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IGNORED

Büma-arbeiten ohne Zulassung


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Geschrieben

Aloha zusammen,

 

man stelle sich folgenden Fall vor:

Person1 bohrt und schneidet Gewinde in ein Systemgehäuse um eine Montage inkl. ZF zu montieren. Macht alles auf "alt" und verkauft diese Waffe mit riesen Gewinn bei egun als super seltenes Naziüberbleibsel. 

Soweit ich weiß, dürfen das nur Büma machen.

 

Nun zur Frage, was droht Person1 wenn angezeigt und wichtiger, kann die Person2 die es anzeigt auch belangt werden, weil sie es nicht früher gemeldet hat?

 

Danke euch

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Hailofbullets:

Person1 bohrt und schneidet Gewinde

Woher weißt du das? Person 1 kann die Waffe so gekauft haben. Oder Person 1 kann sich nicht mehr erinnern wer die Arbeit durchgeführt hat. Oder Person 1 möchte den Namen des Bümas der die Arbeit legal durchgeführt nicht nennen weil der Büma dann vielleicht Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen könnte?

Wir können doch nicht einen Menschen verklagen und bestrafen nur weil der Mensch uns nicht sagen möchte wer an seinem Eigentum ganz legal eine Arbeit in z.B. Nachbarschaftshilfe durchgeführt hat?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Hailofbullets:

Aloha zusammen,

 

man stelle sich folgenden Fall vor:

Person1 bohrt und schneidet Gewinde in ein Systemgehäuse um eine Montage inkl. ZF zu montieren. Macht alles auf "alt" und verkauft diese Waffe mit riesen Gewinn bei egun als super seltenes Naziüberbleibsel. 

Soweit ich weiß, dürfen das nur Büma machen.

 

Nun zur Frage, was droht Person1 wenn angezeigt und wichtiger, kann die Person2 die es anzeigt auch belangt werden, weil sie es nicht früher gemeldet hat?

 

Danke euch

Das dürfen auch Büma nicht machen und könnte durchaus auf ein Berufsverbot hinauslaufen.

Geschrieben

Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als 

Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das 

ganze sehr grenzwertig.

Er schreibt davon,dass es gemacht wurde,um bei Egun mehr Kohle zu bekommen.

Bei Egun muss es ja nicht die Begleichung offener Rechnungen sein sondern es ist ganz 

einfach Betrug.

Ich würde es so nicht hinnehmen.Wenn dann doch was Passiert oder du das Gewehr weiterverkauft und 

es kommt auf,dann hast du ein dickes Problem an der Backe.

Eine Rechtsberatung an sich wird natürlich für den Laien sehr schwierig sein.

Mfg.        Der Waldlaeufer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Was willst du anzeigen, wenn noch nichts passiert ist? Das hat was von, der Michel hat nen Penis, der könnte massenhaft Frauen vergewaltigen

Lies dir bitte deine eigene Antwort nochmal durch, denke drüber nach und schreib dann wie sehr mir diese überragende Antwort geholfen hat. Danke

Bearbeitet von Hailofbullets
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Raiden:

Woher weiß Person 1 denn, dass Person 2 es gefaket hat? Kann da nicht auch früher ein Büma dran rumgepfuscht haben?

Forum wie man es kennt: Fiktiver Waffenbesitzer baut Ausscheidungen und die Mehrheit beginnt mit Rechtfertigungen.

 

Vorgabe war nun mal:

 Person1 bohrt und schneidet Gewinde in ein Systemgehäuse um eine Montage inkl. ZF zu montieren. Macht alles auf "alt" und verkauft diese Waffe mit riesen Gewinn bei egun als super seltenes Naziüberbleibsel. 

 

Bearbeitet von Joseg
Geschrieben (bearbeitet)

Hätte, hätte, Fahradkette,.....

 

Du hast also die Gewinde geschnitten obwohl Du es nicht darfst, damit nen Riesenreibach gemacht,......

jetzt aber ein schlechtes Gewissen da Du den Käufer ganz schön übers Ohr gehauen hast,

und weisst nicht wie Du aus der Nummer wieder raus kommst,........ ????

Bearbeitet von emmi2
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb WOF:

Person 1 droht nichts weil es sich nicht beweisen lässt.

Person 2 droht wegen Verleumdung bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug.

 

Lass es.

sehe ich auch so

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Hailofbullets:

Nun zur Frage, was droht Person1 wenn angezeigt und wichtiger, kann die Person2 die es anzeigt auch belangt werden, weil sie es nicht früher gemeldet hat?

 

Danke euch

Meine einschätzende persönliche Meinung dazu:

 

WENN stichhaltige Beweise vorliegen, dass P1 die Waffe ohne nachweisbare Berechtigung bearbeitet hat, ist diese ihre legale Waffenbesitzfähigkeit los, neben anderen möglichen rechtlichen Sanktionen.

