Zum Inhalt springen
IGNORED

Munition in Luxemburg kaufen


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb wolfand:

zeitliche Aufwand für den Papierkram und die Reisezeit dorthin in Kombination mit den Kosten für Kraftstoff und die Verwaltungsvorgänge machen die Sache ausgesprochen unattraktiv.

So sieht es aus. Wenn man natürlich nah dran wohnt, ok. Mein Pulverhändler liegt auf dem Weg zur LM oder Steel. Munition kaufe ich meist bei Weiß. Trotz Overnite immer noch billiger als irgendwo hinfahren. Brauch eh nur KK. Der Rest wird geladen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb callahan44er:

So sieht es aus. Wenn man natürlich nah dran wohnt, ok.

Ich bin eh jeden Monat mindestens 1 mal in Luxemburg, ich werde weiter da kaufen .Und ich hab Kollegen die da arbeiten, die bringen auch ab und an was mit.

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb Flohbändiger:

Bist Du Waffenhändler?

Nein, woraus schliesst du das ? Aus dem Preis oder der Gültigkeitsdauer? Meine erste Erlaubnis vor vielen Jahren lief auf 3 Jahre, ab der 2.wurde es auf 1 Jahr begrenzt. Das ging ein paar Jahre so und seit 6 oder 7 Jahren sind es wieder 3 Jahre. Soweit ich weiß werden alle im Saarland ausgestellten Erlaubnisse z.Z. auf 3 Jahre ausgestellt. Früher machte jede Waffenbehörde hier das was SIE wollte.Das ging von " Dauer unbegrenzt für alle Kaliber die in den WBK`s aufgeführt sind " bis  auf 6 Wochen bei einer anderen Behörde für einen angesagten Kauf . Mit Stückzahl und Kaliber im Papier.

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Nein, woraus schliesst du das ?

Weil es solche 3-Jahres-Erlaubnisse meines Wissens nach nur für Waffenhändler gibt und auch nur für das Verbringen zu anderen Händlern in andere EU-Staaten. Eine für drei Jahre gültige Erlaubnis zum Verbringen in die Bundesrepublik für Privatpersonen gibt es m.E. nach nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Flohbändiger:

Weil es solche 3-Jahres-Erlaubnisse meines Wissens nach nur für Waffenhändler gibt und auch nur für das Verbringen zu anderen Händlern in andere EU-Staaten. Eine für drei Jahre gültige Erlaubnis zum Verbringen in die Bundesrepublik für Privatpersonen gibt es m.E. nach nicht.

Wohne auch im Saarland und habe auf meiner aktuellen Verbringung nochmal nachgeschaut, gilt definitiv für 3 Jahre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

Eine für drei Jahre gültige Erlaubnis zum Verbringen in die Bundesrepublik für Privatpersonen gibt es m.E. nach nicht.

Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.

In Rheinland-Pfalz, zuständige Behörde an Zusammenfluss von Saar und Mosel stellt Erlaubnisse nur tageweise bis wenige Tage aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb E.N.R.:

zuständige Behörde an Zusammenfluss von Saar und Mosel stellt Erlaubnisse nur tageweise bis wenige Tage aus.

Das wurde vergleichbar früher auch in St. Wendel so gehandhabt . Meines Wissens stellen aber auch die mittlerweile 3 Jahresbescheinigungen aus . 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.

Gegen eine unterschiedliche Handhabe ist ja auch nichts zu sagen, solange es wenigstens eine rechtliche Grundlage gibt. Die gibt es in § 31 Abs. 2 WaffG für die Ausfuhr ja auch, denn da heißt es:

Zitat

Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder -händlern (§ 21) kann allgemein die Erlaubnis nach Abs. 1 zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedsstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden.

