Zum Inhalt springen
IGNORED

12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?


wwalther

Empfohlene Beiträge

Am 18.5.2020 um 15:14 schrieb wwalther:

§ 4 Absatz 4 sage nichts aus und er berufe sich auf auf die 12/18 Regelung

Der § 4 Abs. 4 sagt sogar eine Menge aus! Und die Waffenverwaltungsvorschrift wurde eigens aus der Taufe gehoben um eben Verwaltungshandeln zu kanalisieren.

 

Die Waffenverwaltungsvorschrift (waffVwV) führt § 4 Abs. 4 wie folgt aus:

 

„Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt.

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen.

Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate.

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden.

Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.

Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport – wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche Betätigung handelt, sondern vor allem auch um breitensportliches Schießen.

Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen). Dies gilt entsprechend auch für eine Überprüfung des Bedürfnisses bei Jägern.

Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis."

 

 

...Falls sich die Sache mit einem dezenten Hinweis nicht lösen lässt, bleibt noch die Möglichkeit, den Behördenleiter höflich zu kontaktieren und mal nachzufragen warum sich die Bearbeitungsweise so drastisch geändert hat. Irgend eine Weisung muss ja ergangen sein, kann ja nicht sein, dass die Mitarbeiter nach eigenem Dünken handeln 😉

Möglichkeit 2: schreibe deinen Verband mal an, zumindest der DSB hat immer dafür plädiert, solche Fälle an den Verband zu melden.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ändert sich bei der Bedürfnisüberprüfung?

Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal (Quartal heisst 3 Monate) oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.

Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.

Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert. (heißt, 12/18 Reglung wie gehabt)

Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.

Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.

----------------------------------------------

Heißt in der Kurzfassung: Jedes Quartal einmal pro Waffenkategorie schiessen gehen. Macht im Jahr 4 mal (pro Quartal 1 mal oder 6 mal willkürlich im Jahr)l, wenn man nur eine Waffenkategorie besitzt. Also entweder eine/mehrere Kurzwaffen oder eine/mehrere Langwaffen besitzt.

Hat man beides, verdoppel sich die Anforderung.

 

Das ganze tritt wohl ab 01.09.2020 in Kraft!!  ohne Gewähr!!

 

Quelle: Waffengesetzt

 

@walther   meine Behörde verlangt ebenfalls mein Schiessbuch. Ich bin die letzten Jahre im Schnitt auch nur 7 mal im Jahr schiessen gegangen. Besitze allerdings nur eine Waffenkategorie. Meinem Sacharbeiter hat es gelangt. Und mein Verein, stellt nach einem Wechseln des Vorsitzenden nur noch Mitgliedbescheinigungen aus. Eine Bescheinigung über regelmässiges Training wird nicht ausgestellt. (früher schon) und das reicht der Behörde nicht!! Daher wollen die dann das Schiessbuch haben.--- aber shit happends-- ab den 01.09. dürfte das Problem sich in Rauch aufgelöst haben

Bearbeitet von Andi68
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andi

danke genau danach habe ich gesucht. Habe es am Freitag meinem neuen Sacharbeiter gezeigt. Der musste sich erstmal selber telefonisch informieren, weil er von diesem Gesetz nichts wusste. Echt peinlich!!  Wollte mir aber dann noch weissmachen, das ein Vorderlader, ein Repetierer, ein Halbautomat, eine Flinte und ein Revolver/Pistole jeweil eine Waffenkategorie darstellen. Nachdem ich mit dem Kopf geschütelt hatte und er wieder leicht rötlich anlief, griff er erneut zum Telefon. Nach dem Telefonat wünschte er mir ein schönes Wochenende und zeigte zur Tür. Der war so richtig angepisst ^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb wwalther:

. Nach dem Telefonat wünschte er mir ein schönes Wochenende und zeigte zur Tür. Der war so richtig angepisst ^^

Na geht doch. Gut, dass Du solche Wadenbeisser an die Kette gelegt hast.

 

Ab jetzt wird er jedem LWB den nötigen Respekt entgegenbringen und ihnen keine Steine mehr in den Weg legen. Notfalls gibts halt mal ne juristische Respektschelle, damit solche Kandidaten wissen, was Sache ist.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb wwalther:

Der musste sich erstmal selber telefonisch informieren, weil er von diesem Gesetz nichts wusste. Echt peinlich!! 

wenn er NACH dem inkrafttreten des Gesetzes nichts davon weiß wäre es peinlich. JETZT hätte er das noch bestehende Gesetz anwenden können, sogar müssen. Ob man das gut findet ist was anderes, aber das neue Gesetz gilt erst ab 01.09.2020. DU hast ihm belegt das du die Anforderungen in den letzten 3 Jahren nicht nachgekommen bist. 3 Jahre ohne Not belegt, weil er nur ein Jahr abfragte. Wer war jetzt peinlicher ?

