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IGNORED

Händler verkauft Waffe aber nicht die Munition dazu


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Geschrieben

Moin,

 

ich will mir eine Repetierer auf gelb holen und habe beim Händler angerufen.
Die Waffe will er mir schon verkaufen, aber keine Munition dazu, denn er darf mir nur Munition verkaufen für Waffen, die in der gelben WBK eingertragen sind - und den Eintrag darf er ja selbst nicht mehr vornehmen, das machen jetzt die Behörden.

 

Er hat ja recht, so steht es auf der gelben WBK.

 

Aber die Folge ist jetzt, dass ich die Munition zur Waffe erst in ein paar Wochen/Monaten erwerben kann - je nachdem, wie schnell/langsam mein SB ist.

Schöne Scheibe!

 

Mir war das gar nicht bewußt, dass es so läuft, seit die Ämter die Eintragungen machen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Loki72:

... und den Eintrag darf er ja selbst nicht mehr vornehmen

Ist das wirklich so? Am 24.10. hat mein Händler noch in meiner Grünen rumgekritzelt und die Behörde ein paar Tage später abgestempelt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Raiden:

Und nun?

Nun fragt er einen freundlichen Schützenkameraden ob er ihm zum nächsten Schießstandbesuch die für seinen Repetierer passende Munition mitbringen könnte, die er selbstverständlich zum sofortigen Verbrauch am Schießstand erwerben darf und überbrückt so die Zeit bis er selbst Munition beim Händler kaufen darf.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb MAHRS:

Ist das wirklich so? Am 24.10. hat mein Händler noch in meiner Grünen rumgekritzelt und die Behörde ein paar 

Bei mir auch, dachte auch erst das gibbt Mekka......aber weit gefehlt. Die grüne wurde anstandslos abgestempelt. Noch nicht mal ein Hinweis......

 

 

Ist ja richtig toll wenn man die Muni beim selben Händler kauft, weil günstig und dann nochmal 100km fahren muss......

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Noch nicht mal ein Hinweis......

Jeb. Meine Behörde mochte noch nie besonders gerne "Fremdeinträge" wegen der Lesbarkeit. Jetzt wollte der Händler mir die Kanone nicht ohne Eintragung mitgeben und hat sie erfasst. Mir ist das Latte, aber wie bei dir hat die Behörde einfach nur abgestempelt.

Letztendlich frag ich nochmal hier, ob der Händler das wirklich nicht mehr darf? Würde dem TE ja helfen.

 

BTW: die Behörde hat mir mal ne neue Gelbe ausgedruckt, weil da so viele handeingetragen waren ...

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb MAHRS:

 

Letztendlich frag ich nochmal hier, ob der Händler das wirklich nicht mehr darf?

Die Frage ist, mit WELCHER BERECHTIGUNG tut der Händler das?  Ist immerhin ne Urkunde, und die Pflicht (Berechtigung) da einzutragen ist nicht mehr im WaffG.....

 

 

 

Ich hol schonmal Knabberzeug....gleich gehts los

Geschrieben (bearbeitet)

Letzer Erwerb war bei mir am 14.12. Wurde dann alles per Einschreiben gemacht auf der Waffenbehörde, ging innerhalb von 5 Tagen und alles war eingetragen und die WBK schon wieder bei mir. Ging schneller wie wenn ich normal nen Termin gemacht habe🤣

Bearbeitet von Slaytanic
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Bei mir auch, dachte auch erst das gibbt Mekka......aber weit gefehlt. Die grüne wurde anstandslos abgestempelt. Noch nicht mal ein Hinweis......

 

Auch mit dem alten Gesetz lief es nicht immer nach Recht und Gesetz. Da haben Behörden den Händlern auch schonmal "verboten" Eintragungen vorzunehmen, obwohl die Händler dazu verpflichtet waren.

 

@.300RUM

Ich nicht, die Händler wissen wenigstens, was sie eintragen. Musste mehr als einmal Korrekturen vornehmen lassen, weil die Behörde es nichtmal auf die Reihe bekam, die Daten von der Anmeldung fehlerfrei abzuschreiben (so wurde aus einem Wechselsystem urplötzlich ein Wechsellauf).

