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IGNORED

Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.


pa1993

Empfohlene Beiträge

Seid gegrüßt :)
Ich bin Mitglied in einem Schützenverein und in dem BDS.
Zurzeit arbeite daran, die Voraussetzungen für die Ausstellung einer gelben und grünen WBK zu erfüllen.

Die gelbe WBK kann ich ja später einfach beantragen. Wie genau funktioniert die Beantragung und Nutzung der grünen WBK? Ich habe mir dazu einiges durchgelesen, aber es nicht ganz verstanden.

Ich habe gelesen, dass ich nur Waffen erwerben kann, die in meinem Verband genutzt werden. Wo kann ich einsehen, welche Waffen das sind?

Welches Buch empfehlt ihr für die Sachkundeprüfung?

Vielen Dank :)

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Hallo und erst mal herzlich Willkommen

 

Du scheinst noch recht früh dran zu sein mit dem Schiessen. Als Vorraussetzung für die Grüne oder Gelbe WBK musst du erst mal ein Jahr Mitglied im Verein sein. Der muss dich auch an den Verband gemeldet haben. Ein Jahr Verein ist nicht immer gleich 1 Jahr Verband............

Dann musst du regelmässig den Schiessport mit erlaubnispflichtigen Waffen, also nicht Druckluftwaffen, trainieren und die das auch bestätigen lassen. Regemäßig ist einmal im Monat, also mind. 12 mal oder 18 mal im Jahr verteilt, wenn es nicht jeden Monat klappte. Sachkunde und Tresor brauch man, Sachkunde eher früher als später machen. Über das Jahr lernst du dann auch die möglichen Disziplinen kennen und die dazugehörigen Waffen. Auch die jeweilige SPortordnung zeigt auf welche Waffen da möglich sind.

Ist alles erfüllt beantragst du über den Verein beim Verband dein Bedürfnis. Damit beantragst du bei deiner Waffenbehörde deine erste Waffe, deine erste WBK.

 

Normalerweise werden sehr viele deiner Fragen in der Sachkunde geklärt oder man hat im Verein jemanden den man Fragen kann.

 

Viel Spaß noch beim Schiessport

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moin,

eine grün wbk kann man nicht beatragen - beantragen kann man ( als sportschütze) sportwaffen AUF die grüne wbk

im regelfall sind das sportwaffen, die im "hausverein" auch geschossen werden können......

 

die entsprechenden disziplinen und damit auch "passende" waffen findest du in der sportordnung des bds.

 

wie lange bist du denn bereits im verein und im bds ?

und

welche disziplinen schiesst du bzw. willst du schiessen ?

 

 

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Handgunner:

eine grün wbk kann man nicht beatragen - beantragen kann man ( als sportschütze) sportwaffen AUF die grüne wbk

wie würde Radio Eriwan sagen: Im Prinzip ja, aber...............

 

ZUmindest bei meiner Behörde beantragt meine eine WBK, laut deren Antragsformular........das damit ein Voreintrag auf die Grüne gemeint ist ist da nicht so einfach zu lesen. Das man nicht wie bei der gelben eine leere WBK beantragt ist allerdings richtig. Eine Grüne hat immer zumindest einen Voreintrag oder eine eingetragene Waffe. Leere grüne werden i.d.R. einbehalten.

 

https://www.kreis-saarlouis.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=389&id=405676

Bearbeitet von PetMan
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vor 14 Minuten schrieb pa1993:

Welches Buch empfehlt ihr für die Sachkundeprüfung?

 

Das fragst Du am besten denjenigen der die Sachkundeprüfung durchführen wird bzw. bei dem Du den Vorbereitungskurs dazu besuchen möchtest.

Alles was dann noch unbeantwortet bleibt, kannste dann hier fragen.
Du bist viel zu früh dran

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vor 4 Minuten schrieb BroilKing:

Du bist viel zu früh dran

Auch der frühe Vogel will wissen wie man den Wurm fängt ;o)

 

In den Vereinen wird nicht immer gut erklärt wie das alles von statten geht. Und lieber Beizeiten informiert als nachher merken das der Verein erst nach einem halben Jahr an den Verband gemeldet hat...............

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vor 19 Minuten schrieb Handgunner:

moin,

eine grün wbk kann man nicht beatragen - beantragen kann man ( als sportschütze) sportwaffen AUF die grüne wbk

im regelfall sind das sportwaffen, die im "hausverein" auch geschossen werden können......

