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IGNORED

WELT: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts"


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Geschrieben (bearbeitet)

Ein neuer WELT-Artikel in der Serie "Wenn der Staat versagt" - Titel: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts"

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234230544/Wenn-der-Staat-versagt-Im-toten-Winkel-des-deutschen-Waffenrechts.html

 

Artikel ist hinter der Bezahlschranke, ist aus meiner Sicht aber gut - und neutral - geschrieben. Es geht um den Attentäter von Hanau und letztlich nicht darum, LWB zu verteufeln, aber es wird die berechtigte Frage gestellt, warum niemand eingeschritten ist. Welche rechtliche Handhabe in Bezug auf das WaffG hätte die Tat verhindern können?

 

Zitat

Es ist wichtig, in der Beurteilung Rathjens genau zu sein und nichts wegzulassen, weil er legal Waffen besaß, die er nie hätte besitzen dürfen, wäre der Waffenbehörde sein Zustand bekannt gewesen.

 

Zitat

Pointiert gesagt: Ein rein rechtsradikal auffälliger Rathjen käme kaum mehr an registrierte, legale Waffen. Ein Psychopath Rathjen durchaus.

 

Zitat

Paragraf 4 Absatz 1 des Waffengesetzes verlangt für die Erlaubnis, Waffen zu besitzen: Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und das sogenannte Bedürfnis (als Sportschütze oder Jäger). Das alles ist spätestens alle drei Jahre von der Behörde zu prüfen. Eine psychologische Überprüfung von Waffenbesitzern aber verlangt das Gesetz nur bis zum 25. Lebensjahr. Rathjen war zur Tatzeit 43. Gut 20 Jahre lang hauste Rathjen in diesem toten Winkel des Waffenrechts. Als ob Menschen über 25 nicht durchdrehen könnten.

 

Es wird ja üblicherweise die Ansicht vertreten, das WaffG böte alle rechtlichen Möglichkeiten, man müsste sie nur ausschöpfen. Gilt das für diesen Fall auch? Anders herum - wenn der Waffenbehörde bekannt gewesen wäre, in welchem Zustand sich der (spätere) Attentäter befand, hätten sie die Handhabe gehabt. Aber welcher "Mechanismus" hat hier versagt? Aus meiner Sicht keiner - es gab schlicht keinen.

 

Andere Auffassungen?

 

Nachtrag: die einzige "Lücke", die ich tatsächlich sehe, ist die Prüfung der Zuverlässigkeit. Auch, wenn er über 20 Jahre mehrfach auffällig war, ist er offenbar nie strafrechtlich verurteilt worden, die Akte war demnach "sauber". Eine Umfeldanalyse - in Form einer Anfrage bei der örtlichen Polizei - wäre sicherlich (waffenrechtlich) möglich gewesen (ich dachte, das wäre Usus?), offenbar hat hier aber niemand nachgefragt?

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sgt.Tackleberry:

Welche rechtliche Handhabe in Bezug auf das WaffG hätte die Tat verhindern können?

Warum die Konzentration auf das Waffenrecht. Wer mit einer Kanone Unschuldige töten will und kann, der kann das auch ohne Kanone. Die Kanone im Vergleich zu anderen Waffen wird eigentlich erst dann wirklich relevant, wenn man Gegenwehr bekommt, was bei Angriffen auf Unschuldige regelmäßig nicht der Fall ist, auch offenbar gar nicht politisch erwünscht ist.

 

