Zum Inhalt springen
IGNORED

Behördliche Frist zum Voreintrag?


Faust

Empfohlene Beiträge

Da ich dazu in der Suchfunktion nichts gefunden habe, vielleicht können mir Forumsteilnehmer mit größerer Kenntnis weiterhelfen. 

Gibt es Fristen, innerhalb derer die Behörde nach Antragstellung den Voreintrag auf grün leisten muss (natürlich nur, wenn dagegen von Seiten der Zuverlässigkeit des Antragstellers nichts einzuwenden ist!)? 

Der Hintergrund ist, klar, das neue Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch nun auch den VS. Mein Antrag liegt nun schon seit ner Weile bei der Behörde und die SB sagt, sie könne die Verfahrensdauer nicht abschätzen. Früher dauerte das hier ein paar Tage. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Wissens gibt es keine Frist. Du kannst höchstens nach mindestens 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. Aber Erfolg wirst du damit m. E. kaum haben, denn die Waffenbehörde ist ja nicht untätig. Die wartet selbst auf Antwort vom VS.

 

 

Zitat

 

§ 75 [Untätigkeitsklage] VwGO

1Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. 2Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. 3Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. 4Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

 

 

Ich habe die Schleife mit dem VS bereits durchlaufen. Bei mir hat es 66 Tage gedauert. Aber das hilft dir natürlich nicht.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unsere Behörde " Schleswig-Holstein " sagte am Anfang das es mit dem VS Anfrage 2 - 3 Wochen dauern könnte, jetzt dauert es bis zu 1 Woche bei der

VS Anfrage.

Ob es Fristen gibt weis ich nicht, aber bei uns wird sofort ein Voreintrag in der WBK eingetragen " nicht bei Erstantrag der ersten Waffe der muss auch die

VS Abfrage abwarten " und die VS Abfrage machen die nebenbei und teilweise aber auch gar keine Abfrage beim VS je nach dem wer beim SB kommt :) 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also bei uns ist es so das bei jedem die VS Abfrage gemacht wird bei einem benötigten Voreintrag.

Wartezeit ist aktuell lang. Abfragen von März noch nicht zurück bekommen.

Interessant bei der Sache ist das derjenige der als erstes beim VS angefragt wurde auch nicht als erstes zurück kommt.

Scheint wohl ein spezielles Sortiersystem zu sein :wacko2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe letzten Sonntag, 21.06. meinem Sb eine Mail mit meiner Befürwortung und der Frage nach der derzeitigen Vorgehensweise, angesichts des wegen Corona eingeschränkten Zugangs zur Behörde, gesendet. Zurück kam eine automatische Antwort mit Hinweis auf seinen Urlaub und seine Vertretung. Bis Dienstag wartete ich auf eine Antwort und rief dann die Vertretung an. Nach Verweis auf den Postweg und meiner Bitte die Übergabe persönlich vorzunehmen kam die Sachbearbeiterinan die Eingangstür und nahm meine grüne WBK in Empfang, nicht ohne den Hinweis das es wegen Überlastung durch Corona und die Urlaubsvertretung nicht schnell gehen könne. Gestern Nachmittag, 25.06. Anruf vom Ordnungsamt ich könne meine WBK mit Voreintrag wieder abholen. Das geschah auf dem selben Weg, Sachbearbeiterin an die Tür Rechnung und WBK übergeben- fertig.  Ich bin froh, daß unsere Sachbearbeiter das machen, was ihre Berufsbezeichnung aussagt. RLP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich seh die ganze Verfahrensweise wie mit Voreinträgen, Abfragen beim VS als reine Schikane und Blockadehaltung der Behörden an. Auch die Ausreden mit Überlastuung, Urlaub, Kleiner Waffenschein und jetzt auch noch Corona sind eine einzige Frechheit dem Bürger gegenüber. Wird gegen mich als Waffenbesitzer etwas bei VS anhängig, begehe ich eine Straftat oder lasse mir sonstwas zu Schulden kommen kann bzw,  wird die Behörde meine WBK eh wiederrufen. Warum also nicht ausstellen und im Falle eines Falles handeln und dann die WBK einziehen? Bei Erstausstellung kann ich das ja noch zum Teil verstehen, habe ich jedeoch eh schon Waffen, was soll der ganze Humbug ausser mich wieder Zeitlich ausser Gefecht zu setzen. Ich habe  gerade seit 10 Tagen eine Gelbe WBK bei der Behörde + Europäischen Feuerwaffenpaß, wegen letzterem kann ich jetzt auch andere Waffen die auf meiner Grünen WBK stehen nicht mit ins Ausland nehmen.  Mir geht diese Verzögerungstaktik nicht erst seit heute richtig auf den Senkel und genau das soll bezweckt werden. Was wir uns als Bürger von den Behörden alles gefallen lassen müssen wird von Jahr zu Jahr heftiger.
Wenn ich nicht nur zu Coronazeit den Bremsklotz Strassenverkehrsamt sehe, wo es teilweise mehrere Tage bis Wochen dauert, bis man ein Auto neu zugelassen bekommt frage ich mich warum dagegen niemand aufbegehrt.
 