Bei der Einfuhr, die bekanntlich in § 29 WaffG geregelt wird, gibt es so einen Passus aber erst mal nicht. Lediglich in Nr. 29.4 WaffVwV wird ausgeführt:

Zitat

Waffenherstellern oder -händlern (§ 21 Absatz 1) können im Rahmen bestehender, laufender Geschäftsbeziehungen zu Herstellern oder Händlern in anderen Staaten Erlaubnisse nach § 29 Absatz 1 für einen längeren Zeitraum befristet erteilt werden. Dies gilt in erster Linie in den Fällen, in denen einem gewerblichen Waffenhersteller oder -händler in einem anderen Mitgliedstaat – zu dem die Geschäftsbeziehungen bestehen – eine längerfristige, höchstens drei Jahre dauernde Erlaubnis (Artikel 11 Absatz 3 der EG-Waffenrichtlinie) dieses Staates erteilt werden soll und die Erlaubnis der deutschen Behörde als Zustimmung zu dieser Erlaubnis (§ 29 Absatz 2) des anderen Mitgliedstaates ergeht.

Wie man es nun dreht oder wendet, 3-Jahres-Erlaubnisse gibt es nur für Händler oder Hersteller, aber nicht für sonstige Waffenbesitzer. Die von mir zitierten Gesetzespassagen sind jetzt auch m.E. nicht so nebulös formuliert, dass man da groß was anderes hineininterpretieren könnte. Von daher wundert mich die von Dir geschilderte Verwaltungspraxis, denn weder § 29 WaffG, noch Nr. 29 WaffVwV gibt das so her.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na wenn unsere Behörden das auf private Waffenbesitzer übertragen finde ich das doch zumindest nicht schlecht . Und die " längerfristige Geschäftsbeziehung ist durch den Eintrag des Händlers in Luxemburg auch gegeben. Bei anderen Händlern dürfen wir nicht kaufen. Ich finde aber nirgends im Gesetz einen Passus, der den Import von Munition auf 1000 Schuss begrenzt. Pro Kaliber. Ich könnte also bei 10 eingetragenen Kalibern auch 10.000 Schuss auf einmal kaufen, aber keine 10.000 Schuss KK........................

 

 

Zitat

Von daher wundert mich die von Dir geschilderte Verwaltungspraxis, denn weder § 29 WaffG, noch Nr. 29 WaffVwV gibt das so her.

Es spricht aber auch nix dagegen es so zu Handhaben. Hab ich jedenfalls nix gefunden.

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe die Verbringungsgenehmigung für Munition hier im Kreis MZG-Wadern ohne Probleme bekommen, jeweils 5000 Stck. für die von mir beantragten Kaliber. Zuerst wollte man mir auch nur 1000 zugestehen, aber nachdem ich immer wieder gefragt habe, wo ich die Regelung zu dieser Beschränkung finden kann, wurden es 5000 😉 Damit kann ich leben, gekostet hat das Teil 25 €.

Anders sieht es seit Oktober mit Treibladungspulver aus, auf der BAM Webseite erhält man seit Oktober 2019 den Hinweis, daß die fälligen Gebühren nun nach Aufwand berechnet werden - niemand weiß bisher, was das bedeutet. Ich habe den Spaß mit vielen Telefonaten mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin durchgezogen, weil meine "Freimenge" vor Ablauf der Gültigkeitsdauer aufgebraucht war (angeblich hat man dort so einen Fall noch nie gehabt).
Es hat dann bis nach Fastnacht gedauert, bevor ich eine neue Genehmigung in Händen hielt. Was die wohl kosten wird? Ist mir aber egal, denn es ist für mich der am nächsten gelegene Pulverhändler und ich fahre auf meinem Arbeitsweg nur 5 km Umweg, wenn ich etwas brauche - daher müssen die BAM-Kosten gewaltig werden, bis sich das für mich nicht mehr rechnet.
Die Luxembourger Seite, sprich die ITM, bearbeitet die eingereichten Unterlagen nach wie vor unbürokratisch und kostenfrei.