Damit ist man bei der schwierigen Frage, wie man als Staat und Gesellschaft mit Typen umgehen soll, die offensichtlich einen Sprung an der Schüssel haben, gar ihre Selbstdiagnose der Schizophrenie so eindeutig wie nur möglich an Behörden verschicken, in einer Art, die schon an einen Hilferuf denken lässt. Einerseits wünscht sich, wer in der Familie oder in der Familie von Bekannten schon mal einen hilfsunwilligen schwer Schizophrenen erlebt hat, dass man da einschreiten kann. Andererseits ist die Freiheit, auch als verschroben betrachtete Gedanken zu pflegen, ohne deswegen nach Art von Mollath oder gar der Sowjetpsychiatrie eingesperrt und ruhiggestellt zu werden, ein extrem hohes Gut, und die Missbrauchsgefahren von Zwangsdiagnose und -therapie sind offensichtlich und groß. Eine wirklich gute Antwort auf diese Frage gibt es nicht, aber es führt von der sinnvollen Beschäftigung mit ihr ab, sie auf das Waffenrecht zu konzentrieren. Wie steht's mit Autos, Küchenmessern, Benzinkanistern, usw., von Kunstdünger gewisser Sorten mal gar nicht zu reden? Wie steht's mit der Freiheit, seinen Aufenthalt und seine ärztliche Behandlung selber bestimmen zu dürfen? Ab wann soll man das jemandem nehmen dürfen?

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Geschrieben

Ich finde den Artikel nicht neutral, eher in Richtung psychisches Gutachten für LWB. Bei einer Überprüfung wird auch das zentrale staatsanwaltliche Verfahrensregister abgefragt, dass das sauber war kann ich mir nicht vorstellen.
Spätestens 2020 hätte das BKA die Waffenbehörde informieren müssen, ob es eine spezielle Rechtsgrundlage dafür gibt, weiß ich nicht.

Gesendet von meinem VTR-L09 mit Tapatalk

Geschrieben

Einfach gefragt: Gab es denn der Behörde bekannte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass R. als unzuverlässig nach dem WaffG gegolten habe muss bzw. nicht die nötige Eignung besitzt?

 

Wenn nicht, dann ist das genauso ein Staatsversagen, wie beim alten Mann, der verwirrt als Geisterfahrer auf die Autobahn fährt.

 

Hinterher ist man immer schlauer hört such zynisch an. Aber: Nur, weil man es nachher dann gewusst hat, muss man es ja nicht vorher wissen können.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Chiron:

Einfach gefragt: Gab es denn der Behörde bekannte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass R. als unzuverlässig nach dem WaffG gegolten habe muss bzw. nicht die nötige Eignung besitzt?

Ja, die gab es wohl zuhauf. Sie sind nur - aufgrund fehlender Mechanismen - nie der Waffenbehörde zur Kenntnis gelangt. Das hat natürlich mehrererlei Gründe: zum einen sind die Behörden einfach noch nicht "digitalisiert" genug, vieles läuft halt noch über Papier und Fax. Zum anderen gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen keine direkte Verbindung der Behörden(systeme) untereinander - was gut ist. Wenn eine Behörde also keine gesetzliche Grundlage / Auftrag / Erlaubnis hat, eine andere Behörde zu informieren, passiert das nicht. Und die Waffenbehörden würden sich darüber hinaus bestimmt bedanken, wenn bei JEDEM Verdachtsfall erstmal pro forma eine Information kommt - es könnte ja sein, dass der Betreffende unter den 1% LWB ist. Die meldende Behörde müsste also überhaupt erstmal auf die Idee kommen / aufgefordert werden, die Waffenbehörde zu informieren. Das wiederum zeigt, dass bei einem regulären polizeilichen Vorgang in der örtlichen Polizeibehörde eben keine Signallampe "ACHTUNG - LWB" aufleuchtet.

 

Damit stellt sich aber eben genau die Frage - die @Proud NRA Member ja in Teilen für sich schon beantwortet hat - ob es "einfach" ein zu akzeptierendes (Rest-)Risiko einer offenen Gesellschaft ist.

 

Persönlich macht es für mich schon einen Unterschied, ob ein Psychopath sich mit einer Schusswaffe in ein Einkaufszentrum begibt oder mit einem Messer oder einem Baseballschläger, auch wenn bei einem Messer (das haben wir ja leider erlebten müssen), der Unterschied möglicherweise nicht so groß ist. Trotzdem denke ich, dass auch hier die Bereitschaft zum Eingreifen von Zeugen höher ist, als bei einer Pistole.