 

die entsprechenden disziplinen und damit auch "passende" waffen findest du in der sportordnung des bds.

 

wie lange bist du denn bereits im verein und im bds ?

und

welche disziplinen schiesst du bzw. willst du schiessen ?

 

 

 

 

Zurzeit sind es erst 3M im Verein als auch im BDS. Ich gehe zweimal im Monat auf den Lang- und Kurzwaffenstand.
Zurzeit schieße ich das, was mir Freude macht.
K98 8x57 IS, AR15 .223, 1911 von SiG .45ACP, AKM......

 

 


Das heißt, dass ich Waffen für die grüne WBK über meinen Verein beim Verband voreintragen lassen muss?
Das geht, nachdem ich die gelbe WBK erhalten habe, richtig?

 

vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Auch der frühe Vogel will wissen wie man den Wurm fängt ;o)

 

In den Vereinen wird nicht immer gut erklärt wie das alles von statten geht. Und lieber Beizeiten informiert als nachher merken das der Verein erst nach einem halben Jahr an den Verband gemeldet hat...............

 

So denke ich auch :)

 

 

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vor 6 Minuten schrieb pa1993:

Das heißt, dass ich Waffen für die grüne WBK über meinen Verein beim Verband voreintragen lassen muss?

Nein, mit dem "Bedürfnis " vom Verband beantragst du bei deiner zuständigen Waffenbehörde

 

vor 6 Minuten schrieb pa1993:

Das geht, nachdem ich die gelbe WBK erhalten habe, richtig?

Die gelbe hat mit der Grünen nix zu tun. Und auch die Gelbe wird normalerweise über eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beantragt. Die ist dann aber " leer " und du kannst alle Waffen die auf Gelb gehen einfach so kaufen. Alles unter Beachtung der Regel, das du nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben darfst und für jede Waffe auch einen entsprechenden Platz im Tresor hast.

Wo bist du den her ?Vielleicht bist du ja einer der neuen bei mir im Verein ;o)

Bearbeitet von PetMan
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1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

2. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

3. mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband zur Behörde und dort mit dem

jeweiligen Antrag abgeben

4. warten bis alles zurück ist

5. einkaufen gehen

6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

 

auf grün kommen: Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen, Repetierflinten

auf gelb kommen: Repetierbüchsen usw. 


Auf grün brauchst du für jeden Erwerb ein Bedürfnis (siehe oben). Da wird dann voreingestellten von der Behörde, vorher kannst du nix kaufen.

Auf gelb nicht, da brauchst du nur für die Ausstellung ein Bedürfnis. Einen Voreintrag gibt es auch hier nicht.
 

Pro halbes Jahr darfst du 2 Waffen erwerben. Egal ob auf grün, gelb oder grün gelb. Waffe ist Waffe.


Bei Waffen auf grün musst du einen passenden Stand nachweisen. Und da gehen nur Waffen wo dein Verband Disziplinen für hat. Auf Gelb bist du da freier. 

 

Zum Thema Buch: Busche.

 

Das alles hättest du über die Suche hier auch selbst finden können. 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 9 Minuten schrieb pa1993:

3M im Verein

Willkommen !

Geh erstmal regelmäßig schießen, schnupper in die Disziplinen rein.

Am besten die, die Du vor Ort regelmäßig schießen kannst....

 

Fang schon mal an Dir ein paar Groschen auf Seite zu legen....

Das Hobby kann schnell ins Geld gehen😂

Gebühren für WBK's, Tresor oder doch direkt Waffenraum. Erstausstattung Waffen und viel Munition.....

 

Mach in Ruhe die Sachkunde.

 

Der Rest kommt von alleine....

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Lass uns mal den Erwerb einer Waffe aufschlüsseln:

 

1) Du wirst Mitglied in einem Verein

2) Du wirst an den Verband gemeldet

3) Du trainierst 12/18 mal im Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben

4) Währenddessen wirst du sachkundig und schaffst einen Tresor an

 

Und jetzt kommt der wichtige Teil:

 

5) Du suchst dir eine Disziplin aus der Sportordnung aus, die du schießen möchtest

6) Du beantragst ein Bedürfnis für eine Waffe zur Ausübung dieser Disziplin bei deinem Verband

7) Du gehst mit der Bedürfnisbescheinigung zum Amt und beantragst eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis ("grüne WBK") für eine Waffe, die in der vom Verband bescheinigten Disziplin benutzt werden darf

 

Formal geht das bei Sportschützen so: Du willst eine bestimmte Disziplin schießen und beantragst eine dazu passende Waffe. Dafür brauchst du ein Bedürfnis - das wird angenommen, wenn du seit mindestens einem Jahr Mitglied bist und ausreichend oft trainiert hast.

