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Zweite Pistole verkaufen, eine neue Pistole kaufen


Isso

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Wenn dafür die 22er abgegeben wird und das so mit dem Verband und (hoffentlich) auch mit dem zuständigen SB im Vorfeld so kommuniziert wurde, sollte das kein Problem sein.

 

Natürlich sollte dann keiner der Beteilgten extrem hoplophob eingestellt sein.

 

mfg

Harry

Bearbeitet von Dynamite Harry
ich brauche eine neue Tastatur ...
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Ich vermute unter dem Begriff „Kaderschütze“ ist nicht gerade der Olympiakader gemeint sondern er sollte schlicht und einfach Rundenwettkämpfe im Verein mitschießen um über dem Grundkontigent sich was neues anschaffen zu können… das ist alles und im Prinzip richtig… Hier sollte zwischen Vereinsmebsch und Mitglied an der Kommunikation gearbeitet werden oder das Mitglied sollte sich seine Sachkundeunterlagen nochmal genauer ansehen dann klärt sich vieles von selbst. 

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vor 17 Stunden schrieb Isso:

Habe seit 10/2019 eine grüne WBK und bin Sportschütze. Eingetragen sind 2 Pistolen, 1 x eine 9mm sowie eine 22er. Möchte nun bei meinem Waffenhändler des Vertrauens (einfacher Weg 60 km)  die 22er verkaufen und stattdessen eine S&W 357 mag erwerben.  Das Bedürfnis für die neue 357 ist beantragt und kommt wohl in den nächsten Tagen.

Nach Möglichkeit möchte ich beim Waffenhändler die ganze Aktion in einem Rutsch durchführen, das heißt, nicht mehrfach hin und her fahren. Das wäre meine Idealvorstellung.

Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst die 22er beim Waffenhändler verkaufen, bei der Waffenbörde austragen lassen, mir den Voreintrag bei der Waffenbehörde für die 357 eintragen und dann zum Waffenhändler mit der WBK einschl. neuem Voreintrag  fahren und die 357 mitnehmen?

Freu mich über fachkundige Hinweise.

 

 

 

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Aktueller Stand:  Habe mich „unscharf“ ausgedrückt. Geplant war nie die Anschaffung einer 3. KW. Will mich von meiner 22er trennen und stattdessen eine 357 erwerben, möchte also in Zukunft nur mit 2 KW weiterschießen.  War der  Ansicht, dass unser Vorstand meinen Antrag an den RSB schon weitergeleitet hat. Hat er aber nicht. Habe noch gestern die  klare Ansage erhalten, erst die 22er zu verkaufen und bei der Waffenbehörde austragen zu lassen. Erst dann ist Platz in der WBK für die gewünschte 357 er und mein Antrag würde befürwortet.

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vor 2 Minuten schrieb Kalinke:

zumindest beim BDS geht es leider noch deutlich härter zu...

Inwiefern? Ich habe bisher noch alles bekommen was ich wollte. Man muss halt am Wettkämpfen teilnehmen. Der muss überregional sein. Also Kreismeisterschaft, oder auch eine offene (!) Vereinsmeisterschaft.

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vor 4 Minuten schrieb Schmidt & Wiese:

ich weis ja nicht was er unter Kaderschützen meint, aber die 3. Kurzwaffe bekommst beim RSB wirklich nur, wenn Du an Wettkämpfen teilnimmst

Als Sportschütze sollte man doch an Wettkämpfen teilnehmen. Niemand verlangt das man bis zur dt. Meisterschaft schießt.

Ein paar Jahre an der Kreismeisterschaft teilgenommen und vielleicht auch noch an der der Bezirksmeisterschaft, und schon bist du mit der 3. Kurzwaffe dabei.

Hab es so gemacht. Kein Problem mit dem RSB. Die sind nicht so, wie hier manchmal geschildert. Die 22.er benutze ich als Trainingswaffe.

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vor 16 Minuten schrieb Kalinke:

mit der aktuellen Ausgabe der Sportordnung DSB

Okay. Das müsste dann recht kurzfristig geschehen sein. Bin da nur Zwangsmitglied - war zumindest einer der Vorteile des RSB.

 

vor 2 Minuten schrieb Kalinke:

zumindest beim BDS geht es leider noch deutlich härter zu

Je nach Landesverband. Wenn ein BDS LV nur Landesmeisterschaften organisiert, dann muss man halt dort hin. Das ist blöd und vielleicht 200 km weit weg, ist aber so. Ich hatte versucht, sowas zu organisieren. Das war dann zumindest lästig, oder unerwünscht.  
Es muss halt ein Landesverbandswettkampf sein ... so hättest du es neutraler ausdrücken können.