Geschrieben

Ich vermute, dass eine künftige, unter grüner Regierungs-Mitbeteiligung laufende Waffenrechts-Gesetzgebung sich zunächst auf das Thema psychiatrische Überprüfung, sowie Prüfung auf "Radikalismen", stürzen wird. 

 

Und später werden sie dann (auch ohne faktische Begründetheit) sich auf generelle Waffenverbote, einzeln abgestuft nach Kategorien, stürzen. 

 

Immer schön "Scheibchen für Scheibchen" die Nutzerzahl bzw. legale Nutzung reduzierend...

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Geschrieben (bearbeitet)

Die Behörden haben es verbockt. Zumindest bei einer Regelüberprüfung der Waffenbehörde hätte man rausfinden können, dass er eine Zwangseinweisung in die Geschlossene hinter sich hatte. Das ist laut Waffengesetz ein Versagungsgrund für eine WBK. Und jetzt wird so getan, als ob man mehr Vorschriften bräuchte, nur um von dem tödlichen Behördenversagen abzulenken. Und einige LWB klatschen anscheinend auch noch dazu, da es uns anscheinend noch zu gut geht und wir nicht genug drangsaliert werden. Da kann man nur den Kopf schütteln.

Apropos "Signallämpchen LWB": ein Schützenkamerad hat unlängst nächtlichen Besuch von der Polizei bekommen, da es in seiner Nachbarschaft einen Vorfall mit einer Schreckschusswaffe gegeben hatte, man wollte seine Waffen kontrollieren... Von daher, zumindest in Bayern muss es irgendein der Polizei zugängliches LWB Register geben.

 

 

 

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Die Behörden haben es verbockt.

Und jetzt wird so getan, als ob man mehr Vorschriften bräuchte, um von dem tödlichen Behördenversagen abzulenken.

 

Siehe u.a. auch: Schulattentat Erfurt 2002.

Die Behörden hätten R. Steinhäusers Waffen nach dem (vom Händler weitergemeldeten) Waffenerwerb einziehen müssen.

 

Geschrieben

Und wenn jemand keine Schusswaffe hat, dann fährt er mit seinem Auto Amok - wie hier in Trier geschehen. Wenn jetzt noch nicht mal ein Auto zur Verfügung steht, dann greift man sich in einem Warenhaus einfach ein Messer - siehe Würzburg. Es gibt also keine absolute Sicherheit. Selbst der letzte Mensch auf Erden läuft Gefahr sich selbst etwas anzutun.

Geschrieben

Der (politische) Mechanismus ist eben der, vorrangig bei den potenziellen Tatwerkzeugen anzusetzen, die für die große Mehrheit der Bürger/Wähler keine Nutzanwendung haben.

Messer und Autos haben für die meisten eine Nutzanwendung, Schusswaffen in D (nicht zuletzt aufgrund restriktiver Regulierung) nur für eine Minderheit...

 

Da "stört" es auch nicht, dass die Deliktrelevanz legal besessener Schusswaffen viel, viel geringer ist als die anderer Tatmittel, und fast in den Bereich der Irrelevanz geht...

Nach Logik und Begründetheit fragt man hier vergebens.

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Geschrieben

Es ist doch interessant, dass bei muselmanischem Terror immer davon gesprochen wird, dass man solche Taten nie ganz verhindern kann, beim überwiegend teutschen Waffenbesitzer die Totalüberwachung aber scheinbar akzeptabel ist. 

 

Übrigens: Wie viele zugereiste Messerstecher sitzen aktuell in den Irrenanstalten? Warum also keine flächendeckenden Psychotests im Asylverfahren?

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Direwolf:

Es ist doch interessant, dass bei muselmanischem Terror immer davon gesprochen wird, dass man solche Taten nie ganz verhindern kann, beim überwiegend teutschen Waffenbesitzer die Totalüberwachung aber scheinbar akzeptabel ist. 

 

Übrigens: Wie viele zugereiste Messerstecher sitzen aktuell in den Irrenanstalten? Warum also keine flächendeckenden Psychotests im Asylverfahren?

