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IGNORED

Munition in Luxemburg kaufen


EkelAlfred

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vor 13 Stunden schrieb josa20:

Darf ich dich fragen, wie Du mit der Arbeit des für dich  zuständigen SB zufrieden bist ? Wenn es so ist wie ich vermute, ist gerade der in Konz für eine seeehr restriktive Auslegung von Erlaubnissen berühmt - berüchtigt......Ich hoffe mich zu irren.

Nicht Konz, sonder Augusta Treverorum. Zufriedenheitsskala 4 (nach Schulnoten). Wenn man weiss, wie man mit dem SB umgehen muss, gehts. Seine innere Einstellung geg. 
Schützen, Jäger usw. 
muss man kennen. Ich komme mit ihm klar. Dauert halt manchmal etwas länger. Zum Beispiel bruchte ich vor etlichen Jahren ich eine Verbringungsgenehmigung. Hat über ne Stunde gedauert, bis ich sie hatte. Aber leider auch zeitlich sehr beschränkt.

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vor 41 Minuten schrieb E.N.R.:

Nicht Konz, sonder Augusta Treverorum. Zufriedenheitsskala 4 (nach Schulnoten). Wenn man weiss, wie man mit dem SB umgehen muss, gehts. Seine innere Einstellung geg. 
Schützen, Jäger usw. 
muss man kennen. Ich komme mit ihm klar. Dauert halt manchmal etwas länger. Zum Beispiel bruchte ich vor etlichen Jahren ich eine Verbringungsgenehmigung. Hat über ne Stunde gedauert, bis ich sie hatte. Aber leider auch zeitlich sehr beschränkt.

Meinte mit Konz den für diesen Bereich zuständigen SB. Seine Einstellung ähnelt der eines hier im Forum und unter den LWB nur zu gut im Gedächtnis sitzenden Jürgen Edgar Brenneke.....dem Inbegriff eines LWB Hassers......Wenn es der ist den ich meine, stellen sich dem schon beim Antrag auf eine 3. KW die Nackenhaare.....über Grundkontingent geht da ja schon mal gar nix.....Oh je.

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vor 2 Stunden schrieb josa20:

Jürgen Edgar Brenneke

Ein Name wie ein Donnerschlag, von "Fans" auch gerne als KGB bezeichnet.. und leider gar nix gemein mit den Produkten gleichen Namens.
Muß der Mann bei der ADD nicht bald mal in Rente? Der drangsaliert die LWB doch schon ne halbe Ewigkeit.

Bearbeitet von TriggerHappy
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vor 11 Stunden schrieb josa20:

Meinte mit Konz den für diesen Bereich zuständigen SB. Seine Einstellung ähnelt .....  Wenn es der ist den ich meine, stellen sich dem schon beim Antrag auf eine 3. KW die Nackenhaare.....über Grundkontingent geht da ja schon mal gar nix.....Oh je.

3. Kurzwaffe war bei mir kein Problem. Da ich ein fleißger Schütze😀 bin, hatte der RSB mir ohne Probleme mir das Bedürfnis für die 3. Kurzwaffe bescheinigt und hab diese dann beantragt. Wie üblich hatte die Bearbeitungszeit etwas gedauert, aber das weis man halt. Gut Ding braucht Weile.

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  • 1 Jahr später...

Muss neben der Einfuhr nach Deutschland eigentlich auch die Ausfuhr aus Luxemburg durch die dortigen Behörden genehmigt werden?

Oder ist das so ein Fall, indem eine Erlaubnis zum Verbringen aus Luxemburg nicht notwendig ist? Und wenn ja, wo finde ich den was dazu, wann und für was ich eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung aus einem EU-Land brauche?

 

Sorry fürs Aufwärmen, aber dann brauche ich keinen neuen Thread aufzumachen.

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vor 8 Minuten schrieb hellbert:

Muss neben der Einfuhr nach Deutschland eigentlich auch die Ausfuhr aus Luxemburg durch die dortigen Behörden genehmigt werden?