Bis auf die unklare Gebührenlage dürfte nun durch meine langen Telefonate mit Berlin der Weg für andere Antragsteller etwas leichter sein. Ich habe nach bestem Wissen versucht, den Leuten dort eine Vorstellung davon zu vermitteln, wie sich ein nicht ganz kleiner Pulverbedarf bei einem aktiven Schützen zusammensetzen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbst wenn man als Langwaffe nur 308 schiesst und nur einmal die Woche trainiert, gehen die Kilos nur so weg.

 

An regelmässiges Schiessen mit schönen Kalibern wie 9,3*64, 338 LaMa oder auch nur 9,3*62 wage ich gar nicht zu denken.

 

Da verdunstet das Pulver nur so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb EkelAlfred:

Selbst wenn man als Langwaffe nur 308 schiesst und nur einmal die Woche trainiert, gehen die Kilos nur so weg.

Und mit Halbautomaten ist es noch viel schlimmer. Eine Saison DSU mit vier LW Disziplinen durchziehen, dazu dann noch 2 Kurzwaffendisziplinen, da kommt schon gut was zusammen und man war noch gar nicht für den Spaß schießen 😂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb TriggerHappy:

Und mit Halbautomaten ist es noch viel schlimmer. Eine Saison DSU mit vier LW Disziplinen durchziehen, dazu dann noch 2 Kurzwaffendisziplinen, da kommt schon gut was zusammen und man war noch gar nicht für den Spaß schießen 😂

 

Singt: „I‘m so triggerhappy every day ....“

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb net_split:

die Munition daher ggf. nicht die nötigen CIP Prüfzeichen aufweist. 

 

who cares. Unsere wiedergeladene hat auch keinen CIP. Nur handeln darf man ungezipte Munition in Deutschland nicht . Wobei ich natürlich streng darauf achte nur gecipte Munition zu kaufen. Die letzte Ungecipte die ich dort gesehen habe waren 7,62 R , die Fischdosen mit beiliegendem Dosenöffner und GP11 in Originalverpackung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:rotfl2: Das kannte ich auch noch nicht. eine Bildungslücke :unknw:

 

Trigger Happy

Lied von Weird Al Yankovic

Text

Got an AK-47, well you know it makes me feel alright
Got an Uzi by my pillow, helps me sleep a little better at night
There's no feeling any greater
Than to shoot first and ask questions later
Now I'm trigger happy, trigger happy every day

Well, you can't take my guns away, I got a constitutional right
Yeah, I gotta be ready if the Commies attack us tonight
I'll blow their brains out with my Smith and Wesson
That ought to teach them all a darn good lesson
Now I'm trigger happy, trigger happy every day

trigger, trigger happy.............................

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden schrieb E.N.R.:

In Rheinland-Pfalz, zuständige Behörde an Zusammenfluss von Saar und Mosel stellt Erlaubnisse nur tageweise bis wenige Tage aus.

Darf ich dich fragen, wie Du mit der Arbeit des für dich  zuständigen SB zufrieden bist ? Wenn es so ist wie ich vermute, ist gerade der in Konz für eine seeehr restriktive Auslegung von Erlaubnissen berühmt - berüchtigt......Ich hoffe mich zu irren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb PetMan:

Na wenn unsere Behörden das auf private Waffenbesitzer übertragen finde ich das doch zumindest nicht schlecht .

Is schon klar, Du profitierst ja auch davon.

 

vor 15 Stunden schrieb PetMan:

Es spricht aber auch nix dagegen es so zu Handhaben. Hab ich jedenfalls nix gefunden.

Doch, das Gesetz spricht dagegen. Verbringungserlaubnisse sind Einzelfallentscheidungen, es sei denn, das Gesetz erlaubt, wie z.B. in § 31 Abs. 2 WaffG, für bestimmte Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Verfahrensweise. Nicht, dass wir uns missverstehen, ich gönne es Dir, aber rechtlich ist das, was Deine Behörde macht, m.E. völliger Quark.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.