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Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?


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Es sollten alle aus der o.g. konträren Diskussion bemerkt haben, dass es "Bedürfnisprobleme" bei div. Waffenteilen gibt.

Diese gehören verhandelt. Das Innenministerium (das nebenbei auch ein Weisungsrecht dem BKA ggü hat) wie auch einzelne Politiker wären hier Ansprechpartner für die Verbandspitzen.

Es gibt durchaus noch Detaillösungen beim Bedürfnis für einzelne Teile, da ist im WaffG noch längst nicht alles "luftdicht durchreguliert", wie man bei @ASE Beiträgen manchmal denken könnte.

Und selbst dem ASE ist es nicht gelungen, alle meine 8 genannten Bedürfnisgründe völlig rechtssicher zu widerlegen 😉

Insofern hoffe ich da auch wieder auf die Leute vom BSSB. Was heute mit den AR15 Lowern und gr. Magazinen läuft, kann morgen mit Wechselläufen, Abzügen, übermorgen mit allen Hinterschäften und am Ende mit Montagen/Zielmitteln, ja jeder Schraube weitergehen. Das kann selbst der DSB nicht wollen, endet es doch in einer Vergrämungspolitik, gerichtet gegen den Schützensport. Und wenn der DJV hierzu noch in die Runde steigt - bin ich wieder ziemlich optimistisch.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Was heute mit den AR15 Lowern und gr. Magazinen läuft, kann morgen mit Wechselläufen, Abzügen, übermorgen mit allen Hinterschäften und am Ende mit Montagen/Zielmitteln, ja jeder Schraube weitergehen.

 

Erst Recht die Begründung für einen Alibaba Beschriftungslaser!!!!!!

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

 

Insofern hoffe ich da auch wieder auf die Leute vom BSSB. Was heute mit den AR15 Lowern und gr. Magazinen läuft, kann morgen mit Wechselläufen, Abzügen, übermorgen mit allen Hinterschäften und am Ende mit Montagen/Zielmitteln, ja jeder Schraube weitergehen.

 

Wider mal nach dem Motto, kümmert euch erstmal um unsere Probleme, dafür haben wir dann nichts dagegen wenn ihr weiter mit euren Luftpumpen schießt.

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vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Es gibt durchaus noch Detaillösungen beim Bedürfnis für einzelne Teile, da ist im WaffG noch längst nicht alles "luftdicht durchreguliert"

 

 

Na, dann nur weiter mit der lustigen "Durchreguliererei". Es könnte  ja noch mehr kommen...

 

Am Ende, selbst wenn es in deinem Sinne "gut" und "rechtssicher geregelt" läuft, befasst sich der LWB in seinem begrenzten Zeit- und Geld-Budget umfassender mit Waffen-Zertifizierungs- und Begründungsunterlagen... als mit dem Schießen.

Mission accomplished.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Minuten schrieb chapmen:

... Begründung für einen Alibaba Beschriftungslaser!!!!!!

Alles ist natürlich irgendwie ein Geben und Nehmen. Wenn wir bei den Verhandlungen erweiterte Markierungsvorschriften erdulden müssten, aber die Waffenteile als solche bedürfnisfest geregelt bekommen, wäre ich dabei.

Da ich die Magazine etc. (ich werde jetzt sicherheitshalber auch die 10/22 und Uhl Abzüge etc. anmelden, ebenso die Schaftsysteme usw.) aber gerne zum 01.09. anmelden möchte, bekomme ich das mit nem Laser von Alibaba nicht mehr rechtzeitig hin.

Stattdessen erstelle ich halt Fotos von den Teilen und schicke alles schön katalogisiert zur Behörde. Lasern kann ich dann immer noch und kann die Behörde ja mal anfragen, ob Sie das wünschen/begrüßen würden. Dann gibt es halt zu Weihnachten einen schönen Laser, das ist auch für vieles andere sehr praktisch.

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vor 33 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Diskrepanzen an mehreren Stellen merken die "Abtrünnigen" dann, wenn sie einen Schießstand suchen. ;)

 

Na ja, die Schießstände (sofern nicht kommerziell, oder die wenigen verbandseigenen Stände) gehören in aller Regel den Vereinen. Nicht "dem DSB".

 

Und auch die Verbandszugehörigkeit ist für einen Verein nichts Unumstößliches. Zumal mittlerweile in nicht wenigen GK-Vereinen auch mehrere Verbände bzw. Schießsportordnungen vertreten sind.

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

 

Am Ende, selbst wenn es in deinem Sinne "gut" und "rechtssicher geregelt" läuft, befasst ich der LWB länger mit Waffen-Zertifizierungs- und Begründungsunterlagen, als mit dem Schießen.

Die Behörden und Politiker befassen sich dann aber auch damit. Irgendwann hängt allen alles zum Hals raus und man macht vielleicht nicht so schnell neue Fässer auf (seitens des Ministeriums), weil es dann zu viel Personal bindet. Sieh's mal so.

