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IGNORED

Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe


Janzfan

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Hallo,

 

es haben sich ja die Verordnungen in Puncto Schießnachweise verändert; die Pflichttermine sind nun waffengebunden.

Man war zuvor nicht gezwungen, mit der / den eigenen Waffe(n), bzw. in "seinem / seinen Kaliber(n) zu schießen.

Ok, man könnte sich immer noch gleichkalibrige Waffen ausleihen...

Ist das soweit korrekt ?

 

Meine Frage bezieht sich auf die Konstellation "es ist nur eine KW vorhanden":

Muß für den Bedürfniserhalt unbedingt mit dem bewilligten Kaliber aus meiner Waffe geschossen werden, oder können auch andere Kaliber in WECHSELSYSTEMEN für diese Waffe in der beantragten Disziplin (also nicht etwa KK -WS für GK-KW) geschossen werden ?

Ich schieße ja praktisch mit meiner Waffe...

 

Danke für einen Hinweis

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Nicht Waffengebunden, sondern Kategoriegebunden. 

 

Aus §14 Waffengesetz:

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1.
mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2.
mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

Also: Du hast nur Kurzwaffen: 6x im Jahr mit einer Kurzwaffe. Du hast nur Langwaffen: 6x im Jahr mit einer Langwaffe. Du hast beides: 6 x KW & 6 x LW im Jahr. (Oder halt "regelmäßig" 1x pro 3 Monate)

 

Als Praxistip: Schreib ins Schießbuch nur das, was wirklich nötig ist. Datum, Ort, Waffenart & Bestätigung des Standes. Und das bleibt dann auch bei dir, die Bestätigung kommt vom Verband. Dann ist es in der Praxis auch egal, ob du mit deiner KW, deinem Wechselsystem oder mit einer geliehenen Waffe geschossen hast ..

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ich lasse immer  Datum, Ort, Waffenart (KW oder LW ) + Kaliber, Training oder Wettkampf & Bestätigung des Standes eintragen ... reicht dann hoffentlich aus

... habe aber auch schon einen SchützenKollegen getroffen der bei seinem Verein ( DSB & BDS angehörig ) eingetragen bekommt: eigene Waffe / Fremdwaffe, aufgrund des neuen Gesetztes.

Die Kollegen dort lassen da auch nicht mit sich diskutieren, prüften Waffe und zugehörige WBK 

Ist aber bisher der einzige Fall / Verein diesbezüglich den ich kenne der das so durchzieht

 

beste Grüße 

Maik

 

 

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vor 9 Stunden schrieb Fotonaut:

Die Kollegen dort lassen da auch nicht mit sich diskutieren, prüften Waffe und zugehörige WBK 

Macht sich gut beim Bewerbungsgespräch, wenn man beim Ministerium für Staatssicherheit (ehemals Verfassungsschutz) anheuern will.
Charakterfeste Genossen, eben. Vorbildlich!

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vor 18 Stunden schrieb Fotonaut:

... habe aber auch schon einen SchützenKollegen getroffen der bei seinem Verein ( DSB & BDS angehörig ) eingetragen bekommt: eigene Waffe / Fremdwaffe, aufgrund des neuen Gesetztes.

Die Kollegen dort lassen da auch nicht mit sich diskutieren, prüften Waffe und zugehörige WBK 

Da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen. 

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vor 10 Minuten schrieb Max Musculo:

Da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen

Was würdest du denn als Vorstand machen?

Bestätigungen ausstellen, die das WaffG unterlaufen?

Gefordert wird nun mal das Benutzen der eigenen Waffe(n).

 

Es ist eine ganz 'unglückliche' Vorgabe, die den Vereinen da gemacht wird.

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Mal gaaanz hinterhältig gefragt: Um die Geschichte auf die Spitze zu treiben (Nachweis muß sein) fordert der Schütze vom "Standbetreiber/Aufsicht" zur Bestätigung des Schießen mit eigener

Waffe die Eintragung der Waffen und WBK Nummer in das Schießheft sowie in die Kladde des Standbetreibers. (Die einzige Möglichkeit des Nachweises des Schießen mit eigener Waffe bei

einer Kontrolle durch die Waffenbehörde - der Schütze könnte ja gar nicht auf dem Stand gewesen sein oder mit fremder Waffe geschossen haben).

