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IGNORED

Schießnachweise bei nur einer vorhandenen Waffe


Janzfan

Empfohlene Beiträge

vor 39 Minuten schrieb switty:

Die Aufsicht ist ungleich der Betreiber der Schießstätte

Die Aufsicht ist in dem Fall von Betreiber genau dazu beauftragt.

 

Wer sollte es denn sonst tun? Der Verein alles Person? In Philippsburg Fritz persönlich?

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Einige wenige gewerbliche Stände lassen sich die WBK zeigen, aber auch nicht alle. Ist nachvollziehbar. Wenn irgendjemand doch, so unwahrscheinlich wie es auch ist, ohne Berechtigung schießen sollte, kann der Betreiber seinen Laden zusperren.

 

Aber dass man die Waffennummern mit der WBK abgleicht, wie Petman behauptete, ist ja doch etwas bizarr und typisch deutsch. Wenn ich dann alle Nummern durch habe, kann jeder noch 5 Schuss machen, da dann die Schießzeit schon vorbei ist. 

 

 

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 9 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Aber dass man die Waffennummern mit der WBK abgleicht, wie Petman behauptete, ist ja doch etwas bizarr und typisch deutsch. Wenn ich dann alle Nummern durch habe, kann jeder noch 5 Schuss machen, da dann die Schießzeit schon vorbei ist. 

Zitat

.bei Fremden oder neuen mit Waffe habe ich mir die WBK aber auch schon zeigen lassen

Ich habe nicht behauptet das ich jedesmal die Nummern in den WBK`s kontrolliere. Aber ich habe mir schon WBK`s zeigen lassen. 

Stell dir das Scenario vor, jemand schiesst mit einer illegalen Waffe, es kommt eine Kontrolle oder es passiert etwas. Dann möchte ICH nicht die verantwortliche Aufsicht sein.................................lässt du dein Auto von jemandem Fahren von dem du nicht weißt das er einen Führerschein hat ?

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Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Aber man muss es mit den Befürchtungen auch nicht übertreiben.

Dass man sich die WBK von Gästen mit eigener Waffe zeigen lässt, finde ich im übrigen auch nachvollziehbar, unsere Gegner suchen ja nach Gelegenheiten, uns Schützen etwas anzuhängen.. Da bricht sich auch keiner einen Zacken aus der Krone.

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vor 6 Stunden schrieb switty:

👆 Die Aufsicht ist ungleich der Betreiber der Schießstätte. Wie schon gesagt, genau lesen. Im Übrigen, meine Erfahrung zeigt, dass sich kein einziger Betreiber an die Regelung des AWaffV hält und irgendwas überwacht.

Das ist jetztwirklich  Naseweise Semantikspielerei. Klar, der Gesetzgeber schreibt dem Betreiber einer Schießanlage etwas vor, aber nicht der Aufsicht...

 

 

Zitat

§10 AwaffV 

(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt

 

Du glaubst jetzt nicht ernsthaft, das da irgendeine Lücke besteht. Die Aufsicht übernimmt die Betreiberpflichten hinsichtlich §9 AWaffV

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