Der Gesetzgeber hat "Habenwollen" nicht als Bedürfnisgrund vorgesehen und geht in seiner Regelung davon aus, dass die Waffe bei Sportschützen ein Mittel zum Zweck der Sportausübung (das ist der Bedürfnisgrund!) ist und nicht das eigentliche Ziel. Wenn man sich dem bewusst ist, erklären sich viele Regelungen von selbst.

 

Wenn du eine bestimmte Waffe erwerben willst, dann musst du das ganze von hinten denken: In welcher Disziplin ist die Wunschwaffe zugelassen und kannst du diese Disziplin bei dir vor Ort schießen?

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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

2. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

3. mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband zur Behörde und dort mit dem

jeweiligen Antrag abgeben

4. warten bis alles zurück ist

5. einkaufen gehen

6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

 

auf grün kommen: Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen, Repetierflinten

auf gelb kommen: Repetierbüchsen usw. 


Auf grün brauchst du für jeden Erwerb ein Bedürfnis (siehe oben). Da wird dann voreingestellten von der Behörde, vorher kannst du nix kaufen.

Auf gelb nicht, da brauchst du nur für die Ausstellung ein Bedürfnis. Einen Voreintrag gibt es auch hier nicht.
 

Pro halbes Jahr darfst du 2 Waffen erwerben. Egal ob auf grün, gelb oder grün gelb. Waffe ist Waffe.


Bei Waffen auf grün musst du einen passenden Stand nachweisen. Und da gehen nur Waffen wo dein Verband Disziplinen für hat. Auf Gelb bist du da freier. 

 

Zum Thema Buch: Busche.

 

Das alles hättest du über die Suche hier auch selbst finden können. 

 

Dankeschön :)

Es trotzdem schwer, da am Anfang durchzublicken. Deswegen frage ich lieber, bevor später irgendwelche Unklarheiten entstehen :)

 

vor 2 Minuten schrieb Micha176:

Willkommen !

Geh erstmal regelmäßig schießen, schnupper in die Disziplinen rein.

Am besten die, die Du vor Ort regelmäßig schießen kannst....

 

Fang schon mal an Dir ein paar Groschen auf Seite zu legen....

Das Hobby kann schnell ins Geld gehen😂

Gebühren für WBK's, Tresor oder doch direkt Waffenraum. Erstausstattung Waffen und viel Munition.....

 

Mach in Ruhe die Sachkunde.

 

Der Rest kommt von alleine....

 

Ja, das habe ich gemerkt, aber man gönnt sich ja sonst nichts :)

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Klar, vorher Nachfragen ist immer gut! Das Thema ist tatsächlich etwas undurchsichtig. Meistens wissen die älteren Vereinskameraden das auch mehr nicht so genau, weil die schon lange nix mehr Neues gekauft haben.

 

Die Details können von Verband zu Verband und auch pro Verein zu Verein etwas unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei uns (BDMP) ist es z.B. so:

- Es gibt ein Formular, worin der SLG-Vorstand erstmal bestätigt, dass und seit wann Du Mitglied in einem Verein bist, regelmäßig geschossen hast

und die schießstandtechnischen Voraussetzungen prinzipiell gegeben sind.

- Dieses Formular, noch ein anders mit dem eigentlichen Antrag für eine bestimmte Waffe, dem gleichzeitigen Antrag für eine WBK (gelb oder grün), eine Liste mit allen im Besitz befindlichen Waffen sowie allen Schießnachweisen geht an den Verband.

Der Verband überprüft alles und schickt dann die Bedürfnisbefürwortung an das Mitglied. Das ist im Endeffekt dann nur ein Blatt vom Verband, aber genau das ist wichtig.

 

Mit dieser Bedürfnisbefürwortung (vom Verband) und einem gesonderten Antrag von der Behörde geht man zum Sachbearbeiter, der einem wiederum die WBK (im Falle von grün samt Voreintrag) erstellt.

