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IGNORED

Aufstellung Waffenschrank 2 Fam. Haus


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

nachdem ich nun meine WBK erhalten habe und auch meinen Tresor, stellt sich nun die Frage,

ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf oder ob es rechtlich nicht erlaubt ist.

Der Tresor ist Klasse I

 

Vielen Dank.

VG Torsten

Geschrieben

Ich würde einen gemeinsamen Flur gleichstellen, mit einem Keller. Hier darf auch nur im Keller gelagert werden, wenn der mit einem Sicherheitsschloss gesichert ist. 

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Im Hausflur haben halt auch Leute außerhalb Deines Haushalts Zugang auf den Schrank.

Geschrieben

Hallo!

Du hast die näheren Verhältnisse leider nicht näher beschrieben.
Bist Du selbst der Hausbesitzer oder nur Mieter von einer der beiden Wohnungen?
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wäre es empfehlenswert, den Tresor an einem Ort aufstellen, an dem Du den Zugang eigenverantwortlich regeln bzw. beschränken kannst.
Man stelle sich nur mal eine Aufbewahrungskontrolle vor, bei der die Kinder aus der Nachbarwohnung neugierig zuschauen und ein paar Tage später ihren Schulkameraden den interessanten Schrank vorführen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Elo:

Hallo!

Du hast die näheren Verhältnisse leider nicht näher beschrieben.
Bist Du selbst der Hausbesitzer oder nur Mieter von einer der beiden Wohnungen?
Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wäre es empfehlenswert, den Tresor an einem Ort aufstellen, an dem Du den Zugang eigenverantwortlich regeln bzw. beschränken kannst.
Man stelle sich nur mal eine Aufbewahrungskontrolle vor, bei der die Kinder aus der Nachbarwohnung neugierig zuschauen und ein paar Tage später ihren Schulkameraden den interessanten Schrank vorführen.

Ich bin Mieter von einer der Wohnungen. 

Ich hatte es mir schon fast gedacht, aber insgeheim gehofft, bis zu unserem Einzug ins neue Einfamilienhaus den Tersor im Flur stehen lassen zu können, da die beiden Wohnungen im 1 OG sind und ich den Tresor für 6 Monate jetzt hoch wuchten muss.

 

Aber so iss das.

 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb fw114:

Ich bin Mieter von einer der Wohnungen. 

Ich hatte es mir schon fast gedacht, aber insgeheim gehofft, bis zu unserem Einzug ins neue Einfamilienhaus den Tersor im Flur stehen lassen zu können, da die beiden Wohnungen im 1 OG sind und ich den Tresor für 6 Monate jetzt hoch wuchten muss

Rede mal mit Deinem Amt.

 

Du darfst ja Deine Waffen vorübergehend in einem anderen Haushalt in einem fremden Tresor eines WBK-Inhabers aufbewahren.

Soweit ich weiß, darfst Du Deinen Tresor auch in einem anderen Haushalt als Deinem aufstellen.

 

Da ist der Weg zu einem Hausflur, der ansonsten nur von beiden Haushalten und deren Besucher benutzt wird auch nicht weit, wenn er nach außen abgeschlossen ist.

 

Das Stichwort hier ist „vorübergehend“.

Geschrieben

Das Aufstellen an sich wird nicht das rechtliche Problem sein. Das Problem wird das Führen außerhalb Deines befriedeten Besitztums, wenn Du Waffen hinein stellst oder heraus holst. Mache es besser wie @_peti schrieb und schaffe die Waffen vorübergehend in den geeigneten Sicherheitsschrank eines anderen LWB oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind und Du die Waffen im Rahmen des von Deinem Bedürfnis umfassten Zwecks hin schaffen darfst ;) sowie wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb fw114:

Hallo zusammen,

 

nachdem ich nun meine WBK erhalten habe und auch meinen Tresor, stellt sich nun die Frage,

ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf oder ob es rechtlich nicht erlaubt ist.

Der Tresor ist Klasse I

 

 

Klar darfst du das!

Kein Problem.

Du musst nur 2 Punkte beachten:

1. dürfen Hausordnung/der Vermieter/Fluchtwege nicht dagegen sprechen, dass sperrige Dinge im Flur gelagert werden. 

2. Darfst du halt keine Waffen/Munition  drin lagern.

 

Siehste, alles easy!

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Mausebaer:

wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. :rolleyes:

Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist...

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Mausebaer:

... oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind ...

  

vor 3 Minuten schrieb _peti:

Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist...

Nein,

wobei eine Art gemeinschaftliches Hausrecht und befriedetes Besitztum gesehen werden könnte. Es gibt doch wohl eine Befriedung des Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, und das Haus wird wohl auch so etwas wie einen Eingang haben. Die Befriedung sollte gegeben sein. Nur wem steht in welchem Umfang das Hausrecht am Flur zu? Durch die Vermietung wurde hier das Hausrecht modifiziert. Wie @Mozart's Ghost schon Ansprach, könnte es z.B. vertragliche und öffentliche Regelungen zur Nutzung des Flurs geben. Es könnte sicherlich eine Vereinbarung zu finden sein, die das rechtliche Problem mit dem Führen lösen könnte, aber wozu der ganze Aufwand, wenn es eh nur vorübergehen sein soll? :huh:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Jetzt soltle man bitte mal nicht überdramatisieren.

Es ist ein dauerhaft bewohntes Gebäude. Dadurch entfällt schonmal eine genannte einschränkung und den Rest würde ich einfach mal mit dem SB besprechen.

Grundsätzlich gibts zu ähnlichen sachverhalten schon gerichtsurteile (Keller, abschließbar, nicht einsehbar, Bayern).

Den ganzen anderen Panikalarm beachtet man nicht.

Die Behörde kann Ausnahmen zulassen.

Begrenzter Zugang ist hilfreich, aber keine gesetzliche Bedingung.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Beachte, dass in Mehrfamilienhäusern nix im Treppenraum bzw. Fluchtweg stehen/hängen/montiert werden darf. Nix heißt nix. Außer natürlich Brleuchtung, wenn XYZ eingehalten wird. Grundlagen dazu findest du im vorbeugenden Brandschutz.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Sackkarre und ein paar Tragegurte und ab ........ 

Bei den meisten Tresoren kann man die Tür aushängen. Mein A mit B Innenfacht hat 90 Kg insgesamt, Tür ausgehängt und dann nacheinander beides alleine in den ersten Stock getragen.

Ein 0er oder 1er mag schwerer sein, aber ohne Tür ist er einfach ein gutes Stück leichter...............

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