Allerdings akzeptiert der BDS dann wieder "Landesverbandswettkämpfe" anderer Verbände. Also bekäme man beim BDS mit einer Kreismeisterschaft vom RSB die Dritte.

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vor einer Stunde schrieb Isso:

Habe mich „unscharf“ ausgedrückt.

Nein, eigentlich nicht. Der Faden ist nur etwas abgedriftet.

 

Der Sachverhalt war und ist daher ziemlich klar (und wurde auch bereits "abschließend" beantwortet). Es gibt waffenrechtlich keinen Tausch. Insofern kann es auch keinen Voreintrag für eine dritte Waffe als Ersatz für eine schon vorhandene geben. => 2. Waffe verkaufen und austragen lassen, dann den regulären Weg gehen.

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An den Anfang aller Überlegungen hat der Gesetzgeber das Bedürfnis gesetzt. 

So einen Bedürfnisbescheid brauchst Du, bevor Du irgendwas machen kannst.

Wenn Du keinen für den .357 bekommst, solange Du die .22lr hast, musst Du den halt vorher verkaufen.

Unabhängig von Verband hier und da, Du brauchst immer die richtigen Zettel.

 

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Man muss doch keine sportlichen Ambitionen haben um sich für die KM an zu melden. Oder eine VM mit zu schiessen. Ersatzmitglied einer RK Mannschaft und einen Kampf AK mitgeschossen ist auch ein Wettkampf. Für die 3. muss das reichen. Und reicht laut Gesetz auch.Wenn ein "Landesfürst " da was anderes meint such ich mir einen anderen Verband. Und der Verein hat gar nix zu " befürworten", der hat zu bestättigen das ich regelmäßig am Schiessport Teilnehme. Natürlich nur wenn ich das auch mache.................3. KW nur als " Kaderschütze ", wer denkt sich sowas aus??????? 

Bearbeitet von PetMan
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Der Verein hat zwar nichts zu befürworten aber ich finde es trotzdem gut wenn der Vereinsvertreter das Mitglied auf entsprechende Regularien hinweist die nunmal so sind wie sie sind. Wenn er das nicht machen würde schickt das Mitglied einen Bedürfnisantrag los der Geld kostet und keinen Aussicht auf Erfolg hat und das Mitglied wohl noch mehr frustriert weil sowas vermeidbar ist.

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Beim DSB und seinen Landesverbänden ist es kein Problem mindesten eine KK KW, 9mm, 357 Mag , 45 ACP und 44Mag zu bekommen. Also mindestens 5, ohen irgendweclhen " Kadern " an zu gehören. KM oder VM muss man schiessen, noch besser RK, aber da es für alle Kaliber Disziplinen gibt muss es auch die Waffen dafür geben. Ach ja, für Zentralfeuer gibts auch noch eine KW, also 6 KW über DSB ......Und nix mit Kaderschütze...........

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Beim DSB und seinen Landesverbänden ist es kein Problem mindesten eine KK KW, 9mm, 357 Mag , 45 ACP und 44Mag zu bekommen. Also mindestens 5, ohen irgendweclhen " Kadern " an zu gehören. KM oder VM muss man schiessen, noch besser RK, aber da es für alle Kaliber Disziplinen gibt muss es auch die Waffen dafür geben. Ach ja, für Zentralfeuer gibts auch noch eine KW, also 6 KW über DSB ......Und nix mit Kaderschütze...........

Bleiben wir lieber bei 5.

Bei 2.20 Zentralfeuerpistole sind alle selbstladenden Pistolen und Revolver im Kaliber 7,62-9,65mm bzw. .30-.38 zugelassen. Die sind durch die 9mm und .357 Mag. schon abgedeckt, wenn er sich keinen .38er Revolver zuerst gekauft hat.

Im RSB gibt es definitiv mehr wie 2 Waffen. Wenn sich der Verein sträubt zu bescheinigen, was seine einzige Aufgabe ist, dann ist es der falsche Verein.

Die Kadermitglieder des DSB schießen übrigens überwiegend Luftdruck oder KK, manche auch Schwarzpulver oder mit Pfeilen. Nix 9mm oder .357Mag. 

 

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