Die Behörde wiederum prüft vorab, ob Du sachkundig (Prüfung), alt genug, zuverlässig, persönlich geeignet bist und eine geeignete Aufbewahrung (Waffenschrank) hast und natürlich, ob Du

überhaupt ein Bedürfnis vorweisen kannst (was vom Verband ausgestellt wird)

 

Wie gesagt, das Prozedere kann immer etwas anders sein, aber das Bedürfnisprinzip gilt immer.

 

Mein Tipp: Mache rechtzeitig einen Sachkundelehrgang und melde Dich am besten persönlich mit guter Miene bei Deinem Sachbearbeiter, stelle Dich kurz vor und frage, ob er die Überprüfungen (Bundeszentralregister, zentrales staatsanwältliches Verfahrensregister, örtliche Polizeibehörde und Verfassungsschutz) rechtzeitig anstoßen kann. Das wurde mir von meinem Sachbearbeiter 3 Monate vor Ablauf der 12 monatigen Mitgliedszeit vorgeschlagen. Die Abfragen können nämlich relativ lange dauern. Ohne persönlichen Vorabbesuch hätte ich das nie erfahren.

Auch wenn das kontrovers gesehen wird: Ich bemühe mich um ein gutes Verhältnis zum SB, was sich bislang immer ausgezahlt hat. Die SB's haben in manchen Dingen ein wenig Spielraum, was im Detail Dinge sehr vereinfach kann und Wege spart. Das Endergebnis ist dabei natürlich das selbe, nämlich eine korrekt eingetragene Waffe.

 

Wenn Du dann den Voreintrag der Wunschwaffe hast (es genügt die Waffenart und das Kaliber), kannst Du damit zum Händler gehen und die Waffe erwerben. Innerhalb 14 Tage musst Du Dir dann den finalen Stempel vom SB geben lassen. Die eigentliche Waffe trägt der Händler ein oder mittlerweile der SB. Gleichzeitig wird auch der Erwerb der dazu passenden Munition beantragt. Zusätzlich erhälst Du dann noch eine Liste mit den ganzen Ident-Nummern. Die benötigst Du, wenn Du eine Waffe zur Reparatur gibst der diese verkaufen willst.

Auch hier gilt zu beachten, dass Waffen teilweise erhebliche Lieferzeiten haben. Du kannst aber eine Waffe schon vorab bestellen und auch kaufen. Du darfst sie nur nicht erwerben (also die tatsächliche Gewalt darüber ausüben - sprich an Dich nehmen und zu Hause lagern). Der Händler lagert die Waffe dann so lange für Dich ein. Das muss natürlich vorab alles abgeklärt werden.

 

Als Buch finde ich den "Busche" ganz gut. 

Sehr geholfen hat mir das hier: https://waffensachkunde-trainer.de/Frontend/

 

Bearbeitet von geissi
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vor 4 Stunden schrieb pa1993:

Die gelbe WBK kann ich ja später einfach beantragen.

"Einfach beantragen" heißt auch das ganze Prozedere wie mit einem Voreintrag für die Grüne, d.h. Arbeit für Verein, Verband, Behörde und dich mit den entsprechenden Wartezeiten. Da kann es sinnvoll sein, den Antrag der Gelben mit dem Antrag auf einen Voreintrag in die Grüne zu kombinieren - dann prüft man nur einmal Schießtermine und Zuverlässigkeit etc. für 2 Anlässe.

 

Wenn du nicht auf Waffen für die Gelbe schielst/da die nächsten Jahre nichts kaufen willst, kann es je nach Behörde Sinn machen, die jetzt noch nicht zu beantragen, da manche Behörden wohl über Jahre hinweg ungenutzte gelbe WBKs wieder einziehen wollen.

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vor 35 Minuten schrieb s_f:

Da kann es sinnvoll sein, den Antrag der Gelben mit dem Antrag auf einen Voreintrag in die Grüne zu kombinieren - dann prüft man nur einmal Schießtermine und Zuverlässigkeit etc. für 2 Anlässe.

 

Wenn du nicht auf Waffen für die Gelbe schielst/da die nächsten Jahre nichts kaufen willst, kann es je nach Behörde Sinn machen, die jetzt noch nicht zu beantragen, da manche Behörden wohl über Jahre hinweg ungenutzte gelbe WBKs wieder einziehen wollen.

 

So ist es..grün und gelb, gemeinsam beantragen.