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei mir lief es ziemlich ähnlich, nur hatte ich 18 Termine innerhalb des letzten Kalenderjahrs. Mein Verein sagte aber ich hätte 18 in 12 Monaten machen müssen, merkt jemand was?? Die haben daraufhin die Schiessbucheinträge an das LKA (Waffenbehörde) geschickt, um dort zu fragen ob sie mit der Anzahl an Terminen die regelmäßige Teilnahme am Training bestätigen dürfen. Das ging wirklich total zu weit. Datenschutz etc. man wollte mir erzählen das wäre alles rechtens so wie die das handhaben. Selbst wenn, macht man sowas nicht oder spricht es genau ab was man da vorhat.

 

Das war Anfang Januar 2020, meine Argumente dass es bald neue Regeln für den Bedürfnisnachweis gibt wurden abgetan als: Ja ne, man weiss doch noch garnix.

 

Daraufhin habe ich mir gesagt, scheiss auf den Verein, ohne grossen Streit ausgetreten. Das kann man alleine viel besser, also BDS Einzelmitgliedschaft zeitgleich abgeschlossen, alleine mit dem LKA geklärt nachdem ich 18 in 12 Monaten voll hatte. Die haben sofort von Widerruf der WBKs geredet aber die Behörde war auch verwundert über den Verein, 2 Briefe ein Telefonat und alles war erledigt. 

 

BDS verhält sich super, LKA auch unglaublich professionell. Die Vereine machen was sie wollen ohne Sinn und Verstand am besten austreten wenn die es so haben wollen und nur noch den BDS (Alternativen, falls es welche gibt) unterstützen. Es funktioniert, man organisiert sich besser und man zahlt sogar noch weniger. Win Win Situation für alle, nur den Verein nicht. Aber wenn die sich so verhalten haben die es verdient, die haben seitdem schon 7 Leute verloren und der Verein ist, wie sie mir gesagt haben "stark angepisst". Die geben ihre Fehler trotzdem nicht zu. Die Ex-Mitglieder sind alle glücklich und weiter erfolgreich im BDS.

 

Und dann kam Corona, und hat gezeigt der Verein war doppelt bescheuert. Einige Mitglieder weg/vergrault, Stände zu. Alles auf einmal. Und bei mir wegen einem Termin rumheulen ohne Grundlage. Einfach bescheuert. 

 

Danke an den BDS, ohne die hätte ich relativ schnell alles abgeben müssen. 

 

Bearbeitet von omnius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb omnius:

Mein Verein sagte aber ich hätte 18 in 12 Monaten machen müssen, merkt jemand was??

Ja, das der Verein zumindest damit recht hat, Es werden immer die letzten 12 Monate abgefragt. Der Rest den der Verein gesagt/gemacht hat ist bullshit.

 

vor 2 Stunden schrieb omnius:

meine Argumente dass es bald neue Regeln für den Bedürfnisnachweis gibt wurden abgetan als: Ja ne, man weiss doch noch garnix.

Bald...ab dem 01.09.2020....nicht jetzt oder Anfang des Jahres. Das kann man bei jetzigen Diskussionen mit den Ämtern als Argument ins Feld führen, aber gelten tut das erst ab 01.09.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt genau, ein Verein (besonders wenn er eine eigene Schießanlage hat) macht ja nix anderes als nur Bedürfnisse bescheinigen.

Hat auch keine anderen, laufenden Vorteile, Unterstützung und Tipps ganz am Anfang als man noch blau war, das zählt ja später nix mehr.

 

Wenn ein Verein Fehler macht ändert man was dran, auf der Hauptversammlung ordentlich ansprechen, in den Vorstand wählen lassen und umkrempeln.

Abhauen und alleine wursteln kann jeder (wobei die Einzelmitgliedschaft so auch nicht in jedem Bundesland funktioniert).

Ob das der richtige Weg war wird sich mit der Zeit zeigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, haben sie Kopien des Schießbuchs hingeschickt, eine Liste deiner Termine oder anonym unverbindlich nachgefragt?

Da gibt es mehrere Abstufungen und es gibt sicher eine längere Vorgeschichte die hier nicht steht...

vor 17 Minuten schrieb callahan44er:

Soooooo einfach ist das?????

