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IGNORED

12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?


wwalther

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Hallo,

vor 4 Wochen bekam ich einen Brief von der Waffenbehörde, mit der Aufforderung, Nachweise über Mitgliedschaft in einem Verband, Verein und Kopie des Schiessbuches.

Fand das ganze recht seltsam, da dieser Ausmaß noch nie gefordert wurde (Schießbuch reichte die letzten 9 Jahre) Dann sah ich, das ein anderer Sacharbeiter jetzt wohl für mich zuständig ist.

 

Naja, alles per Post als Kopie dahin geschickt.

 

Am Freitag, nach 4 Wochen, bekomme ich ein Schreiben, womit man mit meinen Schießeinträgen nicht zufrieden ist und verweist mich auf die 12/18 Regelung.  Ich komme im Jahr nur 6-10 mal zu Schiessen. Und das hatte der "alten" Sacharbeiterin auch gereicht, weil dadurch ein regelmäßiger Schiessbetrieb ersichtlich sei.

 

Das reicht dem neuen Sacharbeiter nicht aus. Nach seinen Worten: hätten sie bei mir diese geringe Anzahl abgeliefert, hätte ich ihnen die WBK entzogen Oo

Sprich, das was die vorherige Sacharbeiterin für gut und ausreichend empfunden hat, interessiert ihm nicht.

 

§ 4 Absatz 4 sage nichts aus und er berufe sich auf auf die 12/18 Regelung

 

Selbst das dieses Jahr, so mancher Verein bisher nicht geöffnet hat (unser Verein ist voraussichtlich bis 15.06. geschlossen.) interessiert ihm das nicht.. er will seine 18 haben und hat mir am Telefon gedroht, die WBK einzuziehen.

 

Jetzt habe ich mal gegoogelt und finde xx Beiträge über dieses Thema.... nur irgendwie nichts handfestes.

 

Die einen sagen so und die anderen wieder so!

 

Es muss doch irgendwo, klipp und klar stehen, was eine Regelmäßigkeit dastellt?

 

Wäre über nen Tipp dankbar

 

Gruß

Walther

 

Bundesland ist NRW

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von wwalther
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Tja, der alte Fehler. Das Schießbuch  geht die Behörde nix an!!!!!!!!! Schreiben vom Verein oder Verband das du aktiv bist und gut wäre es gewesen. Lass dir einen Rechtsmittelfähigen Bescheid geben und gut. Alles schriftlich! Dann lass dir das o.g. Schreiben ausstellen und gut. Nie, aber auch nie mehr das olle Buch vorzeigen!!!!! Es gibt keine Pflicht eins zu führen!!!!!

 

P.S. 12/18 ist nicht gefordert zum Erhalt. Allerdings gibt es Urteile dazu die das doch so sehen. Ab September gilt allerdings die neue Regelung das zum Erhalt des Bedürfnis 6x pro Waffengattung, also 6x Kurz, 6x Lang pro Jahr reicht! Also zöger es hinaus und gut 😉

Es sei denn du bist über 10 Jahre dabei. Dann reicht sogar die einfache Mitgliedschaft in einem Verein. Aber auch erst ab 09.

Bearbeitet von callahan44er
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naja, den Nachweis den man vom Verein bekommen kann, ist recht dürftig. Da steht nur, das man im Verein ist und mehr nicht. Über regelmäßiger Teilnahme steht da nichts. Anders will der Verein es nicht bescheinigen

Bearbeitet von wwalther
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vor 1 Minute schrieb wwalther:

naja, den Nachweis den man vom Verein bekommen kann, ist recht dürftig. Da steht nur, das man im Verein ist und mehr nicht. Über regelmäßiger Teilnahme steht da nichts. Anders will der Verein es nicht bescheinigen

Dann ist der Verein doof, wenn er weiß das du genug Termine hast. Der Verein muss das doch auch bei einem Bedürfnis für eine neue Waffe gegenüber dem Verband bescheinigen. Das gleiche kann man für das Training über den Verband so machen. 

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vor 55 Minuten schrieb callahan44er:

Der Verein muss das doch auch bei einem Bedürfnis für eine neue Waffe gegenüber dem Verband bescheinigen. Das gleiche kann man für das Training über den Verband so machen. 

Stellt sich die Frage, wann der Fragesteller zuletzt was auf WBK Grün beantragt hatte oder was auf WBK Gelb hat eintragen lassen.

Mich wundert auch, dass die vorherige Sachbearbeiterin jahrelang das Schießbuch sehen wollte. Gerade bei LWB die schon älter sind und jahr (zehnte)elang nichts beantragt oder eingetragen haben, wird genauer hingeschaut und wie in diesem Fall dank eines neues Sachbearbeiters teils über das Ziel hinausgeschossen.  

