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IGNORED

Alte Waffenteile unbrauchbar machen vor dem Entsorgen


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Geschrieben

ok, 

ich werde es allerdings über einen Büxer entsorgen lassen. Der verlangt, was auch ok ist, eine Gebühr dafür. Ich möchte aber nicht, das das Zeug ggf. dann doch noch irgendwohin weiterverkauft wird.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Mats:

ich werde es allerdings über einen Büxer entsorgen lassen.

Der verlangt, was auch ok ist, eine Gebühr dafür. Ich möchte aber nicht,

das das Zeug ggf. dann doch noch irgendwohin weiterverkauft wird.

Moin,

 

warum nicht?

Sag' ihm doch, er kann es kostenlos haben und ggfs. weiterverkaufen,

dann sind alle zufrieden.

Geschrieben

Schrott oder nicht, die Teile sind ja "wesentlich" und müssen entsprechend mit Nachweis der Behörde gegenüber vernichtet werden.

 

Hatt schon Fälle wo Besitzer Lauf und Verschluss durch "den Schraubstock" lassen, dann wird da nix mehr verkauft und kann bei der BEhörde "entsorgt" werden....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb CZM52:

Hatt schon Fälle wo Besitzer Lauf und Verschluss durch "den Schraubstock" lassen, dann wird da nix mehr verkauft und kann bei der BEhörde "entsorgt" werden....

Warum auch nicht, besser als wenn die Behörde das noch verschachert. Flex oder Brenner und dem SB den Schrott per Post schicken....persönlich abgeben ist ja wegen Corona z.Z. nicht möglich.

 

 

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb sniper-k98:

als wenn die Behörde das noch verschachert

Machen die das noch? Hier im Westen sind die sich nicht zu schade bei Erbfällen Druck auf die Leute auszuüben damit die Waffen so schnell wie möglich im Hochofen landen.

"Wir übergeben der Flamme, die Werke von Georg Luger..."

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb alzi:

ist nicht seit der letzten Novelle das unbrauchbarmachen/zerstören nicht mehr erlaubnisfrei?

Andersrum. Unbrauchbarmachung ging bislang nur durch Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis, seit 01.09.2020 durch jedermann nach den Regeln der EU-DeaktivierungsVO (danach Vorlage an das Beschussamt zur Prüfung und Zulassung als Dekowaffe.

 

Zerstören (bzw. nun vernichten) bleibt für jedermann erlaubnisfrei und ist jetzt nach dem neuen §37b WaffG der Waffenbehörde anzuzeigen.

Geschrieben
Am 16.11.2020 um 09:00 schrieb Doggenrotti:

Oder bei der Polizei abgeben. Da ists kostenlos. Wichtig: WBK dabei haben und das Zeug in einem verschlossen Behältnis transportieren

So habe ich es auch gemacht- ich habe diverse Waffen bei der zuständigen Waffenrechtsbehörde zum Entsorgen abgegeben. Hat auch Gebühren gekostet, aber ich war rechtlich auf der sicheren Seite.

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