Zum Inhalt springen
IGNORED

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus


M4 Cabrio

Empfohlene Beiträge

Polizei umstellte Gebiet

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus

18.04.2021 | Stand 18.04.2021, 7:36 Uhr

 

„Ein Mann mit Tarnanzug und Waffe“ - so meldete eine Spaziergängerin ihre Beobachtung bei der Straubinger Polizei. Die umstellte das Gebiet - und entdeckte am Ende einen Vogelbeobachter.

Wie die Polizei am Sonntag berichtet, hatte sich am Samstag gegen 16.45 Uhr eine Frau gemeldet, die zu Protokoll gab, im Bereich des Campingplatzes im Wundermühlweg einen bewaffneten Mann im Tarnanzug gesehen zu haben. Weil die zuständigen Jagdpächter ausgeschlossen werden konnten, wurden mehrere Streifenbesatzungen „zur Nahbereichsfahndung zusammengezogen“ und das Gebiet umstellt.

Schon nach knapp einer halben Stunde konnte Entwarnung gegeben werden: Eine Streife traf die verdächtige Person im Bereich der Bschlacht an. Laut Polizei handelte es sich nachweislich um die gemeldete Person. Die aber hatte nichts Böses im Sinn - sondern beobachtete Vögel. Die vermeintliche Langwaffe stellte sich als größeres Fotostativ heraus.

Nach einer „eindringlichen Belehrung“ habe der Vogelkundler laut Polizei Verständnis gezeigt und seine Beobachtungen beendet.

 

Quelle: https://wochenblatt.de/lokales/landkreis-straubing-bogen/im-tarnanzug-unterwegs-vogelbeobachter-loest-groesseren-einsatz-aus-627338

 

Unglaublich, was soll man da noch sagen? Der nächste ruft jetzt dann an, dass er verfolgt wird, weil er seinen eigenen Schatten sieht.

  • Gefällt mir 10
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb M4 Cabrio:

Nach einer „eindringlichen Belehrung“ habe der Vogelkundler laut Polizei Verständnis gezeigt und seine Beobachtungen beendet.

Der belehrende Wortlaut sowie die rechtliche Grundlage wäre mal interessant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aha.

Nicht etwa die Zeugin wurde belehrt, dass sie mal besser genau hinsehen sollte, bevor sie mit einer Falschmeldung Panik verbreitet und einen solchen Einsatz auslöst, sondern der Vogelkundler. Ich habe da so eine Ahnung, wie das Gespräch gelaufen sein könnte, vermutlich ein ausgeglichener Dialog unter Berücksichtigung aller Interessen und vor allem der geltenden Rechtslage.

 

Was kommt denn als nächstes? Geht grüne Kleidung noch? Moleskin steingrau? Ich schlage vor: Abseits der Wege nur noch mit Marschsicherungsleuchte BW, dazu ein Liedchen pfeifen, in die Hände klatschen und ab und zu Kniebeugen.

  • Gefällt mir 20
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb M4 Cabrio:

Nach einer „eindringlichen Belehrung“ habe der Vogelkundler laut Polizei Verständnis gezeigt ..............

Den Text der "Belehrung" würde ich gerne mal lesen:headbang:

 

Hier im Flensburger Raum läuft auch ein "Naturfotograf" rum der sich im Wald mit Tarnnetz/Anzug versteckt.

Auch zur Jagdzeit, in der Dämmerung............

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Photostative verbieten!