 

Ist das nicht ein Fall für den Datenschutz da ja unzulässige Daten erhoben und gesammelt werden?

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Gibt es denn von irgendeinem Verband schon Mitteilungen, Regelungen oder Formblätter, wie er die Chose künftig umzusetzen gedenkt? Schließlich muß künftig der Verband bestätigen, daß zum Bedürfniserhalt mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe geschossen wurde.

 

Irgendwie zumindest für die bedürfnisrelevanten Termine das Schießen von Erlaubnisinhabern mit einer eigenen Waffe zu verlangen und zu dokumentieren, ist nicht an den Haaren herbeigezogen, denn so steht es im Gesetz*, §14 Abs. 4 S. 1  und §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b WaffG. Wie weit man das im Einzelfall dann treibt, darüber kann man trefflich streiten.

 

Hier sind mal wieder die Verbände gefordert.

 

Ehrlich gesagt habe ich zwischenzeitlich für einen Verantwortlichen eines Vereins, der gerade nicht weiß, wie er das konkret handhaben soll und es dann auf seine Weise versucht, durchaus Verständnis. Später würde ihm nämlich andernfalls von seiten der Schützen ein Versäumnis vorgeworfen, wenn sich hinterher plötzlich herausstellt, daß die Angaben nicht zum Nachweis des Bedürfniserhalts ausreichen und der Verband mangels Nachweis keine Bestätigung erteilen mag. Was dann?

 

*Und wem wem das nicht paßt, der möge am besten doch primär seinen Wahlkreisabgeordneten anmaulen, nicht seinen Vereinsfunktionär, der die shyze irgendwie umzusetzen versucht.

Bearbeitet von lrn
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Ganz einfach. Für den reinen Erhalt pro Waffengattung, dabei wird nur zwischen Lang und Kurzwaffe unterschieden, 1x pro Quartal. Also 4x pro. Unregelmäßig halt 6x. Analog zu 12/18. Hast du länger als 10 Jahre eine WBK, reicht die blose Mitgliedschaft in einem Verein. 

Das sollte also für jeden machbar sein.

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Du hast meine Frage nicht verstanden mißverstanden.

 

Es geht nicht um die Einhaltung der Voraussetzungen selbst, die sollte jeder begriffen haben. Sondern es geht darum, wie die Verbände diese Voraussetzungen dokumentiert haben wollen, um sie später zur Vorlage bei der Behörde zu bestätigen.

Bearbeitet von lrn
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vor 50 Minuten schrieb lrn:

Du hast meine Frage nicht verstanden mißverstanden.

 

Es geht nicht 

Ich glaube doch. Er fängt damit an das mit den EIGENEN Waffen geschossen werden muss........wie willst du das denn nachweisen? Du musst 4x pro Quartal Lang oder/ und Kurzwaffe schießen. 

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vor 59 Minuten schrieb callahan44er:

Ich glaube doch. Er fängt damit an das mit den EIGENEN Waffen geschossen werden muss

Womit wir beim "Willen des Gesetzgebers" wären...

 

was ist der wesentliche Unterschied, ob ein Schütze, zum Erhalt seines waffenrechtlichen Bedürfnisses bzw. der Besitzerlaub, mit einer Leihwaffe schießt anstelle seiner eigenen?

 

Wir drehen uns hier doch im Kreis, wenn wir uns Szenarien kreieren, die an der Realität vorbei gehen.

Klar könnte ich, anstatt meine teure eigene Waffe zu nutzen, im Training und Wettkampf immer die billige Vereinswaffe (am besten im günstigen .22 LR) nutzen, damit die eigene ewig hält und keinen Schaden nimmt. Ich darf mich aber dann weder beschweren, wenn ich am Trainingstermin 3 Stunden warten muss bis die Vereinswaffe frei wird, die Visierung für mich nicht Fleck schießt, die Schäftung erst wieder auf mich eingestellt werden muss und mein Verein deutlich höhere Mitgliedsbeiträge verlangt, weil er ständig verschlissene Vereinswaffen ersetzen muss, noch das irgendwelche umtriebigen Politiker auf die Idee kommen, bei allen Schützen die Mitglied in einem Verein, der Vereinswaffen besitzt, die grundsätzliche Notwendigkeit für den Besitz eigener Waffen in Frage stellen (man vergleiche die Scheinargumentation der problemlosen "zentralen Lagerung"). 