Ansonsten, wenn Du eher dafür plädierst, möglichst Rechtsunsicherheiten bestehen zu lassen - dann geht das garantiert zu unseren Lasten. Spätestens vor Gericht. Jetzt auf Detailverhandlungen zu verzichten, schadet uns. Immer.

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vor 18 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Da ich die Magazine etc. (ich werde jetzt sicherheitshalber auch die 10/22 und Uhl Abzüge etc. anmelden, ebenso die Schaftsysteme usw.) aber gerne zum 01.09. anmelden möchte

 

 

Die Magazine, zum 01.09.2020....? Das hatte ich auch mal vor. Aber ich lasse es. Ich wüsste auch nicht, warum das sein muss (oder was es an Vorteilen bringt).

Und vom Lasern von Magazinen lasse ich erst recht die Finger. Da wird das Amt innerhalb der nächsten 12 Monate eine Liste der "alten" LW-Mags "Ü10" von mir erhalten.

Und da, wo als Merkmal eine Nummer oder sonstige Beschriftung drauf ist, kann ich die ja angeben. Da, wo nichts drauf ist, wird als Nr./Merkmal eben auch nichts angegeben - wahrheitsgemäß.

 

Was bloße (Plastik- oder Holz-)Schäfte oder Drop-In-Nachrüst-Abzüge angeht, warum sollten die gemeldet werden? Als nächstes kann ich dann noch meine Gewehrriemen melden, oder gleich das Waffenfutteral dazu.

 

Mal sehen, was die Waffenbehörde jetzt dann mal schreibt und gemeldet haben will, dann sehen wir weiter.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 20 Stunden schrieb Sebastians:

Wieso ist das ein Problem?

Dann steht halt Multi in der Spalte für Kaliber.

Gibt genug Blödsinns-Einträge in XWAFFE, notfalls wird "ohne" oder "unbekannt" reingeschrieben, gibt´s ja wirklich als Eintrag.

Weil das gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist, aufgrund der geforderten Rückverfolgbarkeit(Kennzeichnungspflichten), es muss eine konkrete Bezeichnung der Munition auf dem Lower angebracht sein.

Die Software richtet sich nach dem Gesetz nicht andersrum, also nur weil man es ggf softwaresetig kann, ist es deswegen nicht richtg.

 

Das nachmarkieren ist ja technisch nicht das Problem, aber ich gehe davon aus das Multi nicht eingetragen wird, sondern von der Behörde die Kennzeichnung verlangt wird.

 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

 

Es gibt durchaus noch Detaillösungen beim Bedürfnis für einzelne Teile, da ist im WaffG noch längst nicht alles "luftdicht durchreguliert", wie man bei @ASE Beiträgen manchmal denken könnte.

Und selbst dem ASE ist es nicht gelungen, alle meine 8 genannten Bedürfnisgründe völlig rechtssicher zu widerlegen 😉

 

 

Lieber Schwarzwälder,

 

 

Bedürfnisbegründungen die du mit der Schubkarre anlieferst  müssen nicht widerlegt werden, sondern du musst gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen, warum der Erwerb&Besitz nötig ist.  bei §14ern machen das die Verbände für dich. Und die werden sich enstprechend §15 hüten, ihre Anerkennung mit  schwachsinnsbegründeten Bedrüfnisbescheinigungen in Frage zu stellen. Darüber Hinaus kannst du natürlich nach §8 direkt gegenüber der Behörde argumentieren.

 

Ich denke nur, das die Zeit verschwendet ist. Die Intention des Gesetzgebers ist klar. Und manch einer wird das Lehrgeld zahlen, der sich jetzt noch schnell ("Nur noch kurze Zeit, Zugreifen") mit Lowern und -uppern eingedeckt hat,was der Ablehnungsbescheid und Entsorgung der  dann kostet. Und selbst wenn Enteignungsklagen erfolgreich wären, dann wirst du eben mit ein paar Kröten entschädigt und weg ist dein Lower. Das spielt nämlich bei den Fantastilliarden die gerade ausgeben werden bevor man sie eingenommen hat, auch kein Rolle mehr.

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Versteh ich schon, zur Rückverfolgung reicht aber doch die Seriennummer, die ist doch eindeutig genug und der Zweck ist erfüllt.

 

An welche Käufergruppe richtet sich eigentlich dieses Angebot?.

https://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ObjectID=8943291&utm_campaign=[2020_072_R] INKOGNITO&utm_medium=email&utm_source=apsis&utm_term=pro

 

Ernsthafte Frage, wo ist der Sinn eines Lowers ohne Seriennummer oder Kaliberangabe?

In ca. 1 Jahr kann ein Lower auch mit einer Nummer unerlaubt besessen sein.

