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IGNORED

AR15 Lower anmelden


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Geschrieben

also mein Beitrag muss genau gelesen werden und nimmt Bezug auf den "Berliner Lower" bzw. steht im Zusammenhang mit der Verweigerung des Lower Eintrags nach "§Altbesitz" der dem LWB in Berlin verweigert wurde.

 

Das hat nichts mit dem Dreizeiler von CZM52 gemein, der mit seiner Meinung den Fall in Berlin aus dem Zusammenhang reißt!

 

Begründung meiner Behörde bezugnehmend auf einen Infobrief der Landesbehörde, die auch in der Regel für Menschen mit Waffensachverstand zuständig ist.

Darin informierte man meine Behörde, das so ein AR15 Wechselgriffstück laut dem neuen WaffG eingetragen werden muss/soll, da der LWB dieses als Altbesitz anmeldet und es technisch mit einer seiner Gesamtwaffen kompatibel sei, für die ein Bedürfnis schon erbracht wurde.

Beim Nachfragen ob der LWB mit diesem Wechselgriffstück in Verbindung mit seinem Erlaubnispflichtigen "Oberteil" schon in der Vergangenheit dem Schießsport nachgegangen sei, trifft die Begründung über ein Bedürfnis des LWB wie folgt zu, "wenn das Wechselgriffstück schon als Altbesitz in der Vergangenheit führendes Waffenteil an einer seiner AR15 war. Daher bliebe das Bedürfnis in Verbindung mit einer seiner Gesamtwaffen bestehen.

 

Das habe ich also nicht meiner Behörde erklärt, sondern die Landesbehörde meiner Kreisbehörde, die das im Anschluss mir erklärte!

 

Und genau auf dieser "Schiene" wurden mir meine 3 AR Lower als Altbesitz eingetragen, da ich bekanntlich und nachweislich in mehreren Bundesverbänden sportliche nationale und internationale Erfolge erzielte.

 

Geschrieben

Mein Bruder meldete so an  . Kurz vor dem 01.09., eine Rückmeldung liegt noch nicht vor. Aber unser kreis hat BISHER alles ohne Probleme eingetragen.

 

Sehr geehrte Frau .........

hiermit beantrage ich die Eintragung meiner beiden Lower-Reciver meines AR 15 Systems.

 

Die Basiswaffe WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 5 in 223 Rem, Lauflänge 20 Zoll, erworben am 19.03.2009.

 

Wechselsystem WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 6 in 223 Rem, Lauflänge 16,75 Zoll, erworben am 11.10.2014.

 

Wechselsystem WBK Nr. 85xx/2/20xx Nr. 7 in 22 lr, Lauflänge 16,75 Zoll, erworben am 05.02.2016.

 

Hersteller: CMMG INC, Typ MK4, S. Nr. SWU xxxxxx

 

Wird für das Fallscheibenschießen und andere dynamischen Disziplinen (BDS) benötigt.

Der Schiebeschaft und der Abzug ( Abzuggewicht und Verhalten) ist auf diese Disziplinen, abweichend zu statischen Disziplinen, angepasst.  

 

Hersteller: Bushmaster, Mod. XMI5-E2S, S. Nr. L xxxxxxxx

Wird für das .22 Wechselsystem benötigt, dieses darf nur mit einem Festschaft betrieben werden.

Über eine Eingangsbestätigung und über eine Nachricht über den weiteren Verlauf würde ich mich freuen.

 

mfG, 

Geschrieben

Bei meiner Behörde 6 Lower Ende Juli angemeldet plus WBK antrag  nach 5 Wochen fragte ich nach und bekam die Antwort das ich auf deren Formularen 

das Erwerbs Datum und den Überlasser angeben muss hatte den Überlasser frei gelassen und beim Datum seit ca.8 Jahren in Besitz eingetragen.

Wenn die Behörde das will bekommt sie es Überlasser ist nun meine Frau die nichts mit Waffen zu tun hat und das Datum war der 24.12.. waren schöne Weihnachtsgeschenke.

zwei Tage später kam die WBK mit ner Kostenrechnung von 180,00 Euro 

Dafür hab ich für die Meldung von 400 Mag. Nichts bezahlt.

Geschrieben
Am 27.7.2021 um 08:31 schrieb Commerzgandalf:

Mir wollte man danach eine Nähe zu den Reichsbürgern, seitens der Behörde andichten, weil ich mir die Kohle für den Personalausweis gespart habe. Mein Argument, dass ein gültiger Reisepass auch genügt, haben die als Zugehörigkeit zur Reisbürgerszene gedeutet.

Für die Schlussfolgerung muss man aber ganz schön illegales Kraut rauchen. 

Geschrieben

Na ja…

 

Die Kohle für einen Perso kann man eigentlich nicht sparen, da man GESETZLICH verpflichtet ist, einen zu haben.

 

Da kann so ein Amt schon mal auf falsche Gedanken kommen - aber diese Steilvorlage liefert man ja selbst.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb cb01:

Na ja…

 

Die Kohle für einen Perso kann man eigentlich nicht sparen, da man GESETZLICH verpflichtet ist, einen zu haben.

 

 

 

 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

 

Zitat

"Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion."

Geschrieben

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis.
Zitat ende, Trennung
Seltsam, im PAuswG ist dieses zu finden....
Geschrieben

Dann ließ dein Personalausweisgesetz mal vollständig.

 

 

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
.... ...
 
(2)
.........
 
Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, i
 
 

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