 

Die Frage für mich wäre, was ist der Zugewinn oder der Unterschied an erzeugter innerer Sicherheit, welche Gefahren werden abgewendet wenn der Schütze statt mit der Leihwaffe mit seiner eigenen schießt?

 

Ich könnte natürlich anstatt kompletter Inkompetenz des zuständigen Referats im BMI und bei den Politikern unken, daß der teufliche Plan dahinter steckt, daß die Schützen nun, zur Besitzstandswahrung, ihre Waffen kaputt schießen müssen, da 1x pro Quartal trainieren aber nicht als Bedürfnisbegründung für den Neuerwerb einer Ersatzwaffe ausreicht, sich mittel- bis langfristig der nationale Bestand an Schusswaffen reduzieren müsste.

Das Problem bei diesem teuflischen Plan, bei 4x 20 Schuss pro Jahr halten die meisten Waffen ewig...

 

Bearbeitet von Bounty
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vor 1 Stunde schrieb lrn:

Sondern es geht darum, wie die Verbände diese Voraussetzungen dokumentiert haben wollen, um sie später zur Vorlage bei der Behörde zu bestätigen.

Die Verbände sind ja erst in fünf Jahren dran, bis dahin dürfen sich die Vereine den Kopf zerbrechen.

Wobei den Vereinen die Last auferlegt bleiben wird: Wenn der Schütze seinen Bedürfnisnachweis beim Verband einreichen muss, dann kann man davon ausgehen, dass die Bestätigungen auch zuvor über den Verein bestätigt werden müssen.

 

Es ist wieder mal eine Gesetzesvorgabe nach dem Motto 'gut gemeint, schlecht gemacht'.

Blödsinn lässt sich aber nicht sinnvoll umsetzen.

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vor 22 Stunden schrieb bumbewasserzong:

Nicht Waffengebunden, sondern Kategoriegebunden. 

 

Als Praxistip: Schreib ins Schießbuch nur das, was wirklich nötig ist. Datum, Ort, Waffenart & Bestätigung des Standes. Und das bleibt dann auch bei dir, die Bestätigung kommt vom Verband. Dann ist es in der Praxis auch egal, ob du mit deiner KW, deinem Wechselsystem oder mit einer geliehenen Waffe geschossen hast ..

Ist bekannt.

So wurde bisher auch weitgehend im & mit dem Schießbuch verfahren; ok, hatte IMMER auch das Kal. eingetragen.

Womit meine Kaliberfrage aktuell noch offen ist...

 

vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Hast du länger als 10 Jahre eine WBK, reicht die blose Mitgliedschaft in einem Verein.

Hier mal nebenbei:

Du bist über 20 J im selben Verein, hattest über 10 J verschiedene WBKs (mit nur sehr kurzen Unterbrechungen wegen Verkauf & Neuerwerb, wo keine WBK vorhanden war), hattest dann alles verkauft & (freiwillig !) eine längere Pause eingelegt & beginnst wieder neu:

Diese 10 J beginnen auch wieder neu ?

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vor 3 Stunden schrieb Katechont:

Was würdest du denn als Vorstand machen?

Bestätigungen ausstellen, die das WaffG unterlaufen?

Gefordert wird nun mal das Benutzen der eigenen Waffe(n).

Du hast natürlich recht, mea culpa. 

Aber dafür reicht doch ein kurzer Vermerk im Nachweis "eigene Waffe". 

Es sollte doch innerhalb eines Vereins so viel Vertrauen geben. 

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vor 6 Stunden schrieb Bounty:

Die Frage für mich wäre, was ist der Zugewinn oder der Unterschied an erzeugter innerer Sicherheit, welche Gefahren werden abgewendet wenn der Schütze statt mit der Leihwaffe mit seiner eigenen schießt?

 

Ich könnte natürlich anstatt kompletter Inkompetenz des zuständigen Referats im BMI und bei den Politikern unken, daß der teufliche Plan dahinter steckt, daß die Schützen nun, zur Besitzstandswahrung, ihre Waffen kaputt schießen müssen, da 1x pro Quartal trainieren aber nicht als Bedürfnisbegründung für den Neuerwerb einer Ersatzwaffe ausreicht, sich mittel- bis langfristig der nationale Bestand an Schusswaffen reduzieren müsste.