Warum kannst Du eigentlich nicht einmal beim Thema bleiben? Ist Deine Furcht vor allem anderen so groß das Du es immer auch in nicht passende Kontexte setzen musst?

 

Geh und misch den AfD Threat auf, da findest Du genug mit der gleichen Angststörung....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Ja, die gab es wohl zuhauf. Sie sind nur - aufgrund fehlender Mechanismen - nie der Waffenbehörde zur Kenntnis gelangt. Das hat natürlich mehrererlei Gründe: zum einen sind die Behörden einfach noch nicht "digitalisiert" genug, vieles läuft halt noch über Papier und Fax. Zum anderen gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen keine direkte Verbindung der Behörden(systeme) untereinander - was gut ist.

 

Ich glaube das das einer der Hauptpunkte ist. Digitalisierung ist halt nicht damit getan das man jetzt in den Behörden googeln kann. Wenn jemand auffällig im Sinne der Waffenrechtes wird, dann ist die Frage immer noch die: Wer meldet das  - und wohin?

 

Ich halte es für schwierig wenn, man "bei Bedarf" ein psychologisches Gutachten für den LWB erstellen lassen will, wer legt da die Grenzen fest? Selbst wenn jemand in der Geschlossenen war und als geheilt entlassen wird erhält er seine Bürgerrechte in den

meisten Fällen zurück - damit auch die Möglichkeit eine WBK mit den entsprechenden Voraussetzungen zu beantragen. Ich will vereinsintern aber auch nicht Menschen die sich in Richtung "komisch" verändern ansprechen/ansprechen lassen, das kann nicht die Sorgfaltspflicht des einzelnen sein. Ergo glaube ich man muss mit einem gewissen Grundrisiko leben. Sollte das allerdings irgendwann auf Erfurt 2.0 rauslaufen, dann haben die Sportschützen ausgeschossen.....

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb karlyman:

Da "stört" es auch nicht, dass die Deliktrelevanz legal besessener Schusswaffen viel, viel geringer ist als die anderer Tatmittel, und fast in den Bereich der Irrelevanz geht...

Nach Logik und Begründetheit fragt man hier vergebens.

Das stimmt leider, die Aussage das alles zur Waffe werden kann ist zwar richtig - aber ohne Belang. Die Angst vieler Menschen vor Waffen setzt viele irrationale Denkmuster frei.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb weissblau:

Das stimmt leider, die Aussage das alles zur Waffe werden kann ist zwar richtig - aber ohne Belang. Die Angst vieler Menschen vor Waffen setzt viele irrationale Denkmuster frei.

 

Das ist so, und es lässt sich nicht weg diskutieren das man mit einem Stg und genug Magazine sowie Munition kaum aufgehalten werden kann, wenn man sich nicht zu dumm anstellt. Wer das Video des Mörder in NZ gesehen hat, weiss wovon ich spreche. Also so ganz irrational ist es auch wieder nicht, selbst wenn es einem nicht gefällt.

 

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fridolin Freudenfett:

nächtlichen Besuch

Der dürfte, so man damit nicht einverstanden ist, rechtswidrig sein.

Aber in Bayern ticken die Uhren sowieso etwas anders...

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb weissblau:

Geh und misch den AfD Threat auf, da findest Du genug mit der gleichen Angststörung....

 

Ich hab keine Angst, es geht um die Ungleichbehandlung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Wenn eine Tat wie die in Hanau eine Diskussion über "Tote Winkel im Waffengesetz" aufreißt, wie kann man nach den Morden von Würzburg oder dem Mord an einem kleinen Jungen, der durch einen geisteskranken Migranten vor einen fahrenden Zug gestoßen wurde, so dröhnend schweigen? Die Leute werfen ihre Pässe weg, wir wissen NICHTS über sie und Europa und Deutschland lässt sie trotzdem einreisen und bleiben! Wo bleibt da die große Debatte? Genau, sie findet nicht statt. Dann seh ich aber auch nicht ein, warum man uns Waffenbesitzern das nächste Gängelband umhängen sollte. 

