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AR15 Upper und Lower


wickie

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Jipp. Und wir werden da durch müssen.

Es interessiert eben keinen. Schon garnicht die Minsiterialbeamten die das ausgearbeitet haben und auch nicht die Parlamentarier die das beschlossen haben.

Letztere stehen aber demnächst wieder zur Wahl.

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  • 1 Monat später...

Ich hole das nochmal kurz hoch......für einen Freund ohne Internet.

 

Er hat ein AR15 M5 mit nummerngleichem Upper und Lower.

Er hat vor dem 01.09. einen nagelneuen Lower ohne jede Nummer als freies (Ersatz)Teil gekauft um 2 verschiedene Abzüge bzw Schaftsysteme zu nutzen.

Er kauft sich ein Mxy kalibergleiches Wechselsystem und geht damit zum SB

Das Mxy und der Lower werden registriert.

 

Er darf den M5 Lower nun mit dem M5 Upper und dem Mxy Wechselsystem paaren.

Er darf das M5 mit dem neuen Lower paaren.

 

Richtig?

 

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Wenn er den neuen Lower eingetragen bekommen hat - manche wie @ASE behaupten ja, das ginge eigentlich nicht - dann kann er den auch prinzipiell nutzen. Allerdings ist der Lower das führende wesentliche Teil beim AR15. Ganz prinzipiell gilt: Austausch des führenden wesentlichen Teils = neue Waffe. 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wenn er den neuen Lower eingetragen bekommen hat - manche wie @ASE behaupten ja, das ginge eigentlich nicht - dann kann er den auch prinzipiell nutzen. Allerdings ist der Lower das führende wesentliche Teil beim AR15. Ganz prinzipiell gilt: Austausch des führenden wesentlichen Teils = neue Waffe. 

 

Es widerspricht der Logik eines führenden Teiles und dem erkennbaren willen des GG.

 

Und nicht nur neue Waffe, sondern, erlaubnispflichtige Herstellung einer solchen.  Das war ja gerade der Clou an der Gesetzesänderung.

 

 

Was erlaubt ist: Zwei Lower, die jeweils führendes teil einer Waffe sind, mit anderen WS paaren, z.b. .223 und .22 Ar15 vorhanden, jetzt kann man auch ein weiteres .223 auf den .22 lower setzen, den:

 

Zitat

 oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; 

 

Druch richtige auswahl der Selbstlader bzw der Lowe und WS (9mm mit .223 lower, 223,22) kann man auch im Kontigent 3x3 kalibergleiche Waffen haben.

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 16 Minuten schrieb Fantasy:

hat jemand schon versucht seine zusätzlichen Lower anzumelden?

Ja, aber für andere Waffen ;) Da hieß es dann Schaft mit Systemkasten (neu Gehäuse)
Kein Problem, einfach machen §58(13)

Von Vorteil ist es, wenn alle teile von einem hersteller sind, dann ist das Zusammenfügen keine Herstellung.

Bearbeitet von Gast
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Hallo,

 

ich will hier als Gast mal einhaken:

Laut BKA (im Leitfaden nachzulesen) ist bei LW Halbautomaten das Gehäuse das führende Waffenteil.

Gleichzeitig steht aber auch drin, dass bei zivilen LW Halbautomaten das Gehäuse der Teil ist der den Verschlussträger aufnimmt, also der Upper. 

Alles in der Broschüre des BKA nachzulesen S.14 Ende/S.15 Anfang.

 

Das könnte beabsichtigt, der Schlüssel zu den Wechselsystemen sein, welche eigentlich sonst nicht genutzt werden können, nachdem du durch einbauen eines führenden Waffenteils eine Waffe neu herstellst.

Heißt für mich: Die zivilen Lower sind keine führenden Waffenteile. Ob man sie dadurch leichter erwerben kann steht auf nem anderen Blatt. Ich sehe die aber logischerweise den Wechselsystemen gleich gestellt.

 

Gruß

 

Cim

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Brauche ich nicht, ist doch eindeutig.

Seite 14:

1.3.2 Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Verschluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.

 

Seite 15:

Das Gehäuse einer Waffe ist:
bei ausschließlich als zivile halbautomatische Langwaffen konstruierten Waffen ist das Gehäuse das Waffenteil, das Verschluss und Lauf aufnimmt, bzw. die gemeinsame Funktion von Lauf und Verschluss ermöglicht

 

Nur bei vollautomatischen Langwaffen und allen anderen auf deren Konstruktion basierenden Waffen kann ein mehrteiliges Gehäuse (Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil) vorkommen.

 

Ich finde das BKA ist hier recht eindeutig. Und das kommt ja vom BKA!

 

Gruß

Cim

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Ich bin kein Jurist, aber wenn etwas auf was anderem basiert, muss ja die Basis schon da sein. Und zivile Halbautmatenteile sind ja nicht endausgearbeitet um einfach auf FullAuto umgebaut zu werden, sondern müssten noch deutlich weiter bearbeitet und ergänzt werden.

 

Wenn du nen Golf fährst ist ja ein Porsche nicht die Basis davon...

 

 

Die Rechtsprechnung wird es zeigen

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vor 2 Stunden schrieb CZM52:

Und die Konstruktion basiert auf was?

Wenn man es genau nimmt, auf dem zivilen AR10.

Da müsste aber sicher erstmal ein ordentliches Sachverständigengutachten erarbeitet werden.

 

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Manches ist weniger eindeutig, als man meint.

Manch Waffe war nach anfänglich anderer Einschätzung dann z.B. doch schon vor dem 01.September 1945 in einer militärishen Streitkraft eingeführt, usw.

Vieles mit so unbestimmten Festlegungen ließe sich hinterfragen.

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Klar ist jedenfalls, dass der BKA-Leitfaden mit einer gehörigen Portion Willkür geschrieben wurde (ich sag nur Abzugsgruppe M1A und Abzugsgruppe Garand) und man es, u.a., explizit auf die Modularität einiger Waffensysteme, insbesondere des AR15, abgesehen hatte.

Bearbeitet von Raiden
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Daher sehe ich auch ganz gite Chancen das gutachterlich einiges ausgehebelt werden könnte. Die Vorgaben sind auch nicht bestimmt genug. Dadurch bieten sich Spielräume.
Arbeit für Sachverständige.

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  • 1 Monat später...
vor 31 Minuten schrieb SCR:

Gibt es schon erste Praxiserfahrung mit Altbestand zwei Lowern für einen AR 15

Würde mich auch interessieren. Also wie es wirklich in der Praxis abläuft. Warte selbst noch auf eine Antwort von meiner Behörde.

Bei den Magazinen wird es ja schon komplett unterschiedlich gehandhabt. 
Seriennummer ist auch zum Teil so ne Sache. Wobei...eigentlich auch kein Thema...

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