Bin mir noch nicht mal sicher ob Photostative (zumindest wenn die Fotos gewerblich genutzt werden) nicht "verboten" (ok, halt gewerbliche Fotos nur mit Einwilligung des Eigentümers) erlaubt sind. Daher nicht unwichtig warum er fotografiert hat. In wie weit es "Erholung" ist, wenn man in der Natur mit Stativ professionelle Fotos macht, darüber kann man halt diskutieren. Wir hatten schon mal ein Team von Fotografen incl. mehrerer "Trachten-Models" im Revier die gemeint haben, dass sie auch ohne Erlaubnis des Besitzers einfach so im Wald ein Foto-Shooting machen dürfen. Jetzt wissen sie, das das nicht erlaubt ist. 😉

PS: Da kam dann noch etwas Müll (allerdings nicht 100%ig ob von denen, aber "sehr frisch") mit dazu und ziemlich pampige Konversation (ok, ich hatte keine Jagdkleidung an und das falsche Auto da "nur mal noch kurz ins Revier schauen"). 🙂

Bearbeitet von HBM
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb HBM:

Bin mir noch nicht mal sicher ob Photostative (zumindest wenn die Fotos gewerblich genutzt werden) nicht "verboten" (ok, halt gewerbliche Fotos nur mit Einwilligung des Eigentümers) erlaubt sind. Daher nicht unwichtig warum er fotografiert hat. In wie weit es "Erholung" ist, wenn man in der Natur mit Stativ professionelle Fotos macht, darüber kann man halt diskutieren. Wir hatten schon mal ein Team von Fotografen incl. mehrerer "Trachten-Models" im Revier die gemeint haben, dass sie auch ohne Erlaubnis des Besitzers einfach so im Wald ein Foto-Shooting machen dürfen. Jetzt wissen sie, das das nicht erlaubt ist. 😉

Es ist schon ein Unterschied, ob ein Vogelbeobachter alleine und möglichst unauffällig (Tarnanzug) in der Botanik unterwegs ist, oder ob eine Horde Photographen mit ihren „Models“ durch den Wald panzert. Das Mitführen eines Photostativs ist in diesem Zusammenhang nicht mal von untergeordnetem Belang, sondern irrelevant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sind alles Dinge, welche Polizisten nicht das geringste angehen. Nach den üblichen Gepflogenheiten eines Rechtsstaates. Weiss schon, Deutschland ist da natürlich sehr speziell. 

Was hätten die getan, wenn der Vogelkundler nur Paschtun gesprochen hätte, und einige seiner Verwandten dabei gewesen wären? Die wären unter Garantie mit eingezogenem Schwanz wieder abgerückt.

Bearbeitet von horidoman
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 4
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Es ist schon ein Unterschied, ob ein Vogelbeobachter alleine und möglichst unauffällig (Tarnanzug) in der Botanik unterwegs ist, oder ob eine Horde Photographen mit ihren „Models“ durch den Wald panzert. Das Mitführen eines Photostativs ist in diesem Zusammenhang nicht mal von untergeordnetem Belang, sondern irrelevant.

Stimmt, das Mitführen eines Photostativs ist irrelevant, aber ein Indiz dafür, dass evtl. gewerblich fotografiert wird. Zumindest kenne ich niemanden der "zur Erholung" in den Wald geht und dann ein Stativ dabei hat um auch noch ein paar Fotos zu machen. Und wenn eine Horde Photografen mit ihren Models zur Erholung durch den Wald geht ist das ja auch ok, nur spricht eben ein "Catering-Tisch" plus mehrere Fotografen plus Models in Dirndl plus VW-Bus zum Umziehen nicht für "Erholung" als Zweck der Nutzung des fremden Grundstücks.

 

Ob eine professionelle Kamera incl. Stativ ebenfalls dafür spricht, dass nicht "Erholung" sondern ein gewerblicher Zweck vorliegt ist halt nicht so klar, aber es ging ja darum was die Polizei "belehrt" hat und da sehe ich die Frage "Warum sind Sie hier?" bzw. "Was machen Sie mit den Fotos?" jetzt nicht so ungewöhnlich wenn jemand mit einem Stativ durch den Wald rennt. Auch "Waldbaden" als Kurs / Veranstaltung / etc. ist halt nur mit Einwilligung des Grundstücksbesitzers möglich oder ein Waldkindergaren kann nicht einfach seinen Bauwagen irgendwo in den Wald stellen ohne zu fragen, etc.. Nur das wollte ich damit sagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb M4 Cabrio:

Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus [...] Wie die Polizei am Sonntag berichtet, hatte sich am Samstag gegen 16.45 Uhr eine Frau gemeldet, die zu Protokoll gab, im Bereich des Campingplatzes im Wundermühlweg einen bewaffneten Mann im Tarnanzug gesehen zu haben.

