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IGNORED

Verlängerung des Jagdscheins nur mit persönlichem Erscheinen des Antragsstellers


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Geschrieben (bearbeitet)

Keine Panik. Unsere Verbände erkämpfen gerade die entsprechende und dringend erforderliche Rechtssicherheit. Dann können die SB endlich alle überall hinzitieren und Gutachten fordern. Niemand muss sich mehr Sorgen machen, ob es unrechtmäßig ist oder aus Unwissenheit geschieht.
Danke! Dieser beunruhigende Schwebezustand muss unbedingt ein Ende haben.

 

;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Auch sonst ist es nicht zumutbar, dass dafür extra ein Tag freigenommen werden muss.

Das dürfte von der UJB abhängen,  nett gefragt ist bei unserer ein Termin nach (meinem) Feierabend problemlos machbar.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Auch sonst ist es nicht zumutbar, dass dafür extra ein Tag freigenommen werden muss.

Nun ich empfinde es auch als sehr seltsam wenn man nicht um 8.00 Uhr morgens alle drei Jahre einen Termin bei der UJB wahrnehmen kann. Ansonsten mache ich mir halt einen Zahnarzt-Termin um 8.20. Der ist bei mir eine Straße weiter. 

In diesem Jahr ging es etwas südlich vom Threadstarter (meine alte Behörde) alles per Post. Hat fünf Tage gedauert. Einzahlung natürlich vorab. Ansonsten war da auch Antanzen die Regel.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb CiscoDisco:

Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir umständlich, dass nur so sichergestellt werden kann dass ich für die Erteilung des Jagdscheins auch körperlich und geistig geeignet wäre.

 

 

Das heißt, du musstest bei der unteren Jagdbehörde bei Abgabe des Verlängerungsantrags Kniebeugen und Liegestützen machen und anschließend ein Kreuzworträtsel ausfüllen...?

 

Geschrieben

Hallo,

bei uns dieses Jahr 3JJagdschein nur bei persönlichem Erscheinen, auf dem Postweg gibt es nur 1 und 2 Jahre Verlängerung.

Nicht nach zu vollziehen, ausser man glaubt an Gängelung.

Geschrieben (bearbeitet)

Unsere UJB möchte sogar, dass man nicht persönlich vorbeikommt, sondern den Postweg nutzt -und das nicht erst seit Corona-!

Auf dem Antrag steht extra drauf "Nutzen Sie den Postweg! Schicken Sie Ihre Antragsunterlagen mit der Post. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten hier im Amt." Seit Corona steht zusätzlich auf dem Antrag, dass man ausschließlich auf dem Postweg verlängern kann...

 

Vom VG Köln gibt es übrigens ein Urteil, wonach die UJB das persönliche Erscheinen nicht verlangen darf (VG Köln, Urteil vom 17.12.2015 - 8 K 3009/15) https://openjur.de/u/873832.html

 

 

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)

Ich persönlich finde, die Anträge per Post sehr stressfrei. JS, WBK, Käufe/Verkäufe ein-,austragen. Das dauert maximal ne Woche. Ich muss nicht mehr in die fuc*ing Innenstadt, mit Verkehrsgängelung und überteuerten Parkplätzen.. Seit Corona mache ich noch mehr online. Der örtliche Einzelhandel kann mich mal. Das was ich haben will, müssen die eh meistens bestellen. Die Lebenszeit spare ich mir...

Bearbeitet von sniper-k98
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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb tt22:

Vom VG Köln gibt es übrigens ein Urteil, wonach die UJB das persönliche Erscheinen nicht verlangen darf (VG Köln, Urteil vom 17.12.2015 - 8 K 3009/15) https://openjur.de/u/873832.html

Jetzt nur noch das Jahre des Urteils mit der Waffenrechtsänderung synchronisieren und dann neu bewerten ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 49 Minuten schrieb Waffen Tony:

Jetzt nur noch das Jahre des Urteils mit der Waffenrechtsänderung synchronisieren und dann neu bewerten ;)

Ja, geändert wurde das WaffG.

 

Wie @Sachbearbeiter ja schon zitiert hat, kann die Behörde gem. § 4 Abs. 5 WaffG in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen anordnen.

