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IGNORED

12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?


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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb shooter2015:

Oder du holst dir einen Anwalt und machst daraus ein riesen Fass auf.

Er wird wohl per Anwalt ein Faß aufmachen müssen, den Karren hat er nun mal leider, ohne Not, mit der Vorlage des Schießbuchs in den Dreck gefahren. Der neue Sachbearbeiter scheint ja ganz offensichtlich auf einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse aus zu sein.

Jede weitere Kommunikation ohne Anwalt macht die Sache nicht besser, zumal hier ja auch schon weitere 4 Wochen ins Land gezogen sind.

 

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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb cartridgemaster:

Es ging um die Definition des Begriffs "regelmäßig" [12/18] und für die, die es auch nach 8-jähriger Geltungsdauer der aktuell noch gültigen WaffVwV immer noch nicht verstanden haben: für den Bedürfniserhalt gelten die gleichen Bedingungen wie für den erstmaligen Erwerb,

Sehe ich NICHT so:

 

Zitat

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. 

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Punkt 4.4

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Geschrieben (bearbeitet)

Also ich würde jetzt einfach mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren und

ihn anbieten diese 18 Termine im Juli zu erfüllen. Such Dir nen Schießstand in Deiner

Nähe, miete jeden abend ne Bahn für ne halbe Stunde und fertig ists.

Hast Du selbst verschuldet, ich denke so kommst Du da raus

ICH würde versuchen das ohne RA und Rechtsstreit beizulegen.

In einem Rechtsstreit kann man auch unterliegen und das heißt dann alles abgeben....

 

Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Sal-Peter:

Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. 

So einfach ist das!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

So einfach ist das!

Nicht ganz, da mir ein Jurist mal sagte, dass die die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschrift die Verwaltung gar nicht binden würde ... :bump:

Inwieweit das stimmt, kann ich im aktuellen Tollhaus, das Deutschland geworden ist, nicht verifizieren.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

Nicht ganz, da mir ein Jurist mal sagte, dass die die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschrift die Verwaltung gar nicht binden würde ... :bump:

Ob sie die Verwaltung bindet ist soweit wurst, es sei denn Du wärst disziplinarischer Vorgesetzter oder dergleichen. Die für Dich wichtige Frage ist, ob Du die Einhaltung der Vorschrift erfolgreich einfordern kannst.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Sal-Peter:

Nicht ganz, da mir ein Jurist mal sagte, dass die die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschrift die Verwaltung gar nicht binden würde ... :bump:

Inwieweit das stimmt, kann ich im aktuellen Tollhaus, das Deutschland geworden ist, nicht verifizieren.

So meinte ich das auch nicht. Aber so ein Schreiben vom Verein ala, Herr Meier ist Mitglied in unserem Verein und aktiver Sportschütze, gibt man als erstes einfach mal ab.

Kenne einen Fall, selbst gesehen, da wollte die Behörde bei der Pulverscheinverlängerung die sportlichen Erfolge wissen! Auch wenn der jenige deutsche Meistertitel hätte vorweisen können, hat er das Feld einfach mal offen gelassen. Siehe da, geht auch ohne.

Bei der Begehung kamen 3 junge Hühner. Eine meinte allen ernstes das die Zimmertüre, wo der Lagerraum vom Pulver ist, ja aus Holz sei und das diese ja durchbrennen würde. Ob er nicht eine Brandschutzplatte da drauf nageln könnte.........

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

So einfach ist das!

Jepp, wenn man VOR dem Kacken die hose runterlässt. Also nachdenkt wie man auf das Schreiben des SB reagiert. JETZT hat der TE ein Schiessbuch mit 6 bis 10 ??? Terminen  ( wie viele sind es denn nun und hat man NUR die letzten 12 Monate vorgelegt oder einen noch längeren Zeitraum mit " zu wenig Terminen ??) vorgelegt und der SB besteht auf die 12 / 18. Die Hose ist also erst mal vollgeschissen............

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Dann soll er ein paar dazu schreiben! Probleme gibt's......

Wäre Urkundenfälschung. Und bei einer entsprechend hohen Anzahl an Tagessätzen wäre bei einer Verurteilung auch gleich die Zuverlässigkeit weg.

 

Aber abgesehen davon ein super Tipp von Dir.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb highlower:

Wäre Urkundenfälschung. Und bei einer entsprechend hohen Anzahl an Tagessätzen wäre bei einer Verurteilung auch gleich die Zuverlässigkeit weg.

 

Aber abgesehen davon ein super Tipp von Dir.

Natürlich nach dem schießen...........

Erschreckend an was du da denkst.......