Also ich habe schon einige dieser Erlaubnisse gehabt. Am Anfang immer ein Jahr gültig, mittlerweile 3 Jahre. Ausser dem Zettel meiner Behörde hier in Deutschland hatte ich nie was von den Luxemburgern . Es wurde auch nie was verlangt, weder beim Kauf noch bei einer Kontrolle mit Munition im Auto an der Grenze.  Waren deutsche Zöllner, den Luxemburgern scheint es egal zu sein wer da rein und raus fährt. Von denen hab ich noch nie einen an der Grenze gesehen. Und ich fahre seit Jahrzehnten zig mal im Jahr dahin......

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War die Woche im gelobten Land und hab mir 2000 Schuß 7,62 x 39 und 3000 Schuß .22 lfB (CCI Subsonic und Standart Vel) bei Monseur Albert geholt...

Die Verbringungsgenehmigung kostet bei der KV SÜW z.Z. 30 €.....

Einsparung bei den z.Z. bei Frankonia verlangten Preisen 1245,20 €

Ich dachte, die Russen haben mittlerweile ein 5,4 mm Kaliber oder warum haben die Geco Target um 100 % aufgeschlagen ? Vor sechs Wochen waren sie noch bei 510 €/1000...

Auf jeden Fall rechnet sich das immer noch ......auch nach fast 30 Jahren 😃

 

Gruß

GKLDRangemaster

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Am 25.5.2020 um 18:07 schrieb TriggerHappy:

Anders sieht es seit Oktober mit Treibladungspulver aus, auf der BAM Webseite erhält man seit Oktober 2019 den Hinweis, daß die fälligen Gebühren nun nach Aufwand berechnet werden - niemand weiß bisher, was das bedeutet. 

Das kann ich Dir sagen. Vorher: 12 Euro für die Genehmigung. Heute: Berechnung nach Aufwand. Habe dann gefragt, wieviel das denn nun kostet. Die freundliche Dame meinte, es käme dann so auf etwa 120€, was dem tatsächlichen Aufwand entspräche. Dann fragte ich, welchen Stundenlohn sie denn zugrundelegen würde, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Prüfung der vollständig eingesandten Unterlagen viele Stunden dauern würde. Antwort im Gebührenverzeichnis: 160 € !!!

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Am 24.5.2020 um 14:26 schrieb EkelAlfred:

Ja, ich hab nichts einheitliches gefunden.

Es gibt auch nichts einheitliches.

Ich habe für die Verbringungsgenehmigung bei meiner Behörde 12,78 Euro bezahlt.

Unlustig war dass jeder Sachbearbeiter eigene Vorstellungen hatte was in der Erlaubnis steht.

Mal wollten sie diese auf 1 Tag befristen oder eine detaillierte Aufstellung getrennt nach Kaliber und Hersteller etc. 

Hat keinen Spaß gemacht da ich aber im Rahmen einer Vereinsbestellung immer so 20-30000 Schuss abholte habe ich es durchgestanden.

Ebenso unerfreulich war die Abgabe im Verein an Berechtigte, Ausreden wie so teuer, jetzt kein Geld, fahre erstmal in Urlaub etc. eine undankbare Aufgabe.

Für mich persönlich lohnt sich der Aufwand nicht, also lasse ich es, kaufe hier bei Sonderangeboten und hole selbst ab.

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vor 5 Minuten schrieb Klunkerhund:

Unlustig war dass jeder Sachbearbeiter eigene Vorstellungen hatte was in der Erlaubnis steht.

Mal wollten sie diese auf 1 Tag befristen oder eine detaillierte Aufstellung getrennt nach Kaliber und Hersteller etc. 

Problem ist oft, dass die sowas zum ersten Mal haben.. Hatte ich ein anderes Waffenrechtliches Thema betreffend sehr oft. 

Ich hab dann immer gefragt, ob ich mal eine Vorlage schicken soll, wie es eine andere Behörde formuliert hat... Fanden sie immer gut und haben das meist 1zu1 übernommen. Oft sogar die Höhe der Gebühren... 

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Am 26.5.2020 um 20:59 schrieb E.N.R.:

Nicht Konz, sonder Augusta Treverorum. Zufriedenheitsskala 4 (nach Schulnoten). Wenn man weiss, wie man mit dem SB umgehen muss, gehts. Seine innere Einstellung geg. 
Schützen, Jäger usw. 
muss man kennen. Ich komme mit ihm klar. Dauert halt manchmal etwas länger. Zum Beispiel bruchte ich vor etlichen Jahren ich eine Verbringungsgenehmigung. Hat über ne Stunde gedauert, bis ich sie hatte. Aber leider auch zeitlich sehr beschränkt.

