? Weil Du das gerne so hättest?

 

vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und statt offizieller Wettkampfteilnahme könnte ja ein Mitschiessen außerhalb der Wertung erfolgen, d.h.

man darf - da ungeimpft - nur außer Konkurrenz mitschiessen, aber das Ergebnis wird dann für die Qualifikation zur DM gewertet. 

🤣😂🤣

 

Auf sowas muss man erstmal kommen, das schafft nur ein Rechenweltmeister. Du darfst nicht mitmachen. Also gehst Du hin, nimmst ganz normal Teil, lässt nur Dein Ergebnis nicht aufschreiben. Auf magische Art und Weise steht es aber trotzdem als Quali für die DM zur Verfügung.

 

Was steht zu diesem Vorgehen den im SpHB? Wie qualifiziert man sich? Mit tausenden Starts pro Jahr solltest Du das aus dem ff beantworten können.

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