Zum Inhalt springen
IGNORED

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb HBM:

... das Mitführen eines Photostativs ist irrelevant, aber ein Indiz dafür, dass evtl. gewerblich fotografiert wird

... Und wenn eine Horde Photografen mit ihren Models zur Erholung durch den Wald geht

... dass nicht "Erholung" sondern ein gewerblicher Zweck vorliegt

... Nur das wollte ich damit sagen.

Das Land hat wirklich fertig.

  • Gefällt mir 8
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb mwe:

...........Nicht dass das SEK die Badezimmer-Tür eintritt... weil sich jemand meldete und zu Protokoll gab, dass in der Wohnung nebenan Schüsse fielen.................

Auch schon dagewesen, Fernseher zu laut, Hilferufe und Schüsse.............

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Stimmt, das Mitführen eines Photostativs ist irrelevant, aber ein Indiz dafür, dass evtl. gewerblich fotografiert wird. ....

Ich habe, wenn ich etwas in freier Natur fotografieren will, immer ein Stativ dabei.
Gewerblich bedeutet: " Gewinnerzielungsabsicht" und das interessiert eigentlich ausser der Finanz Niemand.

 

Stative sind auch keine verbotenen Gegenstände oder unterliegen etwa gar dem Waffenrecht.

 

Unter Erholung fällt auch die "geistige Erholung". Wie man diese für sich erlangt, bleibt Jedermann selbst überlassen!

 

Zum Straftatbestand der Jagdwilderei, klicke man hier:

-->>  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

 

Fotografieren, gewerblich oder nicht,  von freilebenden Tieren in der Natur, auch in Tarnbekleidung,  fällt defintiv nicht darunter !


Alles in Allem völlig in Ordnung, dass die Polizei einem Verdacht nachgegangen ist.

Sollte sich der Mann auf für ihn verbotenem Areal befunden haben, wird auch die Belehrung korrekt gewesen sein.

Immerhin hat man sich vorher auch vergewissert, dass es nicht der JAB ist, der dort herumstreift. Kann man im Artikel lesen....

So what... Sackerl Reis in China

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Rschrbg
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb karlyman:

 

.................. "Ja, ist das denn erlaubt?"

 

Die Antwort lautet immer: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ich hatte mal 'nen Kumpel, der pflegte zu sagen: Idioten ist nichts verboten.

Konsequenz, wenn er etwas verbotenes tat: Dann bin ich eben ein Idiot!

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb HBM:

Zumindest kenne ich niemanden der "zur Erholung" in den Wald geht und dann ein Stativ dabei hat um auch noch ein paar Fotos zu machen.

Selbstverständlich gehört ein Stativ zur Hobbyausrüstung dazu!! Es gibt so viele Varianten wo es ohne gar nicht geht. Ich hab das Stativ immer dabei wenn ich die Kamera mitnehme. Gehört einfach dazu.

 

Um mal zwei Beispiele zu nennen:

Macro

Langzeitbelichtung

 

Zur aufmerksamen Frau erspare ich mir Kommentare und zur Belehrung sowieso.

 

Nur soviel: ich hätte nicht eingepackt.

  • Gefällt mir 8
  • Wichtig 4
Geschrieben (bearbeitet)

Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt.

Ähnliches gilt auch für ein freies Betreten der Fläche. Bei uns dürfen sie sogar in den Spritzspuren der Felder laufen und auf abgeernteten Flächen auch querfeldein.

Die Bauern sehen das naturgemäß komplett anders und bringen solche Typen auf´s Lebewohl. 😉

 

Ein Betretungsverbot gibt es da nur für ausgewiesene Naturschutzflächen.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb Ballerkopp:

Ohh ja... 😄

400mm_Novoflex_big.jpg

Wo hast du denn dieses wunderschöne, aber vorsteinzeitliche Novoflex Tele ausgegraben? Das stammt ja noch aus Anfang der 70er - ich hatte mal den Nachfolger davon und bin auch 2x polizeilich aufgefallen damit.

In den späten 2000ern war ich dann mit einem Nikon AF-I 4/600mm unterwegs, auf einem Fahrzeugstativ aus dem Jeep heraus - das hat zu Fahrradunfällen geführt *lach*

Heute bin ich etwas unauffälliger mit einem Nikon AF-S 4/200-400mm VR nebst 1,4x Konverter oder alternativ mit Nikon AF-I 2,8/300mm nebst 2x Konverter unterwegs

Eine entsprechende Erlaubnis zum Begehen und Befahren der Reviere hatte ich damals allerdings.

