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IGNORED

Schießbuch jetzt Pflicht?


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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb JägermitHut:

Ach ja, Fallscheibe und IPSC kannst du bei den drei aufgelisteten Vereinen.... vergessen.

Die Vereine in denen der Schiesstand das zulässt sind eh dünn gesät.  Wir haben kurz vor Corona 2 Fallscheibenanlagen gekauft, ca 5000 Euro, nach dem der Schiesstandsachverständige da war und den Stand darauf abgenommen hat. Davon mal ab das nicht jeder Verein dafür Geld übrig hat, auch lange nicht jeder Stand kann das so ohne weiters in seine Standzulassung aufnehmen. Da sind u.U. die Kosten für den Standumbau deutlich höher als die kosten für die Anlage. Bei uns ging das, wir schiessen unterirdisch in einem Bunker.

Viele Schützen schreien nach Fallscheiben und IPSC , bezahlen oder auch selber mit anpacken wollen aber immer nur wenige. Grade auf IPSC/Mehrdistanz  umbauen kann sehr viel Geld verschlingen. Grade Indoor sind da an die Lüftung ganz schöne Werte gekoppelt, wenn man auf der ganzen Länge des Standes ( Mehrdistanz ) Schiessen will , da ist von Boden und Wänden/Decken noch keine Rede...............das die dünn gesät sind ist nachvollziehbar..................

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb JägermitHut:

@Waffen-Tony

Wenn du es so siehst, bin ich ja in einem Verein.😉 Beim BDS bist du immer in einem der Landesverbände Mitglied.

Auch wieder falsch. Der LV1 ist einer der wenige -wenn überhaupt nich der einzige- der noch als eigener Verein mit Einzelmitgliedschaften als unmittelbare Mitglieder agiert.

Sonst ist man nur über den jeweiligen Verein mittelbare Mitglied.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb Waffen Tony:

Auch wieder falsch. Der LV1 ist einer der wenige -wenn überhaupt nich der einzige- der noch als eigener Verein mit Einzelmitgliedschaften als unmittelbare Mitglieder agiert.

Sonst ist man nur über den jeweiligen Verein mittelbare Mitglied.

Stand 2015. Wie es aktuell ausschaut weiss ich nicht.

NRW(***) = nimmt keine Einzelmitglieder auf!

 

 

Bildschirmfoto 2020-10-03 um 13.20.40.png

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Auch wieder falsch. Der LV1 ist einer der wenige -wenn überhaupt nich der einzige- der noch als eigener Verein mit Einzelmitgliedschaften als unmittelbare Mitglieder agiert.

Sonst ist man nur über den jeweiligen Verein mittelbare Mitglied.

Ne, Tony. Du musst mal genau lesen. Der LV1 ist ein Verein und ich bin Mitglied, also bin ich in einem Verein. Richtig. Wenn du beim BDS Mitglied bist, bist du immer in einem Landesverband. Richtig. Von Einzelmitgliedschaften und wo das möglich ist, habe ich nichts geschrieben.

 

Ich war heute auf einer Schulung für Vorderlader. Dort wurde mir erzählt, dass einige Verbände mit Einzelmitgliedschaften nachziehen. Man will das Feld dem BDS nicht alleine überlassen.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb highlower:

- Schießen unter deutlichem Alkoholeinfluß

- ständige Unsicherheiten / Nachlässigkeiten bei der sicheren Waffenhandhabung

- aggressives Verhalten / Handgreiflichkeiten gegenüber Vereinsmitgliedern

- Tragen von verbotenen Symbolen beim Schießen

Wer so doof ist und das auf einem öffentlichen Vereinsstand macht, der hat ganz andere Probleme wie die Gefahr für seine Waffen. Abgesehen davon haben Leute mit den bösen Symbolen meist im Voraus schon Probleme, ihre Zuverlässigkeit zu beweisen.

 

Schießen und Alk ist ein NoGo und ich habe das bisher wissentlich nirgends mitbekommen.

 

Unsicherheiten in der Handhabung kann viele Ursachen haben, auch viele temporäre. Aber wo fängst du da an? Jedem kann mal was runter fallen, natürlich Sau blöd wenn es eine Waffe ist. Vielleicht hat es auch einen gerade aktuell medizinischen Hintergrund. Da muss der aber schon öfter negativ auffallen. In erster Linie sollte die Aufsicht natürlich mit ihm Reden und im Wiederholungsfall disziplinieren.