   

Bearbeitet von shooter2015
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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Ab September gilt allerdings die neue Regelung das zum Erhalt des Bedürfnis 6x pro Waffengattung, also 6x Kurz, 6x Lang pro Jahr reicht!

 

vor 19 Minuten schrieb Rubberduck70:

Ich dachte 12 x Kurz plus 12 x Lang

1 mal im Quartal je mit LW und KW  ,falls Beides im Besitz ist, wäre korrekt, also 8 mal insgesamt im Jahr.

Schaft man es in einem Quartal nicht mit LW und KW schießen zu gehen, dann 6 mal jährlich mit KW und LW also 12 mal gesamt

Bearbeitet von shooter2015
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vor 1 Stunde schrieb wwalther:

Das reicht dem neuen Sacharbeiter nicht aus. Nach seinen Worten: hätten sie bei mir diese geringe Anzahl abgeliefert, hätte ich ihnen die WBK entzogen Oo

 

vor 1 Stunde schrieb wwalther:

er will seine 18 haben und hat mir am Telefon gedroht, die WBK einzuziehen.

Er wird die WBK also nicht rückwirkend entziehen, sondern will dass du die 18 dieses Jahr voll machst um die WBK zu behalten?

Dann gib ihm doch, was er will. Wie oft warst du dieses Jahr schon schießen? Sag ihm, du gehst 18 mal schießen und gut ist.

Stell dich dumm und frage ihn dann aber wie es denn mit der Waffenrechtsänderung aussieht, für den Erhalt des Bedürfnisses ist zukünftig nur noch die oben genannte Regelung erforderlich.

 

Oder du holst dir einen Anwalt und machst daraus ein riesen Fass auf.

Bearbeitet von shooter2015
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vor einer Stunde schrieb wwalther:

Schießbuch reichte die letzten 9 Jahre

Und damit die letzten afair 7 Jahre (afair regelt die -> WaffVwV das seit Ende 2012 endlich, schlagt mich nicht wegen des Datums und bitte keine Diskussion über deren Unwichtigkeit und Unverbindlichkeit) Deinen Verbandsvertretern in den Rücken gefallen. Was Dir halt jetzt Mehrarbeit, Ärger und notfalls Kosten macht.

 

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vor einer Stunde schrieb wwalther:

naja, den Nachweis den man vom Verein bekommen kann, ist recht dürftig. Da steht nur, das man im Verein ist und mehr nicht. Über regelmäßiger Teilnahme steht da nichts. Anders will der Verein es nicht bescheinigen

Sofort Anwalt einschalten.

Rechtsschutz hat man sowieso privat und als Mitglied automatisch über den Verband.

Alles was der an obskuren Dingen will schriftlich geben lassen.

Dazu ist er verpflichtet.

Der war wohl vorher beim Arbeitsamt ?

Wir sind aber eine etwas andere Klientel als was der vorher betreut hat.🤦

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vor 19 Minuten schrieb Spanplatte:

Rechtsschutz hat man sowieso privat und als Mitglied automatisch über den Verband.

das ist so pauschal wie du es sagst quatsch!

1. nicht jeder hat privat eine rechtschutzversicherung (auch wenn man es heutzutage wohl bräuchte)

2. hat er nicht gesagt in welchem verband er ist! und nur der bds bietet das inkl. des verbandbeitrages an! weder der dsb noch der bdmp hat dies!

Bearbeitet von HangMan69
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vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Der Verein muss das doch auch bei einem Bedürfnis für eine neue Waffe gegenüber dem Verband bescheinigen. Das gleiche kann man für das Training über den Verband so machen. 

Das richtet sich meist danach, in welcher Form der Verband das haben will.

Ich muss die Mindestanzahl an Terminen (12/18) mit Datum in ein Formular des Verbandes eintragen. Diese Termine überprüft der Verein anhand der Standbücher und unterschreibt/stempelt dann das Formular.

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vor 43 Minuten schrieb Josef Maier:

WaffVwV

Stand: 05.03.2012

Auszug zu § 14 WaffG, Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Zitat

14.2.1

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); ...

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Formatierung korrigiert
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vor 12 Minuten schrieb black_friday:

Das richtet sich meist danach, in welcher Form der Verband das haben will.

Ich muss die Mindestanzahl an Terminen (12/18) mit Datum in ein Formular des Verbandes eintragen. Diese Termine überprüft der Verein anhand der Standbücher und unterschreibt/stempelt dann das Formular.

Man sollte den einfachen Weg versuchen. Hier geben sich mehrere Behörden in NRW mit dem Schreiben das man aktiv ist zufrieden. 

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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

wenn er nur 6-10 mal im jahr auf dem stand auf taucht, was soll der verein denn da bescheinigen?!?