 

Selbst wenn man diese Bestimmung über § 17 BJagdG analog anwenden könnte (was ich persönlich schon strittig finde, da das BJagdG nur auf §§ 6 & 7 WaffG verweist), kann die Behörde das persönliche Erscheinen nur in begründeten Einzelfällen, also nicht pauschal für alle die den JS verlängern wollen, verlangen. Es müsste von der Behörde zudem angeordnet, also mittels Verwaltungsakt (VA) auferlegt werden.

Bearbeitet von tt22
Geschrieben

Da hst du natürlich Recht. Ich war gedanklich bei der Aussstellung einer WBK gewesen und damit einem anderen Thema.

Geschrieben
Am 1.4.2021 um 13:34 schrieb lrn:

 

Das wäre dann eine Frage der Ermessensausübung, nicht aber der grundsätzlichen rechtlichen Lage.

 

Ein Jagdschein ist eine sehr weitgehende Erlaubnis, denn immerhin darf der Jäger Waffen nicht nur besitzen, sondern auch führen und sogar damit schießen. Solch weitgehende Rechte hat nicht einmal der Waffenscheinbesitzer.

Der Neid ist schon eine miese Drecksau.... oder?

 

Am 1.4.2021 um 13:34 schrieb lrn:

 

So könnte man also durchaus die Meinung vertreten, daß beim Jäger besonders auf die Eignung zu achten ist.

Ich habe dazu ja den Gesetzestext zitiert...

Am 1.4.2021 um 13:34 schrieb lrn:

Dazu braucht es keiner besonderen Schulung.

 Das ist falsch, absolut falsch!

Nicht nur so manchem Sachbearbeiter, der sich oftmals nicht einmal  rechtlicher Grundlagen seiner eigenen Tätigkeiten im Klaren ist, dem spreche ich die medizinische Beurteilung eines ihm gegenüberstehenden Jäger grundsätzlich ab !

Dafür haben wir Ärzte!

 

Und das ist gut so!

In Zeiten einer Pandemie Leute anlasslos! in eine Behörde zu zitieren, nur wegen einem Stempel auf einem Fetzerl Papier, das ist dumm!

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb gipflzipfla:

Der Neid ist schon eine miese Drecksau.... oder?

 

Wenn ich Jäger werden wollte, würde ich die Voraussetzungen schaffen und einer werden, und fertig.

 

Wieso unterstellst Du mir Neid? Weil ich nicht Deiner Meinung bin? Laß das bitte.

 

vor 15 Minuten schrieb gipflzipfla:

Dafür haben wir Ärzte!

 

Der Gesetzgeber hat - ausnahmsweise mal in relativ weiser Voraussicht- zwecks Vereinfachung nur Versagungsgründe, aber keine konkreten positiven Anforderungen definiert. Wenn Du der Behörde generell jeglichen Verstand und jegliches Ermessen von vorneherein absprichst, die Eignung eines Antragstellers aufgrund seines Eindrucks anzunehmen, dann müssen mit Deiner Argumentation halt alle zum Arzt, weil die Eignung nun einmal eine Erteilungsvoraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis und auch für den Jagdschein ist.

 

Denk mal drüber nach, wenn Du Dich wieder beruhigt hast.

 

Wenn Du dann immer noch diese Auffassung vertrittst, kannst ja mal mit gutem Beispiel anfangen und zum Arzt gehen (oder künftig nur noch falknern gehen, falls Du verstehst, was ich meine). Dann möchte ich Dich hören, wenn Dir Dein Arzt für eine privatärztliche, oberflächliche Untersuchung und ein einfaches Negativ-Attest irgendwas zwischen 80-150 Euro berechnet. Dann wirst Du wahrscheinlich auf einmal die Auffassung vertreten, daß der Sachbearbeiter der Behörde ganz bestimmt fast genauso gut, aber deutlich billiger hätte erkennen können, daß Du z.B. nicht behindert zu sein scheinst.

 

vor 20 Minuten schrieb gipflzipfla:

In Zeiten einer Pandemie Leute anlasslos! in eine Behörde zu zitieren, nur wegen einem Stempel auf einem Fetzerl Papier, das ist dumm!