Bearbeitet von arcticwolf
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Da muss man schon etwas genauer hinschauen. Man kann sehr wohl einfach in ein Verbot hineintappen.

eigentlich sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass man nicht querfeldein durch die Landschaft tapst.

Mit etwas Naturverständnis könnte einem Brut- und Setzzeiten auch etwas sagen. Hortsschutzzonen, besonders geschütze Arten etc.

Dann mal ins Landeswaldgesetz schauen, ob man abseits der Wege überhaupt ein Betretungsrecht hatund zu welchen Zwecken usw.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

[...] Team von Fotografen [...] ohne Erlaubnis des Besitzers [...] im Wald [...] Foto-Shooting [...] Jetzt wissen sie, das das nicht erlaubt ist.

Da würde mich mal die Quelle / Rechtsgrundlage interessieren. Ich kenne nämlich keine.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

.....

 

Nur soviel: ich hätte nicht eingepackt.

Naja, es geht aus dem Artikel nicht klar genug hervor, wo sich dieses uns nun bewegende Drama abgepielt hat ;)


Es gibt schon diverse Ecken, da hat man einfach zu Brut- und Setzzeiten als Hobbyfotograf nichts verloren. Wer sich dort unberechtigterweise aufhält, packt besser ein und geht unauffällig....

 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Ballerkopp:

Anscheinsparagraph bei Fotostativen - wird Arca-Swiss jetzt verboten? 🙄

Das war auch schon mein erster Gedanke dabei.. Auch ein popeliger Haselnussstecken-Schießstock ist de facto ein Stativ.

In Deutschland würde mich aber bald gar nichts mehr wundern.
Dieses Land steht, für mich gefühlt,  zwei Schritte vor seinem selbst geschaffenem Abgrund

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb frosch:

Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt.

Sofern.......... nicht gestört oder beschädigt wird..................

Und jetzt fangen wir mal an zu interpretieren.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Irgendwie hatte man damals noch weit weniger "Manschetten", etwas in der Art zu designen...

Ich erinnere mich an ein Foto im Foto-Magazin (müsste von Anfang der 70er gewesen sein), auf dem von der Seite fotografiert ein Soldat im Kniendanschlag und ein Foto-Reporter mit laaangem Tele im Liegendanschlag zu sehen waren, mit dem Kommentar darunter wie ähnlich sich doch beide Silhouetten sähen.

Das war kein Novoflex, sondern ein ganz normales Tele ohne "Pistolengriff".

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Aber schon witzig: Einerseits haben die einen das Arca-System für sich entdeckt, auf der anderen Seite findet man jetzt Kameraplatten mit dem Magpul QD-Adapter nebst passenden Trageriemen. Scheint also keine so doofe Idee zu sein wenn man auch ein schweres 500'er Teleobjektiv sicher transportieren will. Andere Länder andere Sitten...

Bearbeitet von Ballerkopp
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Da würde mich mal die Quelle / Rechtsgrundlage interessieren. Ich kenne nämlich keine.

S.u.

 

vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Gewerblich bedeutet: " Gewinnerzielungsabsicht" und das interessiert eigentlich ausser der Finanz Niemand.

Doch interessiert auch sonst:

In vielen Landeswaldgesetzen (der deutschen Kleinstaaterei folgend hat das natürlich jedes Bundesland - zumindest in den Feinheiten - anders geregelt) steht, dass das Betreten der Landschaft - spazierengehen, wandern, reiten, rad- u. kutschfahren - zum Zwecke der Erholung auf festen Wegen (d.h. im Wald i.d.R. Schotterwege) erlaubt ist.

Damit ist im Prinzip schon das gassiführen fremder Hunde gegen Geld nicht erlaubt, da es eben nicht zum Zwecke der Erholung, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht geschieht.

Dasselbe gilt für kommerzielle Foto-Sessions.

 

Außer "zu Fuß" ist oft befahren, reiten auf Rückegassen verboten.

In "Ballungsgebieten" gibt es oft auch noch eine Entflechtung von Fußgängern, Radfahrern und Reitern, so dass diese jeweils nur auf den für sie freigegebenen Wegen unterwegs sein dürfen.