Wenn man schon meinte, es geht nicht dümmer...

 

Man muss ja schon Bedenken haben, auf der Toilette zu pupsen. Nicht dass das SEK die Badezimmer-Tür eintritt... weil sich jemand meldete und zu Protokoll gab, dass in der Wohnung nebenan Schüsse fielen.

 

Naja, erfreulicherweise sind solche Fälle noch die Ausnahme. Keine Angst machen lassen!

 

PS:

Der Vogelbeobachter löste ja wohl kaum den Einsatz aus. Was eine bescheuerte Formulierung in der Quelle. Als ob der Vogelbeobachter schuld wäre.

Bearbeitet von mwe
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 28 Minuten schrieb HBM:

Stimmt, das Mitführen eines Photostativs ist irrelevant, aber ein Indiz dafür, dass evtl. gewerblich fotografiert wird. Zumindest kenne ich niemanden der "zur Erholung" in den Wald geht und dann ein Stativ dabei hat um auch noch ein paar Fotos zu machen.

Nur weil du niemanden kennst ist dies nicht möglich?

Es gibt mehr wie einen Fotoverein und unzählige Amateure  mit Fotostativ. Ich hab selten solch einen Unsinn gelesen, in etwa gleichwertig mit "jemand der Waffen besitzt ist ein Terrorist"- aber als deutscher "LWB" betonen das mehr Toleranz nötig wäre.....

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb Ballerkopp:

Tja, gilt das Nachstellen besonders gefährdeter Tiere - und sei es nur zum Zwecke der Beobachtung - schon als Wilderei? 

 

Zunächst mal: Wilderei ist der Eingriff in fremdes Jagdrecht. Dazu müsste es zuallererst mal um jagdbare Arten gehen. 

Aber auch wenn es (u.a.) um die geht:

"Nachstellen" sind alle Handlungen, in denen jemand dazu ansetzt, sich Wild anzueignen, es zu fangen oder zu erlegen.

Das ist bei Handlungen, die klar und ausschließlich nur auf das Fotografieren gerichtet sind, nicht ersichtlich. 

  • Gefällt mir 8
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Journalistische Feinheit: Wer sagt denn eigentlich, wie herum die Belehrung erfolgt ist?

 

Aber ja: Abseits der reinen Rechtslage wäre es natürlich ein vielversprechender Ansatz, wenn man bei solchen Aktionen vielleicht vorher mal mit dem Revierinhaber spricht - die beißen in der Regel nicht. Der ein oder andere soll sich sogar über schöne Fotos aus dem Revier freuen können, weil er was für die Natur übrig hat. Sobald es querfeldein geht, wäre es eh keine schlechte Idee sich da abzustimmen. Gibt weniger Jagdunfälle und falls man irgendwo umkippt (Fotokrempel hat Gewicht), kommt auch jemand zum Suchen.

 

Das Equipment als Kriterium gewerblicher Tätigkeit ist ein Indiz, aber ein ganz schwaches. Wer sich ordentliches Material für sein Hobby leisten kann, trägt da mehr Euros durch die Gegend, als die meisten für eine komplette Jagdausrüstung ausgeben. Man wird ja auf der anderen Seite auch nicht zum Berufsjäger, nur weil man mit Blaser Zeiss und Härkila im Wald rumsitzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 55 Minuten schrieb HBM:

Bin mir noch nicht mal sicher ob Photostative (zumindest wenn die Fotos gewerblich genutzt werden) nicht "verboten" (ok, halt gewerbliche Fotos nur mit Einwilligung des Eigentümers) erlaubt sind.

 

Sehr beliebte Frage in Deutschland:  "Ja, ist das denn erlaubt?"

 

  • Gefällt mir 8
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.