Kommt natürlich auf die Anzahl der Fürsprecher, Mitgliederzahl, Vereinsstruktur, Persönlichkeiten der Vereinsorgane usw. an.

Aus persönlicher Erfahrung: Ja, ist durchaus machbar.

Gibt natürlich auch Vereine die sind hoffnungslose Fälle, aber die erkennst du meistens ziemlich schnell.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gab keine Mitgliederversammlungen seit Jahren, bzw der "Vorstand" regelt alles selbst und lässt niemanden mit entscheiden bzw. informiert nicht alle Mitglieder. Von daher wäre das noch schwieriger geworden. Aber ist okay, so wie es ist.

 

 

Es gab dazu keine Vorgeschichte, nur dass es nicht gern gesehen war wenn man den Vorstand auf Fehler hinweist.

Bearbeitet von omnius
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Sebastians:

Gibt natürlich auch Vereine die sind hoffnungslose Fälle, aber die erkennst du meistens ziemlich schnell.

Sag ich doch, von einem Verein der regelmäßig gegen seine Satzung verstößt sollte man die Finger lassen.

 

Wenn ein Verein und sein Schießstand in ein paar Jahren verschwinden, weil sich keiner die Mühe gemacht hat ist halt auch blöd, nicht nur kurzfristig sehen.

Als Einzelmitglied immer als Gast bei anderen Vereinen aufschlagen ist halt auch oft mit Zeit, Geld, Aufwand verbunden, die auf die Dauer vielleicht nicht jeder investieren möchte.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Sebastians:

Wenn ein Verein Fehler macht ändert man was dran, auf der Hauptversammlung ordentlich ansprechen, in den Vorstand wählen lassen und umkrempeln.

 

In solchen Vereinen und bei solchem Verhalten hat sich der Großteil der Mitglieder schon mit den gewachsenen Zuständen arrangiert, da ändert man nichts grundlegendes mehr, ohne dass man selber jede Menge Streß, Ärger und Streit aushalten darf.

 

In solchen Fällen einfach austreten, die Sache vergessen und anderswo neu starten. Sonst hat man nämlich ziemlich schnell weder Lust noch Zeit für sein Hobby.

 

Das hat der Omnius schon absolut richtig gemacht! 👍👍

Bearbeitet von highlower
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...

auch wenn der Tread bisschen älter ist und ich auf den Beitrag von Andi68 nochmal zurück kommen möchte.

Zitat: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.

Und hier dürften wir wieder bei einem Punkt angekommen sein, welches die Herren von der Waffenbehörde, auslegen können wie sie wollen.

Bei einem Bekannten stand eine Bedürfnisprüfung ins Haus (nach inkraftsetzung des neuen/abgeänderten Waffengesetzes). Seine erst Bedürfnisprüfung liegt mehr als 15 Jahre zurück. Demnach dürfte von ihm nur noch eine Mitgliedschaft in einem Vereiin/Verband verlangt werden.

Der Beamte war, bzw. ist der Ansicht, dass dies erst in 10 jahren so wäre. Quasi ab September 2020 und nicht was davor war.

 

Des Weiteren wollte er 3 Langwaffen verkaufen und sich 1 neue kaufen.(damit wäre er unter den 10)  Obwohl auf gelber WBK, verlangt der Sacharbeiter einen Bedürfnis in Form von der alten 12/18 Regelung.  Denn die 1x pro Quartal oder 6 x im Jahr, sind nur für den Fortbestand/Erhalt, bereits vorhandener Waffen dedacht

 

Das ist doch schwachsinn, oder??

 

Weil ich habe mir Ende September einen UHR eintragen lassen und musste nichts vom Verein vorlegen! (anderer Kreis)

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb wwalther:

Des Weiteren wollte er 3 Langwaffen verkaufen und sich 1 neue kaufen.(damit wäre er unter den 10)  Obwohl auf gelber WBK, verlangt der Sacharbeiter einen Bedürfnis in Form von der alten 12/18 Regelung.  Denn die 1x pro Quartal oder 6 x im Jahr, sind nur für den Fortbestand/Erhalt, bereits vorhandener Waffen dedacht

 

Das ist doch schwachsinn, oder??

 

 

Nein, das ist es nicht … mit dem neuen WaffG kommen am dem 01.09 das erste Mal unterschiedliche Erlaubnisvoraussetzung für Besitz und Erwerb zum tragen!

Besitz = 4/6 bzw. 10Jahre

Erwerb = 12/18

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.