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Isso

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  1. Aktueller Stand: Habe mich „unscharf“ ausgedrückt. Geplant war nie die Anschaffung einer 3. KW. Will mich von meiner 22er trennen und stattdessen eine 357 erwerben, möchte also in Zukunft nur mit 2 KW weiterschießen. War der Ansicht, dass unser Vorstand meinen Antrag an den RSB schon weitergeleitet hat. Hat er aber nicht. Habe noch gestern die klare Ansage erhalten, erst die 22er zu verkaufen und bei der Waffenbehörde austragen zu lassen. Erst dann ist Platz in der WBK für die gewünschte 357 er und mein Antrag würde befürwortet.
  2. Dank Dir für Deine Antwort, ist sehr hilfreich. Ich bin kein Wettkampfschütze mit dem Bedürfnis für eine 3. Waffe.
  3. Ich hatte um fachliche Hinweise gebeten, nicht um rotzige. Wer lesen kann ist im Vorteil.
  4. Kurzer Nachtrag von mir: die 22er möchte ich verkaufen. Werde zukünftig dann nur mit 2Waffen schiessen, also dann nur mit 9mm und der 357 mag.
  5. Da hat mich keiner verarscht! Das ist Fakt.
  6. Bin Mitglied im RSB. Dritte Waffe nur für Kaderschützen.
  7. Habe seit 10/2019 eine grüne WBK und bin Sportschütze. Eingetragen sind 2 Pistolen, 1 x eine 9mm sowie eine 22er. Möchte nun bei meinem Waffenhändler des Vertrauens (einfacher Weg 60 km) die 22er verkaufen und stattdessen eine S&W 357 mag erwerben. Das Bedürfnis für die neue 357 ist beantragt und kommt wohl in den nächsten Tagen. Nach Möglichkeit möchte ich beim Waffenhändler die ganze Aktion in einem Rutsch durchführen, das heißt, nicht mehrfach hin und her fahren. Das wäre meine Idealvorstellung. Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst die 22er beim Waffenhändler verkaufen, bei der Waffenbörde austragen lassen, mir den Voreintrag bei der Waffenbehörde für die 357 eintragen und dann zum Waffenhändler mit der WBK einschl. neuem Voreintrag fahren und die 357 mitnehmen? Freu mich über fachkundige Hinweise.
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