 

Wenn es eine legitime Frage ist, wem ich gefährliche Waffen aushändige, dann muss es auch eine legitime Frage sein, wem ich Zugang zu unserem Land und damit zur Möglichkeit uns zu schaden gestatte. 

 

vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

es lässt sich nicht weg diskutieren das man mit einem Stg und genug Magazine sowie Munition kaum aufgehalten werden kann, wenn man sich nicht zu dumm anstellt.

 

Mohamed Lahouaiej Bouhlel hat in Nizza mehr Menschen getötet als Anders Breivik mit seiner Mini 14 UND seiner Bombe. Mit einem LKW. In eine Menge rasen kann jeder Depp, mit einem Gewehr richtig Schaden anrichten nicht so, siehe den Trottel in Wien. 

 

Bearbeitet von Direwolf
  • Gefällt mir 2
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Geschrieben

Natürlich man kann immer ein Beispiel finden zb der Lastwagen in Nizza. Aber das ändert an der Frage der Schusswaffen nichts, oder warum wohl kauft nicht einfach ein paar Lastwagen anstatt umständlich Stg an zu schaffen in den Armeen.

Und besondere Fähigkeiten braucht niemand um unbewaffnete Menschen aus nächster Nähe zu erschießen.

Bataclan sagt dir etwas ?

 

Es bringt nichts Fakten einfach wegblenden zu wollen weil sie einem nicht in den Kram passt und jemand der meint es ist einfach mit einem Stg Menschen zu erschiessen wird seine Meinung nicht ändern weil man auch einen Lastwagen nehmen kann.

 

Ich könnte wahrscheinlich mit genug krimineller Energie eine Bombe basteln weil ich einfach lesen und schreiben kann und ein wissenschaftlichen Hintergrund habe. Trotzdem gehen nicht Haufenweise Bomben hoch, genau so verhält es sich eben mit Waffen....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb joker_ch:

Also so ganz irrational ist es auch wieder nicht, selbst wenn es einem nicht gefällt.

 

In Deutschland gibt es pro Jahr gerundet 3000 Tötungsdelikte. Davon sind etwa 50% vollendete Tötungsdelikte. Es gibt jährlich rund 300 vollendete Morde. Mit Legalwaffen werden pro Jahr durchschnittlich wieviele Morde begangen? Weniger als 1% davon. Wenn man das WaffG noch weiter verschlimmert - ich meine damit: noch restriktiver macht - adressiert man damit also nur einen winzigen Teil der Tötungsdelikte und Morde.

 

Rational dagegen wäre es zu betrachten, wo man viele Lebensjahre retten kann und im Sinne des Pareto-Prinzips da mit Verbesserungen anzusetzen. Alles andere ist nicht nur irrational und ineffizient, sondern wenn es die Politik so macht, dann ist es eine unverantwortliche Missachtung des menschlichen Lebens!

 

Ich habe vor Jahren folgendes Thema eröffnet, in dem die häufigsten Todesursachen in Deutschland genannt sind:

 

Daraus wird die extreme Diskrepanz deutlich zwischen Arten von Todesursachen und Ressourcen-Allokation durch die Politik. D. h. die Politik verschwendet viel Ressourcen an Stellen, wo es fast nichts bringt. Ich meine damit insbesondere gegen uns Legalwaffenbesitzer und gegen das Waffenrecht. Im Verhältnis dazu tut sie viel zu wenig gegen die Todesursachen, an denen die meisten Menschen sterben. Das ist eine Verachtung von menschlichem Leben durch die Regierung!

 

Die Hauptstrom-Medien sind mitverantworlich, weil sie es nicht kritisieren sondern durch ihre verzerrte Berichterstattung sogar mitverursachen.

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Es wird ja üblicherweise die Ansicht vertreten, das WaffG böte alle rechtlichen Möglichkeiten, man müsste sie nur ausschöpfen. Gilt das für diesen Fall auch? Anders herum - wenn der Waffenbehörde bekannt gewesen wäre, in welchem Zustand sich der (spätere) Attentäter befand, hätten sie die Handhabe gehabt. Aber welcher "Mechanismus" hat hier versagt? Aus meiner Sicht keiner - es gab schlicht keinen.