Christo
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Masta4:

Also bei uns ist es so das bei jedem die VS Abfrage gemacht wird bei einem benötigten Voreintrag.

Wartezeit ist aktuell lang. Abfragen von März noch nicht zurück bekommen.

Bei meiner Behörde ist es möglich  die Zuverlässigkeitsprüfung inklusive Verfassungsschutzanfrage starten zu lassen ohne bereits  den Bedürfnisbescheid vorlegen zu können. Ich habe dies immer so gemacht, auch bei Erstbeantragung der grünen WBK, damals hatte ich noch nicht mal den Nachweis der sicheren Aufbewahrung parat, da noch keine Tresore vorhanden waren. Beim letzten Mal noch vor Corona einfach per Anruf, der Sachbearbeiter hat noch während des Telefonats  die Zuverlässigkeitsprüfung in Gang gesetzt. In der Zwischenzeit beantrage ich die Befürwortung beim Verband. Das spart auf jeden Fall Zeit. Ein Recht hat man darauf natürlich nicht, aber mal nett die eigene Behörde fragen kostet nichts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe, nachdem ich in eine in der Bundesliga wenig erfolgreiche Landeshauptstadt gezogen bin, volle 5 Monate gewartet. Ich habe mehrfach persönlich vorgesprochen und zuletzt hat sich endlich ein Sachbearbeiter, der nicht für meinen Buchstaben zuständig ist, erbarmt und meinen Antrag bearbeitet.

 

Davor wohnte ich in einer kleineren Nachbarstadt und da ging es entweder sofort oder innerhalb von wenigen Tagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Bei uns ging seit Corona komplett nichts mehr.

Auch die Einrichtung der Verfassungsschutzabfrage wurde gestoppt und erst vor ca. 4 Wochen wieder aufgenommen.

Seit 3 Wochen aber bereits wieder nichts gehört.

Mittlerweile wird das monatliche Nachfragen, ob es überhaupt vorangeht, schon leicht unangenehm...wenn man aber bereits seit März wartet...

Besonders wenn Bedürfnisbescheinigung und der Kaufvertrag der Waffe vorliegen.

Bearbeitet von lambda
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb lambda:

Bei uns ging seit Corona komplett nichts mehr.

Auch die Einrichtung der Verfassungsschutzabfrage wurde gestoppt und erst vor ca. 4 Wochen wieder aufgenommen.

Seit 3 Wochen aber bereits wieder nichts gehört.

 

 

Seltsam, wie man das behördliche Nichthandeln bei einem Abfrage-Prozess, der online (somit kontaktlos) abläuft, mit "Infektionsschutz" begründen kann...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ging es nicht um die Abfrage selber, sondern de Einrichtung der Abfrage, also die technische Möglichkeit.

Diese Implementierung wurde ausgesetzt. Zudem sei die ganze Behörde auf "Sparflamme" gelaufen, was für mich heißt, dass nur jemand für dringende Sachen anwesend war, alles andere aber pausiert wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.6.2020 um 23:39 schrieb shooter2015:

Bei meiner Behörde ist es möglich  die Zuverlässigkeitsprüfung inklusive Verfassungsschutzanfrage starten zu lassen ohne bereits  den Bedürfnisbescheid vorlegen zu können. (...) 

Das ist tatsächlich interessant. 

Ich werde mal höflich bei unserem Amt nachfragen ob sie das auch machen. 

Und du hast das nur telefonisch angefragt? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 ..oder aus bekannten Gründen einfach mal von Nachfragen bei der Behörde absehen. Jede Antwort kostet Arbeitszeit, die dann wiederum für andere Tätigkeiten fehlt.

 

VS-Anfragen dauern in Bayern je nach Behörde und dortiger Arbeitsauslastung bis zu drei Monate Zeit.

Soweit zumindest meine Erfahrungen für die Namenseintragungen verantwortlicher Personen auf eine Vereins-WBK.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.