Zum Inhalt springen
IGNORED

Im Tarnanzug unterwegs: Vogelbeobachter löst größeren Einsatz aus


M4 Cabrio

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb TriPlex:

Wollen wir mal wetten, wer von uns beiden da mehr Ahnung hat?

 

 

 

Ich will mich in euren Streit nicht einmischen... aber Du hast recht.

 

Das Wegenutzungsrecht durch fremdes Revier war bei uns auch Thema im Jägerkurs. Es gibt einige Dinge zu beachten (Zweck/Abkürzungsfunktion muss klar vorhanden sein; auf dem Weg bleiben und nicht "ins Gelände" abschweifen; Waffe entladen/nicht schussbereit, am besten eingepackt), aber dann ist das zweifellos zulässig.

 

Ich hab's das eine oder andere Mal auch genutzt (ging aber völlig konfliktfrei, hat niemanden interessiert). 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb karlyman:

Das Wegenutzungsrecht durch fremdes Revier war bei uns auch Thema im Jägerkurs. Es gibt einige Dinge zu beachten (Zweck/Abkürzungsfunktion muss klar vorhanden sein; auf dem Weg bleiben und nicht "ins Gelände" abschweifen; Waffe entladen/nicht schussbereit, am besten eingepackt), aber dann ist das zweifellos zulässig.

Das nennt sich Jägernotweg, der wird sogar vom Amt bestätigt und festgelegt, und nur dann, wenn du nicht auf einen anderen zumutbaren Weg in dein Revier kommst.

 

Hättetst besser im Kurs aufpassen sollen.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167126,29

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb Valdez:

Das nennt sich Jägernotweg, ...

Der ist eben nur dann notwendig, wenn es keine anderen (zumindest beschränkt) öffentlichen Wege gibt.

Da aber ALLE Wege, die "Frei für Land- u. Forstwirtschaft" sind beschränkt öffentliche Wege sind ist der Jägernotweg in den allermeisten Fällen gar nicht nötig.

Der Jägernotweg ist ein Relikt aus einer Zeit, als sich die Jäger noch zu Fuß oder mit dem Fahrrad ins Revier begaben und "ein paar Kilometer" Umweg noch richtig Zeit beanspruchten.

Nicht umsonst steht beim Jägernotweg, dass die Waffe im Futteral (früher: "Schloss o. Verschluss mit einem Hals- o. Taschentuch verbunden.") und Hunde angeleint sein müssen - wäre ja wohl bei Waffe und Hund im Auto kaum nötig.

 

Du musst einfach nur mal über den Tellerrand des Minimalwissens für die Jägerprüfung hinausschauen und Dich WEITERBILDEN - dann klappt's auch mit dem Jagdrecht!

Oder willst Du etwa behaupten Du hättest von (Jagd-) Recht mehr Ahnung, als ein Mark G. v. Pückler, der jahrzehntelang die Jagdrechtsseiten in der Wild & Hund geschrieben hat und Vorsitzender Richter war?

 

Lies einfach den entsprechenden Artikel!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.