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

@David K

 

Es gibt einen Verband der NUR seine eigenen Schiessbücher anerkennt und dort sehr viel abfragt, Disziplin, Schusszahl usw. Von Gesetzes wegen gibt es keine Vorgabe für ein Schiessbuch, es wird nämlich nicht vorgeschrieben eins zu führen. Das Gesetz verlangt auch keins.  Ergo kann auch eigentlich ein SB keins verlangen. Aber wir sehen ja was passiert..............

Davon ab führe ich schon immer ein Schiessbuch für mich, das sieht aber i.d.R nur der Verband bei Beantragungen weil es einfacher ist als alles andere. Da steht aber auch genug drin......

Geschrieben

Es gab ja im letzten Jahr so eine Arbeitsgruppe zum Thema digitale WBK. Vielleicht wird da ja auch schon an einem digitalen Schiessnachweis gearbeitet?

 

Bis dahin führe ich meines auch weiter und hab auch immer genug Termine. Der Verband bekommt die Kopien, aber nicht mal mit Deckblatt, wo mein Name drauf steht. Schade, dass einige immer wieder hinters Licht geführt werden. Da funktioniert mal was in Berlin (LKA) ganz vernünftig.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

1x je Quartal und Waffengattung oder 6x unregelmäßig je Waffengattung.

das heisst jetzt was?  6x im Jahr reicht aus?   Steht wo?

 

Ich besitze nur 3 Langwaffen auf gelb und bin im WSB und RSB.

 

Unser Verein ist seit Anfang März dicht und öffnet voraussichtlich erst ende des Monats wieder. Also schiessen war daher erst einmal!!

 

letzten 3 Jahre wurden vorgelegt  daher 10/6/8 Termine

 

reichte der alten Sacharbeiterin die 6-8 mal im jahr völlig aus!!

 

gerade gefunden:

  • Ab 2020 wird der Fortbestand des Bedürfnisses zweimal geprüft: fünf und zehn Jahre nach dem Erwerb der ersten Waffe. Man muss per Bescheinigung (Verband/Verein) belegen, dass man die letzten 24 Monate vor Bedürfnisprüfung mit einer eigenen Waffe geschossen hat. Und zwar mindestens 1x im Quartal oder mindestens 6x binnen 12 Monaten und zwar für jede Waffengattung (Langwaffe und Kurzwaffe).
  • Ab 2026 muss ein Verband diese Nachweise erbringen, bis dahin darf das noch der Verein bescheinigen.
Bearbeitet von wwalther
Geschrieben
Am 19.5.2020 um 20:41 schrieb wwalther:
  • Ab 2020 wird der Fortbestand des Bedürfnisses zweimal geprüft: fünf und zehn Jahre nach dem Erwerb der ersten Waffe. Man muss per Bescheinigung (Verband/Verein) belegen, dass man die letzten 24 Monate vor Bedürfnisprüfung mit einer eigenen Waffe geschossen hat. Und zwar mindestens 1x im Quartal oder mindestens 6x binnen 12 Monaten und zwar für jede Waffengattung (Langwaffe und Kurzwaffe).
  • Ab 2026 muss ein Verband diese Nachweise erbringen, bis dahin darf das noch der Verein bescheinigen.

... und nach 10 Jahren nach Erwerb der 1. Waffe reicht künftig die Bescheinigung des Vereins das man Mitglied ist - ohne Schießnachweise! Gilt aber erst nach voller Inkrafttreten der neuen Waffenrechtsänderung ab 01.09.2020.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb daimler01:

in deiner WBK nach wann du die 1 Eintragung hattest, ab da 10 Jahre

Da bin ich echt mal gespannt ob da noch einer auf die Idee kommt, die 10 jahre mit dem 01.09.2020 beginnen zu lassen..................wundern täte es mich nicht, in diesem unserem schönen Deutschland......................

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb PetMan:

... ob da noch einer auf die Idee kommt, die 10 Jahre mit dem 01.09.2020 beginnen zu lassen ...

Worauf Du einen lassen kannst!

Wer hier wirklich glaubt, dass er mit seinem ersten WBK-Eintrag von 1976 entspannt die Füsse auf den Tisch legen kann, der wird sich noch wundern.

Ich werde dann wohl im zarten Alter von 75 Jahren aus der Chose raus sein, wie schön.  :00000733:

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb cartridgemaster:

Worauf Du einen lassen kannst!

Wer hier wirklich glaubt, dass er mit seinem ersten WBK-Eintrag von 1976 entspannt die Füsse auf den Tisch legen kann, der wird sich noch wundern.

Ich werde dann wohl im zarten Alter von 75 Jahren aus der Chose raus sein, wie schön.  :00000733:

 

 

Auf der anderen Seite zählt 1x pro Quartal ja auch für jeden. 

Bearbeitet von callahan44er

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