Außerdem sind natürlich noch weitere Gesetze zu beachten - Naturschutzgesetz, die jeweiligen Verordnungen zu Landschaftsschutz-, Naturschutz- u. FFH-Gebieten. Nationalparke und Biosphärenreservate sind i.d.R. nochmal strenger geregelt.

 

Nachtrag:

Im Hess. Landesjagdgesetz ist extra geregelt, dass Jagdhundeausbildung Jagdausübung ist, also im fremden Revier ein Eingriff in fremdes Jagdrecht.

War wohl nötig, weil es zu viele übertrieben haben - "Ich lass' meinen Hund doch keine Unruhe in meine Revier bringen, da gehe ich lieber in ein fremdes Revier .."

Oder man hat gar keine Jagdmöglichkeit, möchte aber seinen Jagdhund auf die Prüfung vorbereiten oder ...

 

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

Zum Straftatbestand der Jagdwilderei, klicke man hier:
-->>  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

Fotografieren, gewerblich oder nicht,  von freilebenden Tieren in der Natur, auch in Tarnbekleidung,  fällt defintiv nicht darunter !

Zum Straftatbestand der Wilderei gehört auch der Wille sich (bei Erfolg) das Wild anzueignen.

Also Wilderei ist es definitiv nicht, aber §19a BJG könnte einschlägig sein:

Zitat

Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Die Länder können für bestimmtes Wild Ausnahmen zulassen.

 

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb Ballerkopp:

Aber schon witzig: Einerseits haben die einen das Arca-System für sich entdeckt.....

Ich habe schon vor ~ vier Jahren darüber nachgedacht, wie ich mein Bilora Stativ am zweckmäßigsten zweckentfremden könnte und hatte auch recht gute Ideen dazu.

Das Teil hat eine Handkurbel zur individuellen Höhenverstellung und eine Platte mit Schraube in Normgewinde.
Zum praktischen Verwirklichen hat sich dann allerdings die Jagdgelegenheit ins leider Negative verändert 😞

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Rschrbg
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Zum Straftatbestand der Wilderei gehört auch der Wille sich (bei Erfolg) das Wild anzueignen.

Also Wilderei ist es definitiv nicht, aber §19a BJG könnte einschlägig sein:

 

Ja, du hast vollkommen Recht :)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Heutztage ist in vielen Bundesländern ein freies Betreten der Wälder auch abseits der Wege (früher verboten) erlaubt.

M.W. aber eben nur das Betreten, nicht befahren und das auch m.W. eben nur zum Zwecke der Erholung.

Pilze sammeln ist auch erlaubt (und dazu wird man wohl (fast) immer die Wege verlassen müssen), aber eben auch nur für den Eigenbedarf.

Gewerbliches sammeln lassen (und dazu ganze Busladungen Sammlerinnen) in den Wald fahren ist eben verboten.

Ja! So etwas ist schon vorgekommen - und nicht nur einmal.

 

vor einer Stunde schrieb frosch:

Ähnliches gilt auch für ein freies Betreten der Fläche.

Doch wohl nur, wenn dabei kein Schaden enststeht. Mit der "Großfamilie" o.ä. über eine kurz vor der Mahd stehende Wiese "trampeln" wird wohl nicht erlaubt sein.

 

vor einer Stunde schrieb frosch:

Bei uns dürfen sie sogar in den Spritzspuren der Felder laufen und auf abgeernteten Flächen auch querfeldein.

Entschuldige bitte meine Unwissenheit, aber wo ist denn "bei uns" - also welches Bundesland?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb HBM:

Wir hatten schon mal ein Team von Fotografen incl. mehrerer "Trachten-Models" im Revier die gemeint haben, dass sie auch ohne Erlaubnis des Besitzers einfach so im Wald ein Foto-Shooting machen dürfen. Jetzt wissen sie, das das nicht erlaubt ist.

War es denn ersichtlich, dass es privates Gelände ist? Aber wenn ich das so lese was die jagd freundlichen Gesetze so sagen, kann ich verstehen warum es Leute gibt, welche die Hochsitze umgestalten.

Bearbeitet von Sergej
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb TriPlex:

Zum Straftatbestand der Wilderei gehört auch der Wille sich (bei Erfolg) das Wild anzueignen.

Die Tatbestandsmerkmale im entsprechenden Paragrafen des StGB sind oder-verknüpft, d.h. es reicht aus, dem Wild nachzustellen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.