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

... merken die "Abtrünnigen" dann, wenn sie einen Schießstand suchen. ;)

Bevor ich noch ein mal in diesem Leben dem DSB, wie er sich heute immer noch präsentiert, beitrete fahre ich lieber etwas weiter auf einen Schießstand und/oder zahle mehr, gerne auch deutlich mehr. Ich addiere lieber nicht, wie viele €€ es mir bislang wert war, morgens in den Spiegel schauen zu können.

Trennung

Mal eine andere Frage, ich stehe auf der Leitung: Wie ist das denn zukünftig mit Beschuß und -stempeln auf Lowern? Und die im Faden vertretene These, man könne auf den einem per WBK einem - beispielsweise - Gewehrchen in .17 Mach2 oder .22lfB einen Upper in .450 BM packen, ist beschußrechtlich koscher? Ehrliche Frage, ich lebe warum auch immer (noch ?) im Glauben daß das Pfui wäre.

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vor 13 Minuten schrieb Sebastians:

Ernsthafte Frage, wo ist der Sinn eines Lowers ohne Seriennummer oder Kaliberangabe?

Ohne Nummer = keine Rückverfolgbarkeit, zumindest beim Kauf gegen Cash über die Ladentheke.

Da in den frühen Jahren kurz nach 2003 der Erwerb von Uppern/WS ohne Eintragungspflicht möglich war, kann man selbige (sofern nicht zwischenzeitlich ordnungsgemäß eingetragen) jetzt mit nummernlosen Lowern zu echten "ghost guns" komplettieren.

 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

 Lasern kann ich dann immer noch und kann die Behörde ja mal anfragen, ob Sie das wünschen/begrüßen würden. Dann gibt es halt zu Weihnachten einen schönen Laser, das ist auch für vieles andere sehr praktisch.

Wer viel fragt, geht viel irr.

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vor 22 Minuten schrieb ASE:

Bedürfnisbegründungen die du mit der Schubkarre anlieferst  müssen nicht widerlegt werden, sondern du musst gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen, warum der Erwerb&Besitz nötig ist.

Habe ich ja getan.

vor 22 Minuten schrieb ASE:

 bei §14ern machen das die Verbände für dich. Und die werden sich enstprechend §15 hüten, ihre Anerkennung mit  schwachsinnsbegründeten Bedrüfnisbescheinigungen in Frage zu stellen.

Naja, manche Bedürfnistatbestände sind alles andere als "schwachsinnig". Du denkst wieder nur an den Armbrust-Upper... Und wenn die Verbände (nicht für mich, aber für viele!) da was tun wollen, müssen/sollten sie eben jetzt verhandeln.

Ich sehe Verhandlungsspielraum.

vor 22 Minuten schrieb ASE:

Darüber Hinaus kannst du natürlich nach §8 direkt gegenüber der Behörde argumentieren.

Es kann nicht Sinn sein, jeden einzelnen Schützen, der z.B. einen Ruger 10/22 Tuningabzug gekauft hat, jetzt in Einzelverhandlungen mit der Behörde zu treiben. Dafür sind die Verbände da.

vor 22 Minuten schrieb ASE:

Ich denke nur, das die Zeit verschwendet ist. Die Intention des Gesetzgebers ist klar.

Die Intention des Gesetzgebers ist: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk." Von daher kommend, dürfte jede Argumentation, die es ermöglicht, mit weniger Komplettwaffen auszukommen, eigentlich die Bereitschaft öffnen, Bedürfnisse für Waffenteile anzuerkennen. Oder glaubst Du ernsthaft, dass es den Gesetzgeber freut, wenn viele jetzt noch schnell ihre Lower zu Fertigwaffen komplettieren?

vor 22 Minuten schrieb ASE:

... Und selbst wenn Enteignungsklagen erfolgreich wären, dann wirst du eben mit ein paar Kröten entschädigt und weg ist dein Lower. Das spielt nämlich bei den Fantastilliarden die gerade ausgeben werden bevor man sie eingenommen hat, auch kein Rolle mehr.

Ich denke, eine erfolgreich durchgesetzte Entschädigung hätte schon eine Signalwirkung. Denn in Zukunft könnte es dann eben um weit mehr als "ein paar Kröten" gehen.

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Ich lache ja mal wieder über 7 (!) Seiten "was wäre wenn, wie seht ihr das, aber ich habe doch, das kann ich mir nicht vorstellen, bei mir sieht das anders aus, warten wir´s doch mal ab" usw, usf ...

 

 

Mal eine rhetorische Frage:

Warum interessiert sich eigentlich kein einziger Waffenhersteller für das kommende "Waffengesetz" ? Weshalb lassen die ihre Kunden derart im Regen stehen ? Warum unterstützen sie nicht finanziell entsprechende Klagen gegen diesen lächerlichen und zweckfreien Unfug ?

 

Wie gesagt: Ich lache nur über diesen Blödsinn. Und - ja, ich werde auch lachen, sobald dieser Blödsinn "Gesetz" wird. Und warum? Weil ich es kann.

 

Tasha

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