Hier trifft der Spruch :" Haben ist besser als brauchen"

 

Hm, ich habe das erste mal, nach 3 Jahren etwas auf gelb gekauft.

(Berlin)..vielleicht sind andere Behörden da unruhiger..

und im Zweifelsfall, ein Repetierer in .22lfb, ist schnell angeschafft (und macht auch noch Spass!)

 

Und immer an die alte Weisheit denken:"Der erste Schrank, ist immer zu klein"

 

Long

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vor 6 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

2. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

3. mit Bedürfnisbescheinigung vom Verband zur Behörde und dort mit dem

jeweiligen Antrag abgeben

4. warten bis alles zurück ist

5. einkaufen gehen

6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

 

Ich würde eine kleine Modifikation vorschlagen:

 

1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen

2. Nach 10 Monaten Antrag auf grüne WBK bei der zuständigen Behörde stellen mit Vermerk, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. 

3. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben

4. Nach positivem Bescheid und Aufforderung der Behörde zur Vorlage der Bedürfnisbescheinigung WBK sofort mitnehmen

5. einkaufen gehen

6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen

 

So läuft die langwierige Überprüfung schon bevor Du Bedürfnisbescheinigung hast. Mit diesem Vorgehen sparst Du Dir je nach Bearbeitungsdauer im Amt 6-12 Wochen. 

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vor 59 Minuten schrieb Harry Callahan:

10 Monaten Antrag auf grüne WBK bei der zuständigen Behörde stellen mit Vermerk, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird

Meine Behörde würde den Antrag kommentarlos zurückschicken....

 

Wozu die Eile? Lieber erstmal paar Groschen auf die Seite legen....

 

Alternativ könnte man einen KWS beantragen......

Kostet alles Geld....

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Ein Amt, das auf diese Weise die Prüfung vorzieht, ist schon sehr entgegenkommend. Schließlich ist der Antrag vor Ablauf von 12 Monaten und ohne Bedürfnisbescheinigung noch unbegründet.

 

Wer trotzdem unbedingt die Überprüfung vor allem der Zuverlässigkeit vorziehen will, kann einfach eine bedürfnisfreie waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, kleiner Waffenschein oder für bedürfnisfreie Feuerwaffen <7,5J. Für letztere benötigt man bereits die Sachkunde und den Nachweis der Aufbewahrungsmöglichkeit, dafür bekommt man auch bereits eine grüne WBK.

 

 

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vor 12 Minuten schrieb lrn:

Ein Amt, das auf diese Weise die Prüfung vorzieht, ist schon sehr entgegenkommend.

Absolut. Genauso die Ämter, die direkt komplett eintragen wenn alle Daten da sind damit man nicht nochmal hin muss. Trotz aller Risiken. Aber das kann ja jeder halten wie er will. Ich empfinde es sehr komfortabel und Entgegenkommend. Daher versuche ich auch, es gut mit den SB zu halten. Klappte bisher bei 2 Behörden problemlos. Das sind in der Regel auch nur Leute die einfach nur möglichst bequem ihre Arbeit machen wollen. Wie es aber in den Wald ruft, schallt es eben auch oft wieder raus.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 2 Stunden schrieb Micha176:

Meine Behörde würde den Antrag kommentarlos zurückschicken....

 

Wozu die Eile? Lieber erstmal paar Groschen auf die Seite legen....

Hat bei mir immer völlig problemlos geklappt. Und wozu? Viele würden argumentieren, dass sie sich freuen, wenn sie ihre Waffe früher kaufen könnten. 

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Am 2.2.2022 um 20:18 schrieb lrn:

Ein Amt, das auf diese Weise die Prüfung vorzieht, ist schon sehr entgegenkommend. Schließlich ist der Antrag vor Ablauf von 12 Monaten und ohne Bedürfnisbescheinigung noch unbegründet.

 

Nö, auf Antrag MUSS das Amt handeln. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn zunächst nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die restlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung können abgesehen davon aber selbstverständlich schon geprüft werden. Deshalb stelllen z.B. auch insbesondere Jungjäger vor dem ersten Langwaffenerwerb auf JS oftmals den WBK-Antrag mit Tresornachweis schon vorab, damit die WBK-Ausstellung nach Waffenerwerb ganz fix über die Bühne geht.

 

Grüßle und erholsames Weekend

 

SBine

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