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AR15 Upper und Lower


wickie

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Hallo,

 

ich habe jetzt echt lange im Forum gesucht, aber leider nichts dazu gefunden....

Das man für den Erwerb eines Upper oder Lower Recievers ab 01.09.2020 erwerbsberechtigt sein muss ist mir klar.

zB. man besitzt bereits ein AR15 auf die Grüne WBK, ist man dann berechtigt einen weitern Upper oder Lower zu erwerben?

und.... wenn ja, muss dann dieser Upper / Lower bei der Behörde in die WBK eingetragen werden?

 

.... ich sage euch, ich blick nicht mehr durch....

 

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Beste Grüße

 

Gerhard

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Das ist nur ein winziger Aspekt, der neuen, kranken Regelungen,

 

komplettes WS zur vorhandenen Waffe - ohne Voreintrag

einzelnes Gehäuse - Voreintrag

 

Mittlerweile hat eine nicht unerhebliche Anzahl BüMa/Hersteller erhebliche Probleme mit dem NWR, die sind momentan komplett kalt gestellt.

 

Dazu kommen ständig neue Wasserstandsmeldungen von unterschiedlichen Dienststellen, Verbänden, Behörden und mit fortschreitender Zeit

widersprechen sich diese Aussagen natürlich immer häufiger - bin gespannt wohin die Reise geht.

 

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vor 19 Minuten schrieb CZM52:

nirgends, also bleibt nur Voreintrag , analog Griffstück Kurzwaffe 

Ist ja halbwegs verständlich weil man sich irgendwann früher mal theoretisch aus KW-Griffstücken und Wechselsystemen eine fertige Waffe zusammenbauen konnte.

Das wollte der GG damals verhindern.

Analog dann jetzt Lower nur mit Voreintrag, das kann man gut mit obiger Problematik vergleichen (obwohl es nur auf dem Papier eine ist), kann man auch irgendwie mit versch. Disziplinen begründen und so ein Bedürfnis konstruieren.

 

Die Händler können ihre überzähligen Upper de facto dann wohl fast nur noch für unzählige Neubauten von Wechselsystemen und Komplettwaffen verwenden und werden das wohl auch so machen.

Der "Wille des Gesetzgebers", verworren er ist...

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

du musst ein bedürfniss nachweisen um einen einzelnen lower/upper zu erwerben...

 

warum?

Ein WS benötigt auch kein Bedürfnis, nur eine schon in die WBK eingetragene AR15, welches schon ein Bedürfnis erfahren hat.

 

Was ist nun relevanter?

Ein nicht schießendes Lower Bauteil, oder ein nach WaffG §... Absatz.... Kat.B AR15 WS ???

Das Lower Teil sollte aus der Logik 😂🤣 heraus :021:nur in Dein Register, nicht auf die Grüne.

Wenn mich fragst, lässt sich der Umstände wegen, vom LWB mit einem ehemals freien Ersatzteil nach dem neuen Gesetzt und NWR2, mehr Geld in alle beteiligten Kassen treiben und Zeit und wichtigere Ressourcen zusammen mit Deiner Jahressteuer in Timbuktu und Berlin verplempern. :cool:

LG 

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vor einer Stunde schrieb Glockeroo:

Mittlerweile hat eine nicht unerhebliche Anzahl BüMa/Hersteller erhebliche Probleme mit dem NWR, die sind momentan komplett kalt gestellt

Mit dem NWR oder der Kopfstelle? Weisst du näheres?

 

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vor 24 Minuten schrieb CZM52:

Welche Probleme?

wie waren die vorbereitet?

welche Software nutzen die ?

1) das NICHTS geht, gar nichts, da im NWR gesperrt

2) Gut, so wie die meisten und wie man sich eben auf diesen Mist vorbereiten konnte.

3) VDB - hat aber nichts mit der Software zu tun.

 

Bearbeitet von Glockeroo
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Wenn sie noch keinen Zugang hätten, wären sie nach meinem Verständnis nicht gesperrt. Sie hättten keinen Zugang. aber über zehn Ecken kann es natürlich alles bedeuten. Derezit dauert der Zugang etwa 2 Wochen, wers noch nicht erledigt hat
Das viele Waffenbehörden nicht auf die Händler zugegangen sind, um diese mal auf Stand zu halten, rächt sich nun zusätzlich ein wenig.

Klar, Eigenverantwortung und dennoch gibts da jetzt Probleme.

Letzte woche gingen auch hektische Telefonate durch die Welt.

 

Irgendwann wird sichs schütteln.

Mit etwas Glück ist es aber auch kaputt ;)

Ist ja schließlich alles Neuland.

Bearbeitet von Gast
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Glaub mir - die Betroffenen die ich kenne haben sich genauso bemüht wie viele andere...  

das Problem liegt wohl bei bei den Waffenbehörden vor Ort, von denen offensichtlich (wie erwartet)

auch viele ihr eigenes Süppchen bzgl. Magazinregistrierung kochen.

Von der unnachgiebigen Forderung von Belegen bis zur Pauschalanmeldung von Magazinen,

ohne Angabe von Kaliber, Modell und Beschriftung gibt es alles.

 

@Tony, ja, das wäre wohl das Beste.

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Das Problem ist, dass der ÖD sich wgenen "Corona" komplett abgemeldet hat.

Keine Einweisung. Keine Weiterbildung. Online hat zwar die Privatwirtschaft hinbekommen, aber weder die Schulen noch die öffentliche verwaltung.

Eigentlich passierte garnichts und nun kommt man zurück und steht vor dem Haufen der sich gebildet hat.

 

Ich mein, wir haben vor 10 Jahren den elektronischen personalausweis gefeiert und bis heute gibt es keine nenenswerten Anwendungen für das Teil.

Man muss aufs Amt und das ist geschlossen.

Modernes Deutschland.

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Das ist (oder besser sollte) aber nicht das Problem derjenigen sein, die zur Umsetzung dieses Schwachsinns verpflichtet wurden,

alles unternommen haben um am 01.09. compliant zu sein und nun neben dem erheblichen Aufwand (Geld & Zeit) auch noch

in der Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit behindert werden, passend zu einer Zeit wo COVID bedingt im Handel sowieso fantastische

Monate hinter ihnen liegen.

 

Der ÖD, die Beamten, Angestellten, Behörden sind dabei doch vollkommen egal - deren Kohle ist pünktlich auf dem Konto, ob das

NWR funktioniert oder nicht. Es war ausreichend Vorbereitungszeit da, ein Verschieben des NWR wg. COVID wurde abgelehnt,

Einwände der beteiligten Personen aus der Praxis, dass es schwierig bis unmöglich wird, dass so umzusetzen wurden nachhaltig

ignoriert.

 

Wir stehen mit den Problemen des NWR und den unterschiedlichen Sichtweisen auf dieses schlampig gemachte Gesetz erst am Anfang!

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