 

Jemand der auf einem Schießstand / in einem Verein aggressiv oder sogar handgreiflich wird, hat auch ganz viele andere Probleme. Wohl auch im Vorfeld schon mit der Zuverlässigkeit.

 

Alles in allem sind das aber doch recht herbei gemalte und abstrakte Szenarien.

 

vor 22 Stunden schrieb JuergenG:

“Wenn Tatsachen bekannt werden....“

Diese Tatsachen müssten aber meiner Laien Meinung nach auch beweisbar sein. Eine einfache Aussage wie „der hat aber...“ sollte da eine recht dünne Grundlage sein und wäre anfechtbar. Wenn man natürlich so doof ist wie der Irre von Hanau, ja dann wäre es wirklich gerechtfertigt und es wären niemals legale Waffen zum Einsatz gekommen. Hätte man seine Arbeit gemacht... aber man sucht ja einen Sündenbock, und wenn es der KWS ist...

Geschrieben

Wie wahrscheinlich jeder weiß, sind Inhalte einer privaten Chatguppe von Polizisten, an die Presse gegeben worden.

 

Diejenigen, die es an die Medien weiterreichten, waren selbst Polizisten.

 

- Die Informanten möchten anonym bleiben

- Sie unterließen es in der Chatgruppe darauf hinzuweisen, dass sie Inhalte stören.

- Sie waren selbst jahrelang in der Chatgruppe

 

Ob in einer privaten Gruppe geäußerte Witze ein Anzeichen politischen Extremismus sind (wie es der Dienstherr und die Medien sehen) oder private politische Meinungsäußerung in satirischer Form, möchte ich offen lassen.

 

Doch grundsätzlich sollte sich jeder in einem Verein, einer Chatgruppe darüber in Klarem sein, dass auch jahrelange Zugehörigkeit nicht vor „Weitergabe von Informationen“ schützen.

 

In gemütlicher Runde, beim Alkohol, gemachte Witze können Konsequenzen haben.

 

 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JägermitHut:

Ob in einer privaten Gruppe geäußerte Witze ein Anzeichen politischen Extremismus sind (wie es der Dienstherr und die Medien sehen) oder private politische Meinungsäußerung in satirischer Form, möchte ich offen lassen.

Man darf auch Sachen sagen, die man nicht meint. Das kann in offensichtlicher Übertreibung sein, als Witz, aus Wut, usw. Die meisten Leute, die, um ein extremes Beispiel zu nehmen, sich äußern, was man so alles mit Kinderschändern machen sollte, würden das nicht wirklich machen wollen, auch wenn sie den Gedanken daran haben und äußern. Das trifft sogar auf Kanzler zu. Schröders "Wegsperren und den Schlüssel wegwerfen" wäre wörtlich genommen eine Hinrichtungsmethode von außergewöhnlicher Brutalität. Ich unterstelle, auch wenn ich ihn nicht mag, als selbstverständlich, dass er das nie im Leben wirklich machen oder anordnen würde.

Geschrieben (bearbeitet)

Täusch dich mal nicht:

Zitat:

 

Mit einer Sonderkommission (Soko) namens „Parabel“ geht die NRW-Polizei rechtsextremen WhatsApp-Gruppen in ihren eigenen Reihen nach: Am Mittwochmorgen ließ die 200-köpfige Soko 34 Polizeidienststellen und Privatwohnungen im Ruhrgebiet und am Niederrhein durchsuchen. 29 Polizistinnen und Polizisten stehen unter Verdacht, an den Gruppen beteiligt gewesen zu sein. In den Gruppen wurden laut Innenminister Herbert Reul (CDU) mehr als 100 Bilddateien verteilt, die strafrechtlich relevant sein könnten. Darunter seien Fotos von Adolf Hitler, aber auch zum Beispiel die fiktive Darstellung eines Flüchtlings in einer Gaskammer.

 

Zitat Ende

 

Ob die wirklich einen Diktator ins Amt heben oder Gaskammern errichten wollten, spielt offensichtlich keine Rolle.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
Am 2.10.2020 um 16:16 schrieb highlower:

Charakterliche und persönliche Eignung und demokratische Rechtstreue des Sportschießenden. ABweichungen diesbezüglich sollen und können vom Verein an die Behörde gemeldet werden.