Das Problem bei diesem teuflischen Plan, bei 4x 20 Schuss pro Jahr halten die meisten Waffen ewig...

 

Sorry, aber das ist doch Käse.

 

vor 6 Stunden schrieb Bounty:

was ist der wesentliche Unterschied, ob ein Schütze, zum Erhalt seines waffenrechtlichen Bedürfnisses bzw. der Besitzerlaub, mit einer Leihwaffe schießt anstelle seiner eigenen?

 

Die Logik dahinter ist doch eigentlich ziemlich offensichtlich. Wenn keinerlei Nutzung, nicht einmal mehr in den ersten 10 Jahren nach Erlaubniserteilung: eigene Waffen nicht mehr erforderlich. 

 

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vor 17 Minuten schrieb lrn:

Die Logik dahinter ist doch eigentlich ziemlich offensichtlich. Wenn keinerlei Nutzung, nicht einmal mehr in den ersten 10 Jahren nach Erlaubniserteilung: eigene Waffen nicht mehr erforderlich. 

Jo... Wenn du in die Stadt ziehst und dein Auto verkaufst, dann ist der Führerschein nicht mehr erforderlich... 

 

Was wäre denn das Problem, wenn der die Eisen einfach weitere zehn Jahre im Schrank rosten lässt? 

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vor 40 Minuten schrieb lrn:

Sorry, aber das ist doch Käse.

Ich sehe, Du kannst Satire selbst dann nicht erkennen, wenn man sie Dir um die Ohren schlägt...

 

vor 41 Minuten schrieb lrn:

Wenn keinerlei Nutzung, nicht einmal mehr in den ersten 10 Jahren nach Erlaubniserteilung: eigene Waffen nicht mehr erforderlich. 

Nochmal, die Logik ist das wer Waffen besitzen will (Bedürfnis Erwerb) und behalten will (Bedürfnis Besitz) muss dafür regelmäßige Teilnahme am Sport nachweisen.

Interessanterweise sind die Anforderungen für Erwerb aber strenger als für Besitz. Mit anderen Worten, um nachzuweisen dass ich etwas brauche was ich nicht habe, muss ich mehr tun als um nachzuweisen das ich etwas was ich habe auch (weiterhin) brauche. Ist das logisch?

 

Für den Erwerb einer weiteren Waffe ist es dann auch unerheblich ob mit einer der im eigenen Besitz befindlichen trainiert wird oder mit der Leih- oder Vereinswaffe. Beim Besitz ist wiederum die eigene Waffe zwingend. Logisch?

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Hab ich nicht erkannt, nein. Bei dem Mist, der hier teilweise verzapft wird, hab ich das für bare Münze genommen. Nix für ungut. Wollte Dich nicht beleidigen.

 

Daß das alles immer verworrener wird, und es uns mißfällt, daß der Staat uns immer weiter mißtraut, darüber sind wir uns doch einig.

 

Nur, bloß mosern bringt halt nix. Und neben dem Bedürfnisprinzip am besten gleich das ganze Waffenrecht in Frage stellen auch nicht. Wie gesagt, mault die Bundestagsabgeordneten Eures Wahlkreises an - die haben den Dreck verzapft. Das bringt vielleicht wenigstens langfristig was.

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vor 19 Stunden schrieb Katechont:

Was würdest du denn als Vorstand machen?

Bestätigungen ausstellen, die das WaffG unterlaufen?

Gefordert wird nun mal das Benutzen der eigenen Waffe(n).

Nur das tun, was das Gesetz verlangt, und mich nicht als Aufsicht über Weiteres aufspielen. Im konkreten Fall: Ich will eine Liste mit exakt drei Spalten: Datum, eigene Kurzwaffe ja/nein, eigene Langwaffe ja/nein. Unterschrift drunter. Es steht jedem frei, darüber hinausgehende Angaben bis hin zu jedem einzelnen Treffer, unterschiedlichen Handladungen, herrschendem Wind, was auch immer, in seinen persönlichen Unterlagen zu führen, was zu überprüfen aber nicht meine Aufgabe wäre. Wer mehr prüft wird für mehr verantwortlich.

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