 

Andere Auffassungen?

 

 

 

Rein aus dem Gedächtnisprotokoll und daher kein Anspruch auf Richtigkeit:

 

Hat der Vogel nicht mehrfach bei der Polizei oder BKA angerufen oder Anzeige erstattet und sich beschwert, dass er von ausländischen Geheimdiensten verfolgt wird!?

Da hätte man den Kerl mal zu nem Plausch über sein Problem einladen können um festzustellen oder der noch ganz dicht ist. Ich bin mir sicher bei einer einfachen Abfrage der Personalien leuchtet schon irgendwo ne Lampe: Waffenbesitzer, der Rest wäre einfach gewesen.

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb joker_ch:

Aber das ändert an der Frage der Schusswaffen nichts

 

Natürlich nicht! Ich bin ja auch nicht dafür, jedem Hansdampf ohne Regeln Zugang zu gefährlichen Waffen zu ermöglichen. Ich wehre mich nur gegen die irrige Annahme, dass die Welt ohne (zivilen) Zugang zu selbigen plötzlich ein sicherer Ort sei oder dass Massenmorde/Terroranschläge/Amoktaten nun ausgeschlossen seien. 

 

vor 13 Minuten schrieb Ronon79:

Hat der Vogel nicht mehrfach bei der Polizei oder BKA angerufen oder Anzeige erstattet und sich beschwert, dass er von ausländischen Geheimdiensten verfolgt wird!?

 

Steht ausführlich im Wikipediaeintrag. Gegen ihn wurde über einen längeren Zeitraum immer wieder ermittelt, teilweise wegen Bagatelldelikten und kurzfristige Aufenthalte in der Psychiatrie gab es auch. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb mwe:

 

In Deutschland gibt es pro Jahr gerundet 3000 Tötungsdelikte. Davon sind etwa 50% vollendete Tötungsdelikte. Es gibt jährlich rund 300 vollendete Morde. Mit Legalwaffen werden pro Jahr durchschnittlich wieviele Morde begangen? Weniger als 1% davon. Wenn man das WaffG noch weiter verschlimmert - ich meine damit: noch restriktiver macht - adressiert man damit also nur einen winzigen Teil der Tötungsdelikte und Morde.

 

Rational dagegen wäre es zu betrachten, wo man viele Lebensjahre retten kann und im Sinne des Pareto-Prinzips da mit Verbesserungen anzusetzen. Alles andere ist nicht nur irrational und ineffizient, sondern wenn es die Politik so macht, dann ist es eine unverantwortliche Missachtung des menschlichen Lebens!

 

Ich habe vor Jahren folgendes Thema eröffnet, in dem die häufigsten Todesursachen in Deutschland genannt sind:

 

Daraus wird die extreme Diskrepanz deutlich zwischen Arten von Todesursachen und Ressourcen-Allokation durch die Politik. D. h. die Politik verschwendet viel Ressourcen an Stellen, wo es fast nichts bringt. Ich meine damit insbesondere gegen uns Legalwaffenbesitzer und gegen das Waffenrecht. Im Verhältnis dazu tut sie viel zu wenig gegen die Todesursachen, an denen die meisten Menschen sterben. Das ist eine Verachtung von menschlichem Leben durch die Regierung!

 

Die Hauptstrom-Medien sind mitverantworlich, weil sie es nicht kritisieren sondern durch ihre verzerrte Berichterstattung sogar mitverursachen.

 

Nun wenn man sich nach statistischen Grössen richten würde. Würde man seit Jahren etwas unternommen haben gegen die Vermeidbaren Krankheiten und nicht plötzlich bei einer Krankheit die nachweislich wenige Menschen umbringt die ganze Gesellschaft umkrempeln.

 

Und ein Mörder der zb in einen Nachtklub geht und da mal 10 Leute umbringt hat eben eine andere Wertstellung als sich beim Mc Donald vollfressen und an Diabetes krepieren.

vor 42 Minuten schrieb mwe:

 

 

Bearbeitet von joker_ch

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