 

Da stimme ich Dir noch am ehesten zu, aber auch nur mit der Einschränkung, daß man nicht weiß, was die Behörde im konkreten Fall wirklich dazu bewogen hat. Wenn es tatsächlich anlasslos bzw. ganz pauschal ist "(machma imma so"), dann ja. Wenn die Eignung schon lange nicht mehr beurteilt wurde, dann nein.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb lrn:

 

Wenn ich Jäger werden wollte, würde ich die Voraussetzungen schaffen und einer werden, und fertig.

Ja,genau...

vor 3 Minuten schrieb lrn:

 

Wieso unterstellst Du mir Neid? Weil ich nicht Deiner Meinung bin?

Den Neid unterstelle ich Dir, weil Du schreibst, dass eine solch geartete Botschaft bei mir entsteht!

Das hat absolut nichts mit einer Meinungsverschiedenheit zu tun!

vor 3 Minuten schrieb lrn:

Laß das bitte.

Ich kann Deiner Bitte schon nachkommen.... mache es aber nicht :)

vor 3 Minuten schrieb lrn:

Der Gesetzgeber hat - ausnahmsweise mal in relativ weiser Voraussicht- .....

 

Oh weia.... 

Das Thema ist schon durch bei mir.

Unfähige Sachbearbeiter, derer es leider viel zu viele gibt, sollen den Job tun, zu dem sie eingestellt wurden.

Die medizinische Beurteilung von legal Waffenbesitzenden gehört mit Sicherheit! n i c h t dazu!

Und das ist gut so!

 

Geschrieben

Sprich, alle blöd, bloß Du nicht?

 

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber Du scheiterst beharrlich daran, zu begreifen, daß die Behörde einen Antragsteller eben gerade nicht im Detail medizinisch beurteilen muß, und das ist gut so.

Wohl aber muß sie die Eignung als Erlaubnisvoraussetzung prüfen, und wenn diesbezüglich begründete Bedenken entstehen, muß sie ihn begutachten lassen.

 

Nochmal mein Rat: Beruhig Dich erstmal, komm wieder runter, und denk mal nochmal drüber nach.

 

Vielleicht hilft Dir dabei, zu wissen, daß meine obigen Gedanken zu unterschiedlichen Rechten der Erlaubnisse nicht im geringsten in irgendweiner Weise gegen Jäger gerichtet sind - warum sollten sie das auch. Wir führen hier eine Diskussion über rechtliche Fragen, und keine ideologische - ich jedenfalls nicht. Du bist wohl offensichtlich auch der Einzige, der das bisher in den falschen Hals bekommen hat.

 

Wie gesagt, komm mal wieder runter bitte.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb MT80:

Die wollen wohl nicht, dass der Bürger sie bei ihrer stressigen Tätigkeiten auch noch beobachtet.

Falsch !

Gar göttlich ist der beamtete Büroschlaf,

noch erholsamer schlummert es sich unter der Coronadecke .....

Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.4.2021 um 21:38 schrieb gipflzipfla:

Unfähige Sachbearbeiter, derer es leider viel zu viele gibt, sollen den Job tun, zu dem sie eingestellt wurden.

Die medizinische Beurteilung von legal Waffenbesitzenden gehört mit Sicherheit! n i c h t dazu!

 

Mein Gott, bleib doch mal auf dem Teppich... 🥵

 

Ich persönlich bin ganz sicher niemand, der immer pro Behörde argumentiert, ganz im Gegenteil...

 

Aber immer bei jedem kleinsten Pups direkt auf Konfrontation zu gehen, ist für alle Beteiligten ganz bestimmt nicht wirklich zielführend.

Der Sachbearbeiter der Jagdbehörde will, kann und darf dich auch nicht medizinisch beurteilen, wie Du schon richtig sagst, ist das auch nicht sein Job.

Man will sich nur einen persönlichen Eindruck vom Antragsteller verschaffen und das ist auch das gute Recht der Behörde.

Wer nicht vollends verlottert oder verblödet und halbwegs kommunikativ ist, sollte diese "Sichtprüfung" auch ohne Probleme meistern.

 

Wer natürlich dort laut pöbelnd im ballonseidenen Trainingsanzug, seit acht Tagen weder gewaschen noch rasiert, mit Öttinger Dose in der Hand und Pitbull an der Leine aufschlägt, könnte

unter Umständen Probleme bei der Erteilung des Jagdscheins bekommen...😂

 

Ich habe es jetzt mal ganz plastisch dargestellt, aber ich denke, jeder weiß, was gemeint ist.