 

Verstehe ich nicht, zuerst beschreibst du die zuständige Behörde für die Stadt am Zusammenfluss von der Saar in die Mosel - und das wäre Konz. Die zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Die sitzt zwar in Trier (vermutlich meinst du das), ist allerdings nicht für die Stadt Trier zuständig. Das ist dann die Stadtverwaltung Trier, mit der ich sehr zufrieden bin. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg selbst ist durch eine gewisse Person problematisch, welche gerne bei nichtigsten Anlässe den Bürger mit Klagen überzieht, vor Gericht aber regelmäßig Schlappen einstecken muss.

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Ich frage mich die ganze Zeit, ob das ganze Verfahren nicht gegen geltendes EU Recht verstößt, Stichwort Freier Warenverkehr.

 

Rechtsgrundlage = Artikel 26 und Artikel 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

 

Da kann doch nicht jeder popeliger Sachbearbeiter nach frei Dünken Mengenbegrenzungen einführen oder sehe ich da was falsch?

 

 

Christo

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vor 3 Stunden schrieb christo:

Ich frage mich die ganze Zeit, ob das ganze Verfahren nicht gegen geltendes EU Recht verstößt, Stichwort Freier Warenverkehr.

 

Rechtsgrundlage = Artikel 26 und Artikel 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

 

Da kann doch nicht jeder popeliger Sachbearbeiter nach frei Dünken Mengenbegrenzungen einführen oder sehe ich da was falsch?

 

 

Christo

Oh doch, die "kleinen" Herrgöttlein aus den Amtsstuben können noch viel mehr.

Hier hilft nur eines, "wer sich nicht wehrt lebt verkehrt".

Habs selber erlebt zwar nicht bei Munition aber bei anderem.

Gruß Colt S.

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STADTverwaltung Trier/ kreisfreie Stadt Trier/ Rheinland-Pfalz.

Meine letzte Verbringungserlaubnis von Anfang Oktober 2021, gültig drei Monate, also bis Anfang Januar 2022.

Kostenpunkt: bislang 30 €. Dauer: einige Wochen bis zur Erteilung. Lohnt sich, immer noch, wahrscheinlich gerade jetzt.

Leider muß man sich auf genau EINEN Händler festlegen. Den interessiert die Verbringungserlaubnis nicht, nur deine

Erwerbsberechtigung. Alles andere ist deine Sache.

Die Stadt Konz (10 km von Trier) unterliegt der KV Trier-Saarburg. Da gibt es einen Namen, den hier offensichtlich keiner aussprechen wollte.

Sein Ruf eilt ihm voraus; ich selbst kenne ihn nicht und kann deshalb auch nichts weiter dazu sagen. :gr1:

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vor 2 Stunden schrieb P 8X:

Selbstabholung für Munition angesagt ist.

Ich hab einen Atego mit Kofferaufbau 2,3m x 2,5 m x 5,5 m und Ladebordwand. 

Den habe ich neulich an einen Kumpel verliehen, der damit eine komplette Ladung Chips abgeholt hat. Ich hab nichts dafür verlangt und er hat als Gegenleistung eine halbe Palette Pringels drauf stehen gelassen. 

 

Ich würde das auch für Munition anbieten :grin:

(also dann natürlich keine pringels mehr, da bin ich versorgt... 308, 30.06 oder 45 ACP) 

 

 

IMG-20220307-WA0000.jpg

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Am 6.3.2022 um 10:22 schrieb Klunkerhund:

Ebenso unerfreulich war die Abgabe im Verein an Berechtigte, Ausreden wie so teuer, jetzt kein Geld, fahre erstmal in Urlaub etc. eine undankbare Aufgabe.

 

Ich mache das ebenfalls, allerdings nur bei zuverlässigen Leuten, alle anderen haben die Möglichkeit sich bei einer Sammelbestellung vorher zu melden mit vollständiger Bezahlung und dann kauft man ein und liefert aus 🙂

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