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Mich haben Anfragen nicht zuständiger Behörden nie itneressiert. Gemacht wurde das so, wie die für mich zuständige Behörde das sieht udn die sah es immer exakt nach Gesetz ;)

Da kann so ein Angestellter von außerhalb gar keine Forderungen stellen.
Wermeint, der Händler dürfte in eine WBK schreiben, darf das auch selsbt.

Richtig ist, dass nach 3. WaffRÄndG ausschließlich die Behörde dazu befugt ist. Etwas anders findet sich in einem Gesetz.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb CiscoDisco:

Nun fragt er einen freundlichen Schützenkameraden ob er ihm zum nächsten Schießstandbesuch die für seinen Repetierer passende Munition mitbringen könnte[...]

Wäre schön, aber die allermeisten schießen andere Kaliber.

 

Ich habe schon gesucht, aber keinen Hinweis gefunden, WER denn nun tatsächlich die Eintragung in die WBK vornehmen kann/muss.

Es ist doch widersinnig, dass man mit der gelben WBK in diesem Fall schlechter gestellt ist, als mit der grünen.
Bei grün holt man sich den Voreintrag nebst Munitionserwerbserlaubnis und kann beim Händler beides gleichzeitig erwerben.

Bei gelb rennt man zweimal zum Händler? Zumal der eine Stunde entfernt sitzt.

Geschrieben

Nein auch bei grüner WBK mit Voreintrag ist unabhängig von der Stempelung in der WBK noch keine Munitionserwerbserlaubnis aktiv.

Das heißt, erst wenn du die Waffe erworben hast und danach bei der Behörde eingetragen lassen hast, dann kannst du Munition kaufen.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

Nein auch bei grüner WBK mit Voreintrag ist unabhängig von der Stempelung in der WBK noch keine Munitionserwerbserlaubnis aktiv.

Das heißt, erst wenn du die Waffe erworben hast und danach bei der Behörde eingetragen lassen hast, dann kannst du Munition kaufen.

Das sahen SB und Händler bei mir 2018, anders.

Voreintrag grün, für Pistole .45ACP

+Revolver .357Mag incl. Munistempel.

Waffen vom Händler geholt, (incl. Mun) nachause gebracht und aufs Amt gefahren zum eintragen.

Was sollte hier nicht korrekt abgelaufen sein?

 

mfG Long

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CiscoDisco:

Nein auch bei grüner WBK mit Voreintrag ist unabhängig von der Stempelung in der WBK noch keine Munitionserwerbserlaubnis aktiv.

Das heißt, erst wenn du die Waffe erworben hast und danach bei der Behörde eingetragen lassen hast, dann kannst du Munition kaufen.

Wie kommst du darauf?
Das widerspricht meiner Erfahrung und der meiner Schützenkameraden.

Mit dem Erwerb der Waffe auf grüne WBK ist der gleichzeige Munitionserwerb möglich.

 

Wenn das so wäre, dann dürfte die Waffenbehörde vorab keine Munitionserwerbserlaubnis einstempeln, sondern erst dann, wenn die WBK zur Eintragung vorgelegt wird.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

 

@.300RUM

Ich nicht, die Händler wissen wenigstens, was sie eintragen. Musste mehr als einmal Korrekturen vornehmen lassen, weil die Behörde es nichtmal auf die Reihe bekam, die Daten von der Anmeldung fehlerfrei abzuschreiben (so wurde aus einem Wechselsystem urplötzlich ein Wechsellauf).

Stimmt. Habe meinen SB selten so lachen sehen wie vor 2 Jahren, als ein auch hier gut bekannter Händler mir unbedingt meinen K98 in .308 handschriftlich in die WBK eintragen musste:

"Gewer Kal. 762"

Meine WBK wurde einbehalten und ich bekam eine neue mit korrektem Eintrag kostenlos ausgestellt. 

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