Fingerspitzengefühl heißt das Zauberwort...

Supporter-shirt des örtlichen 1%er MC oder die neueste Thor Steinar Kollektion u.U. auch nicht unbedingt tragen, auch wenn der Rest stimmt ...😆

 

Sieh es mal aus der anderen Perspektive, wenn wirklich mal was passiert, heißt es dann sonst immer, "warum hat die Behörde nichts unternommen..." ? 

 

Termin-/Arbeitszeitprobleme gibt es (zumindest in meiner Stadtverwaltung) auch nicht, man kann den Jagdschein auch beim Bürgeramt verlängern, die haben sogar Samstags geöffnet (Corona mal außen vor)...👍   

     

Bearbeitet von Wauwi
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Wauwi:

 

....

 

Nein, sehe ich nicht so.

Worin kann das Problem darin gesehen werden, wenn ich denke unrasiert im Trainigsanzug zum behördlich angeordneten Erscheinen antrete?

Wo sind wir inzwischen angekommen, weshalb muss ich irgendeinem Behördenmitarbeiter, welcher Vorschriften missbräuchlich auslegt, in den Hintern kriechen?

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb IMI:

was hat´s damit auf sich?

https://de.wikipedia.org/wiki/Thor_Steinar

 

Der größte Witz ist ja noch, dass diese Klamotten vor Jahren in Alanya/TR auf dem Basar haufenweise als Fälschung, neben Diesel, Levis, Armani, usw. verkauft wurden.

Da gab es genug Idioten, die das Zeug gekauft haben...

Passt ja nicht ganz zu der Gesinnung, wenn man Urlaub in der Türkei macht.

 

vor 13 Minuten schrieb Homi:

Nein, sehe ich nicht so.

Worin kann das Problem darin gesehen werden, wenn ich denke unrasiert im Trainigsanzug zum behördlich angeordneten Erscheinen antrete?

Wo sind wir inzwischen angekommen, weshalb muss ich irgendeinem Behördenmitarbeiter, welcher Vorschriften missbräuchlich auslegt, in den Hintern kriechen?

 

Dass man unter Umständen eine unbeschränkte Erwerbsberechtigung für Langwaffen an einen gesellschaftlich entglittenen, alkohol- und drogenabhängigen sowie psychisch auffälligen Vollasi erteilt.

 

Mit Kriechen in den Allerwertesten des Beamten hat das gar nichts zu tun. Ich krieche keinem Beamten in den Arsch, sondern ich gebe mich einfach so, wie ich bin.

Ich denke, das geht den meisten von uns hier so.

 

vor 23 Minuten schrieb Homi:

weshalb muss ich irgendeinem Behördenmitarbeiter, welcher Vorschriften missbräuchlich auslegt, in den Hintern kriechen?

 

Beziehe diese Aussage mal lieber auf das Wahlprogramm der Grünen.

Dort wird unsere geplante LWB Entwaffnung nämlich unter "Schutz vor Terrorismus" propagiert, das zeigt doch wie die uns sehen...

Mit solchen durchgeknallten Extremisten habe ich ein deutlich größeres Problem, als mit einem Beamten, bei dem ich persönlich zum Verwaltungsvorgang erscheinen soll...

Geschrieben

Die Marke Thor Steinar war mir ein Begriff, aber das Logo hätte ich nicht erkannt. Erst der Link zu Wikipedia klärte mich auf. Das Logo habe ich schon ein paar mal bei Jugendlichen gesehen. Alles Nazis, wer hätte das gedacht.

 

Was macht jemand, wie ich, der in der Symbolik nicht so bewandert ist? Vorsichtshalber einen Stern auf die Kleidung nähen?

Geschrieben

Im Kreis Recklinghausen hast du "anzutanzen" beim JJS- und der 27iger-Verlängerung. Es gab in meinem Bekanntenkreis auch mal eine Versagung der Verlängerung des JS, aus augenscheinlichen "gesundheitlichen" Gründen. War für den Betroffenen eine Tortour mit Abgabe seiner Waffen etlichen Gutachten usw. Als Ergebnis wurde der JS und die waffr. Genehmigungen doch wieder erteilt. Zeitdauer war meine ich 1 1/2 Jahre.

 

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