„sollen und können gemeldet werden“

  • 1 Monat später...
  • 3 Monate später...
Geschrieben

und wie lange braucht jetzt die Behörde ???

ein Kamerad von mir wartet seit dem 5.12.2020 auf den Voreintrag und auf eine schriftliche Nachfrage kam prompt : " ... sehen sie bitte von weiteren Anfragen ab da es sonst noch länger dauert ...  "

Geschrieben (bearbeitet)

Das hängt wohl von der Behörde ab. In Berlin derzeit ca. 7 Tage plus Postlaufzeit, was innerhalb Berlins schon mal 6 Tage gedauert hat. Stand Februar 21 (Austauschlauf wurde eingetragen).

 

Nach drei Monaten kannst du klagen. Das hatten wir schon in dem Forum.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb JägermitHut:

Das hängt wohl von der Behörde ab. In Berlin derzeit ca. 7 Tage plus Postlaufzeit, was innerhalb Berlins schon mal 6 Tage gedauert hat. Stand Februar 21 (Austauschlauf wurde eingetragen).

 

 

mir wurde schon im November letzten Jahres dazu gesagt, dass das ca. 6 Wochen dauert, da der VS mitspielt, deshalb sind die genannten 7 Tage eher unwahrscheinlich

Hatte übrigens fast genau 6 Wochen gedauert.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie ist das derzeit bei dem Verfassungsschutz? Schreibt die Waffenbehörde den Verfassungsschutz an und der kramt dann in seinen Akten und ein Sachbearbeiter schreibt eine Stellungnahme, oder gibt es eine Datenbank, bei der Personen bereits kategorisiert sind? Das ist beim Verfassungsschutz ja etwas schwammiger, als bei einem Ermittlungsverfahren: Wann eröffnet, über was, wann eingestellt, wie beim staatsanwaltlichen Verfahrensregister?

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben

Da bekomme ich bestimmt keine Antwort. Aber wenn etwas hunderttausende mal gemacht wird, sickert immer etwas durch. Ist nur die Frage, ob zu den Forenteilnehmern.😋Ich habe die Antwort, des VS in meiner Akte gesehen. Das war ein Blatt, sah sehr standardisiert aus, mit der lapidare Bemerkung es liegen keine Erkenntnisse vor.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen:

Welche Nachweise fordern die verschiedenen Verbände mittlerweile so für die Bedürfnisbestätigung bei WBK-Inhabern (Besitz, nicht Neuerwerb)? Wie sollen die Schießbucheinträge konkret aussehen?

Waffenrechtlich ist ja nun irgendein Nachweis gefordert, dass mit eigenen erlaubnispflichtigen Kurz- bzw. Langwaffen geschossen wurde.

Soweit ich höre und im Netz finde, fällt in letzter Zeit einigen Verbänden auf, dass aus den bisherigen formlosen Schießbucheinträgen der Mitglieder nicht ganz zweifelsfrei hervorgeht, ob es sich um eine eigene Waffe gehandelt hat und teils sind vielleicht auch die verwendeten Waffenbezeichnungen nicht eindeutig, sodass zusätzliches Wissen erforderlich ist, um einzuschätzen, ob es waffenrechtlich Kurz- oder Langwaffen sind.

Zuletzt kam mir ein Gerücht unter, ein Verband wolle die konkrete Modellbezeichnung wie in der WBK sehen, was u.U. für jeden Schießbucheintrag mehr Schreibarbeit bedeuten würde, und ohne zusätzliche Angaben wäre trotzdem nicht eindeutig, ob es sich womöglich um eine typgleiche Leihwaffe gehandelt hat ...

 

Mir erscheint es zweckmäßig, im Schießbuch "eigene Kurzwaffe / Kaliber XY" oder zumindest "eigene erlaubnispfl. KW" oder etwas in der Art einzutragen. Wie macht ihr das?

Geschrieben

Datum des Schiessens , Kaliber und Waffenart stehen bei mir im Schiessbuch. Wenn jemand wissen will ob ich mit eigenen geschossen habe teile ich ihm das mit. Bisher haben meine Aussagen dem Verband immer gereicht, warum sollte sich das ändern ? Außerdem sind meine WBK ein gutes Stück älter als 10 Jahre ...................

Bei mir in den Vereinen ist mir noch kein Fall bekannt wo die Behörden nach neuer Regelung Bedürfnisse bescheinigt haben wollten. Die scheinen genug mit anderen Dingen zu tun zu haben.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb weyland:

Zu welchem Zweck?

Hat mit der Standzulassung zu tun. Manche Stände dürfen nur eine begrenzte Schussanzahl GK pro Monat haben, Grund Lärmbelästigung. KK ist bei uns unbegrenzt. Bei KK Wettkämpen wird auch Mittags durchgeschossen. 

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