 

P2 kann (sofern diese nicht die Bearbeitung der Waffe in Auftrag gegeben hat) in keinem Fall dafür belangt werden, da diese nichts an der Waffe verändert hat.

 

Da sind aber ehrlich gesagt in Deiner Darstellung zu viele unbekannte Details, um da wirklich was sinnvolles sagen zu können.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Hailofbullets:

Andersrum, Person1 hat gepfuscht und Person2 weiß davon. Wie, was und warum ist doch egal. 

 

Die Frage war nicht: Kann Person2 das wirklich beweisen? Oder: Vll ist Person1 ja unschuldig?

 Ich ergänze meinen vorherigen Beitrag, weil ich Deinen oben zitierten erst jetzt gelesen habe:

 

Das "wie, was und warum" ist überaus wichtig für eine realistische Einschätzung der rechtlichen Situation. Genauso viele andere, im ersten Moment unwichtig erscheinende Dinge.

 

Deswegen meine Bitte an Dich: Entweder die vollständige ungeschönte Geschichte erzählen, und dann eventuell hier im Forum eine ernsthafte Einschätzung der Situation bekommen.

 

Oder ansonsten die Finger still halten und sich selber Gedanken machen.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb WOF:

Person 1 droht nichts weil es sich nicht beweisen lässt.

Person 1 könnte freilich auch einen Betrug begangen haben, was mir unabhängig von rechtlichen Konsequenzen erstmal übler erscheinen würde, als dabei am Rande waffenrechtliche Vorschriften verletzt zu haben.

Geschrieben

Ja, ein Betrug ist möglich und leichter zu beweisen.

Wobei auch da schwer ist den Vorsatz zu beweisen.

Aber die Meisten liefern sich ja selbst ans Messer.
Man muss Sie nur reden lassen ...

 

Geschrieben

Hätte jetzt nicht gedacht, dass Betrug in dem Fall schwerer wiegt. Aber ist ein Hinweis! Danke nochmal an alle!

 

Ich werde nicht weiter ins Detail gehen, sorry. Nur soviel, Person2 hat mit der Waffe überhaupt nichts am Hut, sie weiß nur darüber bescheid.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hailofbullets:

Nur soviel, Person2 hat mit der Waffe überhaupt nichts am Hut, sie weiß nur darüber bescheid.

Person2 hätte m.E. ausreichend zu tun sich um ihre eigenen schweren charakterlichen Mängel zu kümmern, die scheinen viel schwerwiegender zu sein als möglicherweise Person2 selbst bewusst!

Auch bei der Unterscheidung/Priorisierung von wichtig/unwichtig bzw. geht mich nix an gibt es - nennen wir es einfach so - "viel Potential".

 

Cheers

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb waldlaeufer55:

Wenn es allerdings so ist,dass jemand diese Arbeit macht,ohne die Zulassung als 

Büchsenmacher zu haben und dann womöglich auch keinen Beschuss durchführen lässt,dann ist das 

ganze sehr grenzwertig.

Gewinde schneiden für Zielfernrohrmontag gibt keinen Neubeschuss. Das Thema hatte ich letzt erst mit einem Büchsenmacher. Inwieweit für ein Zielfernrohrgewinde  überhaupt ein Büchsenmacher nötig ist bin ich mir im Moment nicht sicher. Glaube aber das er gemeint hatte das das auch jeder machen kann, wenns dann aber schief sitzt dann merkt man warum man zum Profi gehen sollte. Die Bohrungen erfolgen in einem Bereich welcher keinerlei Belastung ausgesetzt ist. 

Bei mir steht so eine Arbeit nämlich demnächst an. Aber ich lasse Ihn das machen, damit es gerade sitzt.

Bearbeitet von Rene2109
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Hailofbullets:

Nur soviel, Person2 hat mit der Waffe überhaupt nichts am Hut, sie weiß nur darüber bescheid.

Häh. Wie jetzt? Das einzige, was Du (hast Du keine weitere Pflichten, z.B. aus einem Amt, das Du bekleidest) anzeigen musst, sind Straftaten aus dem Bereich des Hoch- und Landesverrats, Geldfälschung, Kriegsverbrechen, Menschenraub und -handel, Raub, gemeingefährliche Straftaten, Terrorismus, und das auch nur, wenn sie noch geplant sind und sich der Erfolg durch eine Anzeige noch abwenden lässt (§138 StGB für Details). Ansonsten kannst Du von auch ernsthaften Straftaten Bescheid wissen, so viel Du willst, und von der bösen Anbringung eines Löchleins an einem Metallteil erst recht. Auch dass der Nachbar beim Auto die Emissionskontrollsysteme austrickst brauchst Du nicht zu melden, noch nicht einmal, dass er seine Frau erschlagen hat. Wo ist jetzt eigentlich Dein Problem?

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