Die regelmäßige schießsportliche Aktivität vielleicht? Wieso tun hier einige immer so, als ob nur Schießen an sich die Ausübung des Sports darstellt? Jeder Boxer der auf einen Boxsack eindrischt betreibt Sport, genau so jeder Schütze, der Trockentraining zu Hause übt. Die 12/18 sind auch ausschließlich für das Bedürfnis ausschlaggebend, nicht für den Erhalt dessen. Da reicht die regelmäßige Teilnahme und diese ist bisher nicht definiert.

 

@wwalther

Aus so einem Sauverein würde ich sofort austreten.

Bearbeitet von Gast
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vor 22 Minuten schrieb EzLord:

für den Erhalt dessen. Da reicht die regelmäßige Teilnahme und diese ist bisher nicht definiert.

Das aktuell gültige Waffengesetz inklusive der im Februar in Kraft getretenen Änderung kennst Du? Oder nach Deiner Aussage eher nicht so. Da ist "regelmäßig" im Sinne des Bedürfniserhaltes sehr wohl definiert. Allerdings nicht 12/18 sondern deutlich weniger.

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vor 16 Minuten schrieb grayson:

Das aktuell gültige Waffengesetz inklusive der im Februar in Kraft getretenen Änderung kennst Du? 

Du scheinst der Meinung zu sein, dass der SB nach den neuen Bestimmungen prüft? Deshalb beruft er sich auf 12/18? Meinst du das ernst?

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Am 18.5.2020 um 18:10 schrieb Josef Maier:

... Bedürfniswiederholungsprüfung nach 3 Jährchen.

Es ging um die Definition des Begriffs "regelmäßig" [12/18] und für die, die es auch nach 8-jähriger Geltungsdauer der aktuell noch gültigen WaffVwV immer noch nicht verstanden haben: für den Bedürfniserhalt gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wie für den erstmaligen Erwerb, mit der Einschränkung, dass sich die zuständigen Erlaubnisbehörden i.d.R. mit einer durch den Verein ausgestellten Bescheinigung zufrieden geben, in der das Fortbestehen der Mitgliedschaft sowie die regelmäßige Teilnahme am Schießsport betätigt werden.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
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vor 21 Minuten schrieb cartridgemaster:

Es ging um die Definition des Begriffs "regelmäßig" [12/18] und für die, die es auch nach 8-jähriger Geltungsdauer der aktuell noch gültigen WaffVwV immer noch nicht verstanden haben: für den Bedürfniserhalt gelten die gleichen Bedingungen wie für den erstmaligen Erwerb, mit der Einschränkung, dass sich die zuständigen Erlaubnisbehörden i.d.R. mit einer durch den Verein ausgestellten Bescheinigung zufrieden geben, in der das Fortbestehen der Mitgliedschaft sowie die regelmäßige Teilnahme am Schießsport betätigt werden.

 

Leider hat CM recht. Einzig bei den Waffen über Grundkontingent wird kein 12/18 an Wettbewerben gefordert .Der Fehler hier war ein Schiessbuch mit zu wenig Terminen vor zu legen.Jetzt schaff so einen Fakt mal aus der Welt...........einzig das er dieses Jahr die 18 wieder bringt und der SB das auch zulässt.....sonst hat der Kollege ( selbstverschuldetes ) Pech

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@wwalther

Heißt für dich du musst jetzt noch bis zum 01.09. dein Bedürfnis nachweisen/dich mit dem SB rumstreiten.

Könnte schwierig werden.

Danach kannst du langsamer machen und dein bisheriges Training könnte ausreichen, sofern einmal pro Waffenart im Quartal.

 

Du könntest in der momentanen Situation vielleicht so argumentieren, dass seit 8 Wochen kein Training mehr möglich ist, davor kam immer was dazwischen so in dem Sinne:

 

WaffVwV Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis

Im Rahmen der Überprüfung hat die Behörde daher auch die Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze bei fortbestehender Mitgliedschaft nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.B. bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland, einem vorübergehenden Aussetzen insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder familiären Gründen).

 

Sofern du dich am Telefon noch nicht verquasselt hast und du eine oder meherere Erklärungungen hast wie Dienstreisen, Kinder bekommen usw. könnte das klappen.

 

vor 5 Stunden schrieb wwalther:

er will seine 18 haben

Wie stellt er sich das denn konkret vor?

 

Ob dem SB klar ist, dass er ab 01.09. den Ball bzgl. Traningsterminen flacher halten muss und deshalb jetzt nochmal besonders streng ist?

Eine WBK widerrufen ist übrigens ein Verwaltungsakt der auch dem SB Arbeit macht...innerhalb von 4 Wochen veräußern oder einem Berechtigten...

Das wird evtl. knapp bis zum 01.09. wo TS dann evtl. nachvollziehbar sagen kann, "ging ja bisher nicht, mein Stand hat zu/war immer voll".

Sobald Stände wieder aufmachen würde ich halt auch hingehen...und dem SB das direkt so sagen.

 

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